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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Other titles:
Stenographischer Verhandlungsbericht über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Publication:
Berlin: Magistrat, 1934 - 1938
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1934-Jahrgang 1938
ZDB-ID:
2861603-0 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8493058
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3, 25. Oktober 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Issue1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

Sitzung am 25. Oktober 1934. 
21 
und die Genehmigung der Zentrale eingeholt werden. 
Das sind natürlich Dinge, die in der Praxis gar nicht 
durchführbar sind. Mir ist bekannt, daß sogar bei 
einem normalen Urlaub die Genehmigung der Zen 
trale erst wenige Tage vor Ablauf des Urlaubs ein 
gelaufen ist. 
(Heiterkeit.) 
Wenn aber Gesetze und Anordnungen so getroffen 
werden, daß sie praktisch nicht durchzuführen sind, dann 
haben sie keinen Wert, sondern Gesetze, Verordnungen 
und alle rechtlichen Regelungen allgemeiner Art müssen 
so gehalten werden, daß sie für den Normalfall an 
wendbar sind. Jedes andere Gesetz, jede andere recht 
liche Regelung taugt nichts. Mir ist nicht klar, wie 
solche Fragen nach dieser Regelung hier in einer 
befriedigenden Weise durchgeführt werden sollen. 
So geht dieser Widerspruch durch die ganze Vor 
lage. Wir haben z. B. bei Nr. 6 „Gesundheitswesen" 
eine Unterscheidung und machen die Badeanstalt zum 
bezirkseigenen Geschäft, während wir die übrigen An 
stalten, worunter z. B. Krankenanstalten fallen, nicht 
zu bezirkseigenen Geschäften machen, ohne daß ich beim 
besten Willen erkennen kann, was dafür der innere 
Grund sein soll. 
Das ist aber meiner Ansicht nach alles nur eine 
Folge davon, daß man nun katalogmäßig allerhand 
Materien herausgesucht hat, ohne daß man sich dar 
über klar geworden ist, wie sie zu dem großen System 
der begrifflichen Abgrenzung stehen. Diesen Weg halte 
ich grundsätzlich für verfehlt. Man soll sich nur einmal 
vorstellen, wie das in der Praxis fein soll. Jede der 
artige Abgrenzung muß ja so sein, daß sie von den 
untersten Beamten schnell verstanden werden kann. 
Die Abgrenzung, wie sie hier vorgenommen worden 
ist, erfordert meiner Ansicht nach erst wieder einen 
umfangreichen Kommentar. Dieser Kommentar wird 
uns auch im § 3 bereits angekündigt, denn im 8 3 heißt 
es, daß die Ausführungsbestimmungen zu dieser an 
sich schon ziemlich unübersichtlichen Vorlage von dem 
Herrn Oberbürgermeister erlassen werden? Aber dar 
aus, daß eben dies überhaupt in einem doch wahr 
scheinlich nennenswerten Umfange erforderlich sein 
wird, ergibt sich, daß die Vorlage, wie sie vorliegt, noch 
der inneren Klarheit entbehrt. 
Ich möchte deshalb bitten, daß die Vorlage in der 
Fassung, wie sie jetzt bei uns auf dem Tisch des Hauses 
liegt, zurückgezogen wird und daß ein Gremium, über 
dessen Zusammensetzung man ja noch sprechen könnte, 
beauftragt wird, eine klare und eindeutige Abgrenzung 
der Aufgaben der Zentrale und der Bezirke nach der 
zu erwartenden Entwicklung, die die Gemeindever- 
sassung überhaupt nehmen wird, vorzunehmen. 
Oberbürgermeister Dr. Lahm: Meine Herren! Ich 
stimme mit dem Herrn Ratsherrn Dr. Neubert darin 
überein, daß es sich hier um ein Problem von grund 
sätzlicher Bedeutung handelt. Ich stimme mit ihm 
weiter darin überein, daß die Entwicklung der Gestal 
tung der Gemeindeverfassungen Deutschlands über 
haupt noch nicht zum Abschluß gekommen ist. Wie das 
künftige Reichsgemeindegesetz aber aussehen wird, dar 
über, meine Herren, sind auch Vermutungen noch nicht 
gegeben. Aber ich glaube die eine Tatsache hervorheben 
zu müssen, daß das Gesetz über die Verfassung Berlins 
im Einvernehmen mit dem Reichsministerium des 
Innern erlassen ist und daß daher die Grundsätze, die 
in diesem Gesetz festgelegt sind, für uns bei Abfassung 
dieser Ortssatzung maßgebend sind. 
Wenn Herr Ratsherr Dr. Neubert auf die geschicht 
liche Entwicklung des Verwaltungslebens der Stadt 
Berlin hinweist und unter Anführung des Namens 
meines Vorgängers glaubt, daß damals eine Epoche 
der stark zentralisierten Verwaltung geherrscht habe, 
so irrt sich in diesem Falle Herr Ratsherr Dr. Neubert. 
Es haben zwar auf dem Papier lebhafte Auseinander 
setzungen zwischen dem zentralen Magistrat unter 
Führung des Oberbürgermeisters auf der einen Seite 
und den Bezirksbürgermeistern auf der anderen Seite 
stattgefunden — ein Papierkrieg ist gewesen —, aber 
in der Praxis ist die Verwaltung doch auseinander 
gefallen. Sehen Sie sich die Gesellschaften an, die nach 
meiner Auffassung zum Ruin der Stadt Berlin bei 
getragen haben durch eine Politik, die ohne Rücksicht 
nahme auf das Ganze lediglich den meistens falsch ver 
standenen Interessen der einzelnen Gesellschaft diente, 
wobei Korruption sich paarte mit Großmannssucht. 
Sehen Sie sich das ganze Personalwesen in der Ver 
waltung an. Der Oberbürgermeister und der Magistrat 
haben nicht den geringsten Einfluß auf die Personalien 
in den Bezirksverwaltungen gehabt, und gerade, weil 
dieser Ubelstand vorhanden gewesen ist, weil vor dem 
Gesetz nicht die Möglichkeit bestand, einem Bezirks 
bürgermeister zu sagen: Bitte, stelle nicht so viel Juden 
an — denn er konnte dann erwidern: Du hast mir in 
der Beziehung gar nichts zu sagen —, deshalb finden 
wir in dem neuen Gesetz, in der neuen Verfassung die 
Bestimmung, daß alle Beamten, Angestellten und 
Arbeiter vom Oberbürgermeister angestellt werden 
sollen. Das Gesetz sieht in diesem Falle also bewußt 
eine Zentralisierung vor, und lediglich dem pflicht 
gemäßen Ermessen des Oberbürgermeisters ist es über 
lasten, inwieweit er diese seine Befugnisse an die Ver 
waltungsbezirke delegieren wird. Und wenn ich nach 
sorgfältiger Vorberatung und Besprechung mit den 
Beigeordneten zu dem Ergebnis gekommen bin, daß 
ich bei einem großen Teil der Beamten die Delegation 
aussprechen kann, dann, glaube ich, meine Herren, ist 
den Bestimmungen und dem Geiste des Gesetzes 
Genüge getan. 
Es darf nicht vergessen werden — und das habe 
ich bei den Ausführungen des Herrn Ratsherrn 
Dr. Neubert vermißt —, daß Berlin eine E i n h e i t s - 
gemeinde ist und nicht eine Gemeinde von 20 selb 
ständigen Städten. Deshalb paßt auch nicht der Ver 
gleich mit dem Heer. Wir haben nicht eine bürokra 
tische Ordnung, wie es beim Heer von der Spitze her 
unter bis zu dem kleinsten Körper ist, sondern wir 
haben hier in der Einheitsgemeinde den Versuch zu 
machen, die einzelne Bezirksgliederung in Überein 
stimmung mit dem für die Einheitsgemeinde geltenden 
Führerprinzip zu bringen. Das ist versucht worden in 
dieser Bezirksverwaltungssatzung, und zwar wiederum, 
nachdem die Beigeordneten, die durch das Vertrauen 
der Aufsichtsbeamten auf Grund ihrer Vorbildung und 
auf Grund ihrer parteipolitischen Stellung berufen sind, 
nachdem diese über ein Jahr die Geschäfte geführt 
haben und nun gesehen haben, wie sie glauben, 
für ihren Verwaltungsbereich Vorschläge hinsichtlich 
der Gestaltung dieser Ortssatzung machen zu können. 
Aus diesem Grunde war es aber auch notwendig, 
einen Katalog aufzustellen. Denn, Herr Dr. Neubert, 
wenn wir diesen Katalog nicht aufgestellt und 
nur allgemeine Redewendungen gebraucht hätten, 
dann wäre es allerdings für den untersten Be 
amten nicht möglich gewesen, sich zurechtzufinden. 
Gerade deshalb, um für ihre große Verwaltung all 
gemein gültige und leicht erkennbare Vorschriften zu 
geben, sind wir zu diesem System des Katalogs 
gekommen. 
Wenn ich dann noch auf zwei Einzelheiten zum 
Schluß eingehen darf. Es ist davon gesprochen worden, 
daß bei den Bezirksbürgermeistern unter den bezirks 
eigenen Geschäften gesagt sei „Regelung des inneren 
Dienstbetriebes", und nun ist daraus geschlossen morden, 
daß die Urlaubserteilung für das gesamte Personal 
bei der Zentrale sein soll. So habe ich Sie, glaube ich, 
richtig verstanden. Dies ist absolut nicht gewollt, auch
	        

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