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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Other titles:
Stenographischer Verhandlungsbericht über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Publication:
Berlin: Magistrat, 1934 - 1938
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1934-Jahrgang 1938
ZDB-ID:
2861603-0 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8493058
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 3, 25. Oktober 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Issue1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

18 
Sitzung am 25. Oktober 1934. 
zu übernehmen. Meines Wissens besteht ein solcher 
Vorgang in der städtischen Verwaltung noch nicht; er 
würde erst hierdurch geschaffen werden und könnte 
Anlaß zu Berufungsfällen geben. 
Stadtschulrat Dr. Meinshausen: Meine Herren! 
Es handelt sich hier um einen der Vereine, die wir 
für würdig gefunden haben, von der Stadt unterstützt 
zu werden. Wir haben nach dem nationalen Um 
schwung geprüft, welche Vereine zu erhalten sind und 
welche nicht, und wir sind dazu gekommen, diesen 
Verein als erhaltungswürdig zu betrachten. Deshalb 
muß meiner Ansicht nach nun auch dieser Verein in 
die Lage versetzt werden, seine Aufgaben zu erfüllen. 
Es ist für jede Lehrkraft ein schwerer Entschluß, aus 
einer Staats- oder Gemeindestellung in einen der 
artigen Verein zu gehen. Wenn eine derartige Rück 
versicherung seitens der Stadt nicht bestehen würde, 
dann würden diese Vereine nür noch minderwertige 
Kräfte bekommen und natürlich ihre Aufgabe nicht 
mehr erfüllen können. Also ich glaube, entscheidend 
für uns ist, daß die Vereine weiter ihre von uns als 
positiv gewertete Aufgabe betreiben. 
Im übrigen ist die jetzige Praxis ja doch absolut 
so, daß wir diesen Vereinen für die Pensionsgewüh- 
rung Unterstützungen geben, und die sind eingebaut 
in die Pauschalbeiträge, die im Schuletat vorhanden 
sind. Wenn natürlich für einen Verein nun ganz 
plötzlich besondere Anforderungen kommen infolge der 
Pensionierung mehrerer Lehrkräfte, dann kann es 
notwendig werden, eine Nachforderung zu stellen. 
Hier handelt es sich speziell darum, daß der Ver 
sicherungsanstalt gegenüber die Gewähr übernommen 
wird, weil sonst Frl. Dietrich versicherungspflichtig 
würde. An sich ändert das nichts an der Tatsache, 
daß sowieso schon nach der bisherigen Praxis die 
Gewähr für die Leistung der Pensionsbezüge von 
seiten der Stadt übernommen würde. Ich habe also 
in diesem Falle keine Bedenken. 
Ratsherr Treff: Ich glaube, trotz der Ausführun 
gen des Herrn Kollegen Dr. Meinshausen müssen wir 
unsere Bedenken aufrechterhalten. Wenn schon ein 
gewisser Teil der Pensionslasten in dem Pauschal 
betrag enthalten ist, den die Stadt zahlt, dann ist 
überhaupt nicht einzusehen, weshalb in Einzelfällen 
eine besondere Garantie noch übernommen werden 
soll für die zukünftige Pensionierung. Dann wäre es 
richtiger, wenn der Verein aus diesem Pauschalbetrag 
einen Teil abzweigt und als Versorgungsfonds 
deponiert. 
Wenn nun Herr Kollege Dr. Meinshausen sagt, 
wir hätten sowieso die Gewähr für die Ruhegehälter 
zu leisten, so trifft das nicht zu. Wir haben an sich 
als Stadt für diese Vereine weiter keine Verpflichtung 
als die, die wir durch den Haushaltsplan übernommen 
haben, und in dem Haushaltsplan übernehmen wir 
nur einen Pauschalbetrag für die Abgeltung der Ge 
hälter und nach seinen Ausführungen auch für die 
Abgeltung der Pensionen. Wenn nun seinerzeit bei 
der Übernahme, die zweifellos schon vor der Gleich 
schaltung erfolgt ist, der Verein einen derartigen 
Vertrags mit Frl. Dietrich abgeschlossen hat, dann hat 
Frl. Dietrich doch gewußt, daß sie aus einer guten 
Versorgung als Lehrerin ausscheiden und in einen 
freien Beruf übertreten muß, und wenn sie sich damit 
einverstanden erklärt hat, dann muß sie sich infolge 
dessen auch mit den Folgen einverstanden erklären, 
sonst hätte sie den Vertrag eben nicht annehmen 
dürfen. Deshalb, glaube ich, haben wir heute nach 
Jahr und Tag gar keine Veranlassung, nunmehr noch 
eine weitergehende Verpflichtung zu übernehmen. 
Wenn der Verein die Beiträge für die Angestellten 
versicherung zu übernehmen oder sonstige Nachzahlun 
gen zu leisten hat, dann ist das feine Sache. Wahr 
scheinlich wird er dann zum kommenden Haushalts 
plan einen höheren Bedarf anmelden, d. h. um höhere 
Unterstützung bzw. Zuschüsse bitten, und man könnte 
dann evtl, beim Haushaltsplan zustimmen, daß dem 
Verein dieser Betrag oder ein Teil dieser Summe 
gegeben wird. 
Stadtschulrat Dr. Meinshausen: Meine Herren! 
Es ist ja doch so, daß Frl. Dietrich tatsächlich die Zu 
sicherung seitens der Stadt schon hatte. Es ist am 
25. 4. 1927 vom Magistrat ihr mitgeteilt worden, oder 
dem Verein auf seinen Antrag, daß die Grundsätze 
über die Gewährung von Ruhegeld an die Leiter von 
Privatschulen auf die Ruhegehaltsempfänger des 
Vereins anwendbar seien. Und so ist immer ver 
fahren worden. Es wird jetzt plötzlich beanstandet, 
daß damals ein Gemeindebeschluß gefehlt hat. Also 
Frl. Dietrich war im guten Recht, anzunehmen, daß 
tatsächlich ihre Forderungen vollständig bewilligt 
worden wären, und nur deshalb hat sie ihre Breslauer 
Stellung aufgegeben. 
Außerdem nützte es in diesem Falle gar nichts, 
wenn tatsächlich der Verein ihr diese Summe garan 
tierte, denn die Landesoersicherungsanstalt verlangt 
nicht die Garantie des Vereins, sondern die Garantie 
der Stadt, und wenn diese Garantie nicht gegeben 
wird, dann wird Frl. Dietrich versicherungspflichtig, 
und der Verein müßte dann, da er in diesem Falle 
kein Rückgriffsrecht hat, sowohl die Arbeitgeber- als 
auch die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen, oder mit 
anderen Worten, da wir den Verein stützen müssen, 
müßten w i r nun zahlen. Das wäre gänzlich über 
flüssig, weil wir praktisch doch die Pension in jedem 
einzelnen Falle gegeben haben. Es ist auch ein 
Irrtum, Parteigenosse Treff, daß nicht schon heute die 
Praxis so wäre. Die Praxis ist schon ständig so ge 
wesen, daß wir Lehrkräften, die an solche Vereine 
übergehen, die Gewähr der Stadt aussprechen, daß 
ihnen tatsächlich ihre Versorgungsbezüge gezahlt 
werden. 
Oberbürgermeister Dr. Sahm: Wird weiter das 
Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann 
stelle ich fest, daß die Ratsherren gegen diese Vorlage 
Bedenken erhoben haben. 
Wir kommen zu Punkt 8: 
Bewilligung von Mitteln für wasserwirtschaftliche 
Vorarbeiten im Einzugsgebiet der Spree und 
Havel — Drucks. 115 —. 
Wird das Wort dazu gewünscht? Bitte, Herr 
Ratsherr D,r. Schallhorn. 
Ratsherr Dr.-Jng. Schallhorn: Meine Herren! 
Es ist nur zu begrüßen, daß für die Entwurfsbearbei 
tung der großen wasserwirtschaftlichen Baumaßnah 
men im Einzugsgebiet der Spree und Havel zwecks 
Wahrung und Förderung der wasserwirtschaftlichen 
Belange der Stadt Berlin Mittel zur Verfügung ge 
stellt werden. Es handelt sich hier um die Bereit 
stellung von 80 000 RM. Ich habe aber diese Bereit 
stellung, die hier erfolgen soll, zu beanstanden, und 
zwar aus dem Grunde, weil die Bereitstellung aus 
außerplanmäßigen Mitteln erfolgt. Wenn seinerzeit 
die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan nicht 
möglich war, so wäre m. E. die Aufnahme dieser 
Mittel in den Nachträgen zum Haushaltsplan möglich 
gewesen. Es ist nicht richtig, wenn die Durchführung 
der Maßnahmen zur Bewilligung der Mittel in dieser 
Weise verzögert wird. Am 7. Februar 1934 hat der 
Magistrat der Bewilligung der Mittel zugestimmt. 
Am 10. Mai 1934 war der Haushaltsplan noch nicht
	        

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