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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1892 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Blätter für Architektur und Kunsthandwerk
Publication:
Berlin: Verl. der Blätter für Architektur und Kunsthandwerk 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1 (1888)-Jahrgang 27 (1914)
ZDB-ID:
2862790-8 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Note:
S. 7-8 nicht digitalisiert.
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9793086
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Illustration

Title:
Tafel 74

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1892 (Public Domain)
  • No. 1 (1-13), 2. Januar 1892
  • No. 2 (14-30), 9. Januar 1892
  • No. 3 (33), 11. Januar 1892
  • No. 4 (34), 16. Januar 1892
  • No. 5 (35-42), 16. Januar 1892
  • No. 6 (49-67), 23. Januar 1892
  • No. 7 (73-85), 30. Januar 1892
  • No. 8 (92-100), 6. Februar 1892
  • No. 9 (106), 8. Februar 1892
  • No. 10 (107-115), 13. Februar 1892
  • No. 11 (148), 20. Februar 1892
  • No. 12 (149-167), 20. Februar 1892
  • No. 13 (171-197), 27. Februar 1892
  • No. 14 (199-212), 5. März 1892
  • No. 15 (219), 5. März 1892
  • No. 16 (220), 7. März 1892
  • No. 17 (221), 12. März 1892
  • No. 18 (222-240), 12. März 1892
  • No. 19 (262-265), 14. März 1892
  • No. 20 (266), 15. März 1892
  • No. 21 (267-278), 15. März 1892
  • No. 22 (280), 21 März 1892
  • No. 23 (281-294), 26. März 1892
  • No. 24 (298), 26. März 1892
  • Anlage: Noch ad No.23 (299-300), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. März 1892
  • No. 25 (301-317), 2. April 1892
  • No. 26 (321-328), 9. April 1892
  • No. 27 (332-342), 16. April 1892
  • No. 28 (346-357), 23. April 1892
  • No. 29 (379-406), 30 April 1892
  • No. 30 (408), 3 Mai 1892
  • No. 31 (409-415), 7. Mai 1892
  • No. 32 (419-438), 14. Mai 1892
  • No. 33 (440-448), 21Mai 1892
  • No. 34 (453-467), 28. Mai 1892
  • No. 35 (497-517), 4. Juni 1892
  • No. 36 (523-549, 11. Juni 1892
  • No. 37 (552-588), 18. Juni 1892
  • No. 38 (610, 22. Juni 1892
  • No. 39 (611), 25 Juni 1892
  • No. 40 (612-632), 25 Juni 1892
  • No. 41 (638-681), 3 September 1892
  • No. 42 (689-699), 10 September 1892
  • No. 43 (720), 12. September 1892
  • No. 44 (730-735), 17. September 1892
  • No. 45 (739-757), 24. September 1892
  • No. 46 [759), 26. September 1892
  • No. 47 (760-769), 1. Oktober 1892
  • No. 48 (771), 3 Oktober 1892
  • No. 49 (773-783), 8. Oktober 1892
  • No. 50 (787-808), 15. Oktober 1892
  • No. 51 (811-827), 22. Oktober 1892
  • No. 52 (835-844), 29. Oktober 1892
  • No. 53 (870-897), 5. November 1892
  • No. 54 (898-914), 12. November 1892
  • No. 55 (920), 15. November 1892
  • No. 56 (921-934), 19 November 1892
  • No. 57 (937-965), 26. November 1892
  • No. 58 (985-993), 3. Dezember 1892
  • No. 59 (998-1005), 10. Dezember 1892
  • No. 60 (1009-1023), 17. Dezember 1892
  • No. 61 (1029), 24. Dezember 1892
  • No. 62 (1030-1046), 24. Dezember 1892

Full text

125 
Hieraus ergießt sich nach den speziellen Erläuterungen im Etats- 
Entwurf überhaupt ein Minderbedarf gegen den letzten Etat von 45 JC. 
B. Titel VIII. Verschiedene Ausgaben. 
Die seit dem 1. April 1889 getroffene Einrichtung, wonach aus 
dem auf 360 JC erhöhten Aversum der Direktoren (zur Beschaffung 
einer Schreibhülfe und der kleinen Schulbedürfnisse) die Kosten der 
Schreibhülfe zu bestreiten sind, hat sich als eine durchaus praktische 
Maßregel erwiesen, die von den Direktoren sehr wohlthuend empfunden 
wird und namentlich auch die diesseitige Verwaltung der Arbeit ent 
hebt, die oft recht künstlich aufgebauten Kopialien-Rechnungen zu prüfen 
und über dieselben mit den Direktoren unerquicklichen Schriftwechsel 
zu führen. 
Nach den inzwischen gemachten Erfahrungen empfiehlt es sich, das 
Aversum nunmehr auch ans die Kosten für Porto, Insertionen und 
für kleine Anschaffungen auszudehnen, für welche letztere Beläge zu 
schaffen oft recht schwer hält und langwierige Correspondenten verur 
sacht. 
Die Kosten für Porto und Insertionen sind auf 40 JC und die 
für Waschen und Instandhaltung der Handtücher unv Wischtücher, für 
Seife zu den Waschtoiletten, für Haken, Nägel und andere kleine 
Gegenstände auf 25 JC durchschnittlich pro Jahr zu berechnen. 
Das Aversum soll daher vom 1. April 1892 ab von 360 JC um 
40 + 25 JC auf abgerundet 420 JC erhöht werden. 
Demgemäß sind die bisherigen Einzel-Ansätze bei Pos. 1 „Druck 
sachen, Kopialien für Zeugnisse etc." um je 40 JC, bei Pos. 3 
„Sonstige Ausgaben" um je 25 JC für jede Anstalt ermäßigt worden, 
während bei Pos. 2 „Aversum zur Beschaffung einer Schreibhülfe und 
der kleinen Schulbedürfnisse" unter Erweirerung des Textes durch den 
Zusatz „einschl. Porto, Insertionen und Waschen der Handtücher etc." 
je 60 JC für jede Anstalt mehr angesetzt sind, so daß sich hieraus 
bei 20 Anstalten eine Minderbelastung des Etats von 100 JC ergießt. 
Im Extravrdinarium werden gefordert: 
1. Zur Instandsetzung der bei Gelegenheit der Ein 
richtung einer Warmwasserheizanlage und der 
nachfolgenden baulichen Reparaturen beschädigten 
Lehrapparate und zur Vermehrung der für die 
Uebungen der Schüler im chemischen Laboratorium 
nöthigen Gegenstände 500 JC 
2. Zur Erwerbung von historischen Werken aus dem 
Nachlasse des verstorbenen Oberlehrers Prof, 
vr. Fischer für die Lehrerbibliothek des König 
städtischen Gymnasiums 1 000 JC 
zusammen 1 500 JC 
Die ausführlichen Begründungen sind in den Erläuterungen zum 
Etats-Entwurf abgedruckt. 
Abtheilung 2. Höhere Bürgerschulen. 
(Spezial-Etat Nr. 11.) 
Das Bedürfniß nach einer höheren Bürgerschule im Stadttheil 
Gesundbrunnen ist immer lebhafter herausgetreten. Die Stadt 
verordneten haben die Errichtung eines solchen — der 9. höheren 
Bürgerschule — am 22. Oktober 1891 zum I. April 1892 genehmigt. 
Dieselbe soll zunächst auf dem angekauften Grundstück Prinzen-Allee 
Nr. 62/63 untergebracht werden. 
Das Grundstück tritt in die Verwaltung der Grundeigenthums- 
Dcputation, so daß die Verwaltungskosten aus dem Spezial-Etat Nr. 1 
zu zahlen sind, in welchem wir dieselben zum Ansatz gebracht haben. 
Die ersten 5 Schulen sind voll entwickelt. Die VI. erhält im 
Etatsjahr 1892/93 die beiden ersten Klassen. Zu Ostern 1892 ist die 
Fertigstellung des für die IV. höhere Bürgerschule, zu Michaelis auch 
die Fertigstellung des für die VI. höhere Bürgerschule bestimmten Schul 
gebäudes zu erwarten. Mit Rücksicht hierauf ist die Verdoppelung der 
5. und 6. Klassen der letztgenannten Anstalt vom 1. Oktober 1892 ab 
vorgesehen. 
Der weitere Aufbau der VII.-IX. höheren Bürgerschule soll in 
derselben Weise wie bei den älteren Schulen erfolgen 
Eine Uebersicht über die Klassenzahl der einzelnen Schulen ist dem 
Etats-Entwurf als Anlage A. beigefügt. 
Ordinarium. 
Die Weiter-Entwickelung der VI. bis IX. Schule sowie die Ueber- 
siedeluug zweier Schulen in eigene Häuser verursachen fast ausschließlich 
die Mehransätze gegen den letzten Etat in der Einnahme in Höhe 
von 34 870 JC — von denen allein 34 240 JC auf Schulgeld ent 
fallen — sowie hauptsächlich auch diejenigen in der Ausgabe. Von 
den letzteren — 100 889 JC — entfallen auf Titel I des Abschnittes A 
„Gehälter des mit Pensionsberechtigung angestellten Lehr- und Ver 
waltungs-Personals" 89 050 JC, und auf die Pos. 2 dieses Titels 
„Oberlehrer und ordentliche Lehrer" 74 400 JC. Diese Mehransätze 
werden zum Theil auch dadurch veranlaßt, daß gemäß 8. 32 der 
Grundsätze zum Normal-Besoldungs-Etat für die I. bis VI. Schule 
die vierten Oberlehrerstellen neben den bisherigen drei in den Etats- 
Entwurf eingestellt und die Lehrerstellen von 10 auf 9 herabgesetzt, 
auch mit dem nach obigen Grundsätzen vorgeschriebenen Normalgehalt 
zum Ansatz gebracht sind. 
Die einzelnen Etats-Ansätze für die noch nicht voll entwickelten 
Schulen enffprechen im allgemeinen den für die älteren Schulen in 
dem betreffeuden Entwickelungsstadium bewilligten Beträgen. 
Extraordinarium. 
Zur Bestreitung der Kosten des Umzugs der IV. Schule 
sind 200 JC 
eingestellt, zur Ausstattung der in ein eigenes Schulhaus 
übersiedelnden VI. Schule mit Lehrmitteln re. sowie zur 
Bestreitung der Umzugskosten 9 000 - 
zur Beschaffung von Lehrmitteln und Schulutensilien rc. 
für die VII. Schule 2 500 - 
- - VIII. - 2 500 - 
- - IX. - 6 050 - 
Summe 20 250 JC 
Zum ersten Mal ist dem Etats-Entwurf eine Zusammenstellung 
über die Schülerzahl der höheren Bürgerschulen mit Angabe, aus 
welcher Art von Lehranstalten die Schüler übernommen sind, beigefügt 
worden — vergl. Anlage E zum Etats-Entwurf. — 
Abtheilung 3. Höhere Mädchenschulen. 
(Spezial-Etat Nr. 12.) 
Von den auf 2 150 JC veranschlagten Mehr-Einnahmen gegen 
den letzten Etat entfallen 1 700 JC auf Schulgeld (Titel V Abschnitt B), 
welches in Höhe der Ist- Einnahme des abgelaufenen Rechnungsjahres 
in Ansatz gebracht ist. Unter den weniger bedeutenden Veränderungen 
in der Ausgabe des vorliegenden Etats-Entwurfes gegenüber dem 
letzten Etat ist ein Mehr-Ansatz von 480 JC bei Abschrift A Titel I 5 b 
„Persönliche, nicht pensionsfähige Zulagen für 4 Zeichenlehrerinnen 
welche bereits vor dem 1. Oktober 1890 auf Kündigung angenommen 
waren", hervorzuheben. 
In dem Beschlusse der Deputation zur Berathung des Normal- 
Besoldungs-Etats vom 7. Januar 1891 heißt es zu 10 über die 
definitive Anstellung der technischen Lehrerinnen an den höheren 
Mädchenschulen: 
„Was die jetzigen Lehrerinnen zur Zeit mehr an Gehalt 
beziehen, wird ihnen als persönliche Zulage gewährt, die sich 
in dem Maße verringert, als sie im etatSmäßigen Gehalt 
aufrücken." 
Im letzten Etat — vergl. die Erläuterung daselbst — ist als 
„zeitiges Gehalt" dasjenige in Betracht gezogen worden, welches aus 
wöchentlich 16 Stunden floß. Zwei der in Frage kommenden Lehre 
rinnen haben aber damals wöchentlich thatsächlich 18 Stunden ertheilt, 
so daß ihr — damals — zeitiges Gehalt" um das Honorar für 
wöchentlich 2 Stunden, bei der einen zu 3, bei der anderen zu 2 JC, 
höher, als im letzten Etat angenommen, war. Deshalb sind die per 
sönlichen Zulagen für die beiden Lehrerinnen um diesen Honorarbetrag 
(2 X 48 X 3 JC — 288 JC und 2 X 48 X 2 JC = 192 JC) in dem 
vorliegenden Etats-Entwürfe erhöht worden. 
Abtheilung 4. Turnhallen der städtischen höheren Lehr 
anstalten, Spielplätze und Turnwesen im Allgemeinen. 
lSpezial-Etat Nr. 13.) 
Bisher waren in diesem Etat, von zwei Ausnahmen abgesehen, 
die gesammten Einnahmen und Ausgaben jeder einzelnen 
Turnhalle in einem besonderem Titel vereinigt, der Etat enthielt 
ajlso soviel Titel, als Hallen vorhanden waren. In dem 
vorliegenden Etats-Entwürfe sind nun nach dem Grundsatz, welcher 
bei der Zusammenlegung der Etats für die höheren Schulen im Vor 
jahre zur Geltung gebracht worden ist, die gleichartigen Ein 
nahmen und Ausgaben aller Hallen zu besonderen Titeln 
zusammengefaßt worden, so daß der Etat in Titel zerfällt, deren jeder 
bestimmte Arten von Einnahmen und Ausgaben für sämmtliche 
Hallen enthält. 
Ordinarium. 
Die Mehransätze gegen den letzten Etat in der Einnahme find 
fast ausschließlich in der stärkeren Benutzung der Turnhallen durch 
Privatschulen und Vereine begründet. In der Ausgabe sind von den 
Mebrforderungen gegen den letzten Erat 2 203 JC für Turn-Unter- 
richtshonorar (Titel I, 5) und 6 QQQJC für die Spielplätze (Titel VIII) 
hervorzuheben. 
Die regelmäßige Weiterentwickelung der höheren Bürgerschulen 
bedingt, wie aus der dem Etats-Entwürfe beigefügten Nachweisung 
hervorgeht, eine Vermehrung der Turnstunden um wöchentlich 25. 
Außerdem macht die stärkere Frequenz der oberen Klassen des Doro- 
theenstüdtischen Realgymnasiums die Einstellung eines zweiten Lehrers 
für die diese Klassen umfassende Turn-Abtheilung und damit die Er 
höhung der Turnstundenzahl um wöchentlich zwei Stunden nothwendig.
	        

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