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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 14, 13. April 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

Sitzung am 13. April 1934. 
55 
seinerzeit von Direktor Ahrendt von der Magistrats 
bibliothek und von Herrn Direktor Kaeber vom Stadt 
archiv ein Gutachten angefordert. Beide Herren haben 
zwischen 7—8 oder 9 000 geschätzt. Die Differenz ist 
also 16 000. Nun kommt aber die Affäre Zech da 
zwischen. Infolgedessen war überhaupt unklar, in 
welcher Höhe wir einen Schaden nachweisen können. 
Andererseits ist zu berücksichtigen, daß Professor Fritz, 
wenn er auch zugegeben hatte, daß er sich geirrt hätte, 
dennoch behauptet, nicht schadensersatzpflichtig zu sein. 
Also mit andern Worten, es waren alle Voraussetzun 
gen für einen Vergleich gegeben, nämlich eine Unsicher 
heit der Rechtslage. Wir haben geglaubt, wenn wir 
die Gelegenheit haben, noch einiges zu retten, das tun 
zu sollen, weil eben die Aussicht eines gegen Fritz zu 
führenden Prozesses äußerst unsicher gewesen wäre. 
Wir sind auf eine Summe von 30 RM pro Monat 
übereingekommen, das find 360 RM im Jahre, also 
auf 10 Jahre 3600 RM. 
Nun haben wir die Sache so gemacht, daß wir ge 
sagt haben, Professor Fritz soll sich verpflichten, sich 
vom I. März monatlich 30 RM von seiner Pension ab 
ziehen zu lassen bis zu einer Höchstziffer von 3600 RM. 
Sollte er früher als vor 10 Jahren sterben, so haben 
wir ihm zugesichert, mit Rücksicht darauf, daß er be 
hauptet, er habe noch Kinder, und bei seinem geringen 
Einkommen könne er nicht mehr leisten, daß dann die 
Schadensersatzpflicht seinerseits erlöschen würde. Wir 
haben also im besten Falle, falls er persönlich ungefähr 
73 Jahre alt wird, eine Summe von 3600 RM nach 
träglich hereinbekommen. 
Nun ist noch folgendes von Bedeutung: Der 
Schaden ist an sich noch gar nicht entstanden. Denn 
eins steht fest, daß die Bücher, die wir wirklich be 
kommen haben, einen Wert von 8000 RM 
(Obermagistratsrat Dr. Werner Müller: 10000 RM.) 
8—10 000 RM haben. Da wir ja an Frau Pniower 
eine Rente von monatlich 125 RM zu zahlen haben, 
haben wir ja jetzt in zwei Jahren erst eine Summe 
von nicht mal 3000 RM gezahlt. Also effektiv wird ja 
der Schaden erst dann ensttehen, wenn unsere Zahlung 
an Frau Pniower eine Summe von etwa 10 000 RM 
erreicht. Es wäre also, wenn die Frau Pniower etwa 
vor 1937 oder 1938 sterben sollte, noch bevor wir etwa 
10 000 RM an sie bezahlt haben würden, dann über 
haupt kein Schaden entstanden. Daraus ergibt sich 
auch ganz klar, was im Vertrage nicht zum Ausdruck 
gekommen ist, weil es eben selbstverständlich ist: Sollte 
dieser Fall eintreten, würden wir nachträglich Professor 
Fritz das, was wir ihm schon vorweg abgezogen haben, 
erstatten müssen, weil sich nachträglich herausstellen 
würde, daß überhaupt kein Schaden entstanden ist. 
Also ich bin sehr zufrieden gewesen, daß es mir 
gelungen ist, überhaupt mit Professor Fritz diesen Ver 
gleich zustande zu bringen. Wenn er sich wirklich ganz 
hartleibig gezeigt und es abgelehnt hätte, würde es sich 
fragen, ob wir uns dann wirklich mit gutem Gewissen 
zu einer Klage hätten entschließen können. Das wäre 
sehr zweifelhaft gewesen. Auf der andern Seite können 
wir mit ruhigem Gewissen den Vergleich verantworten, 
denn m. E. hat bei Professor Fritz zum mindesten eine 
sehr grobe Fahrlässigkeit vorgelegen, so daß man mit 
gutem Gewissen sagen kann, daß wir nicht etwa ohne 
Rechtsgrund ihm dieses Opfer zugemutet haben. 
Das wäre alles. 
(Stadtv Lange: Was für eine Materie umfaßt 
denn die Bibliothek hauptsächlich?) 
Goethesammlung. 
(Stadtv. Lange: Wenn das der Fall ist, märe es 
doch bei 17 000 Bänden nicht zuviel!) 
15 000. Da war alles mögliche drin, auch Zeitschristen 
sammlungen usw. Vor allen Dingen war es eine ziem 
lich umfangreiche Goethebibliothek. 
Stadtv. Lange: Es kommt darauf an. Man muß 
immerhin bedenken, daß man Bücher ungeheuer ver 
schieden schätzen kann, nämlich danach, was man dafür 
bezahlen muß, wenn man sie anschafft und was man 
bekommt, wenn man sie beim Antiquar verkauft. Das 
spielt eine große Rolle dabei. Wenn es eine umfassende 
Goethebibliothek ist, dann muß ich doch sagen, daß man 
bei ungefähr 15 000 Bänden doch durchschnittlich 
mindestens 1 RM pro Band rechnen kann. Wahr 
scheinlich wird im allgemeinen der Preis noch höher 
sein. Die Sachen sind nicht billig. Wenn Sie die 
Kataloge ansehen, wird doch der Mindestpreis für 
irgendein Buch, das überhaupt gebunden ist, 2 bis 
2,50 RM sein, ich meine ganz roh gerechnet. Also man 
kann Bücher schließlich nicht so abschätzen. Ich glaube, 
daß die Stadt auf jeden Fall keinen Schaden erleidet 
und daß man bei 15 000 Bänden doch immerhin auch 
eine solche Rente als angemessen betrachten kann. 
Vorsitzender: Habe ich vorhin vergessen zu sagen, 
daß sich nachträglich herausgestellt hat, daß es nur 
6000 Bände waren? 
(Stadtv. Mertens: Nein!) 
Also Professor Fritz hatte den Bestand auf 15 000 
Bände geschätzt, und nachträglich haben wir festgestellt, 
daß es tatsächlich nur 6000 Bände waren. 
(Obermagistratsrat Dr. Werner Müller: 7000 steht 
in der Vorlage!) 
(Stadtv. Matschuck: Waren es wirklich statt 15 000 
nur 7000 oder find diese fehlenden 8000 auf Konto 
des Herrn Zech zu setzen?) 
Das ist ja unklar, Herr Matschuck, das wissen wir nicht. 
(Stadtv. Matschuck: Immerhin trägt doch Professor 
Fritz eine Verantwortung. Wenn ihm ein Gut 
achten aufgegeben wird, muß er dafür einstehen!) 
Wir können nicht einmal nachweisen, ob er sich wirk 
lich verschätzt hat. Er sagt: Vielleicht habe ich richtig 
geschätzt. Möglicherweise können vom Tage der 
Schätzung durch Professor Fritz bis zum Tage der 
Übergabe der Bibliothek an die Stadtbibliothek — in 
zwischen waren Wochen oder weiß ich Monate ver 
gangen, in welcher Zeit die Bibliothek bei Frau 
Pniower stand — 
(Obermagistratsrat Dr. Werner Müller: 4 Wochen!) 
Bücher abhandengekommen sein. Jedenfalls genügt 
die Zeit theoretisch. Es wäre also auch alles mögliche 
andere denkbar, nämlich, daß z. B. die Frau Pniower 
sich die Gelegenheit zunutze gemacht und tüchtig noch 
verkauft hat. 
(Stadtv. Matschuck: Ich kann mir nicht denken, 
daß ein einzelner 8000 Bände allmählich ver 
schwinden lassen kann!) 
Im Laufe von Monaten kann jemand allerhand ver 
schwinden lassen, das Wertvollste, es kommt nicht auf 
die Zahl an. Es können ja ganz werwolle Sachen dar 
unter gewesen sein, besondere Ausgaben. 
(Obermagistratsrat Dr. Werner Müller: Es sind 
auch besonders wertvolle dabei gewesen!) 
(Stadtv. Mertens: Erstlingsausgaben!) 
(Stadtv. Matschuck: Hat Professor Fritz sich von 
vornherein bereit erklärt, Schadensersatz zu leisten?) 
Von vornherein hat er sich nicht bereit erklärt, er hat 
sich furchtbar gewunden. Professor Fritz ist ein merk 
würdiger Mann. Genau so ist es gewesen bei seiner 
Pensionierungsangelegenheit. Erft wollte er sich 
pensionieren lassen, nachher reichte er ein Gutachten 
eines Arztes ein, nach dem er wieder behauptet, dienst 
fähig zu sein. So ging es hin und her. Bei der 
schadensersatzpflicht war es ebenso. Zunächst gab er 
bei den ersten Unterhaltungen zu: Jawohl, ich habe 
mich wohl sehr getäuscht, ich bin damals eben gesund 
heitlich nicht auf der Höhe gewesen. Ich gebe zu, daß 
ich mich da sehr geirrt habe. Nachher kam er wieder und
	        

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