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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1866 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/10:1911
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

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  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1866 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Einleitung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Theil
  • Zweiter Theil
  • I. Die kirchlichen Patronatsrechte
  • II. Das Schulwesen
  • IV. Armenwesen
  • IV. Gewerbe- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • V. Polizei-Verwaltung
  • VI. Einquartierungs-Verhältnisse
  • VIII. Bauverwaltung
  • Forst- und Oeconomie-Deputation
  • X. Executions-Angelegenheiten
  • XI. Die städtischen Gasanstalten
  • XII. Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame
  • XII. Die Sparkasse
  • XIV. Finanzlage
  • Dritter Theil

Volltext

88 
U pCt. und) dem Etat auf 27— 29 pCr. nach Soll und Ist, wodurch 
hier eine entsprechende Verminderung der Procentsätze bei den einzelnen Ber- 
waltungszweigen gegen die verhältnißmäßigen Etatssummcn rechnungsmäßig 
bewirkt werden mußte. 
! 87. 
Abthei 
lung I. 
Rest- 
Verwal 
tung. 
Abtheilung II. 
Lau 
s c n 
5 c B 
e r w a l t u n 
g- 
Summa. 
Tit. I. 
Käm 
merei. 
Tit. II. 
1 
(Steu 
ern. 
Tit. III. 
Obli 
gations. 
Schulden. 
Tit. IV. 
Sevis- 
und 
Militair- 
Ver- 
Wallung. 
Tit. V. 
Polizei- 
und 
Gerichts- 
Ver 
waltung. 
Tit. VI. 
Für 
kirchliche 
Zwecke. 
Tit. 
VII. 
Schul- 
wesen. 
j Tit 
- VIII. 
! Ar- 
men 
wesen. 
Tit. IX. 
Städtische 
Ver 
waltung 
Tit.X. 
Bau 
wesen. 
Tit. XI 
Verschie 
dene dau 
ernde Ein 
nahmen 
und Aus 
gaben. 
Tit. XII. 
Extraor- 
dinair. 
i. c 
1 i n n a 
h m e i 
n P r o c 
n t e n. 
1) Nach dem Etat 
a) excl. voriger 
Rechnung. . 
— 
2,62 
73,25 
0,05 
0,oi 
2,09 
— 
6,23 
5,28 
0,74 
— 
7,34 
1,59 
100,00 
b) incl. voriger 
Rechnung. . 
11, M 
2,39 
65,09 
0,76 
0,oi 
1,85 
— 
5,54 
4,69 
0,65 
— 
6,53 
1,42 
lOO.oo 
2) Nach dem Soll 
6,73 
1,69 
46,98 
0,60 
1,54 
2,32 
— 
3,82 
3,25 
0,63 
0,24 
4,86 
27,34 
100, oo | 
3) Nach dem I st . 
3,99 
1,17 
48,71 
0,63 
1,64 
2,47 
— 
4,00 
3,43 
0,87 
0,10 
4,20 
28,99 
100,oo | 
4) Nach den Resten 
50,07 
9,90 
19,71 
— 
0,02 
0,oi 
-- 
1,00 
0,36 
— 
2,48 
15,18 
1,27 
100, oo 
II. 
A u s g 
abe i 
n P r 
o z e 
nten 
( 
1) Nach dem Etat 
1 
a) excl. voriger 
i 
j 
Rechnung. . 
— 
2,15 
0,54 
8,07 
0,20 
18,95 
1,25 
27,35 
19,97 
8,44 
1,96 
3,13 
7,99 
100,0» 
b) incl. voriger 
j 
Rechnung 
3,14 
2,11 
0,53 
7,81 
0,19 
18,35 
1,21 
26.49 
19.34 
8,17 
1,90 
3,02 
7,74 
100, oo 
2) Nach dem Soll 
3,30 
2,46 
0,34 
4,85 | 
4,78 
16,91 
1,53 
23.67 
15,33 
6,68 
4,69 
2,18 
12,29 
100, oo 
3) Nach dem I st . 
2,46 
1,81 
0,38 
5,42 
5,34 
18,71 
1,41 
22,95 
17,15 
7,49 
2,10 
2,39 
12,39 
100,oo 
4) Nach denRcsten 
10,io 
7,70 j 
0.02 
9,26 
0,24 
2,38 
2,41 
29,52 
0,58 
0,09 
25,69 
0,50 
11,51 
100 oo 
1' 
Bei den Ausgaben zeigt sich im Allgemeinen dieselbe Erscheinung, da 
auch hier die außerordentlichen Aufwendungen, für welche die Anleihe erho 
ben war, zuui Theil im Titel XII. verrechnet sind, wodurch sich hier die 
Erhöhung des Procentsatzes vom Etat zum Soll und Ist und bei den 
übrgen Titeln eine entsprechende Benninderung ergeben mußte. 
Bei dem Sinke» der absolut und relativ am Meisten in's Gewicht 
fallenden Ausgaben für das Schulwesen (Tit. VII) von 27 pCt. nach dem 
Etat, bis 23 pCt nach dem Ist wirken außerdem die erheblichen Rest Aus- 
gaben mit 29 pCt. sänimilid)er Reste bestimmend mit. Eine Steigerung 
der Soll- und Ist-Beträge gegen den Etat ist außer dem Extraordinarium 
nur bei der Servis- und Militair-Verwaltung (Titel IV) und beim Bau 
wesen (Titel X) eingetreten, waS in ersterer Beziehung hauptsächlich durch 
die 116,084 Thlr, welche zur Unterstützung der Familien der zu den Fah 
nen einberufenen Reservisten und Landwehrmänner zur Auszahlung gekom- 
rnen sind, sowie durch die der Commune definitiv zur Last fallenden Kosten 
für einen Theil der Mobilmachungspferde, und beim Bauwesen durch die 
sehr bedeutenden Uni- und Neupflasterungen bewirkt worden ist. 
Werden nun durch Subtrahiren der entsprechenden ordinairen und 
extraordinairen Einnahme- und Ausgabepositionen nach der Tabelle 84. 
überall die Beträge festgestellt, um welckie entweder die Einnahmen die Aus 
gaben oder umgekehrt die Ausgaben die Einnahmen übertroffen haben, so 
entsteht die folgende Tabelle 88., welche demnach in ihrer äußeren Einrich 
tung der Tabelle 84. völlig identisch ist. 
Dian ersieht aus dieser Aufstellung auf den ersten Blick 
1) die überall Ueberschuß gewährenden Verwaltungszweige, nämlich: 
a) die Restverwaltung, 
b) die Steucrverwaltnng, 
c) die „verschiedenen dauernden Einnahmen und Ausgaben"; 
2) die überall Zuschuß erfordernden Verwaltungen, nämlich: 
a) Obligationchchulden-, 
b) Servis- und Militair-, 
o) Polizei- und Gerichts-, 
d) Kirchliche Zwecke, 
e) Schulwesen, 
f) Arnienweseu, 
g) Städtische Verwaltung, 
h) Bauwesen: 
Nur bei der Polizei- und Gerichts-Verwaltung und beim 
Schulwesen haben die ordinairen Rest-Einnahmen die ordi 
nairen Rest'Ausgaben um ein Geringes übertroffen, während 
sich bei der Gesummt-Balance sämmtlicher Reste in beiden 
Beziehungen das Ilebergewicht auf Seite der Ausgaben stellt. 
3) theils mehr Ausgaben, theils mehr Einnahmen gewähren: 
a) die Kämmerei-Verwaltung, 
b) das „Extraordinarium der Stadthauptkasse. 
ad a. Bei der Kämmerei-Verwaltung war nach dem Etat ein Ueber- 
schuß der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten. Die extraordinairen 
Ausgaben waren aber so bedeutend, daß sie schon nach dem Etat die extra- 
ordinairen Einnahmen bedeutend überstiegen, und dann beim Soll einen uni 
34,443 Thlr. und beim Ist einen um 23,143 Thlr Ausgaben-Mehrbetrag 
bewirkten. Die bedeutenden Kosten für Reparaturen der der Special-Ver 
waltung 1. überwiesenen Communalgebäude und für die Instandsetzung der 
städtischen Chausseen und Landwege sind hierbei wesentlick) bestimmend ge 
wesen. 
ad b. Beim Titel XII. „Extraordinarium der Stadthauptkasse", 
welcher bekanntlich nicht sämmtliche extraordinairen Ausgaben und Einnah 
men, sondern nur denjenigen Theil derselben umfaßt, welcher nicht auf eine 
der vorhandenen Specialverwaltungen gebracht werden kann, war das um 
gekehrte Verhältniß, indem nach dem Etat die Ausgaben dieses Titels die 
Einnahmen uni 213,928 Thlr. übertrafen, dagegen noch Soll und Ist 
durch den verwendeten Theil der neuen Anleihe Ueberschüsse der Einnahme 
von resp. 896,790 Thlrn. und 959,262 Thlrn. herbeigeführt wurden. 
G 
Hierdurch ist wie erwähnt, auch die eigenthümliche Gestaltung der 
Schlußcolonne der Tabelle 88. hervorgerufen, deien Summenangaben mit 
denen der behufs Vergleick)ung mit dem Vorjahre aufgestellten Tabelle 85. 
insoweit übereinstimmen, als es das zur Erleiäiterung der Uebersicht ange 
wendete Princip gestattete, wonack) die Silbergrosck)en und Pfennige, wenn 
sie unter einem halben Thaler betrugen, gar nictjt berücksichtigt, und wenn 
sie mehr ausmachten, für einen vollen Thaler gerechnet wurden.
	        
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