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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 5, 7. Februar 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

26 
Sitzung am 7. Februar 1934. 
Beamter 400 RM Fixum und außerdem noch eine 
Prioatpraxis. Er hat ja nur 4 Stunden für die Stadt 
zu arbeiten und kann sich den ganzen Nachmittag seiner 
Prioatpraxis widmen. 
Ich habe geglaubt, das Material hier unterbreiten 
zu müssen, denn ich war mir klar darüber, daß die 
Herren wegen der mangelnden Aktenkenntnis das 
Material gar nicht kennen konnten. Also mein Vortrag 
hat lediglich den Zweck gehabt, hier mal das Material 
vorzulegen, damit die einzelnen Herren sich selber ein 
Urteil darüber bilden können. 
Vorsitzender: Darf ich eben dazu noch Stellung 
nehmen, dann möchte ich dem Herrn Stadtverordneten 
vorsteher das Wort geben. 
Rein formal sind Sie ja vom Herrn Oberbürger 
meister eingeladen worden, die Einrichtung der 
L-Betten in den städtischen Krankenanstalten zu be 
schließen. Alles übrige steht gar nicht dabei. Deshalb 
können wir ja über die Höhe der Summe, die vom 
Magistrat beschlossen ist, uns gar nicht hier unterhalten. 
Ich kann Ihnen nur nebenher sagen, daß ich vom 
Herrn Oberbürgermeister und vom Herrn Staats 
kommissar die Anweisung erhalten habe, in die Ver 
fügung, die an die Herren Chefärzte hinausgeht, nur 
zu schreiben: Das Doppelte. Also wir können formal 
einfach nur der Einrichtung von L-Betten zustimmen; 
alles andere ist nicht Sache des heutigen Ausschusses. 
Sie brauchen nicht zuzustimmen, dann gehen wir nach 
Hause. Oder Sie stimmen zu. 
Stadtverordnetenvorsteher Spiewok: Das ist 
gerade das, was ich sagen wollte. Nach meiner Über 
zeugung können wir diesen Beschluß, wie er hier von 
uns verlangt wird, nicht fassen. Es ist unmöglich, einer 
Sache zuzustimmen, von der wir nicht wissen, wie sie 
sich nachher auswirken wird, da wir die finanziellen 
Voraussetzungen eines solchen Beschlusses nicht genau 
kennen, an und für sich, wie Sie durchaus richtig be 
haupten, auch nicht das Recht haben, in eine Diskussion 
einzutreten. Da wir die Unterlagen gar nicht darüber 
haben, erübrigt es sich sowieso, über diese Sache eine 
Diskrifsion zu führen. 
Vorsitzender: Das kann nur insofern der Fall sein, 
wenn die Herren jetzt beschließen sollten, was unter 
der Hand ausgemacht worden ist, daß nur die doppel 
ten Sätze gebraucht werden sollen. Vielleicht ist es aber 
doch möglich, hier den vorliegenden Beschluß zu fassen, 
denn ich muß doch schließlich für meine Ärzte eintreten. 
Stadtverordnetenvorsteher Spiewok: Dann wäre 
der Beschluß als solcher meiner Ansicht nach auch nicht 
zu fassen, sondern er müßte in erster Linie vom Magi 
strat gefaßt werden. Dann erst wäre er uns zuzuleiten. 
Vorsitzender: Es haben hier der Herr Oberbürger 
meister und auch Herr Hafemann selbst unterschrieben. 
Es ist mir nicht ganz klar, warum diese Sachen durch 
einander geworfen werden. 
komm. Bürgermeister hasemann: Noch ein Wort, 
Herr Kollege Klein. Ihrer Meinung, daß lediglich 
formell über die Einrichtung der Einzelbetten zu be- 
fchließen ist, kann ich aus folgenden Gründen nicht zu 
stimmen: Ihnen ist bekannt, daß die Aktenvorgänge 
feinerzeit zu der Prüfung der Frage geführt haben, ob 
wegen der Einräumung der Liquidationsbefugnis an 
die Ärzte und überhaupt wegen der Einrichtung der 
Einzelbetten erstens eine Genehmigung des Stadt 
gemeindeausschusses und zweitens der Aufsichtsbehörde 
erforderlich ist. 
(Stadtmedizinalrat Dr. Klein: Die Genehmigung 
ist da durch Dr. Lippert!) 
— Ja, sie ist in Aussicht gestellt, aber sie kann erst er 
teilt werden, wenn die übereinstimmenden Beschlüsse 
des Magistrats und des Sladtgemeindeausschusses vor 
liegen. — 
Also ich will nur, um Sie selbst vor Rückschlägen 
zu sichern, in Ihrem eigenen Interesse darauf aufmerk 
sam machen, daß meiner Ansicht nach der Beschluß 
dieses Ausschusses sich entweder mit dem Magistrats 
beschluß decken oder zum Ausdruck bringen muß, mit 
welcher Maßgabe dem Magistratsbeschluß beigetreten 
wird. 
(Vorsitzender: Dann wundere ich mich, weshalb 
Sie, Herr Bürgermeister, unterschrieben haben.) 
Meines Erachtens kann der Beschluß nur lauten: Der 
Ausschuß schließt sich dem Magistratsbeschluß vom so 
undsovielten an. Wenn der Ausschuß so beschließt, dann 
hat es der Oberbürgermeister bzw. der Staats 
kommissar in der Hand, interne Anweisung zu geben 
und zu sagen: du darfst aber den Chefärzten nur er 
lauben, in Höhe des Zweifachen zu liquidieren, weil die 
Chefärzte durch den Beschluß der Körperschaften noch 
keinen unmittelbaren Rechtsanspruch darauf haben. 
Das würde durch Verwaltungsanordnung geschehen. 
Es genügt aber nicht, wenn der Ausschuß hier lediglich 
beschließt: Wir stimmen der Einrichtung der Einzel 
betten nach Maßgabe des Magistratsbeschlusses vom 
soundsovielten zu, um damit zum Ausdruck zu bringen, 
daß die übrigen Bedingungen des Magistratsbeschlusses 
akzeptiert werden, nämlich die Einräumung der Liqui 
dationsbefugnis an die Ärzte, denn vom beamtenrecht 
lichen Standpunkt aus gesehen, muß die Einräumung 
der Liquidationsbefugnis nicht nur die Zustimmung 
des Stadtgemeindeausschusses, sondern auch die Zu 
stimmung der Aufsichtsbehörde haben. 
(Vorsitzender: Die ist da!) 
— Sie ist noch nicht da; sie soll erst kommen. Sie kann 
erst erteilt werden, wenn dieser Beschluß gefaßt ist, 
oder sie ist erteilt worden unter der Bedingung, daß 
diesem Beschluß hier beigetreten wird. 
Sladlv. Dr. Walbaum: Sie stolpern über die 
finanziellen Dinge. Das wird nicht verstanden. Wir 
können uns über die einzelnen Summen nicht unter 
halten, denn diese Summen sind, wie Sie wisfen, nach 
der Gebührenordnung genau berechnet; sie bestehen 
schon jahrzehntelang, und uns über die Gebührenord 
nung an sich zu unterhalten, hat keinen Zweck. Aber 
bedenken Sie doch eins: Die Gebührenordnung sieht 
durchweg Mindestsätze vor, die bis zum Zehnfachen be 
rechnet werden können. Wenn die Stadt Berlin also 
das Vierfache gesagt hat, dann hat sie die Sätze schon 
ganz gewaltig herabgeschraubt. Wenn Sie jetzt aber 
nur das Zweifache bewilligen, so ist das nur das 
Doppelte der Mindestsätze, wie sie in der Privatpraxis 
üblich sind. Jedes Gericht muß bestätigen, daß jeder 
Arzt bis zum Zehnfachen nehmen darf. Wird ihm also 
hier nur das Zweifache zugebilligt, so ist das schon ein 
sehr, sehr kleiner Satz. Über die einzelnen Summen 
brauchen wir uns nicht zu unterhalten: das ist eine 
grundsätzliche Erörterung. Wenn also das Vierfache 
zugebilligt worden ist, so war das nicht zu hoch, und 
das wäre auch nicht ausgenutzt worden. Es steht aber 
doch in keinem Verhältnis zu dem Zehnfachen, was die 
Ärzte sonst nehmen können, wenn jetzt nur das Zwei 
fache zugebilligt werden soll. Wie Sie sich da noch über 
die finanzielle^Auswirkung unterhalten können, ist mir 
eigentlich unverständlich.
	        

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