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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin-Wilmersdorf
Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Publication:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1915-1919 = 1916-1920
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Previous Title:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Keywords:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
VII. Soziale Fürsorge

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Full text

43 
gemacht hat, sie gehöre auch zu den Angestellten gemäß § 351 R. V. £). und falle daher 
unter die Dienstordnung. Das Versicherungsamt hat entschieden, daß sich die angezogene 
Bestimmung nur auf diejenigen Kassenangcstclltcn bezieht, deren Anstellung zur Durchführung 
und Aufrechterhaltung des eigentlichen Kastenwesens erforderlich ist, nicht dagegen auf die 
Angestellten besonderer Institute, die eine Kasse etwa einrichtet, wie z. B. Bade-, Massage 
anstalt, Zahnklinik, Genesungsheim und dergl., da offenbar der Gesetzgeber derartige Personen, 
wie Zahnärzte. Masieure, Badediener, Dienstmädchen, Pförtner usw. nicht der Dienstordnung 
unterstellen wollte. 
C. Unfallversicherung. 
Auf dem Gebiete der Unfallversicherung wurden wie alljährlich die Anmeldungen zur 
Berufsgenossenschaft bearbeitet und die Lohnnachweisnngen für das nicht gewerbsmäßige 
Halten von Reittieren und Fahrzeugen — § 839 R. V. O. — eingezogen Cs sind erfreulicher 
weise Neuaumeldungen von Betrieben in weitaus erheblicherem Umfange als in der Kriegs 
zeit eingegangen, ein Zeichen dafür, daß das gewerbliche Leben wieder im Aufblühen begriffen 
ist. Des weiteren wurde gemäß §§ 1592 ff. über Unfallrentenciusprüche verhandelt. Es 
gingen 57 (53) ein, von denen 37 (47) durch den Vorsitzenden allein, 20 (13) in nicht 
öffentlicher Verhandlung unter Zuziehung der Versicherungsvertreter zu verhandeln waren. 
Es wurden hierzu durch das Versicherungsamt in 18 (14) Fällen ärztliche Begutachtungen 
herbeigeführt. Obwohl das Reichsversicherungsamt durch Erlaß vom 28. November 1918 
die Vorstände der Berufsgenoffenschaften ersucht hatte, die Herabsetzungen von Unfallrenten 
im allgemeinen nur auf die dringlichsten und völlig klar liegenden Fälle zu beschränken, ist 
eine Verringerung derartiger Bescheide der Berufsgenoffenschaften nach der Zahl der ein- 
gegangenen Einsprüche nicht zu bemerken gewesen. An Bestrafungen wegen Übertretung von 
Unfallverhütungsvorschriften — §§ 851, 870 R. V. O. — wurden auch in diesem Jahre 
keine erforderlich. Anordnungen wegen Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebern gemäß §§ 765, 
771 R. V. O. brauchten wie im Vorjahre ebenfalls nicht erlassen zu 'werden. In früherer 
Zeit erlassene Anordnungen waren ebenfalls keine aufzuheben. Die im Vorjahre erwähnte 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Januar 1918 ist durch eine erneute Verordnung 
vom 27. November 1919 dahin abgeändert worden, daß die monatliche Zulage für Unfall 
verletzte, die mehr als 66% % in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, von 8 auf 
20 j( erhöht wird. 
Es ist dieS derselbe Satz, wie er den Invaliden- und Altcrsrentnern gewährt wird. 
Während jedoch bei letzteren dieser Betrag 80 bis 100 % und darüber der gewährten 
Rente ausmacht und daher eine wesentliche Aufbesserung darstellt, bedeutet er bei den Unfall 
rentnern nur eine geringe Zubuße, sodaß der Zweck der Unfallrenle, den Unfallverletzten für 
den Verlust der Erwerbsfähigkeit zu entschädigen, infolge der gewaltigen Teuerung nicht mehr 
in dem Umfange, wie es sich seinerzeit die Reichsversicherungsordnung gedacht hat, erfüllt wird. 
D. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. 
Jnvalidenrentenanträge wurden 263 (319) gestellt, davon zurückgezogen 11 (20), 
abgelehnt 4 (17), als berechtigt anerkannt 184 (175). 
Noch nicht erledigt werden konnten 64 (107). Die 107 aus dem Vorjahre wurden 
im Kalenderjahr 1919 wie folgt erledigt: 
AIs berechtigt anerkannt 94, zurückgezogen 2, und abgelehnt 9. Unerledigt blieben 
auch weiterhin 2 Anträge. 
Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenenbezügen wurden 158 (170) gestellt; 
davon zurückgezogen 9 (6), abgelehnt — (5), als berechtigt anerkannt 113 (95). Noch nicht 
erledigt werden konnten 36 (64). 
Von den aus dem Jahre 1918 unerledigt gebliebenen 64 Anträgen wurden im 
Kalenderjahr 1919 als berechtigt anerkannt 58, zurückgezogen 2, weiterhin blieben unerledigt 4. 
Von den Anträgen auf Invalidenrente sind 47 (156 von Kriegsbeschädigten, von 
den Anträgen auf Hinterbliebenenbezüge 42 (77) von Kriegshinterbliebenen gestellt. 
In 28 (60) Fällen wurde das Rentenentziehungsverfahren eingeleitet; hiervon 
betrafen 16 (48) Kriegsbeschädigte. Als begründet anerkannt wurden iS (42), als 
unbegründet 2 (11), unerledigt blieben 7 (7). 
Die auS dem Vorjahre unerledigt gebliebenen 7 Entziehungsanträge wurden wie 
folgt erledigt: zurückgezogen 5, unbegründet 2.
	        

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