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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Other titles:
Stenographischer Verhandlungsbericht über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Publication:
Berlin: Magistrat, 1934 - 1938
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1934-Jahrgang 1938
ZDB-ID:
2861603-0 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8493058
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3, 25. Oktober 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Issue1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

22 
Sitzung am 25. Oktober 1934. 
nicht zu erklären aus dieser Bestimmung, sondern im 
Gegenteil, die Regelung des inneren Dienstbetriebes 
hat zur Folge, daß der Bezirksbürgermeister selbständig 
Urlaub erteilen kann. 
Und wenn darüber geklagt worden ist, daß die 
Urlaubsbewilligungen solange gebraucht haben, bis der 
Urlaub vielleicht schon abgelaufen ist, so glaube ich 
nicht, daß das in der letzten Zeit geschehen sein kann. 
Im übrigen ist die Urlaubserteilung auch nur gegen 
über den Bezirksbürgermeistern in Frage gekommen, 
nicht gegenüber den anderen Herren Beamten. Bei 
den Bezirksbürgermeistern habe ich, soweit ich mich 
erinnere, meistens veranlaßt, daß sogar telephonisch 
die Benachrichtigung auszusprechen ist. In wieder 
holten Fällen habe ich genau in Erinnerung, daß in 
Klammern gesagt ist: „telephonisch benachrichtigen". 
Was schließlich die Krankenhäuser angeht, so 
beruht die Verteilung, wie sie hier vorgenommen 
worden ist gegenüber den Badeanstalten, die besonders 
genannt sind, auf der besonders eingehenden Begrün 
dung und als richtig anerkannten Forderung des Herrn 
Stadtmedizinalrats, der im Interesse des Gesundheits 
wesens es für notwendig hielt, eine einheitliche Linie 
in der Führung der Krankenanstalten zu haben. 
Wenn dann schließlich gebeten wird, diese Vorlage 
zurückzuziehen und sie einem besonderen Ausschuß zur 
nochmaligen Beratung zu überweisen, so habe ich, 
meine Herren, dagegen Bedenken, denn wir sind durch 
das Gesetz genötigt, bis zum 15. Oktober diese Bezirks 
verwaltungssatzung zur Genehmigung einzureichen. 
Wir haben eine Nachfrist erbeten bis zum 1. November. 
Ich glaube nicht, daß wir in der Lage sein werden, bis 
dahin, wenn dieser Weg der Verständigung gewählt 
wird, noch eine weitere Nachfrist zu bekommen. 
Herr Staatsrat Görlitzer. 
Ratsherr Görlitzer: Herr Oberbürgermeister, 
meine Herren! Daß uns das Reichsgesetz über diese 
Fragen bevorsteht, wissen wir alle. Ich vermute, daß 
dieses Gesetz vielleicht noch in weniger als einem 
halben Jahr da fein wird. Wir stehen hier also vor 
der Notwendigkeit, für eine ganz offensichtliche Über 
gangszeit noch einmal etwas umfangreich zu regeln. 
Die Schwierigkeiten, die sich hier im einzelnen ergeben 
haben, werden überhaupt erst überwunden werden 
können nach einer längeren Laufdauer einer solchen 
Bestimmung. Außerdem besteht zur Zeit die Möglich 
keit, daß man sich über die Grenzen großzügig einigt, 
das ist ja alles variabel. Der Herr Oberbürgermeister 
kann delegieren. Er braucht nicht zu delegieren. Er 
kann vielleicht auch unter Berücksichtigung dessen, daß 
das kommende Gesetz eben manches ändern wird, 
vielleicht ganz unterschiedlich mit den einzelnen Be 
zirksämtern verfahren, weil ja diese Bezirksämter mit 
unter auch einen sehr unterschiedlichen Charakter haben. 
Die Bezirksämter Berlins sind nicht einheitlich. Wir 
haben die Cityämter und dann die Außengebiete: 
Wannsee sieht anders aus als Lübars und Waidmanns- 
lust. Je nach der Persönlichkeit des Bezirksbürger 
meisters kann meiner Meinung nach der Herr Ober 
bürgermeister in diesen Fragen großzügig sein oder 
ebenso die Zügel kürzer halten. 
Ich glaube, Ihnen sagen zu können, daß das 
preußische Gesetz, trotzdem es vom Reichsinnenministe 
rium herausgegeben' wurde, nicht für nationalsozia 
listisch gehalten wird, was die Auffassung des Führer 
gedankens anbelangt. 
(Sehr richtig!) 
Es wird künftig die Verantwortung in dem Maße 
unten liegen, wobei ich allerdings zugebe, daß für 
Berlin und für die Berliner Bezirksämter ja nicht 
ganz dasselbe zu gelten braucht, was für Land 
gemeinden und Kleinstädte draußen gilt. Aber auch 
das Berliner Gesetz ist bei solchen Besprechungen er 
wähnt worden als ebenso unrichtig wie das preußische 
Gesetz. Es wird künftig so sein, daß die Verantwort 
lichkeit unten, in vielen Dingen in der untersten Stufe 
aufhört und daß das Beschwerderecht über diese Dinge, 
einen großen Kreis von Angelegenheiten, nur bis zur 
nächsten Instanz reicht. Man wird versuchen aus 
zukommen mit ganzen 4 Instanzen von der Land 
gemeinde bis zum Ministerium, bis zum Führer. 
Wir sehen schon an diesen Äußerlichkeiten, daß 
manches erheblich anders werden wird, als es bisher 
war. Man wird nachher in der Personenauswahl der 
Gemeindeschulzen und Bürgermeister versuchen, die 
Sicherung einzubauen, die man für diese Dinge in der 
Verwaltung nun einmal braucht. Obwohl diese Be 
amten selbstverständlich fest angestellte Beamte sein 
werden nach dem bisherigen Recht, wird man sie, wenn 
sie in ihren Leistungen versagen, eben auszuwechseln 
verstehen auch vor Ablauf ihrer Wahlzeit von 
12 Jahren (oder wie lange die Laufzeit sein wird). 
Man wird erst den Betreffenden dort arbeiten lassen, 
wo man ihn hingestellt hat, man wird ihm guten Rat 
geben, wenn es nicht glatt geht, man wird ihn korri 
gieren und eines Tages auswechseln können, wenn er 
eben nicht aufwärts gewirtschaftet hat sondern ab 
wärts. Im übrigen wird man ihn in der Einzel 
handlung, nachdem man ihn eingesetzt hat und ihm 
seine Beiräte bestimmt hat, kaum noch erheblich be 
helligen. Dann wird man von Jahr zu Jahr sehen, 
was er zustandegebracht hat und ihn danach belassen 
oder ihn auswechseln. So, glaube ich, wird man eine 
Parallele ziehen zu dem, was in der Partei entwickelt 
ist und was letzten Endes dazu gehört, wenn man den 
Führergedanken verfolgt. Die Auffassung aber des 
anderen Führergedankens, daß nun jeder, der einer 
ganz großen Organisation oder Einrichtung vorsteht 
(ich möchte hier die Parallele ziehen zwischen dem Gau 
Berlin und der Stadt Berlin), daß also der Gauleiter 
bzw. Oberbürgermeister alles zu entscheiden und zu 
verantworten hat, wäre falsch. 
(Sehr richtig!) 
Wie wir in der Partei den Ortsgruppenleiler hinstellen 
und ihn, wenn die Aufgaben gestellt sind, arbeiten 
lassen, und zwar ihn die Aufgaben so bearbeiten und 
lösen lassen, wie er es nach seinen örtlichen Verhält 
nissen für am besten hält, so wird man vielleicht auch 
den Bezirksbürgermeister arbeiten lassen können. Das 
sollte nur eine ganz große Parallele sein, und das 
kann selbstverständlich diese Katalogauswahl und die 
Abgrenzung dieser Angelegenheiten für 8 oder 9 Mo 
nate nicht mehr im einzelnen beeinflussen. Ich will 
damit nur zu erkennen geben, daß es heute keinen 
Zweck hat, nun hier die Kabinettsfrage zu stellen um 
diesen oder jenen Punkt des Katalogs, weil die Grund- 
auffaffung künftig eben eine erheblich andere fein wird. 
Wir glauben, mit diesen Methoden zu der wirk 
samsten Arbeitsweise zu kommen und wir hoffen, daß 
unter einem solchen Gesetz selbständige und tüchtige 
Gemeindeverwaltungsbeamte in selbständiger Stellung 
als Gemeindeschulzen und Bürgermeister heranwachsen 
werden, denen mit Fug und Recht dann auf diesen Ge 
bieten die Bezeichnung Führer gegeben werden kann. 
(Bravo!) 
Oberbürgermeister Dr. Sahm: Meine Herren! Die 
Ausführungen des Herrn Staatsrats Görlitzer waren 
für mich von großem Interesse. Sie betrafen aber im 
wesentlichen den künftigen Aufbau des deutschen Ge 
meindewesens. Für mich aber, meine Herren (und das 
muß ich mit aller Entschiedenheit betonen), handelt es 
sich darum, ein von dem zuständigen Ministerium er 
lassenes Gesetz auszuführen. Mit meinen sämtlichen 
Beigeordneten bin ich überzeugt, daß wir das Rechte
	        

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