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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XIII. Militärangelegenheiten

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

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Die zu diesen Formationen gehörenden Offiziere, Beamten und Mannschaften waren 
größtenteils in Bürgerquartieren untergebracht. Anfang September 1919 sah sich der Magistrat 
infolge der von Tag zu Tag zunehmenden Wohnungsnot gezwungen, bei den maßgebenden 
militärischen Behörden die Freigabe der Schulen zu erbitten, um die in den Privathäusern 
untergebrachten städtischen Büros ins Joachim-Friedrich-Gymnasium und V. Lyzeum verlegen 
zu können. 
Nach einem langen, sehr energisch betriebenen Schriftwechsel und nach persönlichen 
Verhandlungen mit den betr. Befehlsstellen und dem Kriegsministerium wurden die Truppen 
aus den Schulen entfernt und die Gebäude an den Magistrat äurüc!ge8e&em 
Auch die unter E a) und b) genannten Quartiere wurden infolge Verlegung der 
Truppen und Behörden nach Dahlem bezw. Berlin Ende September 1919 frei. 
Seit 1. November 1919 nehmen nur noch etwa 18 Offiziere und Intendantur-Sekretäre 
der Reichswehr-Brigade 30 Bürgerquartiere in Anspruch, sodaß bis zum Jahresschluß mit 
Sicherheit auf Beendigung der Einquartierungslasten gerechnet werden kann, sofern nicht noch 
zurückkehrende Kriegsgefangene oder aus dem Baltikum zurückkehrende Truppenteile zwecks 
Auflösung und Abwickelung ihrer Geschäfte einzuquartieren sind. 
3. Demobilmachungsausschuß. 
Für die Durchführung der wirtschaftlichen Demobilmachung waren örtliche 
Demobilmachungsausschüsse gebildet worden. Die Regelung genereller Angelegenheiten erfolgte 
durch den Demobilmachungsausschuß Groß-Berlin bezw. durch den Oberpräsidcnten als 
Demobilmachungskommissar. 
Nachdem im Juni d. Js.'die Fürsorge für die militärische DemobUisterung im 
allgemeinen beendet war, entwickelte sich der Einfluß auf die Wirtschaftsverhältnifle, insbesondere 
auf den Ausgleich der Arbeitskräfte, zu immer größerem Umfange. Der örtliche Demobilmachungs 
ausschuß wirkte hierbei als Beschlußbehörde zur Ausführung der Verordnungen: 
a) vom 28. 3. 19. betr. Freimachung von Arbeitsstellen; 
b) vom 3. 4. 19. betr. Entlassung Auswärtiger und 
c) vom 3. 7. 19. Verbot der Einstellung Auswärtiger. 
In wöchentlichen Sitzungen sind auf Grund dieser Verordnungen zahlreiche 
Entscheidungen gefällt worden. 
4. Einwohnerwehr. 
Die Einwohnerwehr Berlin-Wilmersdorf wurde Anfang Januar 1919 auf Befehl 
des damaligen Oberbefehlshabers der regierungstreuen Truppen bei Berlin aufgestellt. Sie 
wurde unter dem Namen „Bürgerwehr" in sämtlichen südlichen und südwestlichen Vorort 
gemeinden Groß-Berlins geschaffen, um zunächst den in Berlin eingerückten Truppen während 
der schweren Unruhen dieses Monats die erforderliche Rücken- und Flankendeckung zu geben. 
In unserer Stadlgemeinde bildete sich fast gleichzeitig mit der „Bürgerwehr" als 
vorübergehend militärisch aufgebotene zivile Einrichtung eine sogenannte „Volkswehr", deren 
Mitglieder ausschließlich Angehörige der mehrheitssozialisttschen Partei waren. Für beide 
Wehren wurde als gemeinschaftlicher Oberführer Herr Stadtrat Junghans ernannt. Die 
Wehren waren bestimmt, Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Berlin-Wilmersdorf aufrecht 
zu erhalten. 
Nachdem die Wahlen zur Nationalversammlung erfolgt waren und infolge des tat 
kräftigen Eingreifens der Truppen und der militärischen Waffeusuchen im Landespolizeibezirk 
Berlin eine gcwiffe Gewähr gegen unmittelbare neue Gewaltakte unruhiger Elemente gegeben 
war, wurden gemäß dem Befehl des Oberbefehlshabers vom SO. Januar 1919 die Mitglieder 
beider Wehren zu ihren bürgerlichen Berufen entlaffen und die Wehren vom 10. Februar 1919 
ab nur noch listenmäßig weitergeführt. Unter dem 25. 2. er. trat die „Volkswehr" geschloffen 
als 5. listenmäßige Kompagnie zur „Einwohnerwehr", wie die vereinigten Wehren von nun 
an genannt wurden, über. Die Bestimmungen über die listenmäßigen Einwohnerwehren sind 
festgelegt im Erlaß des Ministers des Innern vom 15. Avril 1919. Danach ist der Selbst 
schutz gegen die zunehmende Unsicherheit, das Anwachsen des Verbrechertums, gegen bewaffneten 
Aufruhr, Plünderung und Bandendiebstahl, Recht und Pflicht der Einwohnerwehr. Zur 
Durchführung dieses Selbstschutzes richtete die Einwohnerwehr einen Polizeidienst ein, in dem 
allnächtlich ca. 50 Mitglieder ehrenamtlich tätig sind und deffen Wirksamkeit es hauptsächlich 
zuzuschreiben ist, daß sich die Kriminalität in unserer Gemeinde in erträglichen Grenzen hält.
	        

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