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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
VII. Soziale Fürsorge

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

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6 % erhöht, gleichzeitig aber auch ihre Leistungen vermehrt. Sie gibt jetzt wieder für 
39 Wochen Krankengeld und hat den Höchstbetrag- für kleinere Heilmittel, sowie den Zuschuß 
für größere Heilmittel von 20 Jt auf 40 Jt erhöht. Eine zahlenmäßige Wirkung de- 
Gesetzes vom 26. September 1919 kann noch nicht gegeben werden, doch ist im allgemeinen 
der durchschnittliche Stand der zu unterstützenden Wöchnerinnen um ungefähr 100 % gegen 
das Vorjahr gestiegen. Weiter hat die Kasse ihre Dienstordnung dahin abgeändert, daß ste 
nunmehr auch ihren Angestellten Ruhegehalt und Hinterbliebeuenfürsorge gewährt. 
Auch die Zahl der Mitglieder der Landkrankenkasse ist im Jahre 1919 dauernd 
gestiegen. Während sie am 1. Januar 1919 nur 12 753 betrug, betrug sie am Schluß des 
Berichtsjahres 14198. 
Der Krankenstand bei der Landkrankeukasse war, obwohl Epidemien nicht vorgekommen 
sind, ein sehr schlechter. Es waren zeitweilig bis zu 4 % erwerbsunfähige Kranke vorhanden, 
oder fast das Doppelte des Krankenstandes in den Kriegsjahren und das 4 fache des 
Krankenstandes des Friedensjahres 1914. Der Grund für diese Steigerung des Kranken 
standes liegt in den Nachwirkungen der mangelhaften Ernährung während des Krieges. 
Außerdem hatte die Kaste unter der starken Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten erheblich 
zu leiden. Infolge dieser Vergrößerung des Krankenstandes, zu dem noch die Erhöhung der 
sächlichen und persönlichen Verwaltungskosten und die Preissteigerung für sämtliche Heilmittel 
kommen, mußten vom 6. Oktober 1919 ab die Beiträge, die bis dahin 4 % des Grundlohnes 
betrugen, auf 5V S % erhöht werden. 
Am 1. Februar 1919 hat die Laudkraukenkasse den Betrieb ihres eigenen Kranken 
hauses, der früher Or. B o h l'schen Privatklinik, Pfalzburger Str. 35, eröffnet. Die Hoffnung, 
die die Kasse beim Ankauf des Grundstückes hegte, daß es ihr infolge intensiver Behandlung 
im eigenen Krankenhause gelingen würde, die durchschnittliche Verpflegungsdauer in jedem 
Krankheitsfälle herabzusetzen, hat sich verwirklicht. Während die durchschnittliche Verpslegungs- 
daner in den fremden Krankenhäusern 30,5 Tage betrug, beträgt diese Zahl im eigenen 
Krankenhause nur rund 20 Tage. Die Kasse beabsichtigt deshalb, eine erhebliche Vergrößerung 
ihres Krankenhauses vorzunehmen und hat zu diesem Zwecke im Oktober 1919 die neben 
dem Krankenhause belegenen Grundstücke Pfalzburger Str. 36/38 und Laucnburger Str. 11 
hinzuerworben. Die Kosten zu dem Ankauf dieser Grundstücke und des Bohl'schen 
Krankenhauses hat die Kasse aus einer Anleihe von 900 000 Jt entnommen, die die 
städtische Sparkasse ihr gegeben hat. 
Nachdem der Wirtschaftliche Verband Wilmersdorfer Arzte den von der Land 
krankenkasse bereits im Februar 1915 fristlos gelösten Vertrag zum 1. Januar 1919 förmlich 
gekündigt hatte, schloß die Kaffe zum 1. Januar 1919 mit 30 Wilmersdorfer Ärzten Einzel 
vertrüge ab, die wieder, wie bei dem früheren Vertrage. Bezahlungen nach Einzelleistungen 
vorsehen. Es ist hierdurch zu einer beide Teile befriedigenden Regelung gekommen. 
An Reichswochenhilfe wurden aus Mitteln des Reichs 5 898,95 (14 514) Ji zur 
Erstattungen die hiesigen Krankenkassen angewiesen. 
An Streitigkeiten wegen Feststellung von Leistungen wurden 75 (65) — bei der 
Zunahme gegen das Vorjahr machen sich schon die Unstimmigkeiten, die sich aus der ungenauen 
Fassung des Gesetzes über Wochenhilfe und Wochenfürsorge vom 26. September 1919 ergeben, 
bemerkbar — wegen des Versicherungsverhältniffes und der Beitragsleistung wurden 50 (54) 
Sachen anhängig gemacht. Anträge aus Verteilung der Beiträge auf mehrere Arbeitgeber, 
die gleichzeitig dieselben versicherten Personen beschäftigen — § 396 R. V. O. — wurden 1 (2), 
auf Befreiung einer versicherten Person von der Krankenversicherungspflicht gemäß §§ 435, 
418 R. V. O. — (6) gestellt Das Fehlen dieser Anträge beruht daraus, daß gemäß §11 
der Verordnung vom 3. Februar 1919 derartige Befreiungen nicht mehr stattfinden dürfen. 
Dagegen wurde 1 (—) Antrag auf Befreiung gemäß § 173 R. V. O. neu gestellt auf Grund 
des, § 8 der Verordnung vom 3. Februar 1919. Sonstige Entscheidungen, die Beschwerden 
gegen die Versicherungsträger, Bestrafungen wegen Verstoße? gegen die gesetzlichen Bestimmungen 
über Anmeldung Versicherter u. a. zum Gegenstände hatten, wurden in 75 (78) Fällen 
erlassen, linier diesen Entscheidungen sind bedauerlicherweffe die Strafanträge der Kranken 
kassen gegen die säumigen Arbeitgeber gestiegen. In 1 (—) Falle wurde das Versicherungs 
amt zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis zwischen den Krankenkassen 
und ihren Angestellten angerufen. Es handelt sich hier um einen Fall von grundsätzlicher 
Bedeutung, in dem eine in oer Zahnksinik einer Kaffe angestellte Krankenschwester geltend
	        

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