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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
IX. Handel - Verkehrswesen

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

53 
So ist der Rückgang im Monat Januar lediglich auf die damaligen Unruhen und 
die damit verbundene Sperrung ganzer Stadtteile Berlins zurückzuführen. Im darauffolgenden 
Monat Februar wurde der Verkehr durch den Straßenbahnerstreik bis zur Höchstgrenze gesteigert, 
während der als Hanptreisemonat an und für sich verkehrsschwache Juli dann durch den 
Streik im eigenen Betriebe noch einen besonders starken Ausfall erlitt. 
Die gleichinäßige Steigerung in den letzten Monaten läßt eine günstige Weiter 
entwicklung des Verkehrs erhoffen, jedoch läßt sich noch nicht übersehen, ob und wie weit hier 
eine vorübergehende Abwanderung des Straßenbahnverkehrs mitspricht. 
3. Strahenbahnverkehr. 
Auf Grund des Einheitsvertrages vom 28. Mai 1918 hat der Verband Groß-Berlin 
zunächst die Verschmelzung der verschiedenen Straßcnbahngescllschaften, denen der Bau und 
Betrieb von Straßenbahnen in den Straßen Groß-Berlins gestattet worden war, zu einer 
Gesellschaft veranlaßt; die neue Gesellschaft erhielt den Namen der größten der beteiligten 
Straßenbahngesellschaften, der Großen Berliner Straßenbahn. Der Verband Groß-Berlin 
hat alsdann sehr eingehende Verhandlungen eingeleitet, die zum Erwerbe der Großen Berliner 
Straßenbahn durch den Verband geführt haben. Hieraus ergibt sich für unsere Stadlgemeinde, 
daß der Straßenbahuverkehr in unserem Stadtgebiet in Zukunft von der im Eigentum des 
Verbandes Groß-Berlin stehenden Großen Berliner Straßenbahn betriebe» wird. 
Die außerordentliche Steigerung der Löhne und Materialkosten zwangen im Laufe 
des Berichtsjahres wiederholt zu Erhöhungen der Fahrpreise. Am 21. Januar 1919 trat 
ein neuer Tarif in Kraft, demzufolge eine einzelne Fahrt 20 Pfg., eine Fahrt aus Doppel 
fahrschein oder Sammelkarte 17^ Pfg. kostete. Am 1. September 1919 wurden die Doppel 
fahrscheine und Sammelkarten aufgehoben, so daß von da ab jede Fahrt mit 20 Pfg. zu 
bezahlen war. Vom 1. Januar 1920 ab ist eine weitere Erhöhung des Fahrpreises auf 
30 Pfg- für die Einzelfahrt eingetreten; daneben wurde eine Sammelkarte mit Gültigkeit 
für 7 Fahrten zum Preise von 2 Jt eingeführt. 
Der Ausbau des Straßenbahnnetzes unseres Stadtgebietes, wie er nach den geltenden 
Verträgen vorgesehen ist, konnte wegen der herrschenden Materialknappheil nur wenig gefördert 
werden. Lediglich auf dem Hohenzollerndamm zwischen dem Emser Platz und der Kaiserallee 
ist mit dem Einbau der Gleise begonnen worden, doch mußten auch hier die Arbeiten aus 
Mangel an Schienen und Baustoffen vorläufig eingestellt werden. 
Unter den Nachwirkungen des Krieges blieben die Einschränkungen im Straßenbahn 
verkehr gegenüber dem Friedensbetriebe weiter bestehen; es sind deshalb auch keine neuen 
Linien eingerichtet worden. > 
Der von der Großen Berliner Straßenbahn zu den Pflasterunterhaltuugskostcn der 
von ihr benutzten Straßen vertraglich zu leistende Beitrag betrug für das Jahr 1918102 930, #. 
4. Versorgung ber (Stabt mit Wasser, Gas und Elektrizität. 
In der Art der Versorgung unseres Stadtgebiets mit Wasser, Gas und Elckrrizität 
sind gegenüber dem Vorjahre Änderungen nicht eingetreten. Das Vertrags Verhältnis, das 
hierüber mit den Charlottenburger Wasserwerken, der Deutschen Gasgesellschaft und dem 
Elektrizitätswerk Südwest besteht, ist im vorjährigen Verwalluugsbericht ausführlich dargestellt 
worden; eine Änderung dieses Vertragsverhaltnisses ist ' lediglich beim Elektrizitätswerk 
Südwest erfolgt. 
Die im Berichtsjahre stark gestiegene allgemeine Teuerung hat, wie überall, so auch 
auf den Gebieten der Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung wiederholt zu Preis 
erhöhungen geführt. 
Die Charlottenburger Wasserwerke hatten Anfang des Jahres 1919 eine erhebliche 
Erhöhung des Preises für die Wasserlieferung beantragt. Die zwischen den Werken und den 
sämtlichen Gemeinden ihres Versorgungsgebicts gepflogenen Verhandlungen haben aber zu 
einer Einigung nicht geführt; es wurde vielmehr seitens der Wasserwerke die schiedsrichterliche 
Entscheidung auf Grund der Verordnung der Reichsregierung vom 1. 2. 1919 beantragt. 
Diese erging dahin, daß vom 18. Mai 1919 ab vierteljährlich für die ersten 30 ~bm Wasser 
pauschal 11,10 ,4t (statt bisher 9,50 Ji), für die folgenden bis 100 cdm 0,37 J( (statt 
bisher 0,30 JtY für 101—300 cbm 0,22 Jl (statt bisher 0,15 Jt) und für die Mmgen
	        

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