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Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Issue3.1903/1908 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Issue3.1903/1908 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Schöneberg
Title:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg : über das Jahr ...
Other titles:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Schöneberg
Publication:
Schöneberg, 1899 - 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1.1899-3.1903/1908; 1917-1919
Note:
Fraktur
ZDB-ID:
2863511-5 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1910
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8425764
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 770 Schö 2:3.1903-08
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
XVII. Gesundheitspflege

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain)
  • Issue3.1903/1908 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Illustration: Alte Dorfkirche mit Pfarrhaus
  • I. Chronik
  • II. Städtische Körperschaften, Beamte und Arbeiter
  • III. Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kreisangelegenheiten
  • IV. Stadtgebiet
  • V. Bevölkerungswesen
  • VI. Grundstücksverhältnisse
  • VII. Wohnungswesen
  • VIII. Gemeindevermögen
  • IX. Steuerwesen
  • X. Erwerbsverhältnisse
  • XI. Städtisches Bauwesen
  • XII. Kanalisation, Wasserleitung, Straßenreinigung
  • XIII. Gas und Elektrizität
  • XIV. Feuerwehr
  • XV. Bildungswesen
  • XVI. Armenwesen, Gemeindewaisenrat, Stiftungen
  • XVII. Gesundheitspflege
  • XVIII. Bestattungswesen
  • Anhang
  • Sachregister

Full text

7 Ö2 
XVII. Gesundheitspflege. 
Ihre Bedeutung liegt also auf volkshygienischem Gebiete und überwiegt somit die der Heil 
stätten. Ja im Grunde genommen sind diese Anstalten nur Unterabteilungen von in richtiger 
Auffassung großzügig geleiteten Fürsorgestellen. In den Programmen und Satzungen dieser 
Einrichtung kommt dies ja auch deutlich zum Ausdruck. Und wenn die Fürsorgestellen vor 
läufig fast ausschließlich der privaten Wohlfahrt ihre Entstehung verdanken und bei den natur 
gemäß beschränkten Mitteln sich nur bescheiden entfalten können, so kann dieser Zustand nur 
als Provisorium angesehen werden. Es hat den Anschein, daß die Erkenntnis sich Bahn bricht, 
daß die Gemeinden Träger der Fürsorgestellen sein müssen. Aber gerade die private Initiative 
wird hierbei segensreich wirken. Sie kann paradigmatisch zeigen, was man mit geringen Mitteln 
erreichen kann und was man bei großen Mitteln erwarten darf. Sie hat ferner den großen 
Vorzug, die Ideen, aus denen der Kampf entspringt, am besten verbreiten, die öffentliche Meinung 
am wirksamsten bearbeiten zu können. Es kommt hinzu, daß man bei der bekanntlich inten 
siven ehrenamtlichen Tätigkeit mit verhältnismäßig kleinen Mitteln einen großen Effekt .er 
zielen kann." 
Es sind also die Aufgaben der Fürsorgestellen im Sinne der Vorbeugung 
aufgefaßt. Ausgehend von der Erkenntnis, daß die Tuberkulose vermeidbar und 
heilbar ist, daß der Erreger der Krankheit der Tuberkelbazillus und daß der vor 
nehmste Verbreiter der Infektion der lungenkranke Mensch ist in dem Stadium, 
wo er Bazillen mit Speichel und Auswurf nach außen befördert; in fernerer Er 
wägung, daß die Infektionsgefahr im wesentlichen nur bei inniger und längere 
Zeit dauernder Berührung der Kranken mit Gesunden, insbesondere, wenn diese 
durch Erblichkeit und andere Momente empfänglich sind, vorhanden ist, und 
unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die schlechten Wohnungsverhältnisse 
der arbeitenden Klassen das Entstehen und die Ausbreitung der Krankheit sehr 
begünstigen, lassen sich die Aufgaben der Fürsorgestellen in der Hauptsache wie 
folgt formulieren: 
i. Belehrung des Publikums und Ermittlung der einer Fürsorge bedürftigen 
Tuberkulösen; 
2. Sanierung der Wohnungsverhältnisse; 
3. Schutz den gefährdeten Kindern; 
4. Überführung der Kranken im Stadium der Heilungsmöglichkeit in An 
stalten, in denen erfahrungsgemäß Heilungen erzielt werden (Heilstätten); 
5. Isolierung der Unheilbaren in der Familie oder Evakuierung derselben in 
besondere Anstalten. 
Bei periodisch Arbeitsfähigen eignen sich hierfür Anstalten, die man als 
Heimstätten bezeichnen kann; dauernd Invalide gehören in Pflegeheime, Siechen- 
häuser usw. Selbstverständlich kommen für alle Kategorien von Lungenkranken 
zum Zwecke der Beobachtung und Behandlung bei eintretenden Komplikationen 
allgemeine Krankenhäuser in Betracht, die mit Isolierstationen für Lungentuber 
kulose versehen sein müssen. Es ist klar, daß das hier aufgestellte Schema je nach 
lokalen und andern Verhältnissen abgeändert werden kann und muß. 
Neben diesen großen Aufgaben kommt eine Reihe kleinerer Mittel in Betracht, 
die aber stets als Hilfsmittel mit dem Ziele der vorbeugenden Tuberkulosebe 
kämpfung in Anwendung gebracht werden müssen. 
Nach diesen Grundsätzen wurde und wird die Fürsorgestelle geleitet. Es 
geschieht alles, um zu verhüten, daß sie eine Bettelstelle wird. Anderseits sind 
ihre Leistungen natürlich kein Almosen und hängen von einem Erwerb des Unter-
	        

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