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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XIII. Militärangelegenheiten

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

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Nach dem oben erwähnten Befehl vom 20. 1. 19. sind die Waffen für die listen- 
mäßigen Einwohnerwehrmitglieder in gut gesicherten Depots aufzubewahren. Die Kosten der 
Einwohnerwehr hat gemäß ministerieller Verfügung die Stadtgemeinde zu tragen. Zur 
Bewachung und Reinigung der Waffen, sowie zur büromäßigcn Erledigung der Arbeiten des 
erforderlichen Wachkommandos und der lisiemnäßigen Wehr hat jedoch das Garde-Kavallerie- 
Schützenkorps von den Mitgliedern der ehemaligen „Volks- und Bürgerwehr" rund 100 Mann 
als Reichswehraugehörige auf feine Kosten übernommen und das Kommando hierüber seit 
dem 15. 3. 19. Herrn Hauptmann Bayer übertragen, welcher gleichzeitig zum Kommandeur 
der Einwohnerwehr ernannt wurde. Zu den persönlichen Kosten für die Angehörigen dieses 
Wachzuges trug die Stadtgemeinde bis zum 31. 10. d. Js. nur durchschnittlich 3,30 j(, pro 
Tag und Kopf bei, d. h. den Differenzbetrag zwischen den militärischen Löhnungssätzen und 
dem den Angehörigen der Volks- und Bürgerwehr seinerzeit gewährleisteten Tagessatz von 
12 Mark. 
Seit dem 1. November d. Js. trägt die Stadtgemeinde nun auch die gesamten Kosten 
für den Wachzug, weil aus Gründen des Friedensvertrages eine Herabmiudcrung der Heeres 
stärke erforderlich war, und die Unterstellung des Wachzuges unter das Reichswehrministerium 
somit nicht mehr angängig ist. 
Die Einwohnerwehren unterstehen vielmehr nun als „listenmäßig geführte, freiwillige, 
unpolitische Selbstschutzverbände" dem Minister des Innern, welcher auch unter dem 15.9.19 
— E. W. I Nr. 6082 — grundlegende Bestimmungen über die Errichtung von Einwohner 
wehren erlassen hat. 
Es wird versucht werden, die dadurch eingetretene finanzielle Mehrbelastung der 
Stadt durch gemeinsames Vorgehen mit den anderen in Betracht kommenden Gemeinden 
anteilmäßig auf Reich und Staat umzulegen. 
Durch eifrige Werbetätigkeit im Berichtsjahr ist es gelungen, die Einwohnerwehr 
zahlenmäßig so zu stärken, daß der durch Beschluß der Deputation für die Einwohnerwehr 
festgesetzte Höchstbestand von 2500 gegen Invalidität und Tod zu versichernden listcnmäßigen 
Mitgliedern fast erreicht wurde. 
Die gleichzeitig erfolgte Jnneuorganisation, sowie die bisherigen Erfolge der Wehr, 
— es gelang ihr z. B. in 60 Fällen Verbrecher bei Begehung der Tat zu überraschen und 
der Polizei zu übergeben und in rund 80 Fällen aus Anfordern Hilfe gegen Verbrecher und 
anderes Gesindel zu leisten — läßt die Hoffnung begründet elscheineu, daß die Einwohner 
wehr bis zu der erwarteten staatlichen Regelung der örtlichen sicherheilspolizeilichen Angelegen 
heiten eine ausreichende Gewähr gegen das Überhandnehmen des Verbrechertums in unserer 
Stadtgemeinde bietet. 
XIV. Kriegsfürsorge. 
^ 1. Kriegswohlfahrtspflege. 
Die Kriegswohlfahrtspstege trat auch im Vorjahre weiter für alle infolge des Krieges 
hilfsbedürftigen Personen ein, sofern für diese eine andere Fürsorgestelle nicht zuständig war. 
Anfang Januar 1919 wurde die Bearbeitung der Angelegenheiten der Kriegswohlsahrtspflege 
dem Kriegsunterstützungsbüro und die Prüfung und Beurteilung der Anträge den Untcistützungs- 
kommissionen übertragen. Damit wurde die völlige Lostrennung dieser Fürsorge von der 
Armenpflege herbeigeführt, und, den Zeitverhältniffcn entsprechend, jede Berührung mit der 
Armenpflege beseitigt. 
Seitens der Stadtverordnetenversammlung wurde im Lause des Jahres für Zwecke 
der Kriegswohlfahrtspflege ein Betrag von 150 000^, zu Weihnachten aus gleichen Mitteln 
an hilfsbedürftige Personen eine besondere Geldspende in Höhe von rund 50 000 Jt überreicht. 
Die bewilligten Unterstützungen blstanden in der Hauprsache in der Zahlung von 
baren Geldbeträgen, die teils einmalig, teils fortlaufend in monatlichcn Beträgen zur Aus 
zahlung kamen. Außerdem wurden Unterstützungen in Naturalien, besonders durch Zuweisung 
von Kleidungsstücken, auch für ärztliche Behandlung einschließlich Krankcnhausbehandlung 
gewährt.
	        

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