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Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain) Issue2.1934 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Other titles:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung des Berliner Stadtgemeindeausschusses am ...
Publication:
Berlin: Magistrat, 1933 - 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
Jahrgang 1933-Jahrgang 1934
ZDB-ID:
2861599-2 ZDB
Previous Title:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Stenographische Verhandlungsberichte über die Beratungen mit den Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8485868
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 StVV 7:1934,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Sitzung 23, 18. Juni 1934

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue2.1934 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 25. Januar 1934
  • Sitzung 2, 26. Januar 1934
  • Sitzung 3, 29. Januar 1934
  • Sitzung 4, 2. Februar 1934
  • Sitzung 5, 7. Februar 1934
  • Sitzung 6, 21. Februar 1934
  • Sitzung 7, 22. Februar 1934
  • Sitzung 8, 23. Februar 1934
  • Sitzung 9, 8. März 1934
  • Sitzung 10, 8. März 1934
  • Sitzung 11, 22. März 1934
  • Sitzung 12, 23. März 1934
  • Sitzung 13, 12. April 1934
  • Sitzung 14, 13. April 1934
  • Sitzung 15, 3. Mai 1934
  • Sitzung 16, 7. Mai 1934
  • Sitzung 17, 8. Mai 1934
  • Sitzung 18, 24. Mai 1934
  • Sitzung 19, 28. Mai 1934
  • Sitzung 20, 29. Mai 1933
  • Sitzung 21, 14. Juni 1934
  • Sitzung 22, 14. Juni 1934
  • Sitzung 23, 18. Juni 1934
  • Sitzung 24, 19. Juni 1934
  • Sitzung 25, 28. Juni 1934
  • Sitzung 26, 29. Juni 1934

Full text

92 
Sitzung am 18. Juni 1934. 
früheren Beschlusses, handelt. Es soll hier nur zur 
Klarstellung eingesetzt werden, daß auch für nicht- 
gewerbliche Schlachtungen der Schlachthauszwang be 
steht. Die Bauern in diesen Ortsteilen Spandaus stan 
den nämlich auf dem Standpunkte, daß, falls das nicht 
besonders hervorgehoben würde, sie nicht hiervon be 
troffen seien. Es soll nun eben deutlicher gemacht 
werden, daß außer den gewerblichen Schlachtungen 
auch die Hausschlachtungen vom Schlachthauszwang 
betroffen werden, wenn es auch selbstverständlich ist, 
daß, falls der Schlachthauszwang auf einen Ortsteil 
ausgedehnt wird, alle Schlachtungen unter diesen 
Zwang fallen. Das ist nun in dem letzten Beschluß 
nicht ganz klar zum Ausdruck gekommen. Man sprach 
nur von gewerblichen Schlachtungen. Wir möchten 
hervorheben, daß auch für nichtgewerbliche Schlachtun 
gen, also für a l l e Schlachtungen, Schlachthauszwang 
bestehen soll. 
Vorsitzender: Wird das Wort gewünscht? 
(Stadtv. Körner: Die Bauern müssen dann ihr 
Vieh im Schlachthaus schlachten und können es 
nicht mehr zu Hause abmurksen?) 
Stadtinspektor Brzenk: Das können sie nicht mehr. 
Die Bauern haben gewissermaßen ein Privileg gehabt. 
Als die Ortsteile in den Jahren 1908 oder 1909 ein 
gemeindet wurden, ist in den Eingemeindungsverträ 
gen für die Bewohner dieser Bezirke der Vorbehalt 
gemacht worden, daß ihnen auf die Dauer von 15 Jah 
ren gestattet sein soll, das Schlachten lediglich in ihren 
Häusern vorzunehmen. Die 15 Jahre sind bereits vor 
bei'. sie liegen von 1909 bis 1924. Man hat bisher 
jedoch noch nicht daran gedacht, den Zwang auszu 
sprechen. Das ist eben jetzt geschehen. An und für sich 
ist es selbstverständlich, daß die Leute nicht mehr in 
ihren Häusern schlachten dürfen, weil ein öffentliches 
Schlachthaus besteht. 
(Stadtv. Körner: Sie müssen Gebühren dafür 
bezahlen?) 
Ja, im Schlachthaus müssen sie das. 
(Stadtv. Körner: Auf dem Lande hat man ja doch 
die Hausschlachtungen durchweg, aber hier ist es 
wohl in der Nähe der Großstadt anders?) 
Man hat in anderen Bezirken Berlins heute auch noch 
diese Hausschlachterei. Der Schlachthauszwang besteht 
nicht für alle Berliner Bezirke, nur für die Bezirke 
1 bis 6 und Spandau. Auf andere Bezirke soll er dem 
nächst ausgedehnt werden. 
(Stadtv. Körner: Auch aus hygienischen Gründen!) 
Ja, natürlich, weil die nötigen Einrichtungen ja doch 
bei den Hausschlachtungen fehlen. Die Einrichtungen 
zum Abbrühen fehlen, und zum Wurstkochen wird 
meistens derselbe Kessel verwendet, der zum Abbrühen 
dient. Jedenfalls sind die Verhältnisse nicht hygienisch 
einwandfrei. 
(Stadtv. Körner: Schön, dann machen wir es so!) 
Vorsitzender: Das Wort wird nicht gewünscht. Es 
ist entsprechend beschlossen. Wir kommen zu Punkt 3 
der Tagesordnung: 
Vorlage, betr. Verpachtung der Ziegelwerke der 
Stadt Berlin in Granfee i. 211. — Drucks. 209 —. 
Magistratsoberbaurat helmcke: Meine Herren! 
Die Verpachtung der Ziegelei Gransee ist das Ergebnis 
der im vergangenen Jahre zu drei verschiedenen Zeiten 
durch den Magistrat Berlin und durch die damalige 
Stadtverordnetenversammlung gefaßten Beschlüsse, die 
sich.mit der Wiederinbetriebnahme bzw. dem Verkauf 
oder der Verpachtung dieser Werke befaßten. Zunächst 
waren diese drei Beschlüsse nach verschiedenen Rich 
tungen zu fassen. Das erste und wichtigste war der 
Verkauf, der betrieben werden sollte, als zweites die 
Verpachtung und als letztes, falls beides nicht möglich 
wäre, die Wiederaufnahme des Betriebes durch die 
Stadtgemeinde selbst. Da inzwischen durch das Ge- 
meindefinanzgefetz in dieser Beziehung eine gewisse 
Verschärfung für die gemeindlichen Betriebe vor 
gesehen ist, schien es erwünscht, den Verkauf oder die 
Verpachtung zu betreiben. Die Werke wurden in den 
Zeitungen offeriert. Es hatte sich e i n ernsthafter Be 
werber gefunden, der aber wieder zurücktreten mußte, 
weil er nicht in der Lage war, den von der Stadt 
verordnetenversammlung geforderten Kaufpreis auf 
zubringen. Es blieb infolgedessen nichts übrig, als sich 
zunächst mit der Verpachtung dieser Ziegelei zu be 
freunden. Gelegentlich der Verkaufsverhandlungen 
hatte sich der präsumptive Käufer an einen Geldgeber 
gewandt, dessen Interesse durch diese Angelegenheit 
bei ihm selbst erweckt wurde und der der Stadtverwal 
tung ein ernsthaftes Pachtangebot unterbreitete. Diese 
Verhandlungen sind nun so weit durchgeführt worden, 
daß sie sich zu einem Pachtverträge verdichteten, der 
inzwischen auch dem Magistrat vorgelegen und seine 
Genehmigung gefunden hat. Bei diesem Beschluß des 
Magistrats, der am 5. Mai gefaßt wurde, ist die Vor 
lage an den Stadtgemeindeausschuß zur Kenntnis 
nahme vorgesehen. 
Es ist nun also so, daß die Verpachtung zustande 
gekommen ist, und zwar mit der Aktiengesellschaft 
H. C. Kröger in Berlin, Friedrichstraße. Diese Aktien 
gesellschaft Kröger betreibt bereits zwei Ziegeleien, eine 
in Herzfelde und eine in Havelberg. Bei der ersten ist 
sie Inhaberin, bei der zweiten ist sie stark finanziell 
beteiligt. Sie ist also kein Neuling auf diesem Gebiete 
und hat den Betrieb in Gransee bereits aufgenommen., 
Meine Herren! Auf die Einzelheiten des Pacht 
vertrages, der sich in 15 Paragraphen gliedert, einzu 
gehen, halte ich nicht für notwendig, falls es nicht aus 
der Mitte der Versammlung gewünscht wird. Der Ver 
trag beschäftigt sich in 15 Paragraphen in der üblichen 
Form einmal mit der Dauer der Verpachtung, dann 
mit den Rechten des Pächters, mit der Unterhaltung 
und Rückgabe der Gegenstände, mit dem Pachtzins, 
dessen Zahlung, dem Verzug, der Kaution, den 
Steuern und Gebühren, mit den laufenden Verträgen, 
mit der Haftung und der Kontrolle. Das ist das übliche, 
wie es in solchen Verträgen wohl ordnungsmäßig vor 
gesehen werden muß. 
Die Pachtsumme, die im wesentlichen interessiert, 
ist auf einen Mindestbetrag von 25 000 RM pro Jahr 
beziffert worden. Zugrunde gelegt ist eine einheitliche 
Summe, die sich nach der Höhe der erzielten Produktion 
und dem erzielten Verkaufspreis der Produktion rich 
tet, und zwar ist diese Richtzahl auf V-- der ab Werk 
erzielten Verkaufspreise festgesetzt worden, so daß mit 
dieser kurzen Formel alles erfaßt ist, was Hersteller 
bzw. Pächter herstellen, seien es Handstrich-, Hinter 
mauerungssteine, oder Maschinensteine, Verblender, 
Klinker- oder Hohlsteine, Kleinsche Deckensteine u. dgl. 
mehr. 
Der Pachtpreis ist vierteljährlich mit 6250 RM zu 
zahlen. Außerdem ist eine Kaution von 12 500 RM 
vor dem Vertragsabschluß in bar zu hinterlegen. Dies 
ist bereits erfolgt, und die Pächterin hat, wie gesagt, 
alle Steuern und Gebühren sowie die laufenden Ver 
träge übernehmen müssen. 
Die Tatsache, daß die Ziegelei Gransee durch diesen 
Pachtvertrag wieder in Betrieb genommen ist, ist sehr
	        

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