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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
X. Bauwesen

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Full text

56 
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X. Bauwesen. 
1. Hochbau. 
A. Allgemeines.^ 
Während im vergangenen Jahre das Hochbauamt neben der Erledigung der in das 
Gebiet des Bauwesens fallenden Arbeiten kriegswirtschaftliche Maßnahmen größten llmfanges 
durchzuführen hatte, konnte es sich im Berichtsjahre an erster Stelle wieder ganz seinen 
eigentlichen Aufgaben, der Bautätigkeit und der Projektsbearbeitung, widmen, zu denen als 
Folgeerscheinung des langen Krieges die Arbeiten des angegliederten Wohnungsamtes hinzukamen, 
während die kriegswirtschaftlichen Arbeiten nach und nach ihrer Beendigung zugeführt wurden. 
Nach der Aufhebung sämtlicher Metallbcschlagnahmen traten auch allmählich die 
Bestimmungen über die Bezugscheinpflicht außer Kraft, sodaß die Bezugschein-Ausgabestellen, 
die in das Gebäude der Gemeindeschule I verlegt waren, geschlossen werden konnten. Die 
Abrechnungsarbeiten sind noch nicht gänzlich beendet, doch kann bereits jetzt übersehen werden, 
daß der Stadtverwaltung bei der Durchführung der Metallbeschlagnahme keinerlei Kosten 
erwachsen sind, daß vielmehr sämtliche Auslagen, auch die Gehälter der in Frage konimenden 
Beamten und die Mieten der erforderlichen Büroräume pp. durch die seitens der Metall-Mobil 
machungsstelle gezahlten Sammelgebühren gedeckt sind. 
Die eigentliche Bautätigkeit des Hochbauamtes stand in unmittelbarem Zusammen 
hang mit den Aufgaben, die ihm bei der Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Arbeitslosigkeit erwuchsen. Es mußte mit allen Mitteln versucht werden, die Bautätigkeit 
ungeachtet der dauernden Steigerung der Materialpreise und Löhne und des großen Mangels 
au Materialien wieder zu beleben, um Arbeitsgelegenheit für die Masse der Arbeitslosen 
zu schaffen. 
Der größte Teil der Bauarbeiten konnte als sogenannte Notstandsarbeit ausgeführt 
werden, zu deren Kosten von der Staats- und Reichsverwältung Bauzuschüsse gewährt werden. 
Ein weiteres umfangreiches Arbeitsgebiet erwuchs dem Hochbauamt in der Bekämpfung 
der Wohnungsnot. Für diese Aufgabe wurde dem Hochvauamt ein Wohnungsamt unmittelbar 
angegliedert. 
Zu Beginn des Berichtsjahres waren sämtliche Beamte aus dem Felde zurückgekehrt, 
doch erwies sich die Einstellung weiterer Hilfskräfte zur Erledigung der neuen Aufgaben 
als erforderlich. 
8. Notstandsarbeiten, Arbeiten infolge der Demobilmachung, 
sonstige Bautätigkeit, Projekte usw. 
Auf Grund eines Erlasses des Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung wurde 
zur Behebung der Arbeitslosigkeit die sofortige Inangriffnahme von Notstandsarbeiten angeregt, 
zu denen Staat und Reich llberteuerungskostenzuschüsse bis zur Höhe von % der ent 
standenen Kosten zu den Normalkosten (Friedenspreis + 40%) gewähren. Infolgedessen 
ermächtigte die Stadtverordneten-Versaminlung den Magistrat, Notstandsarbeiten bis zu einer 
Höhe von 100 000 ohne besonderen Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung in Angriff 
zu nehmen, sowie die infolge des Krieges zurückgestellten Bauprojekte vorzubereiten und möglichst 
lasch zur Ausführung zu bringen. 
Bereits im September 1918 wurde mit dem Bau des Krematoriums begonnen. Die 
Erdarbeiten konnten während des Winters fortgesetzt werden, schritten jedoch nur langsam 
vorwärts, da die Ausführung größtenteils durch ungelernte Arbeitslose erfolgen mußte. Die 
eigentlichen Bauarbeiten verzögerten sich infolge der außerordentlich schwierigen Verhältnisse 
auf dem Materialmarkt bedeutend. Erst nach der endgültigen Genehmigung der Bauaus 
führung als Notstandsarbeit durch den Demobilmachungskommissar erfolgte die Freigabe der 
bewirtschafteten Materialien (Ziegel, Zement, Kalk). Mit dem Ban der Fundamente wurde 
im August des Berichtsjahres begonnen und bis zum Dezember das Manerwerk des Tiefkellers 
und Sockelgeschoffes, sowie ein Teil der Decken über dem Sockelgeschoß trotz der früh ein 
tretenden Frostperiode fertiggestellt. Die Arbeiten mußten jedoch auf Grnnd der Verordnung 
des Oberpräsidenten als Bezirkswohnungskommissar (§ 10 der Verordnung zur Behebung der 
dringendsten Wohnungsnot vom 15. Januar 1919) zunächst auf nicht absehbare Zeit eingestellt 
n'erden. Es wurde lediglich die Fertigstellung des Mauerwerks bis zur Erdoberfläche gestattet.
	        

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