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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 5, 7. Februar 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

22 
Sitzung am 7. Februar 1934. 
Wenn wir also die T-Betten einrichten, bekommen 
wir die gesamten Privatpatienten, die in größerer 
Anzahl noch in gemeinnützigen Anstalten sind, wieder 
in unsere eigenen Anstalten. Dadurch haben wir 
natürlich auch den wirtschaftlichen Vorteil. Wir 
müssen natürlich darauf sehen, daß mir auch den Chef 
ärzten irgendwie dann zu einem gewissen Einkommen 
verhelfen. Sie kennen alle die Besoldungsordnung, 
die vorsieht, daß die Chefärzte höchstens 4 Stunden in 
den Krankenhäusern zu sein brauchen und dafür ein 
sehr geringes Honorar bekommen. Das war früher 
gar nicht einmal so schlimm, denn die Marxisten 
schoben sich ja die Brocken, sie warfen sich die Bälle zu, 
und so waren denn in den Berliner Krankenhäusern 
so gut wie gar keine ausländischen Ärzte vertreten, 
meistens auch keine auswärtigen, sondern nur Ber 
liner Juden, die schon an sich eine sehr große Praxis 
hatten. In der Revolution sind ja die meisten von 
auswärts gekommen, die also noch gar keine Praxis 
haben. Dafür muß ein gewisser Ausgleich geschaffen 
werden, denn mit den 350 oder 450 RM, die die 
Herren bekommen, können sie natürlich nicht gut aus 
kommen. Ich denke an Professor Gutzeit, der 
4 Kinder hat, und an Professor Usadel. Dieser hat 
3 Kinder. Es ist natürlich gar nicht möglich, daß wir 
Herren, die einen weit über die Grenze Berlins 
hinaus gesicherten Ruf haben, so kümmerlich leben 
lassen müssen. 
Aber um nun die Bäume nicht in den Himmel 
wachsen zu lassen, haben wir vorgesehen, daß sie bei 
der Konsultation und bei den sonstigen Maßnahmen, 
die ergriffen werden, höchstens bis zum doppelten 
Satze der Preußischen Gebührenordnung zu gehen 
haben. Das ist im Einvernehmen mit dem Herrn 
Bürgermeister, den ich auch an dieser Stelle begrüßen 
und ihm herzlich danken möchte, daß er so viel 
Interesse für das Gesundheitswesen zeigt, und sowohl 
im Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister 
als auch mit dem Herrn Staatskommissar für die 
Reichshauptstadt ausgemacht worden. 
Von den Gebühren, die die Herren bekommen, 
werden 3% zugunsten der Stadt abgezogen, so daß 
wir also da noch einen Vorteil haben. 
Die Kosten für die L-Betten, das sind Einzel 
betten, betragen täglich 10 RM. Das ist der Durch 
schnittssatz, der überall gefordert wird, der auch schon 
früher hier von uns vor der Inflation gefordert 
worden ist, so daß also auch da die Möglichkeit ge 
geben ist, daß wirklich die minderbemittelten Volks 
genossen die Möglichkeit haben, auch alleine zu liegen. 
Sie dürfen ja auch nicht vergessen, daß eine ganze 
Anzahl von Volksgenossen irgendwo in privaten Ver 
sicherungskassen ist. Denken wir da an die Barmer 
Ersatzkasse, an die „Vohgk", an die Handwerkerkasse 
und wie diese vielen Kassen alle heißen. Da zahlt 
der Betreffende einen bestimmten Satz, und es wird 
der Volksgenosse sicher froh sein, wenn er nur einen 
kleinen Betrag von ungefähr 2 RM oder meinetwegen 
3 RM zuzuzahlen braucht, um alleine zu liegen, weil 
wir ja sonst 7 RM für die 3. Klasse fordern, denn 
diese L-Betten sind nur darauf abgestellt, daß die 
Zimmer nicht so groß sind wie die Säle. Die Ver 
pflegung wird im allgemeinen die gleiche bleiben. 
Da wir unsere Häuser glücklicherweise so weit haben, 
daß überall anerkanntermaßen die Verpflegung eine 
ausreichende ist, können wir diese Einrichtung treffen. 
Ich habe niemals Klagen über die Verpflegung gehört, 
im Gegenteil, die Verpflegung in unsern Häusern 
wird lobend erwähnt. Es könnte höchstens etwas 
freundlicher zugehen und nicht die Massenabfertigung 
vorgenommen werden, wie sie in den großen Sälen 
notwendigerweise üblich ist. Es könnte da ein kleiner 
Unterschied sein. Aber die Form der Verpflegung ist 
immer die gleiche. 
Damit bin ich mit meiner Begründung des An- 
I träges fertig, den Sie ja bekommen haben, und der 
ja kurz und bündig lautet: 
„Der Ausschuß für das Gesundheitswesen 
beschließt: 
Der Einrichtung von E-- (Einzel-) Betten in 
den städtischen Krankenanstalten wird zu 
gestimmt." 
(Stadtv. Dr. Dorsch und kommiss. Bürger 
meister Hafemann melden sich zum Wort.) 
Herr Dr. Dorsch hat das Wort. — Verzeihung, Herr 
Bürgermeister Hafemann hat das Vorrecht. 
Kommissarischer Bürgermeister hafemann: Meine 
Herren, ich glaube, der Beschluß wird in der Form, 
wie ihn Herr Dr. Klein hier vorgeschlagen hat, nicht 
ohne weiteres gefaßt werden können, denn nach dem, 
was Sie, Herr Kollege Klein, vorgetragen haben, 
liegt doch eine gewisse Abweichung gegenüber dem 
Beschlusse des Magistrats vor. 
Der Magistrat hat seinerzeit beschlossen, den 
Ärzten die Liquidationsbefugnis bis zum vierfachen 
Betrage der „Adgo" einzuräumen, und (zum Vor 
sitzenden Dr. Klein) Sie haben vorhin hervorgehoben, 
daß im Einverständnis mit dem Staatskommissar Dr. 
Lippert und Herrn Oberbürgermeister intern die Ab 
machung getroffen sei, den Ärzten nur die Befugnis 
zur Liquidation in zweifacher Höhe des Mindestsatzes 
zu gewährleisten. 
Wenn jetzt also der Beschluß einfach lauten 
würde: „Der Einrichtung der L-Betten wird zu 
gestimmt", so würde daraus entnommen werden 
müssen, daß der Ausschuß dem Beschlusse, wie ihn der 
Magistrat seinerzeit gefaßt hat, zustimmt, also in un 
veränderter Form. Es liegt aber tatsächlich sachlich 
betrachtet doch eine Abweichung vor, denn Sie selbst 
haben ja dem Ausschuß nur vorgeschlagen, insoweit 
zuzustimmen, als der zweifache Mindestbetrag der 
„Adgo" nur soll erhoben werden dürfen. 
Ich glaube also, es wird nötig fein, rein 
formaliter den Beschluß dahin zu modifizieren, daß 
der Ausschuß etwa beschließt, er tritt dem Magistrats 
beschlusse vom soundsovielten mit der Maßgabe 
bei, daß er lediglich einverstanden ist mit der Ein 
räumung der Liquidationsbefugnis an die Ärzte bis 
zum zweifachen Mindestsatz der „Adgo", sonst könnte 
nachher aus dem Beschlusse, wie Sie ihn formuliert 
haben, herausgelesen werden, als wenn der Ausschuß 
mit dem Magistratsbeschluß, d. h. mit der Liquidation 
nach dem vierfachen Satz, einverstanden wäre. Ich 
persönlich habe ja seinerzeit nach dem Magistrats 
beschluß, das darf ich anschließend vielleicht bemerken, 
einen ausführlichen Vermerk zu den Akten gegeben. 
Ich persönlich stand nämlich auf folgendem Stand 
punkt: 
Zunächst darf ich ganz kurz auf die beamtenrecht- 
liche und die besoldungsrechtliche Stellung der be 
amteten Ärzte eingehen. Herr Dr. Klein hat recht, 
die beamteten Ärzte bekommen ein verhältnismäßig 
schmales Gehalt. Sie sind ja als Beamte angestellt 
und spielen in der Besoldungsordnung der Stadt eine 
besondere Rolle, und zwar deswegen, weil sie ja nicht 
in vollem Umfange beamtet sind, sondern gewisser 
maßen nur zur Hälfte. Sie sind verpflichtet, sich 
4 Stunden pro Tag ihrer amtlichen Aufgabe zu 
widmen, haben dafür aber auch nur das Anfangs 
gehalt der Besoldungsgruppe, wie es in der Anlage 3 
zur Besoldungsordnung besonders für beamtete Ärzte 
festgesetzt ist. Ich weiß im Moment nicht die Ziffer 
aus dem Kopf, aber ich glaube, es ist ungefähr ein 
Betrag, wie Herr Dr. Klein ihn andeutete. Es wird 
richtig sein, daß die Ärzte für diese Tätigkeit, die sie
	        

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