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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1958, II. Wahlperiode, Band IV, 75.-96. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
XII. Das Finanzwesen

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1958, II. Wahlperiode, Band IV, 75.-96. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (75), 8. Januar 1958
  • Nr. 2 (76), 23. Januar 1958
  • Nr. 3 (77), 6. Februar 1958
  • Nr. 4 (78), 20. Februar 1958
  • Nr. 5 (79), 6. März 1958
  • Nr. 6 (80), 20. März 1958
  • Nr. 7 (81), 17. April 1958
  • Nr. 8 (82), 8. Mai 1958
  • Nr. 9 (83), 29. Mai 1958
  • Nr. 10 (84), 12. Juni 1958
  • Nr. 11 (85), 19. Juni 1958
  • Nr. 12 (86), 26. Juni 1958
  • Nr. 13 (87), 1. Juli 1958
  • Nr. 14 (88), 2. Juli 1958
  • Nr. 15 (89), 5. Juli 1958
  • Nr. 16 (90), 4. September 1958
  • Nr. 17 (91), 25. September 1958
  • Nr. 18 (92), 9. Oktober 1958
  • Nr. 19 (93), 23. Oktober 1958
  • Nr. 20 (94), 6. November 1958
  • Nr. 21 (95), 20. November 1958
  • Nr. 22 (96), 21. November 1958

Full text

92. Sitzung vom 9. Oktober 1958 
581 
■ Lipschitz 
Und, Herr Peschke, nach Dienstschluß lassen wir 
I keine Betriebsfremden in unsere Diensträume hinein, um 
■ nicht gegen allgemein bestehende Sicherheitsvorschrif- 
Iten der Verwaltung zu verstoßen. Mir ist von den zu- 
I ständigen Herren, die mit Herrn Luster verhandelt 
■ haben, gesagt worden, daß sie sich, wenn wir im Früh- 
■ jahr der Frage des Inkassos im besprochenen Sinne 
■ nähertreten, vollauf befriedigt fühlen. Ich möchte 
■ meinen, daß man nun nicht den Versuch unternehmen 
■ soll, hier mit Gewalt ein Prinzip durchzudrücken. Ich 
■ kann Ihnen nur sagen, wir haben nicht die Absicht, we- 
■ gen dieser Angelegenheit einen Krieg zu führen. Aber 
I auf der anderen Seite sind wir auch der Meinung, daß 
■ unsere Mitarbeiter dafür bezahlt werden, daß sie Dienst 
I an der Allgemeinheit leisten, und nicht dafür, daß sie für 
I Ersatzkrankenkassen Beiträge kassieren. Wir suchen 
■ dabei einen Weg, wie sich das vernünftig regeln läßt. 
(Zuruf.) 
I — Moment mal, nicht als ehrenamtliche Beitragskas- 
I sierer. Das ist ein himmelweiter Unterschied, Herr Kol- 
I lege Müller, Da war es nämlich die einzige Versiche- 
I rung. — Aber ich weiß, meine Damen und Herren, man 
I kann aus einer solchen Sache einen Prinzipienstreit 
I machen. Ich wollte das gerade nicht, sondern ich wollte 
I den Versuch unternehmen, zu einer vernünftigen prak- 
I tischen Lösung zu kommen. Die haben wir angeboten, 
I und Herr Peschke war schon beinahe bereit, zu sagen, 
| er wäre glücklich. Da kam Herr Schellin, und ich darf 
I dann nur mit Goethe, „Faust“ I. Teil sagen: Es wird 
I mein schönstes Glück zunichte! Daß diese Fülle der Ge- 
I sichte — der gute Schellin stören muß, wenn ich im Zitat 
[ bleiben soll; bei Goethe heißt es allerdings ein bißchen 
anders. 
(Heiterkeit. — Abg. Dr. Ronge: Der 
trockene Schleicher!) 
I — Jawohl, das weiß ich, das habe ich aber nicht gesagt. 
Ich würde also doch bitten, meine Damen und Herren, 
damit einverstanden zu sein, daß wir einmal probieren, 
ob sich diese Lösung praktisch bewährt. Es soll ja hier 
nicht eine dogmatische Festlegung, sondern der Versuch 
erfolgen, die Interessen beider Seiten in einen vernünfti 
gen Einklang zu bringen. 
Stellv. Präsident Hoppe: Weitere Wortmeldungen lie 
gen nicht vor. Die laufende Nummer 22 der Tagesord 
nung hat durch Beantwortung und Besprechung der 
Großen Anfrage ihre Erledigung gefunden. 
Ich rufe nunmehr auf lfd. Nr. 19 der Tagesordnung, 
Drucksache 1779: 
Antrag der Fraktion der CDU über Abgeordnete in 
Aufsichtsgremien. 
Zur Begründung hat das Wort Herr Abgeordneter 
Endres. 
Endres (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Lassen Sie mich zur mündlichen Begründung 
unseres Antrags folgende Ausführungen diesem Hohen 
Hause vorlegen. Als im März 1957 — es ist also schon 
ziemlich lange her — durch den Unterausschuß des Ver 
fassungsausschusses die Frage der Abberufbarkeit von 
Abgeordneten in Aufsichtsgremien, und zwar von den 
Abgeordneten, die durch das Abgeordnetenhaus dorthin 
delegiert, d. h. vorgeschlagen waren, erörtert wurde, 
haben wir — von mir aus kann ich das sicher sagen — 
zu unserer Verblüffung festgestellt, daß ln den über 50 
Aufsichts- und Verwaltungsgremien, wie man sie auch 
immer benennen will, Mitglieder dieses Hohen Hauses 
tätig sind. Ob es sich dabei um Aufsichtsräte wie bei 
der Berliner Bank, um verwaltungsinteme Kontroll- und 
Deschwerdeausschüsse, um Kuratorien, um Beiräte oder 
sonstige Kommissionen -gehandelt hat, das ist nach un 
serer Auffassung, meine Damen und Herren, nur eine 
verschiedene Ausdrucksform des von diesem Hohen 
Hause geübten und beanspruchten Kontrollrechts. 
Der Unterausschuß hat eine vom Verfassungsausschuß 
am 13. Mai 1957 gebilligte Empfehlung in Zusammen 
hang mit dieser Frage an den Herrn Präsidenten des 
Abgeordnetenhauses weitergeleitet, ln der zum Ausdruck 
gebracht worden war, daß das Abgeordnetenhaus in Zu 
kunft darauf verzichten solle, in Gremien mit überwie 
gend Verwaltungsaufgaben vertreten zu sein. Als Be 
gründung dafür war ausgeführt worden - und ich bitte, 
die Begründung mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zum 
Teil ablesen zu dürfen —, daß dieses Hohe Haus mit der 
Entsendung von Mitgliedern in derartige Gremien nach 
außen eine politische Verantwortung übernehme, ohne 
daß es — das Hohe Haus — aus rechtlichen Gründen 
und wegen seiner stärkemäßigen Beteiligung in diesen 
Gremien in der Lage sei, die zu treffenden Entscheidun 
gen zu beeinflussen. Außerdem könne das Abgeordneten 
haus insofern in eine Konfliktsituation geraten, als es 
durch die Entsendung von Mitgliedern in Verwaltungs 
gremien in der Ausübung seiner Kontrollrechte gegen 
über der Exekutive beschränkt werde. 
Diese Empfehlung, so glauben wir —- und das, glaube 
ich auch sagen zu dürfen, geht alle Fraktionen dieses 
Hauses an —, hätte eine größere Beachtung verdient 
und wohl auch verdienen müssen, als das tatsächlich 
der Fall gewesen ist. Freilich, das ist nicht zu verkennen, 
wird mit dieser Empfehlung des Unterausschusses, in 
dem alle drei Fraktionen dieses Hohen Hauses vertreten 
waren, eine sehr weitgehende Problematik berührt, die 
sich schon aus der verfassungsrechtlichen Stellung Ber 
lins von selbst aufdrängt. Berlin ist zwar ein Land — 
das wissen wir —, aber ein Stadtstaat mit einer Fülle 
von kommunalpolitischen Aufgaben, bei deren Erledi 
gung, wie das in anderen großen und kleinen Städten der 
Fall ist, die Mitwirkung von Stadtverordneten dem Sinn 
und Geist einer echten Selbstverwaltung entspricht. 
Das Hohe Haus hat bis in die neueste Zeit hinein in 
seiner Gesetzgebung diesem Gesichtspunkt nicht über 
wiegend Rechnung getragen. 
(Zuruf von der SPD: Mit Ihrer Unterstützung!) 
— Ja, ich gebe das auch zu. — Wir haben also zwar noch 
Deputationen, die die enge Verbindung zwischen der 
Bürgerschaft einer Stadt und ihrer Verwaltung sicher 
stellen sollen. Auf höherer Ebene aber hat dieses Hohe 
Haus diese Linie schon, glaube ich, seit langem verlas 
sen, insofern nämlich, als es die Hauptdeputationen nicht 
mehr für erforderlich hielt. Wir haben auch damals dem 
zugestimmt. Aber die Entwicklung müßte hier doch noch 
einmal gestreift und klargelegt werden. 
Wir geben zu, daß es in einem Stadtstaat gar nicht 
leicht ist, eine klare Grenzlinie zwischen Landesauf 
gaben und kommunalen Aufgaben zu ziehen, und daß 
dies dann um so schwerer wird, wenn in der weiteren 
Entwicklung — z. B. auch der Gesetzgebung — eine 
Akzentverschiebung zugunsten der Landesgesetzgebung 
stattgefunden hat. Aber wir meinen, diese starke Betei 
ligung von Mitgliedern dieses Hauses in einer Fülle von 
solchen Gremien mit ganz verschiedenen Aufgaben ist 
doch gleichsam ein Rest dieser alten Anschauung, wo 
nach die Mitglieder einer Stadtverordnetenversammlung 
— de lege sind wir das nicht, de facto aber doch in man 
chen Fragen — in der Ausübung der Kontrollfunktion 
gegenüber der Verwaltung in den Verwaltungsorganen 
selbst beteiligt sein sollten. Wir sind indessen nunmehr 
nach langer Überlegung und Prüfung dieses Problems 
der Auffassung, daß, wenn auch der Gedanke, der uns 
damals geleitet hat, sehr bestechend gewesen sein muß. 
die Empfehlungen dieses Unterausschusses doch allmäh 
lich an Schwergewicht gewonnen haben. Darüber ist in 
diesem Hohen Haus in der letzten Zeit hinreichend ge 
sprochen worden, so daß ich es mir versagen kann, über 
das Grundsätzliche weiterhin Ausführungen zu machen. 
Es scheint uns nunmehr aber doch notwendig, eine 
klare Trennungslinie der Funktionen der Verwaltung 
auf der einen Seite und der Kontrolle der Verwaltung 
durch dieses Haus auf der anderen Seite zu ziehen, und 
es scheint uns auch notwendig, ein Kriterium dafür zu
	        

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