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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
IX. Handel - Verkehrswesen

Contents

Table of contents

  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Ausgabe 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 135. Sitzung. Donnerstag den 22. April 1920
  • 136. Sitzung. Freitag den 23. April 1920
  • 137. Sitzung. Sonnabend den 24. April 1920
  • 138. Sitzung. Montag den 26. April 1920
  • 139. Sitzung. Dienstag den 27. April 1920
  • 140. Sitzung. Mittwoch den 28. April 1920
  • 141. Sitzung. Donnerstag den 29. April 1920
  • 142. Sitzung. Mittwoch den 5. Mai 1920
  • 143. Sitzung. Donnerstag den 6. Mai 1920
  • 144. Sitzung. Freitag den 7. Mai 1920
  • 145. Sitzung. Mittwoch den 23. Juni 1920
  • 146. Sitzung. Donnerstag den 24. Juni 1920
  • 147. Sitzung. Montag den 5. Juli 1920
  • 148. Sitzung. Dienstag den 6. Juli 1920
  • 149. Sitzung. Mittwoch den 7. Juli 1920
  • 150. Sitzung. Donnerstag den 8. Juli 1920
  • Ergänzungsblatt
  • 151. Sitzung. Mittwoch den 15. September 1920
  • 152. Sitzung. Donnerstag den 16. September 1920
  • 153. Sitzung. Freitag den 17. September 1920
  • 154. und 155. Sitzung. Dienstag den 21. September 1920
  • ColorChart

Full text

11795 Verfassunggebende Preußische Landesversammlung 150. Sitzung am 8. Juli 1920 411796 
[8 10 des Gesetzes über die Befähigung zum amten an diesem bewährten Grundsaß festhalten müsse, 
höheren Verwaltungsdienste] wenn man nicht die ganze Tätigkeit unserer Verwaltungs- 
- beamtenschaft auf ein für' die Bevölkerung doch sehr wenig 
[Dr v. Richter (Sannover), Abgeordneter (D. V.-P.)] wünschenswertes, niedrigeres Niveau herabdrüen wolle. 
vom Standpunkt der Staats8verwaltung überhaupt einz Aber wir erkennen mit Dr Drews an, daß diese Regel 
gründlichen Ausbildung der Verwaltungsbeamten zukommt, jelbjtverständlich Ausnahmen zuläßt. Wir denken ins- 
gewünscht, daß die Regierung, wenn sie der Ansicht war, besondere daran, daß es zweifellos eine Reihe fehr ver- 
daß die jeßigen Verhältnisse, wie auch von uns in keiner dienter und tüchtiger mittlerer Beamter gibt, die tatsächlich 
Weise verkannt wird, einer Neuregelung in gewissem dur< langjährige Arbeit in ihren Fächern, aber auch durch 
Grade bedürfen, bei einer so wichtigen Frage doch eine Wwissenschafliche Vorbildung, die sie sich neben ihrer 
irgendwie die Initiative ergriffen hätte. Die Regierung Tätigkeit teils privatim, teils durch Studium an der Uni- 
hat seinerzeit, als das Gese über den höheren Ver- versität erworben haben, durchaus befähigt sind, nun auch 
waltungsdienst von 1908 erlassen wurde, eine sehr rege i't höhere Stellen des Verwaltungsdienstes aufzurüen, die 
Initiative entfaltet. Es sind bekanntlich Kurse in volks- ihnen biSher verschlossen waren. Wir würden uns freuen, 
wirtschaftlicher Beziehung an den Universitäten wie für die wenn es den Befähigten unter ihnen =- es ist selbstver- 
jüngeren Referendare bei den Verwaltung2behörden ein- ständlich, daß das ein ganz anderer Ansporn für sie sein 
gerichtet worden. Der Punkt, um den es- sich nun hier würde =- gelänge, auf diese Weise auch in höhere Stellen 
handelt, namentlich nach dem durch den Antrag Meyer, des BVerwaltungsdienstes zu kommen. Wir erkennen 
Dominicus und Genossen angenommenen Zusaß zu 8 13, Peiter an, daß unter den sogenannten technischen Be- 
ist doch ein s9 wichtiger, daß ich gewünscht hätte, daß die amten, also denen, die mit einer iechnischen Vorbildung 
Regierung die Initiative ergriffen hätte, wenn sie der An- Qousgestaitet sind, es auch eine Reihe von Herren gibt, die 
sicht war, die in diesem Antrage und in dem Beschluß des 19 lange im praktischen Staatsverwaltungsdienst stehen und 
Ausschusses zum Ausdruc> kommt, oder aber daß sie dem 19 viel mit Fragen der allgemeinen Verwaltung außerhalb 
Antrage widersprochen hätte, wenn fie nicht dieser Ansicht ihrer eigentlichen technischen Aufgaben zu tun gehabt haben, 
war. So hat die Regierung auf diesem wichtigen Gebiete daß man auch ihnen unbedenklich die Befähigung zum höheren 
die Führung vermissen lassen, die auch jet noch der Re- Berwaltungsdienst geben kann. Aber wir nehmen aller- 
gierung zufommt. dings an, daß, wie 813 auch lautet, eine derartige Verleihung 
Sch darf nun daran erinnern, daß der Antrag zur der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst an Per- 
8 13, für den wir- ebenfalls stimmen werden, sich nicht onen, die sie an sich nicht haben, auf Grund ihrer fach- 
etwa auf die sogenannten leitenden Beamten bezieht, also lichen Vorbildung und nach mindestens dreijähriger Tätigkeit 
auf Unterstaatssefretäre, Ministerialdirektoren, Ober- in einem öffentlichen Verwaltungsdienst tatsächlich nur 
präsidenten, Regierungspräsidenten, Landräte, sondern auf dann und als Ausnahme erfolgt, wenn diese Persönlich- 
diejenigen Beamten, die diesen Beamten gerade als Be- keiten ganz besonders geeignet für die Bekleidung einer 
rater, als Bearbeiter der Sachen zur Seite stehen sollen, Stelle im höheren Verwaltungsdienst erscheinen, und wenn 
und da stehen wir allerdings grundsäßlich auf dem Stand- man sich infolgedessen von der Verleihung dieser Be- 
punkt =- und ich glaube, das werden auch die Herren An- föhigung einen wirklichen Nuten für den Verwaltungsdienst 
tragsteller anerkennen =, daß, je mehr jet die leitenden und damit für die Bevölkerung versprechen kann. 
Persönlichkeiten näch anderen Gesichtöpunkten äl3 denen der Wir glauben also, daß unter allen Umständen diese Be- 
Vorbildung ausgesucht werden =- und das geschieht doh stimmung, die eine Ausnahme ist, streng gehandhabt 
jeßt in großem Umfange =-, es naturgemäß um so mehr werden muß und die Befähigung nur in Ausnahmefällen 
ein - Bedürfnis ist, diesen nach nicht fachlichen Gesicht82- an besonders geeignete Persönlichkeiten erteilt werden darf. 
punkten ausgesuchten leitenden Beamten nun wirkliche fach- Im Übrigen, meine Damen und Herren, werden wir 
liche „Berater zur Seite zu stellen, denn es muß doch sämtlichen Anträgen zustimmen. 
schließlich der ganze Apparat in8besondere der Gesetze, der Wenn ich zu dem Antrage Müller (Prüm) sprechen 
doch nicht ganz so einfach ist, auch das „öffentlich-rechtliche darf, den ich auch unterschrieben habe, und der hier gestellt 
Gebiet Henin werden; j9i0 geht die“ Sache nicht. Des“ ist, um die sonst vorliegende Ungerechtigkeit zwischen Ge- 
alb“ sind wir der Ansicht, daß im großen und ganzen für richtgs- und Regierungsreferendaren zu beseitigen, so nimmt 
Die Bamieh um die es sich hier handelt, sich die jebige er auf das Geseß von 1917 Bezug und will nur die 
M eiu Harms In I im dei in 8 dieser Regierungsreferendare den Gerichtsreferendaren gleich- 
ASIC 107 M Sit On nficht, daß Zur stellen. , Das geschicht meines Erachtens durch diesen An- 
Y USsÜ ung dieser Steliung ein gründliches Studium des trag, und ich würde daher Bedenken, wie sie der Herr Ab- 
privaten und „des öffentlichen Rechts, vor allen Dingen geordnete Weissermel erhoben hat, nicht geltend zu machen 
aber der Volkswirti<aft notwendig ist, und daß dieses haben. Wir würden. also unter der dargelegten Voraus- 
gründliche, systematischawissenschaftliche Studium nicht ein- jeßung für das ganze Geset und namentlich für den von 
fach durch eine mehr oder weniger durch praktische Tätigkeit uns angenommenen 8 13 stimmen 
erworbene Routine erset werden kann. Meine Damen ' UE | 
und Herren, ich weise darauf hin, daß ein Mann, den Sie ... dei : Das W : Her 
ganz gewiß nicht im BVerdacht reaktionärer Gesinnung Mea ae vreere EE NING 
haben werden, der ehemalige Staat8minister Dr Drews, = : 
neulich in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ einen sehr Dr Mulert, Ministerialdirektor, Regierungs= 
interessanten und instruftiven Artikel über diesen Punkt fommissar: Meine Damen und Herren, nachdem auch die 
veröffentlicht hat, den ich dringend Ihrer Aufmerksamkeit beiden Herren Vorredner Bedenken gegen das Gese nur 
empfehle. Auch Dr Drews stellt sich mit aller Bestimmt- in bedingter Form vorgebracht haben, bedarf es meiner- 
heit und grundsäßlich auf den Standpunkt, daß auch für seits über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der darin 
die Staatsverwaltung gewisse wissenschaftliche Grundlagen enthaltenen Bestimmungen keiner näheren Ausführungen. 
und Kenntnisse erforderlich sind, die durch rein praktische Auch die Bedenken gegen die neue Fassung des 8 10 Abs. 1 
Erfahrungsmaßnahmen tatsächlich nicht erworben werden erscheinen. nicht begründet. I< darf darauf hinweisen, 
können, und daß man unbedingt für das Gros der Be- daß in diesem Paragraphen ausdrüFlich vorgesehen ist, 
150. Sitzg Landesvers. 1919/20
	        

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