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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8390790
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
XII. Das Finanzwesen

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 38. Jahrgangs, 1918.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3/4
  • Nr. 5
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  • Nr. 102
  • Nr. 103/104

Volltext

B74 
14. September 1918. 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
Abb. ä. Entwurf A. Hartmann. 
der Gestaltung der Baublücke durch Vermeidung der Seitenflügel und 
Quergebäude aufweisen, auch jetzt schon ohne die kubische Bau 
ordnung durch seitliche und hintere Baulinien erreichen zu können. 
Daß man, wie Dritte behaupten, auf dem Dispenswege heute bereits 
die gleichen Ziele erreichen könne, wie sie von der kubischen Bau 
ordnung erstrebt werden, erscheint mir am wenigsten zutreffend. 
Man mag sich nun zu diesem Streit der Meinungen stellen wiS 
man will, in jedem Fall wird man zugeben müssen, daß die Kayser 
sehe Schrift außerordentlich lesenswert ist und reiche Anregung ge 
währt. Ihr gebührt ebenso wie der Wagnersehen Arbeit das Verdienst, 
Abb. 6. Entwurf H. Kayser. 
eine der wichtigsten Aufgaben unserer neuzeitlichen Stadtbaukunst 
rechtzeitig wieder angeschnitten und mit ihrem Weckruf an die Ge 
wissen der Fachgenossen gepocht zu haben. Für Freunde wie Gegner 
der Gedankenwelt der genannten Verfasser wäre es sicherlich das Er 
freulichste, wenn deren theoretische Vorschläge zunächst einmal in 
beschränktem Umfange durch praktische Ausführung auf ihre Wirkung 
ausprobiert werden könnten. Vielleicht gelingt dies für die Kayser- 
scben Vorschläge den in der Vereinigung Berliner Architekten zahlreich 
vorhandenen Freunden des Verstorbenen, während man den Wagner- 
schen Gedanken wünschen möchte, daß ihr Vater ihnen in seinem 
neuen Wirkungskreis als Stadtbaurat von Fürth wirkliches Leben 
einhauchen könnte. 
München, Regierungsbaumeister ©r.*3 5l 8- Albert Gut. 
Die belgischen Wasserstraßen. > 
Vom Regierungsbaunieister Franz Bock in Brüssel (Baudirektion). 
Die schiffbaren Wasserstraßen in Belgien durchziehen das Land 
im allgemeinen von der Süd- zur Kordgrenze, sie gehören den drei 
Flußgebieten der Maas, der Schelde und der Yser an, zwischen 
welchen von Menschenhand zahlreiche Verbindungsmöglichkeiten ge 
schaffen sind. 
Die Gesamtlänge der schiffbaren Wasserwege mißt 1692 km. Die 
von der belgischen Regierung angegebene Gesamtlänge ist um einige 
hundert Kilometer größer; oben sind dagegen nur die tatsächlich 
schiffbaren Wasserwege erfaßt. Da das Land eine Oberfläche von 
29 451 qkm umfaßt, so entfallen auf eine Fläche von 100 qkm (10 X 10) 
rd. 5,75 km schiffbare Wasserläufe, Für Deutschland ist diese Ver- 
bäUniszahl 2,6 km, für Groß-Britannien 2,3, für Frankreich 2,2 und 
für die Niederlande 15,7 km. Das Wasserstraßennetz Belgiens muß 
hiernach als dicht bezeichnet werden, nur von dem benachbarten 
Holland wird es übertroffen. 
Freiströmende Flüsse sind in der Gesamtlänge der schiffbaren 
Wasserwege mit 211 km vertreten, 540 km entfallen auf kanalisierte 
Flüsse und 932 km auf Kanäle. Der Staat ist naturgemäß in erster 
Linie an dem Besitz der Wasserstraßen beteiligt, er verfügt über 
1476 km, während 216 km, also rd. 13 vH nichtstaatlicber Verwaltung 
unterstellen, und zwar gehören 44 km den Provinzen, 39 km Ge 
meinden und 133 km sind im Besitz von Gesellschaften. Ganz an 
sehnliche Verkehrswege sind der privaten Bewirtschaftung überlassen, 
so der Brüssel-Rupel-Kanal, der Brüggc-Zeebrüggc-Kanal, der Blaton- 
Ath-Kanal, ja selbst ein öffentlicher Fluß wie die kanalisierte Dendcr. 
Die Hauptadorn des belgischen Wasserstraßennetzes, Maas, Schelde, 
Yser, haben ihren Ursprung in Frankreich, hier sind sie bereits schiffbar 
geworden, auch Strahlen sie eine bedeutende Anzahl schiffbarer Neben 
flüsse und künstlicher Kanäle nach Frankreich aus, so daß die Ver- 
bindungsmöglictikeiten mit dem nordöstlichen und nördlichen Wasser 
straßennetz Frankreichs außerordentlich mannigfaltig sind. Mit Aus 
nahme der Yser liegen die Mündungen der Hauptwasseradern auf 
niederländischem Gebiete, wo sie einerseits mit dem engmaschigen 
*) Dieser Aufsatz ist dem „Beifried“, Monatschrift für Gegenwart 
und Geschichte der belgischen Lande, Beifried-Verlag in Brüssel, 
3. Jahrg., 2. Heft, entnommen. 
Wasserstraßennetz Hollands und durch dieses mit der Hauptverkehrs 
ader des nordwestlichen Europa, dem Rhein, in Verbindung stohen, 
anderseits den Anschluß an das verkehrsreichste Hauptmeer der Welt, 
die Nordsee, vermitteln. 
Von Natur sind die belgischen Wasserstraßen zu einem wichtigen 
Bindeglied in dem Wasserstraßennetz der nordwesteuropäischen In 
dustrieecke geworden. Einzig die belgische Ostgrenze nach dem 
Deutschen Reiche hin wird von Wasserstraßen nicht durchstoßen. 
Nach dem Rhein gelangt der belgische Schiffer nur auf dem Umwege 
über Holland oder auf dem noch weiter ausholenden Umwege über 
die französische Maas und deren Kanalverbindungen nach dem Elsaß 
zum Oberrhein. 
Ein Blick auf die topographische Karte Belgiens zeigt, daß im 
allgemeinen das Wassernetz in der ebenen westlichen Hälfte dichter 
ist als in der gebirgigen östlichen Landeshälfte. In der westlichen 
Hälfte verlaufen in nördlicher Richtung der von den Kanälen des 
Yser-Gebietes längs der Küste gebildete Wasserstraßenzug Calaiß- 
Dünkirchen - Veurne - Niouport - Plasschendaele - Brügge • Sluis, weiter 
binnenwärts die kanalisierte Ly» und deren nördliche Fortsetzung, 
der Ableitungskanal der Lys, ferner die Obere Schelde mit ihrem 
nordwärts gerichteten Ausläufer, dem Kanal Gent-Terneuzen, ost 
wärts fortschreitend sodann die kanalisierte Dender mit ihrer nach 
Süden sich erstreckenden Verbindung, dem Blaton-Ath-Kanal, endlich 
inmitten des Landes die Verbindung von der Sambre zur See-Schelde, 
vermittelt durch die Kanäle von Charlerüi nach Brüssel, Brüssel- 
Rüpel und den Rupelfluß. In der Östlichen Landeshälfte besteht da 
gegen nur die eine Süd-Nord-Verbindung der Maas nebst dem gleich 
gerichteten Lüttich-Maastricht- und Maastricbt-Herzogenbusch-Kanal. 
An natürlichen Querverbindungen zwischen diesen vorwiegend 
südnördlich gerichteten Wasserstraßen fehlte es. Die Technik hat 
hierfür im Laufe der Jahrzehnte seit der Begründung des belgischen 
Staates Ersatz geschaffen. Es besteht heute eine solche Querverbindung 
im Norden des Landes längs der holländischen Grenze von Lüttich 
bis Zeebrügge bezw. Ostende; sie wird gebildet vom Maas-Seiten- 
Kanal (Lüttich-Maastricht- und Maastricht-Herzogenbusch-Kanal), von 
welchen bei Bocholt der in westlicher Richtung nach Antwerpen ver 
laufende Maas-Bchelde-Kanal abzweigt; von Antwerpen bis Gent bildet
	        

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