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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1916 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Blätter für Architektur und Kunsthandwerk
Publication:
Berlin: Verl. der Blätter für Architektur und Kunsthandwerk 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1 (1888)-Jahrgang 27 (1914)
ZDB-ID:
2862790-8 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Note:
S. 7-8 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9793086
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Illustration

Title:
Tafel 22

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1916 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 36. Jahrgangs, 1916.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103
  • Nr. 104

Full text

644 
Zeutralblatt der Bauverwaltung. 
6. Dezember 1916. 
kommt gegenüber der berühmten Mabmudstürbe zu liegen. Dem Bau 
platz seitlich vorgelagert ist der Platz mit der Zisterne der 1001 Säulen. 
Nach Slidwesten, Süden und Osten eröffnet sich ein gewaltiger Rund 
blick auf das Marmarameer, bei der Einfahrt von den Dardanellen 
her wird das Gebäude stark in Erscheinung treten. 
Die Bauberatung beim'Wiederaufbau Ostpreußens (1915 d. BL, 
Seite 288). Als Leiter der Bauberatungsämter, welche die örtliche 
Bauberatung ausüben sollen, sind zur Zeit die folgenden Bezirks 
architekten mit den nachstehend angegebenen Amtssitzen im Vertrags 
wege bestellt: 
Regierungsbezirk Königsberg: Architekt Hoffmann in Domnau, 
Architekt Locke in Gerdauen und Regierungsbaumeister Tuezek 
in Wehlau; 
Regierungsbezirk Allenstein: Dipl.-Ing. Roßwog in Orteisburg, 
Regierungsbaumeister Lessing in Neidenburg, Architekt Kahm in 
Soldau, Architekt Kräutle in Hohenstein, Architekt Wolf in Sons- 
hurg, Architekt Brurein in Lyck, Architekt Lotz in Johannesburg 
und Architekt Werz in Lotzen; 
Regierungsbezirk Gumbinnen: Architekt Maul in Darkehmcn, 
Architekt Frick in Stallupönen, Regierungsbaumeister Erdmenger 
in Pillkallcn, Architekt Wagner in Tilsit, Dipl.-lng. Keller in 
Goldap. Regierungsbaumeister Roever in Marggrabowa, Regierungs 
baumeister Kruchen in Gumbinnen und Architekt Hempel in 
Angerburg a. D. 
Doppelklappenwehr. D. R.-P. 290 675. Jakob Huber in Zürich 
i. Schweiz. — Abb. 1 zeigt einen Schnitt durch ein Dachwehr gemäß 
der Erfindung, bei dem die Gleitbahn an der Unterwasserklappe sich 
befindet, während sie in Abb. la an der Oberwasserklappe liegt'; 
Abb. 2 ist eine Ansicht zu Abb. 1, und Abb. 3 veranschaulicht einen 
Schnitt durch ein Dachwehr mit einstellbarer Überlaufkrone. — Nach 
Abb. 1 u. 2 bilden die um wagerechte Achsen 3 u. 4 drehbaren 
Klappen l u. 2 einen geschlossenen Rahmen 5, der durch öffnen der 
Schieber 6 u. 7 mit dem O.W. oder U.W. in Verbindung gebracht 
werden kann, wodurch sich das Wehr aufstellt oder niederlegt (ge 
strichelte Lage), tpie O.W.-Klappe 1 greift mit einem Ansatz 8 Über 
den gekrümmten Rücken 9 der U,W.-Klappe 2 und bewegt sich auf 
diesem als Gleitbahn. Hierbei werden oinspringeridc Winkel zwischen 
den Klappen vermieden, so daß die Wehranordnung ohne besondere 
Deckklappen auch in geschiebeführenden Flüssen anwendbar ist. Bei 
der Ausführung nach Abb. la dient die gekrümmte Oberwasserklappe 
als Gleitbahn. Die Gleitbahn 9 ist „ 
so gekrümmt, daß die an der Be- (( p 
Abb. 2. 
rührungsstelle der beiden Klap 
pen übertragene Kraft solche 
Hebelarmgrößen bezüglich der 
Drehachsen 3 u. 4 erhält, daß 
hei normalem Oberwasserspiegel 
die Klappen in allen Stellungen 
im Gleichgewicht sind, wenn 
das Wasser in der Wehrkammer 5 unter einem gleichbleibenden 
Drucke erhalten wird. Zu diesem Zweck steht die Wehrkammer 
nach Abb. 3 mit einem Überlauf 1Ü in Verbindung, der den 
Wasserstand auf der für den Gleichgewichtszustand der Vorrichtung 
erforderlichen Höhe hält, wodurch der normale Überwasserspiegel 
selbsttätig gleich hoch erhalten wird. Die Überfallkrone kann be 
weglich gemacht werden, so daß sie für die Haltung verschiedener 
Oberwasserspiegel oder für die Erzielung einer bestimmten Über 
strömungshöhe des Staukörpers eingestellt werden kann. Bei der 
Ausführung nach Abb. 3 wird die Uberfallkrone 1U durch die Ober 
kante eines Schützes gebildet, das durch einen Kurvenhebel o. dgl. 11 
mit der O.W,-Klappe 1 in Verbindung steht. Bewegt sich diese 
Klappe in die gestrichelte Lage, so wird das Schütz mitgenommen 
und kommt in die Lage 10. — Das Dachwehr kann mit der zwangs 
weisen Verstellung des Überlaufs auch als Abflußregelungsvorrichtung 
dienen, indem durch das Wehr in der Kammer 5 ein Wasserdruck 
eingestellt wird, der eine Klappenstellung erzielt, die einer bestimmten 
Überströmungshöhe und damit einer gleichbleibenden Wasserabfluß- 
menge entspricht. 
Bücherschau. 
Wien nach dem Kriege* Verlag des Österr. Ingenieur- u. Archi 
tekten-Vereins Wien 1916. 75 S in gr. 8°. Geh. 
Wie die beiden Berliner Architektenvereine seit mehreren Jahren 
einen „Architektenausschuß Groß-Berlin“ gebildet haben, so hat der 
österreichische Ingenieur- und Architektenverein aus seinen Mitgliedern 
einen „ständigen Ausschuß für die bauliche Entwicklung Wiens“ ein 
gesetzt, der soeben eine sehr bemerkenswerte Denkschrift „Wien nach 
dem Kriege“ herausgegeben hat. In der Annahme eines glücklichen 
Kriegsausganges und einer dann einsetzenden lebhaften baulichen 
Entwicklung und wirtschaftlichen Entfaltung der Reichsbauptstadt 
bespricht die Denkschrift eingehend die alsbald zu lösenden Fragen 
der Bauordnung, der Umgestaltung des städtischen Beamtenkörpers, 
der Boden- und Wohnungspolitik, ferner Fragen des Verkehrs und 
sonstiger Art. Für das Bauordnungswesen ist in Wien zunächst 
die Stadtgemeinde zuständig. Eine neue Bauordnung ist bereits vor 
längerer Zeit im Stadtrate, dem einen städtischen Verfcretungskörper, 
beschlossen worden, harrt aber immer noch der Erledigung durch 
den Gemeinderat. Die auf verschiedenen Gebieten, am schärfsten auf 
gesundheitlichem, hervortretenden Mängel der bisherigen, aus dem 
Jahre 1883 stammenden Bauordnung, sowie die Verbesserungsvor 
schläge des neuen Gesetzentwurfs werden in der Denkschrift be 
leuchtet; eine schleunige Verabschiedung des Entwurfs wird gefordert, 
damit „die umfangreiche Bautätigkeit, welche nach dem Kriege zu er 
warten Ist,“ in befriedigende Buhnen gelenkt werde. Die Einrichtung der 
Wiener Stadtverwaltung ist insofern veraltet und unzweckmäßig, als 
die nach den Beschlüssen der beiden Vertretungskörper handelnde 
Verwaltungsbehörde, Magistrat genannt, nur aus rechtskundigen Mit 
gliedern besteht, während ihr alle Übrigen Gemeindeämter, auch das 
Stadtbauamt. als sachverständige Hilfsorgane untergeordnet sind. Als 
Grundsatz gilt, „daß der Sachkundige nicht entscheiden und selb 
ständig änordnen darf, und daß umgekehrt der Anordnende und 
Entscheidende nicht sachkundig ist“. Die Denkschrift verlangt 
unter ausführlicher Begründung eine Verwaltungsbehörde, die aus 
Rechtskundigen und Sachkundigen zusammengesetzt ist. Um 
das Wohnbedürfnis des Jahreszuwachses von durchschnittlich 35 000 
Einwohnern angemessen zu befriedigen, wird ein Wohnungsgesetz 
mit pfüchtmäßigem Wohnungsnachweis, die Einrichtung einer Woh- 
nungspflegc, die Verbesserung des Enteignungsgesetzes, der Liegen- 
schaftsbeleihung, der Müllabfuhr, besonders aber eine Entwick 
lung der städtischen mittelbaren und unmittelbaren Bodenpolitik 
gefordert: Fortsetzung der Grundkäufe und ausgedehnte Anwendung 
des Erbaurechts. In Erwartung des in Beratung stehenden Denk 
malschutzgesetzes wird zur Schonung von Bauwerken von künst 
lerischem und geschichtlichem Wert die baupolizeiliche Beein 
flussung und die Nachprüfung der Fluchtlinien empfohlen. Verlangt 
wird ferner die Anfertigung eines neuen Stadtplans nach Berliner 
Vorbild im Maßstab l:10O0 für die äußeren, 1:500 für die inneren 
Stadtteile, der beschleunigte Grunderwerb und Arbeitsfortgang zur 
Vollendung des Wald- und Wiescngürtels nebst Höhenstraße (hervor 
gegangen aus den 1893er Wettbewerbsentwürfen von Faßbender und 
Stübben), endlich die Förderung von Kleinhaussiedelungen (uneigentlich 
nach der irreführenden englischen Anleitung „Gartenstädte“ genannt) 
im Außengelände der Stadt. Der Bau einer großen Ausstellungshalle 
wird angeregt, die Errichtung einer Völker- und Rubmeshalle befür 
wortet, die Verbesserung des Friedhofwesens und die Vertiefung der 
Denkmalpflege wird empfohlen, sodann die Fürsorge für geeignete, 
würdige Bauplätze monumentaler Staats- und Gemeindebauten in 
ihrer künstlerischen Wichtigkeit betont. Für die Erlangung von Ent 
würfen zur weiteren Ausgestaltung der Donauregelung, besonders 
zur Erzielung eines erhöhten Hochwasserschutzes, zur Entwicklung 
einer Industrie- und Handelsstadt am linken Ufer durch Landungs 
plätze, Häfen und Docks, sowie zur Umwandlung des Donaukanals 
in einen Handels- und Winterhafen wird die Ausschreibung eines 
allgemeinen Wettbewerbs beantragt. Um die Hauptstadt auf den 
erhofften großen Aufschwung zu rüsten, sollen schließlich die Vor 
arbeiten für die Umgestaltung und teilweise Vereinigung der Fernbahn- 
Uüfc in Bälde abgeschlossen, die Wiener Bahnhöfe und die Wiener 
Verbindungsbahn vom durchgehenden Güterverkehr, insbesondere durch 
Schaffung geräumiger HauptverschiebebahnhÖfe außerhalb des be 
bauten Stadtkörpers, entlastet, der Stadt- und Vorortverkehr unge 
säumt vervollkommnet werden. 
Ist auch dem Nichtösterreicber eine sachliche Stellungnahme zu 
vielen der in der Denkschrift behandelten Fragen verwehrt, so darf 
doch auf Grund der verwandten Bestrebungen, Verhältnisse und Er 
fahrungen in deutschen Städten die volle Zustimmung zum Geiste der 
vortrefflichen Darlegungen ausgesprochen werden. Der österreichische 
Ingenieur- und Architektenverein hat zu den Verdiensten, die er sich 
um die Reichshauptstadt erworben hat, ein neues hinzugefügt. Der 
glückliche Erfolg möge nicht ausbleiben. J. Stübben. 
, Veefeg von Wilhelm lernst & Sohn, Berlin. — Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: Ft, Schnitze, Berlin. — Druck der Buchdruckerei Geh rüder Ern kt, Berlin. 
Nr. 98-
	        

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