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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8391858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
II. Allgemeine Verwaltung

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1926 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1926, Teil I
  • 2. Januar 1926
  • 9. Januar 1926
  • 14. Januar 1926
  • 16. Januar 1926
  • 23. Januar 1926
  • 30. Januar 1926
  • 6. Februar 1926
  • 9. Februar 1926
  • 13. Februar 1926
  • 20. Februar 1926
  • 27. Februar 1926
  • 6. März 1926
  • 8. März 1926
  • 13. März 1926
  • 20. März 1926
  • 27. März 1926
  • 3. April 1926
  • 10. April 1926
  • 17. April 1926
  • 20. April 1926
  • 24. April 1926
  • 26. April 1926
  • 1. Mai 1926
  • 8. Mai 1926
  • 18. Mai 1926
  • 22. Mai 1926
  • 29. Mai 1926
  • 5. Juni 1926
  • 12. Juni 1926
  • 19. Juni 1926
  • 23. Juni 1926
  • 26. Juni 1926
  • 3. Juli 1926
  • 6. Juli 1926
  • 10. Juli 1926
  • 17. Juli 1926
  • 20. Juli 1926
  • 24. Juli 1926
  • 31. Juli 1926
  • 7. August 1926
  • 14. August 1926
  • 21. August 1926
  • 28. August 1926
  • 4. September 1926
  • 11. September 1926
  • 18. September 1926
  • 24. September 1926
  • 25. September 1926
  • 2. Oktober 1926
  • 9. Oktober 1926
  • 16. Oktober 1926
  • 23. Oktober 1926
  • 30. Oktober 1926
  • 3. November 1926
  • 6. November 1926
  • 13. November 1926
  • 20. November 1926
  • 27. November 1926
  • 4. Dezember 1926
  • 11. Dezember 1926
  • 16. Dezember 1926
  • 18. Dezember 1926
  • 25. Dezember 1926
  • 30. Dezember 1926

Volltext

Diensibvlatit Ausgegeben 
Teil 1 26. 4. 1926 
emeine rwaltung. 
Allgemeine Verwal! 
147 
3. Tarifverkrag für die [21.4 26] 33 od sind, sind uns (zuständige Dienststelle jetzt nicht mehr 
| 147 | technischen Angestellten. 26 SB nder PB., sondern TVA) schriftlich zuzuleiten. Nur 
5 entschiedene Fragen können in dringenden Fällen 
-- Gesch.-Z. Trk. 3. Fernruf: Magistrat 766. -- fernmündliche Auskünfte erteilt werden. 
In der Anlage geben wir den neuen Tarifvertrag (TV.) Im übrigen wird zu einzelnen Bestimmungen des neuen 
jür die "ehmische Augesteilten verant Er ird ae IV Tarifvertrages noch auf folgendes hingewiesen: 
für die technischen Angestellten angesehen und in Zukun 8 1. Geltungsbereich 
kurz: 3. TV.-Techn. genannt werden. Als 2. und 1. TV.- , ... gv 9. . 
Techn. werden künftig die Tarifverträge vom 23. 6./10. 7. 20 par Sicher worübergehend vespästigten teh m Find mon 
vzw. 26. 9./9. 10. 19 bezeichnet werden, die zwar nur von 3 ebi: „4 folien alis EE : 5] ichen Mer 
der Stadt Alt-Berlin abgeschlossen waren, von den damals Mn Die 2 N rtetabediune n für die Angestellten- 
elbständigen Vorortgemein w. aber vielfach über- 5,:2%. te . Angern 
nommen worden sind. Zeithitfen (Diensidiatt 3 SEITEN ne Ei vorüber 
Der 3. TV.-Techn. ist am 1. April d.I. in Kraft ge- 8"). "Torisvortrages kann das Ende des Beschäftigung: 
treten. Sein örtlicher Geltungsbereich erstre>t sich auf das > rhältnisses aber GE den Meile Nr 5 ef lic ug: 
Gebiet der Stadt Berlin. Mit dem Tage seines Inkraft- 6rabton Ereignisses oder den Abla t es pe Ee ie 
tretens verlieren der 2. TV.-Techn. und alle sonstigen, in € btimmten Frist Ne estellt De un ut eine rtrage 
einzelnen Bezirksämtern noc< in Geltung gewesenen t avg ; 
Regelungen der Beschäftigungsbedingungen für technische A. 8 19. Durchführung der Einreihung. 
ihre Wirksamkeit, so daß nunmehr auch für alle bei der Stadt Die Benennung der Angestellten, die gemäß Abs. 2 bei 
beschäftigten technischen A. als lezte Gruppe der städtischen der Einreihung mitzuwirken haben, seitens des Butab ist 
Bediensteten ein einheitlicher Gesamtarbeitsvertrag besteht. - von uns bereits eingeleitet worden. Bekanntgabe der Namen 
„Der 5. TV<-bechn. ist nat re Butab avgeschlössen durch uns wird sobald als möglich erfolgen. 
worden. Die Arbeitsverträge der dieser Organisation ange: ... . 
hörenden, in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ein- Auf 8 u Grund ner gütangssüge l 
bezogenen techn. A. erhalten somit vom 1 April d. I. ab rhusses Gr öf ge 5: jedeipruchs es Schlichtungs- 
kraft Tarifrechts neuen Inhalt nach den Normen dieses "tun " "2 Ve it gibt es u k r Ber- 
Tarifvertrages. Das Verwaltungsinteresse erfordert, daß 0 195g BI orf ufen uu einer Minderung von 
aber auch die Arbeitsverträge der anders- oder nichtorgani- 1: : v.H. im 2. Dienstjahre. 
sierten techn. A., die nach Art ihrer Arbeit vom Tarifvertrage 8 23. Anrechnung von Vordienstzeiten. 
erfaßt werden, auf den Inhalt dieses Tarifvertrages abgestellt Auf die gegenüber dem 4. ATV. abweichende Regelung 
werden. Da den Verwaltungen und den Bezirksämtern die im Abs. 2 wird besonders hingewiesen. 
Zugehörigkeit oder Fichtaugehörigteit zu deram 3. TV -Jeihn, 5.24. Festiekung des VDA 
eteiligten Organisation nicht einwandfrei bekannt ist oder es . E ". 
werden wird, ist der neue Tarifvertrag allen techn. A. gege Besthräntung auf 2 Jahre im Abs. 2 ist durch die 
zur Kenntnisnahme vorzulegen. ugleich ist von jedem R gt 2 ngt. 
einzelnen tedn. A. die Abgabe einer jhriftlühen, von 8 30. Auszahlung der Dienstbezüge. 
ihm zu unterzeichnenden Erklärung folgenden Inhalts zu Die Zahlung der Dienstbezüge hat in Zukunft wie bei 
fordern: „den nichtständi Angestellten allgemein halbmonatlich im 
„I< habe von dem Inhalt des 3. Tarifvertrages für voraus zu pt n. Etwa bisher bestehende günstigere 
die technischen Angestellten der Stadt. Berlin Kenntnis Zahlungsweisen sind durch Bestimmung im 54 Abs.2 
genommen. Mir ist bekannt bzw. ich bin damit einver- aufgehoben. Hinsichtlich der Berechnung und Saban er 
standen, daß er vom 1. 4. 26 ab Inhalt meines Arbeits- Vergütungen gilt nunmehr die Rundverfügung Dienstbl. 1, 
vertrages mit der Stadt Berlin ist.“ 254/25 auch für die techn. A. sinngemäß. 
Die Erklärung ist zu den Personalakten zu nehmen. 8 54. Vert da 
Techn. A., welche die Abgabe dieser Erklärung verweigern, Wenn A. in Hi bla 098 auer. . 
ist das Beschäftigungsverhältnis zum nächstzulässigen Termin Protofollerflärung diene auf die Vereinbarung in der 
zu kündigen. Fortsezung des Beschäftigungsverhältnisses 715 [edi lich i ng, Absi shästigungeverhältnis ausdrüclich 
nach Ablauf der Kündigungszeit darf in diesen Fällen nur Gi. anbore Verait sicht auf undigen, die Einreihung in 
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (BGB. und (bu Tipres Fergifungsgruppe o Fiy anderweite est- 
GD.) erfolgen. . . von den erwaltun: en nd Ben jollen solche Kimdiqungen 
Die mit Rundverfügungen Dienstbl. 1, 289, 183 und >: ngen der A ing iel zirksämtern nicht als Kün- 
495/23 bekanntgegebene Dienstordnung erfährt durc< den DO hetrisse beh nber m Ziel auf Lösung des Beschäftigungs. 
neuen Tarifvertrag an sich keine Aenderung. Soweit ein- 5 vehandeit werden. 
zelne fier in 4 geregelte, Framen des Beschüftigungs- = 
ver isses nunmehr im 3. TV.-Techn. geregelt worden sind, 
eln Im Zukunft jedoch ausschließlich die zarifverträglichen > > Vertrag für die technischen Angestellten. 
Vestmmungen: 3.8 Techn: stimmt hende (3. TV. Techn) 
. ZBV.- n. in weitgehendem 
Maße mit dem Inhalt des 4. ATV. überein, Aenderungen Znhaltsiberficht 
oder Ergänzungen gegenüber diesem Tarifvertrag bestehen Sellungsberzith ET nad DET ' 8 1 
nur insoweit, als sie durch die besonderen Verhältnisse der Einstellung der Angestellten (35 2 bis 8): 
techn. A. und die entsprechenden Bestimmungen in den Zuständigkeit für die Einste ung 27. 9 
Tarifverträgen für die Reichs- und preußischen Staats- Derb HR und Vereinigungsfreiheit 5 
angestellten begründet find. Die zum 4. ATV. bisher Scdwerbeschädige ............ : 
erlassenen Ausführungsbestimmungen (die 1. unter Dienst- Einstellung auf Grund gefeßlicher usw. Verpflichtung ? 
blatt 1, 293/24, die 2. unter Dienstbl. 1, 455/24 und die 3, Einjtellungsbeschränkfung . . . . n 
unter Dienstbl. 1, 590124) 'gelten für den 3. TV.-Techn. Arbeitsvermittlung . . . . . . T-: 
fiungemäß. Durth diese voführungebestummungen werden Rm durch Handschlag . . . . EB: 
aber, nur von uns ausg zie Rechlöansprüche ichlen der Angestellten (88 9 bis 16): 
wan x wu den Vert Vertragsverhältnis grundsätzlich weder Sorgiatipflicht und Nahe Verantwortung . 89 
FINNItUN tert . 5 weige 4 0008 8 1 
- Wir ersuchen, die Bestimmungen des neuen Tarif- Uebestechlihkeit . . . ..... u 
vertrages, die vereinbarten Protokollerklärungen und Kebenbeschäftigung und Nebenerwerb . 12 
Fe Ds Un ernen lasse Ausführungsvestimmungen genau zu Maß der itsleistung  .. . ..... .. u... 18 
jieron. abgewicen werden Sweifet und Auel F Vertretungspflicht - Hebe dien ZEN 14 
Riervon, nbgewichen werde: hrungsbestimmungen nict BBflichten be ZU tein i ZIE = ; 16 
67
	        

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