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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
II. Allgemeine Verwaltung

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sachverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

18 
1. Personen, die ohne besondere Prüfung nach Ablauf einer festen Probezeit 
angestellt werden können, haben nach Entlassung ans dem Heeresdienste den 
Rest der Probezeit abzuleisten und erhalten bei ihrer Anstellung ein 
Besoldnngsdienstalter von dem Tage, an dem ihre Probezeit ohne den Kriegs 
dienst beendet worden wäre. 
2. Supernumerare, die durch den Kriegsdienst an der Ableistung der dreijährigen 
Vorbereitungszeit verhindert worden sind, können als Tiätarc nach bestandener 
Prüfung angestellt werden, sobald sie unter Hinzurechnung der über ein 
Jahr hinausgehenden Militärdienstzeit die dreijährige Vorbereitungszeit 
beendet haben würden; das Besoldnngsdienstalter wird dementsprechend fest 
gesetzt, mit der Maßgabe, daß die Besoldung aber erst von dem Tage der 
Wiederaufnahme des Dienstes ab zur Zahlung gelangt. 
3. Diejenigen Beamten, bei denen sich die Ablegung der Prüfung durch die 
Kriegsoerhältnisse verzögert hat, werden, wenn sie die erste Möglichkeit zur 
Ablegung der Prüfung wahrnehmen, vom l. April 1919 ab zu Ober- 
assistenlcn beziehungsweise Stadtsekretären befördert. Das Besoldnngsdienst- 
alter soll dabei derartig vordatiert werden, daß es 
a) hinsichtlich der Oberassistenten zwei Jahre nach der Anstellung als 
Büroassistent, 
b) hinsichtlich der Stadtsekretäre drei Jahre nach der Anstellung als Ober- 
asfifünt, frühestens am 1. Oktober 1914, beginnt. 
4. Die Stadtbauassistcnten, welche die Stadtsekretärprüsung bestanden haben, 
sollen vom 1. April 1919 ab als technische Stadtsekretäre angestellt werden; 
hierbei soll ihnen das Besoldungsdienstalter als Stadtsekretär dnrchwsg um 
drei Jahre vordatiert werden. 
Eine besondere Vergünstigung wurde einem großen Teil der Beamtenschaft dadurch 
gewährt, daß alle diejenigen Magistratssekretärc und Oberassistenten, die die Prüfung früher 
nicht bestanden oder nicht abgelegt hatten, nochmals zu einer einfachen Sekretärprüfung zuge 
lassen wurden. Dadurch gelangte eine große Zahl dieser Beamten in die Stadtsekretärklasse. 
Die Meldeamtsasststenten wurden in die Klasse der Büroassistenten überführt. 
Den Unterbeamten ist einmal durch Ablegung einer erleichterten Vorprüfung die 
Möglichkeit zum Aufstieg in Bürobeamtenstellen gegeben worden. 
Die Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen usw. sind dahin geändert worden, 
daß die Oberasststentenprüfung für alle Anwärter beseitigt und die Militäranwärter ohne 
Ableistung einer informatorischen Beschäftigung nach bestandener Vorprüfung zur Probedienst 
leistung unter Gewährung des vollen Stcllcneinkommens einberufen werden. 
Durch Abkürzen der Wartezeit bis zur lebenslänglichen'; Anstellung von 10 auf 
3 Jahre konnte eine große Anzahl von Beamten auf Lebenszeit angestellt werden. 
Den Feuerwehrleuten wurde Beamteneigenschaft verliehen. 
Die Änderung des § 2 des Ortsstatnts, betreffend das Ruhegehalt für die besoldeten 
Mitglieder des Magistrats und die übrigen Beamten der Stadtgemeinde Berlin-Wilmersdorf, 
sieht eine Reihe von Fällen vor, in denen gewisse, vor der Anstellung verbrachte Dienstzeiten 
bei Berechnung des Ruhegehalts und zwar auch auf die für die Entstehung des Ruhegehalts 
anspruchs vorgeschriebene zehnjährige Wartezeit in Anrechnung kommen. 
Die bisher bestehende Residenzpflicht ist aufgehoben worden. 
Den ohne Pensionsberechtigung dauernd beschäftigten Angestellten und Arbeitern, die 
früher keinen Rechtsanspruch, sondern nur eine Anwartschaft auf Ruhegeld beziehungsweise 
itwen- und Waisenversorgnng hatten, wurde durch Beschluß der städtischen Körperschaften vom 
10. September 1918 . m . , . .. , m .. , 
ein Rechtsanspruch au; diese Bezüge gewahrt. 
16. September 1919 
Teuerungszulagen. 
a) Laufende Teuerungszulagen. 
Die im Berichtsjahre 1918 den städtischen Arbeitern, den Privatdienstverpflichteten, 
den Beamten und Lehrpersonen gewährte Kriegsbeihilfe wurde mit Rücksicht darauf, daß die 
Verteuerung der gesamten Lebenshaltung noch weiter an Umfang zugenommen hatte, weiter
	        

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