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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8390790
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XIV. Kriegsfürsorge

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

57 
XIV. Kriegsfürsorge. 
1. Kriegs-Wohlfahrtspflege. 
Im Wege der Kriegs-Wohlfahrtspflege wurden auch im Vorjahre diejenigen Orts- 
ungehörigen unterstützt, für deren Hilssbedürftigkeit eine andere Fürsorgestelle nicht zuständig 
war. Die Unterstützungen bestanden in der Hauptsache in der Zahlung von baren Geldbeträgen, 
die teils einmalig, teils fortlaufend in monatlichen Beträgen zur Auszahlung kamen. Ferner 
wurden Unterstützungen in Naturalien, insbesondere durch Zuweisung von Kleidungsstücken, 
auch freie ärztliche Behandlung einschließlich Krankenhausbehandlung gewährt. 
Es wurden im Jahre 1918 rund 35000,^ für Zwecke der Kriegs-Wohlfahrtspflege 
verausgabt. 55«/g der aufgewendeten Beträge werden vom Reiche erstattet. 
! 
2. Fürsorge für die Familien der zum Kriegsdienst Einberufenen. 
Die in den vorjährigen Verwaltungsberichten geschilderte Organisation der Kriegs- 
Unterstützungsabteilung hat sich bewährt und ist im allgemeinen unverändert geblieben. 
Die Tätigkeit der einzelnen Kommissionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufzählung 
der seit Kriegsbeginn gefaßten verschiedenartigen Beschlüsse. 
Hauptkommisston . . . 
... 1 167 
Vorjahr 
944 
Unterkommission I . . 
. . . 11473 
ff 
9120 
.. JLi . . 
. . . 11 607 
ff 
8999 
Ilb . 
. . . 13 063 
ff 
8 900 
III . . 
... 11 766 
ff 
9 586 
iv . . 
. . . 9 642 
ff 
8 066 
58 718 
.. 4 
1:5 6 1 5 
Die für die Kriegsunterstützung maßgebenden Bestimmungen sind durch ministerielle 
Anweisungen auch in diesem Jahre verschiedentlich erweitert raorb.it. Nachdem durch die 
Bundesrats-Verordnung vom 8. Juni 1917 das Wochengeld für Kriegerfrauen bereits von 
täglich 1 Ji auf 1,50 Ji heraufgesetzt wurde, ist nunmehr auch durch die Verordnung vom 
21. Dezember 1918 das Stillgeld von 50 $ auf 75 ^ täglich erhöht. Infolge des Beschlusses 
der Hauplkommisstoii vom 19. Januar 1918 wurden die bisher gewährten Mietsnachlässe vom 
1. Januar 1918 ab ohne besonderen Antrag der Hauswirte auf den Stadtsäckel übernommen, 
sofern dadurch die von der Stadt gewährte Miclsbeihilfe nicht 75»/„ der vertraglichen Miete, 
im Höchstfälle monatlich 30 Ji übersteigt. 
Nach dem Erlaß des Reichskanzlers vom 1. Oktober 1918 sollten ab 1. November 1918 
die bisher gezahlten Unterstützungen für jede Person erhöht werden, und zwar war es den 
Lieferungsverbänden wie im Vorjahr überlassen, die Höhe des Mehrbetrages nach dem Bedürfnis 
in ihren Bezirken festzusetzen. Diese Erhöhung, die dem Reiche in Rechnung gestellt wird, 
beträgt für den hiesigen Lieferungsverband für jede Person monatlich 5,— Ji. Eine weitere 
allgemeine Erhöhung der Unterstützung ist im Jahre 1918 nicht erfolgt, Der von der 
Stadtverordneten-Versammlung für Sonderunterstützungen zur Verfügung gestellte Fonds von 
ursprünglich 200 000 Ji ist insgesamt auf 2 500 000 Ji verstärkt worden. 
Die Erstattung des Reiches auf die allgemeine Zusatzunterstützung sowie auf die 
Zuwendungen aus dem besonderen Fonds ist wie in den Vorjahren auch 1918 geleistet worden. 
Die umstehende Aufstellung ergibt näheren Aufschluß. 
Für die Gewährung freier ärztlicher Behandlung sind im Jahre 1918 rund 43 000 Ji 
und für Arzneien rund 29000 Ji. gezahlt. 
Infolge der Revolution und der zum großen Teil erfolgten Demobilmachung wird 
der Aufgabenkreis des Lieserungsverbandes kleiner. Da nach der Verordnung vom 
9. Dezember 1918 die im November entlassenen Mannschaften bezw deren Familienangehörige 
Anspruch auf Kriegsunterstützung bis Ende Dezember hatten, kommt die Veränderung erst 
vom 1. Januar 1919 ab in Betracht. 
Zuletzt sei an dieser Stelle noch der örtlichen Verlegung des Kriegs-Unterstützungs- 
büros gedacht. Die bisherigen Räumlichkeiten im Erdgeschoß des Rathauses hat der Arbeiter- 
und Soldatenrat in Beschlag gelegt, so daß das Büro nach dem Schulgebäude, Brandcnburgische 
Straße s, 1 Treppe, umziehen mußte.
	        

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