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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
XIV. Kriegsfürsorge

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Full text

84 
t 
m 
t. Deputation für die Verwaltung der Hypothekenanstalt. 
Die Deputation wurde im Jahre 1919 nicht in Anspruch genommen. 
Vorjahre bewilligte Hypothek von 13 000 gelangte zur Auszahlung. 
Eine bereits 
D. Deputation zur Fürsorge für die aus dem Heererdienste 
zurückkehrenden Handwerker und kleinen Kaufleute. 
Im Jahre 1919 sind zahlreiche Anträge von früher selbständigen Gewerbetreibenden 
usw. eingegangen. 
1. Aus den von der Provinz zur Verfügung gestellten Mitteln wurden auf neue Anträge 
64 Darlehen in Höhe von 85 747 Ji bewilligt, davon 9 in der Zeit vom 1.1.1919 bis 
31. 3. 1919 in Höhe von 19 5OO Jt. Verschiedene Darlehen sind bereits ganz zurückgezahlt 
worden. Die Gesamthöhe der noch Ende 1919 ausgeliehenen Gelder der Provinz beläuft sich 
auf 92 000 Ji. 
2. Von den von der Stadtverordneten-Versammlung zur Verfügung gestellten Mitteln 
wurden auf 24 Anträge im Jahre 1919 Darlehen in Höhe von 35 720 bewilligt, davon 
2 in der Zeit vom 1. 1. 1919 — 31. 3. 1919 3 920’^. Insgesamt wurden rund 
36 000 JC ausgeliehen. 
9. Das Einigungsamt. 
Die Ende 1918 dem Einigungsamt auf Grund der Mieterschutzverordnung und der 
Wohnungsmangelverordnung vom 23.9.1918 erteilten Ermächtigungen haben dem Einigungs 
amt umfangreiche Aufgaben gestellt. Eine Neuorganisation des gesamten Betriebes wurde 
erforderlich. Auch die Räume im Rathause genügten nicht mehr. Im Januar 1919 wurden 
dem Einigungsamt die Räume der Mädchen-Mittelschule Berliner Straße 136 zugewiesen. 
Diese mußten jedoch im Mai wieder verlassen werden und es wurde nunmehr der südliche 
Flügel der 7. Gemeindedoppelschule bezogen. Eine nochmalige Erweiterung der Tätigkeit des 
Einiguugsamtek trat durch die Verordnung vom 22. 6. 1919 ein. Auf Grund des § 3 
dieser Verordnung kann der Vermieter bei laufenden Verträgen einen Zuschuß zu den 
Heizungskosten verlangen. Die Höhe des Zuschusses setzt das Einigungsamt fest. Ferner ist 
eine Reihe von weiteren Ermächtigungen auf Grund des § 9 des Wohnungsmangelgesetzes 
der Gemeindebehörde erteilt worden, die für das Einigungsamt von Bedeutung sind. Die 
einschneidendste Anordnung auf Grün v der §§ 5 a und IO der Mieterschutzverordnung und §9 
der Wohnungsmangelverordnung ist die Anordnung des Ministers für Volkswohlfahrt betr. 
Einführung einer Höchstgrenze für Mietzinsfteigerungen vom 9. 12. 1919, deren praktische 
Anwendung allerdings erst im kommenden Jahre Bedeutung gewinnen wird. 
Dem Einigungsamt sind ferner die Befugnisse, die sich aus der Kleingarten- und Klein 
pachtlandverordnung vom 31. Juli 1919 ergaben, übertragen worden. Außerdem wurde beim 
Einigungsamt eine Stelle eingerichtet, die zwischen Mieter und Vermieter vermitteln soll 
zwecks Herbeiführung einer geregelten Kohlenversorgung. Die Tätigkeit dieser Stelle erstreckt 
sich zum großen Teil auf Rechtshilfe bei Erwirkung einstweiliger Verfügungen, aber viele 
Angelegenheiten wurden auch durch Vergleiche geregelt. 
Im einzelnen verteilen sich die im Berichtsjahre erledigten Sachen folgendermaßen: 
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 5. 12.1914 wurde das 
Einigungsamt in 1444 
Fällen angerufen und zwar 
1351 mal in reinen Einigungssachen und 
93 mal in Hypothekensachen. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 2. 11. 1917 wurde das 
Einigungsamt im ganzen 
mal angerufen und zwar 
275 mal auf Grund des § 2 und 
7 134 mal auf Grund des § 3 der Verordnung 
von 22. 6. 1919. 
Auf Grund des Kohlensteuergesetzes bezw. der Kohlensteucrausführungs- 
bestimmungen wurde das Einigungsamt im ganzen ... 123 
mal angerufen. 
7 409 
Übertrag 8 976
	        

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