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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Statistische Nachweisungen über Gemeindebauten im Regierungs-Bezirk Cöln aus den Jahren ... / mit Genehmigung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeite für die Zeitschrift für Bauwesen aufgestellt
Herausgeber:
Preußen. Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Erschienen:
Berlin 1888
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1872/1885
Fußnote:
Erschienen als Beilage zu: Zeitschrift für Bauwesen
ZDB-ID:
2913766-4 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1888
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-89483
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1941/1942/1943
  • 8. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 22. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 19. März 1943
  • 26. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 7. Mai 1943
  • 14. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 13. August 1943
  • 20. August 1943
  • 27. August 1943
  • 3. September 1943
  • 10. September 1943
  • 17. September 1943
  • 24. September 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 5. November 1943
  • 19. November 1943
  • 26. November 1943
  • 3. Dezember 1943
  • 10. Dezember 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943

Volltext

I Seite 97 
Nr. 72 
3. Die Auswirkungen des Einsatzes von Kriegs- 3. Die im Runderlaß Nr. 20/43 vom 19. April 1943 
gefangenen auf die Preisbildung von Leistungsver- angegebenen: Werte für Stundenlohnhöchstzuschläge 
trägen und auf den Stundenlohnzuschlag bei Stunden- gelten auch für Arbeiten, die durch Kriegsgefangene 
lohnarbeiten werden unter III und IV behandelt. ausgeführt werden. 
Bei Selbstkostenfestpreisverträgen ist wie bei 4, Durch die Stundenlohnhöchstzuschläge sind 
Leistungsverträgen zu verfahren. sämtliche Kost die dem Un eNNNE bei der 
e ® Ausführung von Stundenlohnarbeiten mit Kriegs- 
Im Rahmen von Selbstkostenerstattungsverträgen A : N 
(LSBÖ) können sowohl bei Arbeiten im Leistungslohn EEE EEE N En U de 
wie im Zeitlohn das vom Unternehmer zu zahlende N otte lediglich die Runderlaß Nr 90/43 {I 
Kriegsgefangenenentgelt und die durch den Einsatz GULICN BC CC IM A : 3 
der Kriegsgefangenen entstehenden sonstigen Kosten Ziffer 3—8, sowie die unter III, Ziffer 2 dieses Rund- 
N ellerberechner erden LS He Dei en Unter- 
) nehmer anfallen. Auf sie darf nur ein Zuschlag von 
UNI Auswirkunsen des Binsalzes 2,04 v.H. für Umsatzsteuer erhoben werden. 
; r n 
Kriegsgefange ee r bei Leistungs- 5. Für Stundenlohnarbeiten Kriegsgefangener zum 
DENE en N Handerlaß N: 43 m 18 ar 19431) Ne Se 
is F- . ine be- 
1. Gemäß Ziffer 1 des Erlasses des GBA vom sondere Regelung getroffen. 
24. März 1943 finden auf die Kriegsgefangenen die Be- 
stimmungen der RTO über den ES ent- V. Inkrafttreten des Runderlasses 
sprechende Anwendung. Auch soweit Kriegsgefangene ie ; 44 A ; 
iin Zeitlohn beschäftigt werden, sind. die Arbeits- yrafr' rn 7 derlaß tritt mit dem 1. Juni 1043 in 
entgelte unter Zugrundelegung der tatsächlichen Gwe ) 
Leistung. der ED SSEANERHEN zu bemessen (vgl. 2. Die Bestimmungen des Runderlasses gelten 
Ziffer 2 der obigen Anordnung). Das Kriegsgefan- auch‘für laufende Verträge. T 
genenentgelt entspricht somit nunmehr sowohl beim [Mitt-Bl1 IS. 408] 
Arbeiten im Leistungs- als auch im Zeitlohn der .— 
Arbeitsleistung des Kriegsgefangenen. 
. ; Der im DB] Teil IV/1942 Nr. 12 vom 10. April 1942 
2. Bei der Kalkulation und Aufitrags- und im Sonderdruck der Zusammenstellung der 
vergebung von Bauleistungen ist grund- wichtigsten Baupreis- und Tarifbestimmungen für die 
sätzlich von den Th den auf diese Beseitigung von Fliegerschäden Seite 23—27 veröffent- 
entfallenden gesetzlichen sozialen ];chte Runderlaß Nr. 13/42 vom 2. März 1942 wird hier- 
Sen AS Ate Char APOOMkrRICe  agspn mt anfgchoben 
n r Tr. a - 
gehen. Da gesetzliche soziale Aufwendungen bei T 
Kriegsgefangenen außer der URLAH N EEG und 
der gesetzlichen Feiertagsbezahlung nicht anfallen, Hoch/BauWi A 8 
ergeben sich für den Unternehmer beim Einsatz von . 
Kriegsgefangenen Ersparnisse in entsprechender Fernruf: Stadtverw. 2415 
Höhe. Andererseits entstehen dem Unternehmer beim Tief Vw 1/95 
Einsatz Kriegsgefangener Kosten, die über den Fernruf: Stadtverw. 2115 
Kostenaufwand beim Einsatz deutscher Arbeitskräfte 
hinausgehen. Aus Gründen der Abrechnungsverein- c) Behandlung der Ausfuhrförderungszahlungen 
fachung wird folgende Regelung zur Verrechnung und der Ausgleichsumlage in der Baupreis- 
dieser Ersparnisse und Mehrkosten getroffen: kalkulation } 
Durch die Ersparnisse sind sämtliche dem Bean . 
Unternehmer durch den Kriegsgefangeneneinsatz ent- Wie ich aus wiederholten AG ersehen habe, 
stehenden Mehrkosten abgegolten. Gesondert er- bestehen vielfach noch Zweifel über die Auswirkungen 
stattungsfähig sind lediglich die persönlichen und des Fortfalls der Ausfuhrförderungszahlungen und 
sachlichen Kosten für die Beförderung der Kriegs- der Einführung der Ausgleichsumlage auf die Bau- 
gefangenen zu und von der Baustelle und ihre Be- preiskalkulation. Ich bemerke daher zur Klarstellung 
wachung, soweit sie dem Unternehmer en folgendes: 
Diese Kosten sind im einzelnen nachzuweisen; auf sie n C 
darf nur ein Zuschlag von 2,04 v. H. für Umsatzsteuer !- Ausfuhrförderungszahlungen: | . 
erhoben werden. 1 Mn EAN ENT NSEN, Sn seit An 
; . e eit- 
3. Die sonstigen im Einheitspreis enthaltenen punkt ab dnrtte Dei der Saupreisermittlung ein Betrag 
Kalkulationsposten (Stoffkosten, Gemeinkosten der $ör Ausfuhrförderungszahlungen nicht mehr angesetzt 
Baustelle, allgemeine Geschäftskosten, Sonderkosten, werden. Bei laufenden Bauverträgen waren die 
Gewinn und Wagnis sowie Umsatzsteuer) erfahren im Preise vom 1. Mai 1942 ab um die einkalkulierten, aber 
 ESTUEE in ihrer absoluten Höhe keine Ver- yicht mehr erhobenen BETRETEN zu 
anderung. senken. Dabei war es ohne Bedeutung, ob die Aus- 
S 5 fuhrförderungszahlungen im Gewinn kalkuliert oder 
K „IV. AS AR Eat E als Sonderkosten angesetzt waren. 
riegsgefangener au je Zuschläge . 
bei Stundenlohnarbeiten 2. Ausgleichsumlage: 
10:5 ; Auf Grund der Anordnungen I/1 und I/2 des Lei- 
DA TE N U nn A ters der  Feichswirlschattskanmer vom 17. Dezember 
über Zuschläge für Stundenlohnarbeiten!) enthaltenen 19% —— Deutscher Reich 9 Nr. 300 22 De- 
Grundsätze‘ gelten auch für Stundenlohnarbeiten, die NS CHET ZLEONSANZEIBET TA A YO 
5 ; ü ; ;ili zember 1942 — wird ab 1. Oktober 1942 von allen 
mit Kriegsgefangenen ausgeführt werden. Dies gilt Ä . x 
t ä Fü ä Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließ- 
sowohl für angehängte als auch für selbständige a 
Stundenlohnarbeiten lich der Unternehmen des Verkehrsgewerbes, die im 
; Altreich, in den Alpen- und Donau-Reichsgauen — mit 
2. Der Stundenlohnzuschlag ist auf das Kriegs- Ausnahme der nach dem 1. September 1939 neu hinzu- 
gefangenenentgelt zu beziehen. gekommenen Gebiete —, im Gau Sudetenland und im 
1) Mitt-Bl IS. 259. 1) Mitt-Bl I S. 328.
	        

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