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Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Issue3.1903/1908 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Issue3.1903/1908 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Schöneberg
Title:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg : über das Jahr ...
Other titles:
Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Schöneberg
Publication:
Schöneberg, 1899 - 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1.1899-3.1903/1908; 1917-1919
Note:
Fraktur
ZDB-ID:
2863511-5 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1910
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Urban Studies:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8425764
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 770 Schö 2:3.1903-08
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
VII. Wohnungswesen

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain)
  • Issue3.1903/1908 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Illustration: Alte Dorfkirche mit Pfarrhaus
  • I. Chronik
  • II. Städtische Körperschaften, Beamte und Arbeiter
  • III. Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kreisangelegenheiten
  • IV. Stadtgebiet
  • V. Bevölkerungswesen
  • VI. Grundstücksverhältnisse
  • VII. Wohnungswesen
  • VIII. Gemeindevermögen
  • IX. Steuerwesen
  • X. Erwerbsverhältnisse
  • XI. Städtisches Bauwesen
  • XII. Kanalisation, Wasserleitung, Straßenreinigung
  • XIII. Gas und Elektrizität
  • XIV. Feuerwehr
  • XV. Bildungswesen
  • XVI. Armenwesen, Gemeindewaisenrat, Stiftungen
  • XVII. Gesundheitspflege
  • XVIII. Bestattungswesen
  • Anhang
  • Sachregister

Full text

270 
VII. Wohnungswesen. 
Sodann blieb das veranlagte Einkommen für die Steuerpflichtigen mit einem 
Einkommen bis zu 3000 M., insbesondere infolge der unzulänglichen Erfassung 
des Einkommens der erwerbstätigen Ehefrauen, sicherlich nicht selten hinter dem 
tatsächlichen Einkommen zurück, und eine ähnliche Tendenz dürfte sich auch bei 
den höheren Einkommensgruppen, für die Selbsteinschätzung vorherrscht, geltend 
machen. Anderseits ist bei den Berechnungen des Verhältnisses von Miete und 
Einkommen durchweg als versteuertes Einkommen der höchste der betreffenden 
Stufe entsprechende Einkommensbetrag (also z. B. bei 6 M. Steuer 1050 M. Ein 
kommen) angesetzt worden; infolgedessen dürfte das als versteuert angesetzte 
Einkommen vielfach etwas höher als das tatsächliche sein. Inwieweit aber hier 
durch ein Ausgleich für die erwähnten Fehlerquellen geschaffen worden ist, läßt 
sich natürlich nicht ermessen. 
In den Fällen, in denen Gewerberäume mit der Wohnung verbunden sind, 
ist der auf die Gewerberäume entfallende Betrag in dem Mietspreis enthalten. 
Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Wohnungsaufnahme vom 1. Dezember 
1905 dürfte die Zahl dieser Fälle etwa 3600 oder annähernd 10 % betragen haben. 
Hier diente also der für die Miete aufgewendete Betrag nicht nur der Befriedigung 
des Wohnungsbedürfnisses. Es ist ferner zu beachten, daß in diesen Fällen die 
Miete nicht immer aus dem Einkommen des Haushaltungsvorstands bezahlt wurde, 
z. B. wenn eine Filialleiterin die betreffende Wohnung innehatte. In zahlreichen 
andern Fällen diente die Wohnung nicht nur der Behausung der eigenen Familie, 
sondern auch noch Chambregarnisten und Schlafgängern. Unter Zugrundelegung 
der Ergebnisse der Personenstandsaufnahme vom Oktober 1904 dürfte die Zahl 
dieser Fälle etwa 7800 betragen haben. Bei der Volkszählung vom 1. Dezember 
1905 wurden 4100 Chambregarnisten u. dgl. und 4507 Schlafgänger gezählt. 
Von den Haushaltungen mit Chambregarnisten dürften die meisten im Hinblick 
auf die Aufnahme dieser Abmieter eine größere Wohnung gemietet haben als ohne 
dem. Hingegen dürfte die Aufnahme von Schlafgängern in der Regel erfolgen, 
weil der Haushaltungsvorstand nicht in der Lage ist, eine seinen Einkommensver 
hältnissen entsprechende Wohnung zu finden. Die Zahl der Fälle, in denen der 
Haushaltungsvorstand eine größere Wohnung nahm, um Mieter aufzunehmen, 
dürfte demnach mit 4000 kaum zu gering angesetzt sein, und die Gesamtzahl der 
Fälle, in denen die gezahlte Miete über den für die Befriedigung des Wohnbedürf- 
nisses verausgabten Betrag hinausgeht, dürfte also höchstens etwa 7600 oder rund 
20% betragen. Allerdings ist noch zu berücksichtigen, daß in dem Mietspreis nicht 
selten Beträge enthalten sind, die weitere Bedürfnisse des Mieters befriedigen, 
wie für Zentralheizung und Warmwasserversorgung: nach der Wohnungsaufnahme 
vom 1. Dezember 1905 waren 6.2 % aller Wohnungen mit Zentralheizung ver 
sehen. Im Gegensatz zu der Erhöhung des Mietspreises durch Wahl einer größeren 
Wohnung zur Aufnahme von Chambregarnisten dürfte diese Erhöhung im wesent 
lichen für die wohlhabenderen Haushaltungen ins Gewicht fallen. Im ganzen sind 
diese Fehlerquellen immerhin groß genug, um eine Berechnung der durchschnitt 
lichen Mietspreise nicht angezeigt erscheinen zu lassen, aber sie sind doch nicht 
so erheblich, daß sie den Wert einer Gliederung der Haushaltungsvorstände nach 
dem gezahlten Mietspreis wesentlich beeinträchtigen könnten.
	        

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