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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1931
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8603514
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 53:St Ber. - 58.1931
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Sitzung 3, 22. Januar 1931

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1931 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 8. Januar 1931
  • Sitzung 2, 15. Januar 1931
  • Sitzung 3, 22. Januar 1931
  • Sitzung 4, 29. Januar 1931
  • Sitzung 5, 5. Februar 1931
  • Sitzung 6, 10. Februar 1931
  • Sitzung 7, 12. Februar 1931
  • Sitzung 8, 19. Februar 1931
  • Sitzung 9, 26. Februar 1931
  • Sitzung 10, 5. März 1931
  • Sitzung 11, 17. März 1931
  • Sitzung 12, 19. März 1931
  • Sitzung 13, 24. März 1931
  • Sitzung 14, 26. März 1931
  • Sitzung 15, 9. April 1931
  • Sitzung 16, 14. April 1931
  • Sitzung 17, 21. April 1931
  • Sitzung 18, 7. Mai 1931
  • Sitzung 19, 8. Mai 1931
  • Sitzung 20, 21. Mai 1931
  • Sitzung 21, 3. Juni 1931
  • Sitzung 22, 5. Juni 1931
  • Sitzung 23, 18. Juni 1931
  • Sitzung 24, 2. Juli 1931
  • Sitzung 25, 3. Juli 1931
  • Sitzung 26, 6. Juli 1931
  • Sitzung 27, 7. Juli 1931
  • Sitzung 28, 8. Juli 1931
  • Sitzung 29, 9. Juli 1931
  • In dieser Woche findet keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Berlin, den 25. September 1931. Ausschußsitzungen der nächsten Woche
  • Sitzung 30, 10. September 1931
  • Sitzung 31, 17. September 1931
  • Sitzung 32, 24. September 1931
  • Sitzung 33, 15. Oktober 1931
  • Sitzung 34, 22. Oktober 1931
  • Sitzung 35, 29. Oktober 1931
  • Sitzung 36, 5. November 1931
  • Sitzung 37, 12. November 1931
  • Sitzung 38, 19. November 1931
  • Sitzung 39, 26. November 1931
  • Sitzung 40, 3. Dezember 1931
  • Sitzung 41, 17. Dezember 1931

Volltext

72 
Sitzung am 22. Januar 1931. 
zur Begründung der Wichtigkeit der Anfrage 
darauf hinzuweisen, daß nach unwidersprochenen 
Nachrichten der Magistrat sich veranlaßt gesehen 
hat, gegen einige an der Leitung des Pfandbrief 
amtes beteiligte Persönlichkeiten die Einleitung 
eines Disziplinarverfahrens zu beantragen. Das 
läßt darauf schließen, daß der Magistrat selbst 
der Ansicht ist, daß hier nicht alles so abgelaufen 
ist, wie es dem Gesetze, der Satzung und den 
Pflichten der Beteiligten entsprochen hätte. Ich 
sehe meine Aufgabe bei der Begründung unserer 
Anfrage darin, der geehrten Versammlung die 
Grundlage, die tatsächlichen Unterlagen zu 
geben, die ein Urteil über die auszuwerfenden 
Fragen gestatten. Ich will deshalb den Versuch 
machen, festzustellen, welche Tatsachen in dem 
ganzen Komplex der Erörterung unstreitig sind 
und über welche noch Streit herrscht. Ich habe 
zu diesem Zwecke die in der letzten Woche er 
schienenen Presseäußerungen, seien sie kritischer, 
seien sie antikritischer Natur gewesen, einer 
Durchsicht unterzogen. Ich habe das Material er 
gänzen können durch die Satzungen des Berliner 
Pfandbriefamtes und der Berliner Stadtschafts 
bank sowie durch die Geschäftsberichte beider 
Institute für die Zeit seit 1925/26, die mir von 
dem Pfandbriefamt liebenswürdigerweise zur 
Verfügung gestellt worden sind. Allerdings habe 
ich diese Geschäftsberichte erst heute morgen 
bekommen, so daß es mir vielleicht nicht möglich 
gewesen ist, alles aus ihnen zu entnehmen, was 
darin bei längerem Studium zu finden sein wird. 
Ich bitte in dieser Beziehung um Nachsicht. 
Vorweg möchte ich betonen, ehe ich mich 
der Schilderung der einzelnen Tatsachen zuwende, 
daß, wie diese Fragen, die wir hier stellen, auch 
beantwortet werden mögen, nach meiner persön 
lichen Überzeugung, die gleichzeitig die Über 
zeugung aller Sachkenner ist, irgendeine 
Gefahr für die Pfandbriefe des 
Berliner Pfandbriefamtes in keiner 
Hinsicht besteht. Auch wenn alle die Vor 
würfe, die erhoben worden sind, sich als gerecht 
fertigt erweisen, so folgt daraus in keiner Weise, 
daß die Berliner Pfandbriefe eine geringere 
Sicherheit haben, als man ihnen bisher im 
Publikum mit Recht beigemessen hat. Ich glaube, 
daß es notwendig ist, diese Erklärung voraus 
zuschicken, um das Feld, auf dem wir uns zu 
bewegen haben werden, von vornherein abzu 
stecken. 
Meine Damen und Herren! Es ist nun not 
wendig, um die komplizierten Angelegenheiten zu 
verstehen, wenigstens mit einigen kurzen Worten 
die organisatorische Tatsache zu skizzieren, die 
Voraussetzung des ganzen Vorganges war. 
Das Berliner Pfandbriefamt, das bekanntlich 
seit dem Jahre 1868 besteht, ist, wie in dem aus 
gezeichneten Buche meines Kollegen Dr. Dannen 
baum über öffentlich-rechtliche Kreditanstalten 
ausgeführt worden ist, eine öffentlich-rechtliche 
Genossenschaft der Hypothekenschuldner mit der 
Besonderheit, daß dieses Amt nicht, wie die Land 
schaften, eine selbständige Genossenschaft bildet, 
sondern eine von der Stadt Berlin in mancher 
Beziehung abhängige Genossenschaft ist. Die 
Konflikte, um die es sich hier handelt, sind eben 
aus dieser eigenartigen Stellung des Pfandbrief 
amtes zu erklären. Nun sind die Konflikte im 
wesentlichen darauf zurückzuführen, daß das 
Pfandbriefamt sich eine Reihe von Unter 
nehmungen angegliedert hat, nämlich einerseits 
die Stadtschaftsbank, andererseits die gemein 
nützige Wohnungsgesellschaft „Roland“, und daß 
sie außerdem sich beteiligt hat — wenigstens 
muß das nach den bisherigen Pressemitteilungen 
angenommen werden — an der Berliner Bank für 
Handel und Grundbesitz, die der Berliner Orga 
nisation der Grundbesitzer nahesteht. 
Das Pfandbriefamt ist nun vermöge dieses 
doppelten Charakters, auf der einen Seite die 
Hypothekenschuldner zu repräsentieren, auf der 
andern Seite aber auch mit dem Berliner 
Magistrat in enger Verbindung und unter seiner 
Aufsicht zu stehen, in der Weise organisiert, daß 
drei Organe übereinander angeordnet sind. Es 
ist zunächst eine Hauptversammlung da, die un 
gefähr mit der Generalversammlung einer Aktien 
gesellschaft auf eine Stufe zu stellen ist, nur daß 
sie noch geringere praktische Bedeutung hat. Es 
ist dann ein Ausschuß da, der ein wesent 
liches Organ ist; an der Spitze dieses Ausschusses 
steht ein Magistratskommissar, der vom 
Magistrat der Stadt Berlin zur Beaufsichtigung 
des Pfandbriefamtes entsandte Kommissar. Dieses 
Amt hatte bis zum Jahre 1927 der frühere Stadt 
rat Wege inne, dann folgte ihm der Stadtrat 
Dr. Richter, und jetzt ist das Amt in den Händen 
des gegenwärtigen Stadtrats Jursch. Neben dem 
Magistratskommissar stehen 14 von der Haupt 
versammlung zu wählende Mitglieder. Die eigent 
liche Führung der Geschäfte liegt in den Händen 
der Direktion, und diese Direktion ernennt 
der Magistrat, und zwar auf Vorschlag des Aus 
schusses. Sie besteht aus einem Direktor, der auf 
12 Jahre gewählt wird und aus drei Räten, die 
auf 6 Jahre gewählt werden. Direktor ist augen 
blicklich Herr LeViseur. Ihm stehen als Räte zur 
Seite Herr Syndikus Dreyer, Herr Stadtrat Ahrens 
und der frühere Kommissar des Magistrats, Herr 
Stadtrat Wege. 
(Stadtv. Dröll: Befiehl dem Herrn Deine 
Wege!) 
Es ist sonst noch aus der Satzung hervorzu 
heben, daß für die Beamten der Bank einschl. der 
Direktionsmitglieder die Bestimmungen des Diszi 
plinargesetzes über die nichtrichterlichen Beamten 
gelten. 
Nun spielen sich die Dinge, die in der Öffent 
lichkeit erörtert werden, im großen und ganzen im 
Bereiche der Stadtschaftsbank ab, die sich das 
Pfandbriefamt im Jahre 1922 oder 1923, also jeden 
falls auf dem Höhepunkt der Inflation angegliedert 
hat. Sie hieß ursprünglich „Bank für wert 
beständige Finanzierung Aktiengesellschaft“ und 
ist dann in die jetzige Stadtschaftsbank um 
gewandelt worden. Daß Stadtschaftsbank und 
Stadtbank nicht identisch sind, brauche ich ja in 
diesem Kreise nicht zu sagen. Von den Aktien der 
Stadtschaftsbank hat das Pfandbriefamt bei der 
Gründung 51% übernommen. Nach den jetzigen 
Nachrichten ist der Aktienbestand jetzt auf 91% 
der Aktien in dem Portefeuille des Pfandbrief 
amtes angewachsen. 
Vorstand der Stadtschaftsbank war früher 
Herr Wasmansdorf, jetzt Geh. Oberfinanzrat Timm, 
der vom Aufsichtsrat delegiert worden ist. Neben 
ihm steht Herr Schneider schon seit vielen Jahren. 
Da die Stadtschaftsbank eine Aktiengesell 
schaft ist, hat sie selbstverständlich auch einen 
Aufsichtsrat. Dieser Aufsichtsrat umfaßt 10 Mit 
glieder. 
(Stadtv. Dröll: Wie viele Angestellte hat die 
Bank?) 
— Herr Kollege, es wäre vielleicht zweckmäßiger, 
Sie lassen mich meine Gedanken in meiner Weise 
entwickeln, Sie können ja nachher noch so viel hin 
zusetzen, wie Ihnen beliebt. —
	        

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