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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Wilmersdorf
Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf : erstattet vom Magistrat (gemäß § 61 der Städteverordnung) bei Einbringung der Haushaltsvorschläge für ... / Berlin-Wilmersdorf
Erschienen:
Berlin-Wilmersdorf: Topp 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1915-1919 = 1916-1920
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2864468-2 ZDB
Frühere Titel:
Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Deutsch-Wilmersdorf
Schlagworte:
Wilmersdorf
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8390790
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
VI. Wohlfahrtspflege

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  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin-Wilmersdorf (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Gemeindegebiet und Bevölkerung
  • II. Allgemeine Verwaltung
  • III. Rechtspflege
  • IV. Schul- und Bildungswesen
  • V. Gesundheits- und Bestattungswesen
  • VI. Wohlfahrtspflege
  • VII. Soziale Fürsorge
  • VIII. Feuerlöschwesen - Straßenreinigung
  • IX. Handel - Verkehrswesen
  • X. Bauwesen
  • XI. Das städtische Grundeigentum
  • XII. Das Finanzwesen
  • XIII. Militärangelegenheiten
  • XIV. Kriegsfürsorge

Volltext

22 
VI. Wohlfahrtspflege. 
A. Abhaltung von Kursen zur Einführung 
in die Wohlfahrtsverwaltung. 
In der Zeit vom 21. Juni bis 17. Juli d. Js. wurde in der Cecilienschule ein Kursus 
zur Einführung in die Wohlfahrtsverwaltung und Wohlfahrtspflege abgehalten, an welchem 
75 Personen teilnahmen. Eine Fortsetzung dieses Kursus war für die Monate Oktober und 
Dezember geplant, mußte aber infolge der Demobilmachung bis auf weiteres verschoben werden. 
B. Städtisches Jugendamt. 
1. Allgemeines. 
Angeregt durch eine Denkschrift des Dezernenten der Waisendepntation, Stadtrats 
I u n g h a n s hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats am 
6 November 1918 die Errichtung eines städtischen Jugendamts beschlossen, dem unter 
Zusammenfaffung der bestehenden und Hinzutriit einiger neuer Geschäftszweige das gesamte 
Gebiet der Fürsorge für die schütz- und hilfsbedürftige Jugend zugewiesen ist. Für die 
Bildung des Jugendamts sind die nachstehenden Grundsätze angenommen worden: 
1. Es ist eine Deputation für das Jugendamt zu bilden, bestehend aus 
2 Magistratsmitgliedern, 
9 Stadtverordneten, 
4 Bürgerdeputierten, 
Ferner sind der Deputation 2 Frauen mit beratender Stimnie beizuordnen. 
In ihr sollen möglichst vertreten sein: 
Armen-, Wohlfahrts-, Schul-, Gesundheits-, Fortbildungsschul-, Hinterbliebeneufürsorge- 
deputation, 
Gemeindewaisenrat, 
1 Arzt, Lehrerschaft, 
Kaufmanns-, Handwerker-, Arbeiterstand, 
Ortsausschuß für Jugendpflege. 
Es ist erwünscht, daß der Vorsitzende der Deputation und dessen Stellvertreter gleich 
zeitig Mitglieder der Armen- und Wohlfahrtsdeputation sind. 
Die Deputation ist berechtigt, zu ihren Sitzungen sachverständige Mitglieder der Aus 
schüsse (s. Ziffer 4) mit beratender Stimme heranzuziehen, über die etwaige Erweiterung 
der Deputation durch Zuwahl von Vertretern der freien Liebestätigkeit werden weitere 
Vorschläge an die Stadtverordnetenversammlung gemacht werden. 
Die Deputation soll das Recht haben, zur Erleichterung bei der praktischen Arbeit einen 
Arbeitsausschuß ans ihrer Mitte zu bilden. 
2. Der Vorsitzende der Deputation (Ziffer 3) ist gleichzeitig Dezernent des Jugendamtes. 
3. AIs Beiräte des Dezernenten des Jugendamtes sind von der Deputation aus ihrer 
Mitte 1 Arzt und 1 Lehrer zu wählen. 
4. Durch Beschluß der Deputation können Ausschüsse für dw Angelegenheiten einzelner 
Gruppen der Jugendlichen oder für einzelne Fürsorgezweige gebildet werden, deren 
Mitglieder, ebenso wie die unter Ziffer 5 genannten Helfer, aus praktischen Gründen 
von der Deputation zu wählen sind, weil diese am besten die Bedürfnisse der Jugend- 
amtslätigkcit und die Geeignetheit der zu wählenden Personen für die Jugendamtsarbeit 
beurteilen kann. 
5. Für die örtlichen Geschäfte der Jugendfürsorge sind ehrenamtliche Helfer (Waisen- 
und Jugendpflege! und -Pflegerinnen) anzustellen. 
6. Freiwillige L i c b c s t ä t i g k e i t 
Vertreter der in der Jugendfürsorge tätigen Organisationen sind nach Möglichkeit zu 
stimmberechtigten Mitgliedern der in Betracht kommenden Ausschüsse zu wählen. Hierbei 
wird darauf Bedacht zu nehmen sein, Geistliche als Verteter der kirchlichen Organisationen 
zur Mitarbeit zu gewinnen.
	        

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