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Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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fullscreen: Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
XIV. Kriegsfürsorge

Contents

Table of contents

  • Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Contents
  • 8. Januar 1913
  • 22. Januar 1913
  • 5. Februar 1913
  • 19. Februar 1913
  • 28. Februar 1913
  • 6. März 1913
  • 19. März 1913
  • 9. April 1913
  • 23. April 1913
  • 7. Mai 1913
  • 28. Mai 1913
  • 11. Juni 1913
  • 25. Juni 1913
  • 10. September 1913
  • 24. September 1913
  • 8. Oktober 1913
  • 15. Oktober 1913
  • 29. Oktober 1913
  • 12. November 1913
  • 3. Dezember 1913
  • 17. Dezember 1913

Full text

Sitzung vom !3. April 1913 211 den kollektiven Arbeitsvertrag gestimmt sind, hervor­ furt a. M ., die ja mit Recht als eine sozialpolitisch hebe, stehen die Vorteile gegenüber, die auch meiner fortgeschrittene gerühmt wird, auf diesem Gebiete Ueberzeugung nach sehr viel schwerer in die Wag- nicht sehr schnell vorzugehen beabsichtigt. schale fallen. Der erste und größte dieser Vorteile Ich gehe davon aus, daß die Kommune als ist, daß man m it dem Vertragsabschluß Ruhe für Arbeitgeber in ihrer S tru k tu r völlig verschieden ist eine Reihe von Jah ren schafft. D ie Ruhe ist ein von dem Privatbetriebe als Arbeitgeber, und ich großer Faktor auch für die Industrie , für die Arbeit­ kann mich hier auf A usführungen beziehen, die auch geber, so wichtig, daß man ihn auch m it erheblichen von den Herren der sozialdemokratischen Fraktion als Opfern erkauft. Und noch eins: die Industrie ist zutreffend anerkannt werden dürften, nämlich des schließlich ja in der Lage, sich darauf" vorzubereiten, O rgans des Verbandes der Gemeinde- und S taa ts- daß bei Ablauf eines Tarifvertrages die Krisis ein­ arbeiter, „T ie Gewerkschaft", die in einem Artikel: t r i t t ; sie kann sich darauf einrichten, daß die neuen „Sozialisierung der Löhne in Gemeindebetrieben", Verhandlungen zum Abbruch führen, sie kann sich auf der allerdings, wie ich nicht verschweigen will, sich den Kampf vorbereiten. scharf für den kollektiven A rbeitsvertrag in der S tadt- M eine Herren, das alles muß man sich vergegen­ gemeinde ausspricht, über den Unterschied zwischen wärtigen, um darlegen zu können, wie außerordentlich Privatbetrieb und S taatsbetrieb in sehr feiner Weise verschieden von dem Kollektivvertrag für den P r iv a t­ folgendes ausführt: betrieb der Kollektivvertrag im Gemeindebetrieb zu beurteilen ist. Die Privatbetriebe sind nicht Selbstzweck, sondern M ittel zum Zweck, zur Erhöhung des H ier ist der Kollektivvertrag noch eine A us­ P ro fits , der Bereicherung. Ganz anders offen­ nahmeerscheinung. Ich möchte dem H errn B ürger­ bart sich der Charakter der kommunalen Be­ meister allerdings darin widersprechen, daß nur zwei triebe. S ie sind errichtet und werden unter­ oder drei oldenburgische Gemeinden den Kollektiv­ halten, um die gemeinsamen öffentlichen Be­ vertrag eingeführt haben. Nach den Erm ittelungen dürfnisse der Einwohnerschaft zu befriedigen. des Verbandes der Gemeinde- und S taatsarbeiter, D ie G as- und Elektrizitätswerke liefern der die ich für zutreffend halte, sind es 16 Gemeinden, die Kollektivverträge für im ganzen 2103 Beschäftigte Gesamtheit Licht und Kraft, die Wasserwerke Wasser: Kanäle und Kläranlagen usw. dienen abgeschlossen haben. Aber wenn S ie diese Zahlen hören, dann werden sie erst recht erkennen, wie ver­ zur Beseitigung der Fäkalien und Abwäffer. N irgends tr itt hierbei das kapitalistische M o­ schwindend die Kollektivverträge in den Kommunen sind. D azu kommt, daß es sich ausnahm slos um ment in den Vordergrund. D azu fehlt auch Gemeinden m it ganz geringer Einwohnerzahl han­ zunächst die natürliche Voraussetzung, der delt. D ie einzige Ausnahme macht, wie H err Gebert Privatbesitz der Betriebe. D ie Kom m unal­ vorhin durch einen Zwischenruf andeutete, aber nur betriebe sind nicht Eigentum eines einzelnen in einem Einzelzweige, München, wo in der T at oder eines Konsortiums, sondern gehören der Gesamtheit der Einwohner, der Zweck, dem eine derartige Abmachung zwischen dem Gemeinde- sie dienen, dient wiederum der Gesamtheit. arbeiterverband und der Direktion der städtischen Die darin beschäftigten Arbeiter dienen eben­ S traßenbahnen besteht. D ie jetzt verlangte Ver­ falls der Gesamtheit. allgemeinerung, die Einführung des Kollektivvertrags überhaupt, ist jedoch von den städtischen Kollegien in M eine Herren, ich kann von diesen Ausführungen im München m it großer M ehrheit abgelehnt worden. Gegensatz zu den vorhergehenden und späteren des Außerdem wissen S ie ja, daß die B erliner S ta d t­ Artikels Nur W ort für W ort unterschreiben. Aber verordnetenversammlung sich in jüngster Z eit sowohl ich möchte auch noch hinzufügen, daß ein weiterer im P lenum wie auch in einem Ausschüsse sehr ein­ großer Unterschied zwischen dem Privatbetrieb und gehend dam it beschäftigt hat und daß auch dort eine dem Kommunalbetrieb der ist, daß der Privatbetrieb Ablehnung das Ergebnis gewesen ist. von Interessenten der Arbeitgeberpartei geleitet wird, Ich habe das nur zusammengestellt, um daraus während in der Verwaltung der Kommune auch die zu folgern, daß kommunale Erfahrungen mit kollek­ städtischen Arbeiter ihre Vertretung haben, ihre Ver­tretung — wie ich gleich betone, obwohl ich weiß, daß tiven Arbeitsverträgen nur in ganz geringem Maße, ich dam it Widerspruch finden werde - nicht etwa nur jedenfalls nicht in einem Umfang, der für uns von Belang ist, vorliegen- Recht hat H err Kollege Gebert, in der sozialdemokratischen Fraktion finden, sondern daß die nationalökonomische Theorie zum großen daß die Arbeiter von jedem M itgliede der S ta d t­ Teile auf dem S tandpunkt steht, daß sich der Kollek­ verordnetenversammlung vflichtgetreu hier vertreten tivarbeitsvertrag auch für die öffentlichen Betriebe werden. D arau s ergibt sich: die Vertreter der städti­ eigne. E r hat ja schon B rentano und Berlepsch er­ schen Arbeiterschaft kontrollieren selber in der V er­ wähn«. Dasselbe trifft au auf Francke und W ilbrandt. waltung der Kommune, ob der Arbeiterschaft das­ A ber sehr interessant ist m ir auf der andern Seite , jenige, was sic zu beanspruchen hat, auch zuteil wird. daß einer der fortgeschrittensten Kommunalpolitiker, Infolgedessen hat auch unsere von H errn Kollegen der S ta d tra t Flesch in Frankfurt, von allen, die bei Hirsch und seinen Freunden so heftig angegriffene der Enquete, von der H err Kollege Gebert sprach, M ehrheit es zuwege gebracht, daß die Arbeiter angefragt worden sind, der einzige war, der sich in unserer S tad t — wie Herr Kollege Hirsch, wenn der anderem S in n e ausgesprochen hat, zugleich der ein­ Stenograph es nicht festhielte, wohl selbst zugeben zige, der im praktischen Dienst der Kommune, in würde — Vorteile genießen, die im Vergleich zu Dezernaten, die hierm it zusammenhängen, steht. E r anderen Betrieben vorbildlich sind. hat, wenn er sich auch nicht positiv dagegen ausge­ sprochen hat, doch erhebliche Bedenken geäußert, was (S tad tv . Hirsch: Bevor S ie hier das große W ort jedenfalls darauf schließen läßt, daß die S ta d t Frank­ führten!)

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