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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Blätter für Architektur und Kunsthandwerk
Erschienen:
Berlin: Verl. der Blätter für Architektur und Kunsthandwerk 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
Jahrgang 1 (1888)-Jahrgang 27 (1914)
ZDB-ID:
2862790-8 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Kommunalwissenschaften:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Bauen
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1903
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Kommunalwissenschaften:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9335932
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Bauen
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Abbildung

Titel:
Tafel 68

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1944 (Public Domain)
  • 7. Januar 1944
  • 14. Januar 1944
  • 21. Januar 1944
  • 28. Januar 1944
  • 4. Februar 1944
  • 11. Februar 1944
  • 25. Februar 1944
  • 3. März 1944
  • 10. März 1944
  • 17. März 1944
  • 24. März 1944
  • 31. März 1944
  • 19. April 1944
  • 6. Mai 1944
  • 16. Mai 1944
  • 26. Mai 1944
  • 9. Juni 1944
  • 16. Juni 1944
  • 23. Juni 1944
  • 7. Juli 1944
  • 14. Juli 1944
  • 19. Juli 1944
  • 21. Juli 1944
  • 28. Juli 1944
  • 4. August 1944
  • 11. August 1944
  • 1. September 1944
  • 15. September 1944
  • 22. September 1944
  • 29. September 1944
  • 6. Oktober 1944
  • 13. Oktober 1944
  • 20. Oktober 1944
  • 27. Oktober 1944
  • 10. November 1944
  • 17. November 1944
  • 24. November 1944
  • 1. Dezember 1944
  • 8. Dezember 1944
  • 22. Dezember 1944

Volltext

Dienstblatt [Seite 101 
Teil IX Hauptsteueramt Nr. 9708 
Ausgegeben 6. 10. 1944 Inhalt: 
Nr. 97 Straßenreinigungsgebühr für LS-Bunker des Selbstschutzes Seite 101 
Nr. 98 Lohnsteuer, Kinderermäßigung für NSV-Vorschülerinnen Seite 101 
Nr. 99 Grundsteuerbilligkeit nach Abschn. IV.GrBüR .. Seite 102 
Nr. 100 Lohnsteuer; Befreiung der in der Landwirtschaft eingesetzten Ostarbeiter von der So- 
. zialausgleichsabgabe . . . . Sr Seite 102 
Nr. 101 Lohnsteuer; Vernichtung von Lohnsteuerkarten durch Feindeinwirkung. . Seite 103 
Höteu II b 931188 [25.9.1044] | _1xJos HSteu II a 9201/12 [25,9 1944 
Fernruf: Stadtverw. 3185 ) Fernruf: Stadtverw, 3156 i 
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt —. An die Bezirksbürgermeister — Steueramt —. 
n PR ir Lohnsteuer 
Str.“ -reinigungsgebühr . . 5 URTOXT Pe 
ws De EUNESE Kinderermäßigung für NSV-Vorschülerinnen 
für LS-T. zer des Selbstschutzes (Vorgang: DB1 IX Nr. 6/1944 Seite 9) 
nn . organg: Nr. eite 9) 
(Vorgang: Dienstblatt Teil IX/1944 Nr. 69 S. 8 I. Der Reichsminister der Finanzen hat fern 
Es sind Zweifel darüber entstanden, welche Erlaß vom 17. August 1944 — RStBl Nr. 42. Seite 523 
Grundstücke mit LS-Bunkern des Selbstschutzes auf — folgendes ausgeführt: 
Grund des RdErl des Reichsministers des Innern und Die NSV-Vorschülerin steht in einem Be- 
des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehls- schäftigungsverhältnis besonderer Art zur Gau- 
habers der Luftwaffe vom 16. 5. 1944 (vgl. obenge- waltung der NSV-Volkswohlfahrt. Das Ziel des 
nanntes Dienstblatt) von der Str aßenreinigungsgehühr Beschäftigungsverhältnisses ist, die NSV-Vorschü- 
freizustellen sind. Zur Behebung dieser Zweifel und lerin bei Eignung einer sozialpflegerischen und 
im Interesse einer einheitlichen‘ Durchführung des sozialpädagogischen Berufsausbildung zuzuführen. 
RdErl vom 16. 5. 1944 ist wie folgt zu verfahren: Die NSV-Vorschülerfn wird zunächst in einer 
(1) Befreit sind grundsätzlich nur solche Grund- Familie zur Ableistung des Pflichtjahrs, der haus- 
stücke, die im Eigentum des Reichs stehen. Sie wirtschaftlichen Lehre oder der ländlichen Haus- 
müssen also bereits vor Errichtung des Bunkers im arbeitslehre eingesetzt. Anschließend wird sie 
Eigentum des Reichs gestanden haben oder nach Er- bis zum Eintritt in die a RE unE im Ein- 
richtung vom Reich (Reichsfiskus Luftfahrt) auf richtungen der NSV hinsichtlich der Vorschüle- 
Grund des RdErl des Reichsministers der Luftfahrt rinnen überwacht werden, ‘hauswirtschaftlich, 
vom 29. 1.1941 (vgl. DBl Teil IX/1941 Nr. 79 S. 83) schulisch, fachlich und weltanschaulich für die 
im Wege freier Vereinbarung, durch Enteignung oder Ausbildung in einer Ausbildungsstätte für Volks- 
durch Inanspruchnahme auf Grund des Reichslei- pflege der NS-Volkswohlfahrt als Schwester, 
stungsgesetzes beschafft worden sein. Kinderpflegerin, Kindergärtnerin, Volkspflegerin 
arke_ Ist das Grundstück nicht in das Eigentum des Hauswirtschaftsleiterin ‚usw. vorgebildet. Die 
Reichs übergegangen, sondern hat sich dieses ledig- NE a er Serpfl hie Sich, bis zum Ein- 
lich ein Reeht au Uhterhaltung einer: baulichen An- ie ben "Si Ua dung bei der NSV zu ver- 
lage einräumen lassen, so ist die Straßenreinigungs- 1 eb Ch. h 16er Sn ST Nerlendung des 17. 
gebühr weiter zu‘ fordern, da zunächst unterstellt HU ver rn von ect N Taschens, freier Wohnung 
werden muß, daß der Eigentümer des Grundstücks Dr RM erp Miet ein Taschengeld von 10 bis 
für die Einräumung des fraglichen Rechts entspre- > EV. monatlich. n e 
chend entschädigt wird. Die NSV-Vorschülerin erfüllt während der 
8 Ableistung des Pflichtjahrs, der hauswirtschaft- 
... (2) Die Bunker müssen ferner vom Reich oder lichen Lehre oder der ländlichen Hausarbeits- 
im Auftrage und auf Kosten des Reichs errichtet wor- lehre die Voraussetzung der Haushaltszu. ehörig- 
den und der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfü- keit. Hinweis auf Abschnitt 121 Absatz 6 Satz 2 
gung gestellt sein. Von der Befreiung sind daher. Ziffern 13, 14 und 16 EStR 1941 in der Fassung 
ausgeschlossen solche Bunker, die nur für einen hbe- des Abschnitts 54 Abs. 1 EStER 1943, RStB1 1944 
grenzten - Personenkreis zugänglich sind, zum Bei- Seite 65, Nr. 90. Sie ist auch während des. Ein. 
spiel Bunker der Reichsbahn für ihre Fahrgäste, Satzes in den Einrichtungen der NSV nicht zu 
Bunker von Behörden für ihre Bediensteten, Bunker Erwerbszwecken tätig. Minderjährige 
von Krankenanstalten usw. für die Anstaltsinsassen NSV- Vorschülerinnen gehören deshalb zum Haus- 
u. ä halt, der Steuerpflichtigen im „Sinne des 8 21 
„.. B8) Allgemein wurde die Straßenreinigungsgebühr EStDV 1941 auch dann, wenn sie nicht mehr die 
für die für eine Gebührenbefreiung in Frage kom- N EUnR des Steuerpflichtigen teilen. Dem 
menden Grundstücke bisher von den Wirtschafts- SteuerD ichtigen (Haushaltsvorstand) steht für 
stellen der Polizeiämter gezahlt. Diese Grundstücke sie Kinderermäßigung wegen Haushaltszugehö- 
werden ohne besondere Prüfung von der Straßen- rigkeit und Kinderbeihilfe zu. 
reinigungsgebühr befreit werden können. Weitere ıJ. Ergänzung von Dienstblatt IX Nr. 6/1944 Seite 9 
Grungstücke, Sind nur a nen ANaR nach (Gewährung von Kinderermäßigung) ! 
genauerer Prüfung gemäß Ziff. t dieser Verfügung Sahtlins ör di . 
von der Gebühr freizustellen. In Zweifelsfällen ist der ae heSiet En für, die eerbeihung 
meine Entscheidung herbeizuführen. steuerkarten (Dienstblatt IX Nr. 160/1948. Seite 220) 
(4) Soweit von umfangreicheren Grundstücken ist einzufügen: 
nur ein verhältnismäßig geringer Teil mit einem LS- „qu) NSV-Vorschülerinnen während der Ableistung 
Bunker bebaut ist, ist das Grundstück von der Straßen- des Pflichtjahres, der hauswirtschaftlichen 
ae gungsgebühr nur nach dem Verhältnis der Größe Lehre oder der ländlichen Hausarbeitslehre. 
des Gesamtgrundstücks zu dem mit dem LS-Bunker be- Gleiches gilt während des Einsatzes in 
bauten Teil zu befreien den Einrichtungen der NSV “ 
Im Auftrage Im Auftrage 
Mackensen Mackensen 
Achtetaufsparsamsten Materialverbrauch!
	        

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