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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 5, 7. Februar 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

Sitzung am 7. Februar 1934. 
25 
lehnt, sondern es ist gerade das Gegenteil davon, aber 
die Tatsache besteht. — Gerade im Interesse des 
Sozialismus muß man das heute tun, wenn man be 
denkt, daß in Wirklichkeit an der Behandlung der 
Kranken nichts geändert wird und auch die Wohlfahrts 
kranken in Zukunft genau so wie bisher dieselbe 
Pflege haben. Die werden wir genau so gut versorgen 
wie bisher. Da muß man sagen, man vermag nicht 
einzusehen, warum es z. B. hier dem kleinen Hand 
werker verwehrt werden soll, in städtische Kranken 
häuser zu gehen, die einigermaßen gute Ärzte haben. 
Deshalb werden sie doch aufgesucht. Nicht ein einziger 
dieser Mittelständler geht unter den heutigen Verhält 
nissen in ein städtisches Krankenhaus. Jeder geht in 
das Hedwigkrankenhaus oder in das Martin-Luther- 
Krankenhaus oder in die übrigen Privatanstalten. Die 
Juden fallen sowieso weg. Trotzdem können Sie sehen, 
daß eine ganze Reihe nichtjüdischer Patienten in 
jüdische Krankenhäuser geht. Das kenne ich selber, das 
geschieht auch in marxistischen Kreisen, aus dem 
Grunde, weil sie sich sagend da wird mir wenigstens 
eine Extrawurst gebraten. Es braucht absollit gar 
nichts zu kosten, sie haben aber das Gefühl, es geschehe 
ihnen etwas Besseres. Sie wissen, das psychologische 
Moment spielt bei der Behandlung der Kranken eine 
große Rolle. Auf das psychologische Moment wird 
aber keine Rücksicht genommen. Zu einer solchen Ein 
richtung ist es gar nicht gekommen. Man faßt sich an 
den Kopf, welche Dummheiten die marxistischen 
Schieber begangen haben, einer nach dem andern. 
Dies ist eine der größten. Sie ist verhängnisvoll genug 
gewesen. Sollte sich wirklich jemand dafür interessiert 
haben, dann kam schon bald ein anderer, um diese 
Maßnahmen rückgängig zu machen. 
Ich wollte noch auf eins hinweisen. Es ist mir 
aufgefallen, daß Sie, Herr Bürgermeister, von der 
„Adgo" und von der „Preugo" sprachen, ich möchte 
wissen, welche von beiden gemeint ist. 
(Bürgermeister Hafemann: Der Magistratsbeschluß 
sprach doch auch von der „Adgo"!) 
Deswegen braucht doch ein Patient keine Angst wegen 
Übervorteilung zu haben, in städtische Krankenhäuser 
zu gehen, wenn mit den Ärzten eine Vereinbarung ge 
troffen werden muß. Wenn Sie z. B. in das Hedwig 
krankenhaus gehen, dann müssen nicht 15 RM pro Tag 
bezahlt werden, sondern, damit Sie sich ein Bild machen 
können, 35 RM. 
(Vorsitzender: Da werden die Menschen ganz 
anders geschröpft!) 
kommissarischer Bürgermeister hasemann: Es 
liegt mir daran, die falsche Auffassung, die Herr Dr. 
Walbaum von meinen Ausführungen gewonnen hat, 
zu bereinigen. 
Herr Dr. Walbaum, es ist nicht so, daß ich mich 
gegen die Einrichtung von Eknzelbetten aussprechen 
wollte. Das ist durchaus ein Mißverständnis von 
Ihnen. Selbstverständlich liegt mir genau so wie 
Ihnen vollkommen fern, an dieser öden Gleichmacherei, 
die früher unter dem marxistischen System üblich war, 
festhalten zu wollen. Im Gegenteil, ich begrüße an sich 
die Einrichtung von Einzelbetten, also die Unter 
bringungsmöglichkeit für Kranke, die es sich leisten 
können, in unsern Krankenhäusern durchaus. Um was 
es mir geht, ist folgendes, das ist also die einzige 
Frage: Ist es von unserm Standpunkt aus erträglich, 
den Chefärzten unserer Krankenhäuser eine so weit 
gehende Befugnis zu so hoher Liquidation zu ge 
währen, oder ist es nicht vielmehr notwendig, diese 
Befugnis zur Ausstellung von Privatliquidationen auf 
ein nach meinem Dafürhalten auch für den Chefarzt 
des Krankenhauses erträgliches Maß zurückzuschrau 
ben? Deshalb war mir der vierfache Mindestbetrag 
der „Adgo" zu hoch, denn in der Praxis würde die 
Sache doch folgendes Gesicht bekommen: Rehmen mir 
an, jemand bekommt Blinddarmentzündung, er muh 
schleunigst in das Krankenhaus. Der Mann ist meinet 
wegen ein Bankangestellter in gehobener Position. Er 
kann es sich leisten, er ist verwöhnt und geht nicht in 
die 3. Klasse. Er sagt: das möchte ich nicht, ich gehe 
selbstverständlich in die 2. Klasse. Er kommt in das 
Krankenhaus, der Fall ist sehr dringend, er kann sich 
die Sache nicht lange überlegen. Die Krankenhaus 
Verwaltung sagt ihm: Bitte schön, du hast pro Tag 
10 RM zu zahlen; im übrigen ist der Arzt berechtigt, 
privatim zu liquidieren. Der Mann mit der schweren 
Blinddarmentzündung kann nicht warten bis der Arzt 
kommt und muß sagen: Selbstverständlich bleibe ich 
hier, es koste, was es wolle und verläßt sich darauf, daß 
er das in ordnungsmäßiger Weise nachher liquidiert 
bekommt. Inzwischen haben die Schwestern die Nar 
kose vorbereitet. Jetzt kommt erst der Arzt. Der Mann 
wird gesund entlassen. Er bezahlt, sagen wir mal 
200 RM für das Krankenhaus, das find 20 Tage 
k 10 RM. Dann bekommt er plötzlich vom Arzt, mit 
dem er gar keine Gelegenheit hatte, über das Honorar 
zu verhandeln, eine Liuidation von beispielsweise 
400 RM, denn ich habe ja an den einzelnen Positionen 
nachgewiesen, daß der vierfache Betrag der „Adgo" in 
gewissen Operationsfällen etwa 400 RM ausmacht. Ich 
möchte aber beinahe annehmen, daß sicher aus der 
„Adgo" auch noch andere Positionen und Operations 
fälle herausgefunden werden können, die ich nicht 
herausgefunden habe, bei denen es sich vielleicht um 
noch viel höhere Beträge, möglicherweise um 1000 RM, 
handelt, daß das Vierfache der „Adgo" vielleichi 
1000 RM ausmachen würde. 
Es handelt sich darum: Nach dem Magistrats 
beschluß würde der Arzt einfach das Recht haben, dem 
Manne'jetzt tausend Mark zu liquidieren, und der 
könnte lediglich den ordentlichen Rechtsweg beschreiten, 
in dem er die Zurücksetzung dieses Honorars auf das 
Angemessene fordert. Der Arzt wäre aber durch den 
Magistratsbeschluß gedeckt, und er wäre weiter durch 
den Beschluß dieses Ausschusses gedeckt, wenn hier 
dieser Ausschuß diesem Beschlusse bestritt. Deshalb sage 
ich, hatte ich nach der Magistratssitzung auf die Höhe 
dieser Liguidationsmöglichkeiten, die den Ärzten ein 
geräumt sind, hingewiesen. 
Ich setze nun ja voraus, daß im nationalsozia 
listischen Staat von nationalsozialistischen Ärzten nur 
angemessene Forderungen gestellt werden würden, 
aber schon die Möglichkeit, daß darüber doch verschie 
dene Beurteilungen möglich find, 
(Zuruf: Sehr richtig!) 
veranlaßt mich, auf die Sache einzugehen. Z. B. ist es 
möglich, daß der eine Arzt vielleicht für eine Blind 
darmoperation 100 RM für angemessen hält, während 
der andere sagt: Ich bin solche Kanone, für mich sind 
1000 RM beinahe noch zu wenig. Also schon wegen 
dieser Möglichkeit würde ich glauben, daß die Stadt 
verwaltung ein Interesse daran hätte, von sich aus den 
Ärzten gewissermaßen diese Liquidationsbefugnis zu 
limitieren. Wenn das in dieser Form geschieht, wie ich 
es für durchaus erträglich halte, vielleicht bis zum zwei 
fachen Gebührensatz der „Adgo", hat der Arzt immer 
noch ein ganz anständiges Honorar von den Patienten 
im Einzelfalle zu fordern, wenn er das zusätzlich zu 
seinem Gehalt und zu seiner Pensionsberechtigung be 
kommt, das um so mehr, wen» er im Monat, sagen 
wir mal ein Dutzend Blinddarm- oder sonstiae Opera 
tionen macht. Dann kann er mit Bequemlichkeit noch 
1 bis 2000 RM privatim hinzuverdienen. 
(Lachen des Stadtv. Dr. Walbaum.) 
Selbst wenn es nur die Hälfte sein sollte, dann wäre 
das ja immer noch genug, denn er hat ja zunächst als
	        

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