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Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Issue1.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Other titles:
Stenographischer Verhandlungsbericht über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Publication:
Berlin: Magistrat, 1934 - 1938
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1934-Jahrgang 1938
ZDB-ID:
2861603-0 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8493058
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 2, 27. September 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Issue1.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Nr. 1, 26. Juli 1934
  • Nr. 2, 27. September 1934
  • Nr. 3, 25. Oktober 1934
  • Nr. 4, 29. November 1934
  • Nr. 5, 20. Dezember 1934

Full text

Sitzung am 27. September 1934. 
13 
ziemlich unangenehm sind. Ich kenne verschiedene 
Eigentümer in der Gegend, die alle darüber klagen. 
Nun ist aber folgendes zu bedenken: Wenn wir in 
dem vorliegenden Einzelfalle hier den Vergleich ein 
gehen, dann bleibt es nicht bei dem einen Fall 
Sandak, sondern die Nachbarn rechts und links lauern: 
Was wird aus dem Fall Sandak? Er ist ihr Ver 
suchsfall, und kommt Sandak durch, dann sind das 
nicht die einzigen Ansprüche, die an die Stadt gestellt 
werden. 
Oberbürgermeister Dr. Lahm: Meine Herren! 
Ich glaube, es wird am zweckmäßigsten sein, wenn ich 
entsprechend dem Vorschlage des Herrn Dr. Hettlage 
Herrn Ratsherrn Dr. Neubert Gelegenheit gebe, von 
dem Inhalt der Akten Kenntnis zu nehmen. Ich kann 
zwar seiner optimistischen Auffassung gleichfalls nicht 
folgen, daß hier die Klinke der Gesetzgebung uns helfen 
wurde, weil die Sachlage doch schließlich anders ist bei 
der Versuchsanstalt für Handfeuerwaffen, wo dring 
liche öffentliche Interessen mitsprachen. Aber, meine 
Herren, das letzte Argument wird für jeden ein 
leuchtend fein: wenn dies nur der Probeprozeh ist 
vielleicht für eine Reihe von anderen Ansprüchen, so 
werden wir beim ersten Prozeß natürlich besonders 
vorsichtig sein müssen. Ich werde daher in der an 
gegebenen Art verfahren und darf die Beratung für 
heute damit als abgeschlossen ansehen. 
Wir kommen dann zum letzten Punkt, der noch 
zu Bemerkungen Anlaß gegeben hat. Das war 
Punkt 54: 
Vorlage über den Verkauf von ca. 31 700 gm Ge 
lände des ehemaligen Gasanstaltsgeländes an der 
Forckenbcckstrahe im Ortsteil Schmargendorf — 
Drucks. 55 —. 
Herr Ratsherr Grevemeyer hat das Wort. 
Ratsherr Grevemeyer: Die Vorlage Drucksache 55 
nimmt dem Bezirk Wilmersdorf, dem ich als Ratsherr 
zugeteilt bin, die unbedingt notwendigen Spiel- und 
Sportplätze für die Schulen des Bezirks. Deshalb habe 
ich die Bitte, daß baldmöglichst die jetzt vereinnahmten 
Mittel zum Teil dem Bezirk Wilmersdorf zugeteilt 
werden, um die Spiel- und Sportplätze, die wir 
brauchen, wieder herzurichten. Die Mittel müssen des 
halb schon jetzt zur Verfügung gestellt werden, weil in 
der Winterszeit die Arbeiter der Gartenverwaltung 
dadurch eine Beschäftigung finden, während sie sonst 
entlassen werden müßten.' 
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch 
darauf hinweisen, daß die Kosten für die Wiederher 
stellung der Spielplätze von der Zentrale mit 
40 000 RM veranschlagt worden sind, daß aber gerade 
dieser Betrag in keinem Falle ausreicht. Nun hat in 
der Verhandlung am 30. Juli die Zentrale schon in 
Aussicht gestellt, daß sie uns im Bezirk Wilmersdorf 
in dieser Richtung jede Hilfe angedeihen lassen will. 
Ich möchte deshalb diese Zusicherung aufgreifen und 
bitten, doch zur nächsten Ratsherrensitzung diese Vor 
lage zur Beschlußfassung vorzulegen, nach' der wir die 
Spielplätze nunmehr ausbauen können, damit wir tat 
sächlich in diesem Winter praktische Arbeit leisten 
können, indem wir unsere Gartenarbeiter beschäftigen 
und die Spielplätze im nächsten Frühjahr in bestem 
Zustande haben. 
Oberbürgermeister Dr. Lahm: Meine Herren! 
Dem Vorschlage des Herrn Ratsherrn Grevemeyer 
kann ich nicht entsprechen. Ich glaube, jeder einzige von 
Ihnen wird einsehen, daß wir die Mittel, die aus dem 
Verkauf von Grundstücken stammen, nicht beliebig zur 
Erfüllung einzelner Wünsche, sei es der Bezirke'oder 
der Zentrale hier, verwenden können, sondern diese 
Wünsche müssen etatsrechtlich richtig erledigt werden. 
Ich kann nur in Aussicht stellen, daß die Wünsche, die 
hier von Herrn Ratsherrn Grevemeyer vorgebracht 
sind, von der Verwaltung sorgfältig geprüft werden 
und versucht werden soll, geeignete Mittel, aber andere 
als diese hier, dafür aufzubringen. 
Ratsherr Grevemeyer: Ich darf auf meinen letz 
ten Wunsch noch einmal eingehen, daß doch bis zur 
nächsten Ratsherrensitzung zumindest ein neuer Plan 
genehmigt wird, sonst sitzen wir im nächsten Jahr ohne 
geeignete Spielplätze für unsere Jugend in Wilmers 
dorf da. 
Oberbürgermeister Dr. Lahm: Wird sonst noch 
das Wort gewünscht? 
Ratsherr Treff: Ich will das gerne anerkennen, 
was Sie gesagt haben, Herr Oberbürgermeister, daß 
die einkommenden Mittel vielleicht nach den gesetz 
lichen Bestimmungen nicht dazu verwendet werden 
können. Ich bitte aber, sich dabei zu überlegen, daß 
dieser Verkauf an Gelände nur so zustande gekommen 
ist, daß der betreffende Herr die Stadt einfach vor die 
Frage gestellt hat: Entweder kriege ich das Gelände, 
das ich mir ausgesucht habe, und zwar a tempo, oder 
aber ich ziehe mit meinemganzenBetriebenachStuttgart 
und werfe damit hier 1200 Leute auf die Straße; dem 
entsprechend mußt du, Stadt, dann noch 1200 Leute 
durch die Wohlfahrt ernähren. — Man hat infolge 
dessen bei der Stadt notgedrungen, so ist mir das ge 
sagt worden, zugestimmt. Nun ist es vielleicht doch 
ganz berechtigt, wenn die Forderung von dem betroffe 
nen Bezirk gestellt wird, daß die Mittel aus dem Ver 
kauf oder, ich will sagen, daß gleiche Mittel zur Her- 
richtung von neuen Sportplätzen, die nämlich durch 
diese Gesellschaft beseitigt werden, wieder heraus- 
f -geben werden. Wir werden — es ist dies hier ein 
räzedenzfall — es wahrscheinlich noch häufiger er 
leben können, daß vorhandene städtische Einrichtungen 
anläßlich eines Grundstücksverkaufs plötzlich beseitigt 
werden müssen, für die die Stadt Geld bekommt. Dann 
müssen meiner Ansicht nach — das ist nur recht und 
billig gerade im Interesse der Volksgesundheit und 
der Förderung des Bestrebens, gesunde Kinder auf 
zuziehen — auch von der Gemeinschaft entsprechende 
Gelder sofort flüssig gemacht werden für die Wieder 
herstellung der zu beseitigenden Sportplätze. Ob das 
Geld nun aus diesem Verkauf kommt, oder ob es im 
Wege eines Nachtragshaushalts bewilligt wird, das ist 
ja schließlich ganz egal. Die Hauptsache ist der Effekt. 
Der Effekt soll eben der sein, daß wir noch im Laufe 
des Winters in Wilmersdorf die notwendigen An 
lagen wiederherstellen können, damit im Frühjahr die 
Jugend wieder einen Sportplatz hat, der jetzt an 
anderer Stelle beseitigt wird. 
Oberbürgermeister Dr. Sahm: Meine Herren! 
Da es sich hier um eine grundsätzliche Frage handelt, 
möchte ich dazu noch einige Ausführungen machen. 
Die Stadt und damit auch meine Verwaltung ist an 
die Bestimmungen des Gemeindefinanzgesetzes ge 
bunden. Das Gemeindefinanzgesetz bestimmt im 8 65: 
„Der Erlös aus der Veräußerung von Vermögens 
gegenständen ist zur Verminderung des Darlehns 
bedarfs des außerordentlichen Haushaltsplans... zu 
verwenden." Es besteht also kein Zweifel darüber, daß 
die auf diese Weise gewonnenen Mittel verwendet 
werden müssen gemäß den Vorschriften des Gemeinde 
finanzgesetzes. Eine andere Frage ist es, ob man aus 
Billigkeitsgründen versuchen könnte, andere Mittel, sei 
es in Form eines Nachtragsetats oder im Wege der 
Arbeitsbeschaffung, oder aus irgendwelchen sonstigen 
Quellen, für diese Zwecke noch bereitstellt. Hierfür will 
ich gerne eine sorgfältige Prüfung zusagen.
	        

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