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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 9.1883 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Der Bär (Public Domain) Ausgabe 9.1883 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
VI. Wohlfahrtspflege

Schnellzugriff

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  • Der Bär (Public Domain)
  • Ausgabe 9.1883 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Oktober 1882, Nr. 1
  • 7. Oktober 1882, Nr. 2
  • 14. Oktober 1882, Nr. 3
  • 21. Oktober 1882, Nr. 4
  • 28. Oktober 1882, Nr. 5
  • 4. November 1882, Nr. 6
  • 11. November 1882, Nr. 7
  • 18. November 1882, Nr. 8
  • 25. November 1882, Nr. 9
  • 2. Dezember 1882, Nr. 10
  • 9. Dezember 1882, Nr. 11
  • 16. Dezember 1882, Nr. 12
  • 23. Dezember 1882, Nr. 13
  • 1. Januar 1883, Nr. 14
  • 6. Januar 1883, Nr. 15
  • 13. Januar 1883, Nr. 16
  • 20. Januar 1883, Nr. 17
  • 27. Januar 1883, Nr. 18
  • 3. Februar 1883, Nr. 19
  • 10. Februar 1883, Nr. 20
  • 17. Februar 1883, Nr. 21
  • 24. Februar 1883, Nr. 22
  • 3. März 1883, Nr. 23
  • 10. März 1883, Nr. 24
  • 17. März 1883, Nr. 25
  • 24. März 1883, Nr. 26
  • 1. April 1883, Nr. 27
  • 7. April 1883, Nr. 28
  • 14. April 1883, Nr. 29
  • 21. April 1883, Nr. 30
  • 28. April 1883, Nr. 31
  • 5. Mai 1883, Nr. 32
  • 12. Mai 1883, Nr. 33
  • 19. Mai 1883, Nr. 34
  • 26. Mai 1883, Nr. 35
  • 2. Juni1883, Nr. 36
  • 9. Juni1883, Nr. 37
  • 16. Juni1883, Nr. 38
  • 23. Juni1883, Nr. 39
  • 1. Juli 1883, Nr. 40
  • 7. Juli 1883, Nr. 41
  • 14. Juli 1883, Nr. 42
  • 21. Juli 1883, Nr. 43
  • 28. Juli 1883, Nr. 44
  • 4. August 1883, Nr. 45
  • 11. August 1883, Nr. 46
  • 18. August 1883, Nr. 47
  • 25. August 1883, Nr. 48
  • 1. September 1883, Nr. 49
  • 8. September 1883, Nr. 50
  • 15. September 1883, Nr. 51
  • 22. September 1883, Nr. 52

Volltext

142 
Herr Emmerich bat, an seinen Vater schreiben zu dürfen 
und wollte die Höhe des Lösegeldes wissen, wodurch er seine 
Freiheit wiedererlangen könnte. Doch der Alte wies ihn kurz 
damit ab, daß dazu heute keine Zeit sei. Beide erhielten 
ein Zimmer angewiesen, das zwar mit starken Eisenstäben vor 
dein Fenster versehen war, aber doch nicht gerade ein Gefängniß 
genannt werden konnte. Auch wurde ihnen Speise und Trank 
gereicht. Die alte Ursula bat, man möchte sie auf ihrem 
Wagen lassen, was ihr gewahrt wurde. 
Die Wildensteincr waren mit in das Schloß eingezogen, 
erhielten jedoch besondere Gemächer und machten keine Gemein 
schaft mit den anderen Mannen. Nachdem Speise und Trank 
reichlich die Kämpfer erquickt mtb der Becher fleißig die Runde 
gemacht hatte, auch die Verwundeten verbunden waren, 51t 
welchem Zweck Mönche aus dem Kloster herbeigeholt worden 
waren, trat auf dem Schlöffe Ruhe ein- 
Am anderen Morgen wii' den zuerst die Frachtwagen ab 
geladen und die erbeuteten Güter in wohlverwahrte Gemächer 
des Schloffes untergebracht. Dann wurden die Gefangenen 
und Leichtverwundeten vorgeführt. Es wurden ihnen die Helme 
und Harnische, auch die guten Kleider abgenommen und ge 
ringe dafür gegeben. Alsdann wurden sie unter starker Be 
deckung aus dem Schlöffe geführt, um die Stadt herum, bis 
zu den drei Kreuzen, welche vor der Vorstadt Brunschwieg in 
einer kleinen Kapelle aufgestellt waren, wo die Reisenden und 
andere Vorübergehende ihre Andacht zu verrichten pflegten. 
Hier wurde ihnen bedeutet, daß sie frei seien, aber daß sie die 
Stadt und Herrschaft Cottbus nie wieder betreten sollten, sonst 
wäre der Galgen ihnen gewiß. Die armen Beraubten mußten 
durch Betteln ihr Leben fristen, bis sie wieder in Cöln ein 
trafen, wo sie die erste Kunde von dem Ereigniß mitbrachten. 
Dem Herrn Emmerich gab man das Pferd, die Waffen unb 
das Geld wieder, weil er ja streng genommen bei der Affaire 
unbetheiligt war, und sowohl der Herr von Cottbus als auch 
der Wildensteincr Ursache hatten, mit den Görlitzern nicht in 
Streit zu kommen. Er wurde in Begleitung zweier Reisigen 
nach Görlitz entlassen, wo er nach drei Tagen wohlbehalten 
ankam- 
Die Beute wurde in drei Theile getheilt. Die Wilden 
steiner beluden ihre erbeuteten Wagen damit und verließen noch 
am Abend das Schloß, ihren Weg nach Spremberg nehmend. 
So geheim and; die Veranstaltungen vor dein Ueberfall 
von den Schloßherren getroffen worden waren, so konnten 
diese nachher nicht verhindern, daß überall davon geredet 
wurde. (Sin Hauptgegenstand der Erörterungen blieb das 
Schicksal des Fräuleins, voir welchem auch nicht eine Spur 
zu entdecken war. Der Wildensteincr hatte zwei seiner 
schlauesten Hörigen in der Gegend zurückgelaffen, welche über 
all Kundschaft einzuziehen suchten, denn er hoffte noch immer 
das reiche Löscgeld zu erhalten, aber Alles war vergebens: 
Der Pfarrer von Groß-Döbberu bewachte seinen Schützling 
wie seinen Augapfel und sann auf Mittel und Wege, wie er 
ihn wieder nach Cöln zurücksenden könnte. Margarethe war 
verständig genug, sich in die Haft mit Geduld und Ausdauer 
zu finden. So verstrich Tag auf Tag. 
VI. 
In alter Zeit hatten die Bürger in Cottbus allein das ; 
Recht Bier zu brauen. Sämmtliche Bewohner. und Krüger 1 
der Herrschaft mußten das Bier, welches sie brauchten, in der 
Stadt kaufen. Nur die Pfarrer auf dem Lande hatten mit 
vieler Mühe das Recht erworben, für ihr Haus das nöthige 
Bier brauen zu dürfen. 
Dies that auch der Pfarrer von Groß-Döbbern. Er 
hatte von einem Freunde aus Zerbst ein so vorzügliches Re 
zept, Bier zu brauen, erhalten, und ein Versuch war so gut 
gelungen, daß er beschloß, obgleich ihm das Privilegium der 
Cottbuser Bürger bekannt war, sein Bier, welches des Wohl 
geschmacks und der Kraft wegen in kurzer Zeit viele Ab 
nehmer fand, auch an Andere zu verkaufen; ja er erdreistete 
sich sogar, Gäste bei sich in die Pfarrwohnung aufzunehmen, 
denn, dachte er, ist dies den Herren Geistlichen in Cottbus er 
laubt, wie es der Fall war, so könnte man es ihm auch 
nicht verdenken. Doch die Bürger von Cottbus bekamen bald 
Nachricht von der Sache und zeigten es dem alten Herrn Hans 
an, auf ihr Privilegium pochend. Sie erbaten sich von dem 
Herrn Hans einen Beistand, bewaffneten sich, zogen hinaus 
nach Groß-Döbbern und untersuchten das Haus und den Keller 
des Pfarrers, worin sich auch eine bedeutende Quantität Bier 
vorfand. Da sie das Recht hatten, das Bier wegzunehmen, 
bis auf dasjenige, was der Pfarrer für sein Haus brauchte, 
so luden sie es auf Wagen und transportirtcn es nach der Stadt. 
Obgleich der Herr v. Zabeltitz, der Besitzer von Groß-Döbbern, 
sich seines Pfarrers annahm und bei dein Landvoigt der Nieder- 
lausitz vorstellig wurde, behielten die Cottbuser Bürger doch 
Recht und der Pfarrer mußte sich mit betn Rath vergleichen, 
zugleich auch versprechen, kein Bier zu brauen als dasjenige, 
welches er für sein Haus brauchte. 
Dies war vor einem halben Jahre geschehen. Die Cott 
buser Bürger trauten jedoch dein Pfarrer nicht und kamen von 
Zeit zu Zeit, um sich zu überzeugen, ob der Pfarrer seilt Wert 
hielte. So geschah es, daß jetzt 4 Bürger in gleicher Absicht 
zu dem Pfarrer kamen. 
Unter diesen war ein junger Mann, der Sohn eines der 
reichsten Kaufleute der Stadt, mit Namen Heinz Wolfart. 
Der Vater war ein Vetter des in Cöln ansässigen Kaufherrn 
Wolfart, welcher auch zu den geschädigten Cölner Kaufherren 
gehörte. Der ehrwürdige Herr Pfarrer tvar mit den Wolfarts 
in Cottbus bekannt und da soivohl der alte, als auch der 
junge Wolfart zuverlässige und ritterliche Leute tvaren, so glaubte 
er, daß diese, tveil sie doch durch die Verwandtschaft indirekt 
bei dem Verluste betheiligt waren, geneigt fein würden, hilf 
reiche Hand zur Flucht des Fräuleins zu leisten. Er beschloß 
daher, dem jungen Manne sein Geheimniß auf gut Glück an 
zuvertrauen. 
Er war sehr freundlich gegen die Bürger, was bei früheren 
Besuchen nicht der Fall gewesen war, und lud sie sogar ein, 
einen Jmbis zu nehmen. Die. Bürger wußten, daß das Haus- 
bier des Pfarrers vorzüglich war; deshalb nahmen sie seine 
Einladung gern an und ließen cs sich wohl sein. Der geist 
liche Herr saß neben dem jungen Wvlfart. Man sprach von 
allerlei, auch von dein Ueberfall, und gab dem Herrn v. Cott 
bus recht, daß er die Beleidigung des Cölner Kaufherrn so 
glänzend gerächt habe; zuletzt kam man auch daraufju sprechen 
wohin das Fräulein gekommen sein möchte. Verschiedene 
Vermuthungen wurden ausgesprochen- Der Pfarrer stichle das 
Gespräch abzulenken und gab dem jungen Wolfart einen Wink 
ihm zu folgen, er wolle ihm ein neues Pferd zeigen. Rach-
	        

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