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Gross Berlins Zukunft (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gross Berlins Zukunft (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Gross Berlins Zukunft : ein Beitrag vom Verbandsdirektor Dr. Steiniger / Karl Friedrich Steiniger
Weitere Beteiligte:
Steiniger, Karl Friedrich
Erschienen:
Berlin: Verlag von G. A. Schroeder & Co., 1917
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
Seiten
Berlin:
B 751 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtgebiet: Geltung, Gliederung, Grenzen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15397222
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 751/25
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

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  • Gross Berlins Zukunft (Public Domain)
  • Titelblatt
  • I. Vorweg ein Wort über den gegenwärtigen Zustand
  • II. Grundlagen der Betrachtung
  • III. Von der Möglichkeit einer Eingemeindung
  • IV. Möglichkeit einer sonstigen Vereinigung
  • V. Gründe der Vereinheitlichung
  • VI. Schlußergebnisse und Schlußfolgerungen
  • Farbkarte

Volltext

I de 
- 30 -- . . : 
s<on zu weit gehen, vielen ni<t weit genug reihen. Vorsicht er- 
Organen und den Einzelgemeinden muß sic) außerordentlich ver- sheint vor allem gegenüber den weitergehenden Wünschen geboten. 
shärfen. Die bisherige Selbstverwaltung wird also in stärkstem Maße Gewiß schaffen wir gegenwärtig „am sausenden Webstuhl der Zeit“, 
ausgeschaltet. Eine so einschneidende Maßnahme muß, widerraten aber darum vor allem: gemac<! Schärfere Eingriffe in die ört- 
werden, solange nog die Möglichkeit besteht, dem vorhandenen lihe Selbstverwaltung sind später immer noch möglich; ihre Zurü- 
Mangel anderweit a! Diese Möglichkeit ist gegeben. BVer- nahme aber ist kaum denkbar. Wer die Hochachtung vor der ehren- 
bandsversammlung "uk können grundsäßlich beibe- amtlichen Selbstverwaltung ni<ht bloß im Munde führt, sondern im 
halten werden, wet St. daß die Mitglieder Herzen trägt, hat allen Grund, zu sorgen, daß dieses köstlihe Gut 
an Weisungen unden. sind, niht zu S<haden kommt. Was die Gemeinden an der Selbst- 
wenn das Arb: MTuf- verwaltung besitßen, wissen sie; was sie dafür eintauschen sollen, be- 
gaben erzwinc darf der nüchternsten Prüfung. Sicherlich ist die Verbindung blühen- 
jagung der der Gemeinwesen zu einer höheren Einheit ihrer Vernichtung durch 
die Beschlu' Tufsaugung seitens der stärksten 'Gemeinde vorzuziehen. 
die BVereir 
Verbands 
sonalunio, 
Konflikte herbeizu, 
beeinflussen. Der Vory,,, 
weise derjenigen Person zustehen, . 
der Geschäfte des Verbandes obliegt. 
in der Verbandsversammlung nach wie vor . 
meister der größten Gemeinde vorzubehalten sein. Wer]u« 
dergestalt, so wird bei neuen und erzwingbaren Aufgaben der Ve, 
band sicher marschieren. In diesem Falle kann unbedenklich die 
Zahl der Berliner Mitglieder des Verbandsausschusses entsprechend 
der Berliner Beteiligung an der Verbandsversammlung erhöht 
werden. 
Angelpunkt aller Erwägungen über Groß Berlins Zukunft ist 
die Frage, ob man in die bestehende Selbstverwaltung sharf und 
tief oder schonend einzugreifen hat. Je nach der Stellung der 
Leser zu dieser Frage werden die vorstehenden Vorschläge manchem
	        

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