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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Other titles:
Stenographischer Verhandlungsbericht über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Publication:
Berlin: Magistrat, 1934 - 1938
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1934-Jahrgang 1938
ZDB-ID:
2861603-0 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8493058
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3, 25. Oktober 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Issue1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

Sitzung am 25. Oktober 1934. 
19 
verabschiedet: es war also ein Vierteljahr ins Land 
gegangen. In dieser Zeit hätte die Einreihung der 
Mittel in den Haushaltsplan erfolgen können. Das 
ist nicht geschehen, auch, wie gesagt, nicht in den Nach 
trägen. Wir halten das nicht für richtig. Aus diesem 
Grunde beanstande ich die Vorlage. 
Stadlbaurat Dr. Sölzow: Die Mittel sind zwar 
im Februar beantragt worden, aber dieser Antrag ist 
nachher ins Stocken geraten, weil eine Umwälzung in 
der Besetzung der Stelle des Stadtbaurats für Tiefbau 
erfolgt ist. Nachdem ich vertretungsweise für Stadt 
baurat Kühn als kommissarischer Leiter der Tiefbau- 
verwaltung eingesetzt war, hatte ich zunächst die Auf 
gabe, zu prüfen, ob die Maßnahmen, die mein Vor 
gänger Fuchs vorgesehen hatte, auch in vollem Um 
fange aufrechterhalten werden konnten. Aus diesem 
Grunde war es nicht möglich, zum Haushaltsplan 
noch die notwendigen Forderungen anzumelden. 
Oberbürgermeister Dr. Sahm: Meine Herren! 
Ich glaube, einem jeden, dem die Berliner Stadtver 
hältnisse bekannt sind, wird auch ebenso bekannt sein, 
daß bei der Tiefbauverwaltung ganz besondere Ver 
hältnisse vorgelegen haben. An sich sind die Be 
denken von Herrn Dr. Schallhorn durchaus berechtigt, 
aber in Anerkennung der Tatsache, die Ihnen allen 
bekannt ist, darf ich bitten, den Widerspruch in diesem 
Falle zurückzuziehen. 
Bitte, Herr Dr. Schallhorn. 
(Ratsherr Dr.-Jng. Schallhorn: Das soll 
geschehen!) 
Wird sonst noch das Wort dazu gewünscht? — 
Das ist nicht der Fall. 
Punkt 9: 
Festsetzung einer neuen Gebührenordnung für den 
städtischen Schlachthof in Spandau mit Wirkung 
vom 1. November 1834 — Drucks. 116 —. 
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht 
der Fall. Die Beratung ist geschlossen. 
Punkt 10: 
Notwendige überplanmäßige Ausgaben für Be 
wässerung der Friedhofsanlagen einschl. der 
Gräber — Drucks. 122 —. 
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der 
Fall. Die Beratung ist geschlossen. 
Punkt 11: 
Ankauf der Bibliothek des verstorbenen Universitäts 
professors Geheimrats Exzellenz von Dilamowih- 
TNoellendorff für die Berliner Stadtbibliothek — 
Drucks. 123 —. 
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der 
Fall. Die Beratung ist geschlossen. 
Punkt 12: 
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen — Drucks. 127 —. 
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der 
Fall. Die Beratung ist geschlossen. 
Punkt 13: 
vezirksverwaltungssahung über die Aufteilung der 
Geschäfte der Hauptstadt Berlin — Drucks. 128 —. 
Wird dazu das Wort gewünscht? — Herr Rats 
herr Dr. Neubert hat das Wort. 
Ratsherr Dr. Neubert: Meine Herren! Bei der 
Vorlage, betr. die Bezirksverwaltungssatzung über die 
Aufteilung der Geschäfte der Hauptstadt Berlin, stehen 
wir vor einem Problem von grundsätzlicher Bedeutung. 
Bei der Entscheidung, wie die Aufteilung der Geschäfte 
der Reichshauptstadt zwischen der Zentrale und den 
Bezirksämtern gestaltet und durchgeführt werden soll. 
wird sich an unserem Beispiel zeigen, wie überhaupt 
der Nationalsozialismus praktisch mit der Gemeinde 
politik und Gemeindeverwaltung solcher großen 
Kommunen fertig wird. Es ist die Frage: Soll 
zentral oder soll dezentral verwaltet werden? In 
der Begründung zu der heutigen Vorlage heißt es: 
„Bei der Aufteilung der Verwaltungsgeschäfte bin ich 
von folgenden Erwägungen ausgegangen: Gesunden 
verwaltungsmäßigen Grundsätzen entspricht es, dem 
Bezirksbürgermeister für die Führung seiner Ge 
schäfte möglichst große Selbständigkeit zu lassen und 
Entschlußfreudigkeit sowie Verantwortung der Nach 
geordneten Behörde zu erhalten und zu fördern. 
Daher sind solche Geschäfte, für die die Verantwortung 
dem Bezirksbürgermeister in weitem Umfange über 
lassen bleiben kann, als bezirkseigene Geschäfte be 
zeichnet worden. Auf der anderen Seite verlangt die 
Stellung des Oberbürgermeisters als Leiters der Ge 
meinde eine solche Abgrenzung der Zuständigkeiten, 
daß ihm eine weitestgehende Einflußmöglichkeit auf 
die Geschäfte der Bezirksbüraermeister erhalten bleibt. 
Nur dadurch ist er in der Lage, die Verantwortung 
für die Leitung der Gemeinde in vollem Umfange der 
Staatsaufsicht gegenüber zu tragen." 
Wenn wir nun den Blick auf diese Vorlage, ins 
besondere auf ihren § 2 werfen, so wird ohne weiteres 
in die Augen springen, daß es nicht gerade sehr viel 
Materien sind, die zu bezirkseigenen Angelegenheiten 
erklärt und damit der Entschlußfreudigkeit und 
Selbständigkeit der Bezirksbürgermeister überlassen 
worden sind. 
Bei der Frage, wie wir uns zu der Sache ein 
stellen sollen, müssen wir uns darüber klar sein, daß 
die preußischen Gesetze noch nicht den Abschluß der 
Entwicklung bedeuten. Da wir nun nicht nur organi 
sieren wollen, sondern da wir arbeiten wollen an 
einem lebendigen Organismus, kommt es nicht darauf 
an, heute eine Organisation umzustülpen und morgen 
vielleicht auf Grund neuer Gesetze das Gegenteil von 
dem wieder anzuordnen, sondern wir müssen schon 
heute die Gesetze so auslegen, wie es der zu er 
wartenden Entwicklung der Dinge entspricht. Wir 
müssen daher, da dieses Gesetz heute noch nicht vor 
liegt, suchen: auf welchem Wege wird die Entwicklung 
gehen und wie wird aller Voraussicht nach dieses 
Gesetz aussehen, damit wir nicht unnötig Unruhe in 
den ganzen Organismus hineinbringen? 
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß eine größere 
Zentralisierung auf keinen Fall wieder eintreten 
wird. Wir haben die Epoche der straff zentralisierten 
Verwaltung Berlins, Gott fei Dank, überwunden. Es 
ist nur nötig, in diesem Gremium den Namen Böß 
zu nennen, und wir wissen dann, was die übertriebene 
zentrale Verwaltung eines derart riesigen Organismus 
bedeutet. Die Entwicklung geht auf anderen Wegen. 
Die preußischen Gesetze sagen zwar in ihrem Wort 
laut nicht viel darüber, aber schon die Ausführungs 
bestimmungen enthalten einiges zu dieser Frage. So 
heißt es in der ministeriellen Ausführungsanweisung, 
daß nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Größe 
der Berliner Verwaltung den Bezirken bezirkseigene 
Geschäfte in dem Umfange überlassen bleiben sollen, 
in dem solche Geschäfte ohne Nachteil oder sogar besser 
in der engeren örtlichen Gemeinschaft verwaltet 
werden können. 
Wie wird die Entwicklung weitergehen? Auch 
dafür haben wir heute schon einen gewissen Anhalt 
in den Ausführungen, die der Staatssekretär Lammers 
kürzlich gemacht hat und die in der „Deutschen Justiz" 
veröffentlicht worden sind. Er setzt sich bei seinen 
Ausführungen insbesondere damit auseinander, ob 
man etwa den nationalsozialistischen Führergedanken 
einspannen kann für das Streben auch in der Ver 
waltung, möglichst alles zu zentralisieren, und er weist 
dieses Streben mit aller Entschiedenheit zurück. Er
	        

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