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Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 193.1907 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 193.1907 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Blätter für Architektur und Kunsthandwerk
Publication:
Berlin: Verl. der Blätter für Architektur und Kunsthandwerk 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1 (1888)-Jahrgang 27 (1914)
ZDB-ID:
2862790-8 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1901
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Urban Studies:
Kws 405,3 Architektur: Architektur gattungsübergreifend
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9329191
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Building industry
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Illustration

Title:
Tafel 25

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)
  • Plenarprotokolle
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 20, 15.01.76
  • Nr. 21, 20.01.76
  • Nr. 22, 12.02.76
  • Nr. 23, 26.02.76
  • Nr. 24, 11.03.76
  • Nr. 25, 25.03.76
  • Nr. 26, 22.04.76
  • Nr. 27, 13.05.76
  • Nr. 28, 20.05.76
  • Nr. 29, 09.06.76
  • Nr. 30, 10.06.76
  • Nr. 31, 24.06.76
  • Nr. 32, 21.07.76
  • Nr. 33, 23.07.76
  • Nr. 34, 09.09.76
  • Nr. 35, 23.09.76
  • Nr. 36, 03.10.76
  • Nr. 37, 14.10.76
  • Nr. 38, 21.10.76
  • Nr. 39, 28.10.76
  • Nr. 40, 11.11.76
  • Nr. 41, 25.11.76
  • Nr. 42, 26.11.76
  • Nr. 43, 08.12.76
  • Nr. 44, 09.12.76
  • Nr. 45, 10.12.76

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
22. Sitzung vom 12. Februar 197G 
827 
Das Kraftwerk Wilmersdorf ist ein Spitzenlastwerk, das 
für einen Einsatz von nur ca. 1100 bis 2 400 Betriebs 
stunden pro Jahr in Abhängigkeit von dem jeweiligen Be 
darf konzipiert wurde. Das Kraftwerk besteht aus drei 
Gasturbinen mit einer Leistung von jeweils 90 Megawatt. 
Eine dieser Gasturbinen wird lediglich als Reserve vorge 
halten. 
Die Anlage wird mit schwefelarmem leichten Heizöl be 
trieben: der zulässige Schwefelgehalt des Heizöls beträgt 
bis 1978 maximal 0,5 Gewichtsprozent und darf entspre 
chend den Vorschriften der Dritten Verordnung zur Durch 
führung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ab 1. Januar 
1979 0,3 Gewichtsprozent nicht überschreiten. Bei dieser 
Beheizungsart ist von vornherein eine Staubentwicklung 
im Zusammenhang mit Brennstofftransport, -Umschlag und 
-lagerung ausgeschlossen. Auch die Feststoffemissionen 
mit den Abgasen sind von der Natur des Brennstoffes her 
unerheblich. Die Abgase der Anlage werden über Schorn 
steine mit einer Höhe von 102 m abgeleitet. Diese Höhe 
ist in Abweichung von der zunächst von der Bewag vorge 
sehenen Schomsteinhöhe von 80 m vom Senator für Ge 
sundheit und Umweltschutz bei der Durchführung des Ge- 
nehmigungsverf ahrens nach § § 4 ff. des Bundesimmissions 
schutzgesetzes festgesetzt worden, um eine weiträumigere 
Verteilung und entsprechende weitere Senkung der Immis 
sionen zu erreichen. Auswirkungen des Kraftwerks Wil 
mersdorf auf das in unmittelbarer Nachbarschaft liegende 
Eisstadion sind daher nicht zu erwarten. Die beim Betrieb 
der Gasturbinenanlage anfallende Abwärme wird in das 
im Verbund arbeitende Netz der Bewag-Heizkraftwerke 
eingespeist; mit der im Kraftwerk Wilmersdorf erzeugten 
Wärme wird eine Fläche, die etwa 30 000 Wohnungen 
durchschnittlicher Größe entspricht, beheizt. Dadurch ent 
fällt in den betreffenden Wohngebieten eine Vielzahl von 
Emissionsquellen niedriger Höhe. Dies führt zu einer er 
heblichen Verbesserung der Immissionssituation und der 
Wohnqualität. 
Die Frage der Überdachung des Eisstadions ist meines 
Wissens im Sportausschuß der Bezirksverordnetenver 
sammlung am Rande - außerhalb der Tagesordnung - 
angesprochen worden. Im Vordergrund stand dabei die 
Sorge, daß die Oberflächenqualität des Eises durch die 
allgemeine Umweltbelastung in einer Großstadt ungünstig 
beeinflußt werden könnte. Konkrete Überlegungen für eine 
Überdachung des Eisstadions und damit für eine Auftrags 
vergabe - um auf Ihr Stichwort zu kommen - an freiberuf 
lich tätige Architekten bestehen nach meiner Kenntnis 
nicht. 
(Abg. H. Vetter: Irrtum!) 
Präsident Lorenz: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage 
gewünscht? - Das ist nicht der Fall. 
Dann erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Saß 
zu einer Mündlichen Anfrage über Schilder in Schilda. 
Frau Saß (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: 
1. Trifft es zu, daß für die Beschilderung der Baustellen 
des Tiefbaus im Rahmen des „Konjunkturprogramms“ 
Kosten von höchstens 10 000 DM entstehen werden ? 
2. Handelt es sich bei dieser, aus keiner der bisher be 
kannt gewordenen Größen zu errechnenden Summe even 
tuell um das Honorar des Künstlers, der die Schilder ent 
worfen hat ? 
Präsident Lorenz; Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senatsdirektor Dr. Schroeder. 
Dr. Schroeder, Senatsdirektor In der Senatsverwaltung 
für Bau- und Wohnungswesen: Herr Präsident! Meine Da- 
^en und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Saß! 
Der Senat hat einer Anregung der Bundesregierung folgend 
eine Beschilderung der Baustellen solcher Objekte vorge 
nommen, die im Rahmen des Programms zur Stärkung von 
Bau- und anderen Investitionen - Programmteil kommu 
nale Infrastruktur - durchgeführt werden. Die Kosten für 
ein Schild betragen jeweils 162,61 DM. Bei insgesamt 112 
Schildern ergibt dies Gesamtkosten von 18 212,32 DM. 
Zur möglichen Frage, ob die genannten Kosten vertretbar 
sind, möchte ich auf zwei Dinge hin weisen; erstens auf das 
der Schilderaufstellung zugrunde liegende Auftragsvolumen 
von rund 41 Mio DM und zweitens auf die Tatsache, daß 
diese Maßnahmen der Konjunkturbelebung, der Sicherung 
von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der kommunalen 
Infrastruktur dienen. Der Senat ist der Ansicht, daß die 
Bürger Berlins ein Recht haben, zu erfahren, wo und in 
welcher konkreten Form dieses aus Steuermitteln finan 
zierte Konjunkturprogramm realisiert wird. Allein diesem 
Zweck dienen die Schilder. 
Zu 2: Auf Ihre Frage, Frau Abgeordnete Saß. ob es sich 
bei den genannten Kosten eventuell um das Honorar des 
entwerfenden Künstlers handelt, kann ich Sie beruhigen. 
Die „Künstler“ sind Mitarbeiter des Senators für Bau- und 
Wohnungswesen, und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes 
sind bekanntlich nicht so teuer. 
(Abg. Lummer: Das ist ja nicht zu fassen!) 
Präsident Lorenz: Zu einer Zusatzfrage hat Frau Abge 
ordnete Saß das Wort. 
Frau Saß (CDU): Herr Senatsdirektor! Würden Sie 
nicht auch der Meinung sein, daß man diese Schilder auch 
aufstellen muß und das auch hierfür Kosten entstehen? 
Und wenn ja: Um welche handelt es sich? 
Und wenn es um die Information der Bürger geht, wäre 
es dann nicht besser, etwas mehr als nur den Straßennamen 
daraufzuschreiben ? 
Präsident Lorenz: Herr Dr. Schroeder! 
Dr. Schroeder, Senatsdirektor in der Senatsverwaltung 
für Bau- und Wohnungswesen; Frau Abgeordnete Saß! 
Selbstverständlich ist es so, daß die Schilder auf gestellt 
werden müssen. Nun zeigt die Erfahrung, daß dieses Auf 
stellen teilweise praktisch zu keinen Kosten führt; es gibt 
aber auch Fälle, in denen hier zusätzliche Kosten entstehen. 
Zum zweiten darf ich sagen, daß auf den Schildern 
unseren Bürgern mitgeteilt wird, daß es sich hier um eine 
Konjunkturförderungsmaßnahme handelt, die sowohl sei 
tens des Bundes als auch seitens des Landes Berlin ge 
fördert wird. 
Präsident Lorenz: Herr Abgeordneter von Kekule! 
von Kekulö (CDU): Herr Senatsdirektor! Sind Sie nicht 
der Überzeugung, daß es sich hier um eine reine Propagan 
damaßnahme handelt, 
(Abg. Lummer: Eine ganz billige Propaganda ist das!) 
wenn Sie in Rechnung stellen, daß es sich hierbei lediglich 
um vorgezogene Mittel des Haushalts 1976 handelt und 
insofern eine wirkliche Förderung nicht vorliegt, da der 
Tiefbau nicht weiß, was er im Herbst des Jahres 1976 wohl 
bauen soll?
	        

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