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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 9, 8. März 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

i‘£v! 
isi> ymß><$ 
V. Sitzuns. 
— 
, in i r > , > U^K 
Slmtlichrr ften-gravvtschev Bericht 
■ ' -■ • . ' ^ , ~ x ' J •; , . .., .-. . . ■ .:. , v ,? < . ' -A ' - . 
über die Sitzung des Ausschusses für 
Drsa«isati-ns- und Oerfouattachen 
am 8. März 1934. 
Berakungsgegensiand: Seite 
4 
Vorlage, betr. Flurbereinigung — Drucks. 85 — . 43—44 
Rednerliste: Seite 
Vorsitzender kommissarischer Bürgermeister 
Hafemann 43—44 
(Beginn der Sitzung 15 Uhr 35 Min.) 
Vorsitzender kommissar. Bürgermeister hafemann: 
Meine Herren, ich glaube, wir können die Sache ver 
hältnismäßig kurz machen. Es handelt sich nur um 
eine Formalität, weil nach dem Verfassungsrecht diese 
Sache von den städtischen Körperschaften beschlossen 
werden muh. Wir sind ja heute als beschließender 
Ausschuß endgültig dafür zuständig. Der Magistrat 
hat schon beschlossen. 
Es handelt sich, wie Sie ja aus der Vorlage er- 
< sehen, um eine Art Flurbereinigung. Der preußische 
Staat hat ja schon durch Gesetz von 1928 und ent 
sprechende Ministerialerlasse erwogen, die Sache in 
Angriff zu nehmen mit dem Ziele, die entsetzlich vielen 
Exklaven und Enklaven, die allenthalben, nicht nur in 
Berlin, sondern auch in ganz Preußen, vorhanden sind, 
mit denjenigen kommunalen Gebilden zu vereinigen, 
in deren Gebiet sie liegen. So ist es hier auch. Sie 
können sich das mal auf dem Plan ansehen. Hier ist 
der Plan I. Das Schwarze ist die Berliner Grenze. 
Nun ist Ihnen ja bekannt — Sie kennen ja alle dieses 
Planbild von Berlin ziemlich genau —, daß sich 
überall mächtige Einbuchtungen usw. finden. Aber 
darum handelt es sich hier nicht, sondern es dreht sich 
hier um die sogenannten Exklaven, die außerhab des 
Berliner Stadtgebietes liegen. Es sind meistens 
kleinere Stücke, die an sich kommunalpolitisch zu Berlin 
gehören, aber in vollkommen fremdem Gebiete liegen. 
Diese Exklaven sehen Sie hier, es sind die Nummern 
1, 2 usw., diese ganzen Parzellen. 
Umgekehrt liegt aber auch z. B. eine kleine Par 
zelle hier im Stadtgebiet. Das ist eine sogenannte 
Enklave. Sie gehört aber an sich zum Gemeindebezirk 
Seeburg. Dieses Stück Nr. 3 hier ist früher auch mal 
eine Exklave gewesen. Es gehörte mal zu Gatow. Als 
Gatow seinerzeit noch nicht zum Verbände Groß- 
Berlin gehörte, war es natürlich im Verhältnis zu 
Gatow auch Exklave. Nachdem nun aber Groß-Berlin 
gebildet ist, liegt die Parzelle 3 unmittelbar an 
schließend an die Berliner Grenze, so daß es für 
Berlin keine Exklave mehr ist. Dieses Stück braucht 
demnach nicht mehr miteingemeindet zu werden. 
Im übrigen aber ist der Sinn der ganzen Ge 
schichte eben der: Es werden diese Parzellen 
kommunalpolitisch in diejenigen Gemeinden und Kom 
munalverbände eingeschoben, in deren Gebiet sie tat 
sächlich liegen, und umgekehrt wird dieses kleine 
Stückchen, was an sich zu Seeburg gehört, nach Berlin 
eingemeindet. Das ist der ganze Witz. 
(Zuruf: Es sind 11 Parzellen!) 
Die Nummern 1, 2, 3 — diese gehört nicht dazu, sie ist 
ausgenommen —, 4, 5, 6 — die finde ich jetzt nicht —, 
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, und hier ist 6, sie wird also 
eingemeindet. 
(Stadtv. Lange: Wir verlieren also 160 Hektar!) 
Dabei, Herr Lange, ist aber zu berücksichtigen, daß wir, 
lediglich kommunalpolitisch betrachtet, etwas verlieren. 
Was das Grundeigentum anbelangt, jo wird dies 
durch diese Sache gar nicht berührt. Das ist eine rein 
öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Es ist außerordent 
lich zu begrüßen, daß in dieser Beziehung endlich ein 
mal etwas geschieht. Ich nehme an, meine Herren, daß 
Sie vor ein paar Tagen in den Zeitungen gelesen 
haben, daß an sich in Preußen heute nur noch 20 000 
Kommunalgebilde vorhanden sind, während es vor 
einiger Zeit noch über 30 000 waren. 
(Zuruf des komm. Stadtkämmerers Dr. Steiniger.) 
Die Sache ist so: Es geschieht durch staatliches Gesetz. 
Der Staat ist in der Lage, an sich schon, selbst gegen 
den Widerspruch der Gemeinde, die Sache einfach von 
sich aus zu beschließen und gesetzlich festzulegen, aber 
wir werden gehört. Bei dieser Anhörung können wir 
natürlich auch unsere Wünsche zum Ausdruck bringen. 
Das haben wir hier gemacht, indem wir gesagt haben, 
der Ausschuß soll sich damit einverstanden erklären, 
daß diese ganzen Exklaven ausgemeindet werden und 
die eine Enklave eingemeindet wird, unter der Be 
dingung, daß gleichzeitig der östliche Teil der Ge 
meinde Seeburg und der Ortsteil Dreilinden der Ge 
meinde Machnow eingemeindet werden. 
Hier habe ich den Plan II. Das hier soll gleich 
zeitig nach Berlin eingemeindet werden. Es ist dieser 
Teil Dreilinden. Sie können sich das vielleicht mal an 
dieser Karte ansehen. 
(Stadtv. Lange: Das ist für uns das Wichtigste!) 
(Erklärung an der Wandkarte.) 
Bei Kohlhasenbrück ist das Gebilde genau das 
selbe. Es wird dadurch auch eine Begradigung der 
Linie, die etwas im Zickzack geht, herbeigeführt, so
	        

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