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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1907
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12368823
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 142:193.1907
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Errata

Titel:
Berichtigungen und Veränderungen während des Druckes, soweit letztere zur Kenntnis der Redaktion gekommen sind

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Übersicht
  • Anleitung für die Führung und Berichtigung des Dienstblattes Teil XII
  • A. Hauptverwaltungsamt
  • B. Haupternährungsamt
  • C. Hauptwirtschaftsamt
  • 1. Allgemeine Angelegenheiten
  • 2. Kraftstoffversorgung
  • 3. Verbrauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art
  • 4. Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren
  • 5. Verbrauchsregelung für Schuhwaren
  • 6. Hausbrand-Brennstoffversorgung
  • 7. Verbrauchsregelung für Kautschukbereifungen
  • 8. Erwerb von Kraftfahrzeugen
  • 9. Alt- und Abfallstoffe

Volltext

Seite 5 
Zu den Betrieben, für welche das Wirtschaftsamt Kleinerwerbsscheine 
auszustellen berechtigt ist, gehören auch die Betriebe der im Altreich be- 
stimmten Kontingentsträger (Deutscher Gemeindetag, Reichsgruppe Energie- 
wirtschaft, Reichsverkehrsgruppen Kraftfahrgewerbe und Schienenbahnen) 
mit Ausnahme der Deutschen Reichsbahn und Reichspost. 
<. Einen Anhaltspunkt zur Erkennung der Preisgrenzen geben die Durchschnitts- 
Kilopreise, die für 
Ledertreibriemen 7,50 RM, 
Gummitreibriemen 6,50 
Balatatreibriemen 9, 
Textiltreibriemen 3,25. „.. 
ausmachen. Die Gewichte können unter Berücsichtigung der Maße überschläglich 
nach folgenden Formeln festgestellt werden: 
Leder- und Balatatreibriemen 
Länge X Breite X Stärke in cm X 1 = Gewicht (g), 
Gummitreibriemen 
Länge X Breite X Stärke in cm X 1,35 = Gewicht (g), 
Texkiltreibriemen 
Länge X Breite X Stärke in em X 0,85 = Gewicht (g). 
Sind die Textiltreibriemen geteert oder imprägniert, ist ein Gewichtszuschlag 
in Höhe von 25 v. H. hinzuzurechnen. 
Kleinerwerbsscheine über endlos gewebte Hochleistungsriemen aus Naturseide, 
Ramie oder jonstigen Textilien sind nicht auszustellen, da Hochleistungsriemen 
bis zum Stückgewicht von 1 kg erwerbsscheinfrei sind und der Preis eines Hoch- 
leistungsriemens mit mehr als 1 kg Gewicht regelmäßig über 10,-- RM liegt. 
Rund- und Kordelschnüre dürfen ohne besondere Genehmigung geliefert und 
bezogen werden, sofern der Einkaufspreis für den Letztverbraucher 6,-- RM 
nicht übersteigt. Zu den Rundschnüren rechnen auch die zum Betriebe von 
Mähmaschinen gebrauchten Schnüre. 
Die Gesamtzahl der vom Wirtschafts5zamt im Vormonat ausgegebenen Klein- 
erwerbsscheine ist regelmäßig bis zum 5. jeden Monats dem Hauptwirtschafts- 
amt zu melden. 
Richtlinien für die Ausstkellung von Treibriemen-Kleinerwerbssc<einen. 
a) Für die Ausstellung von Treibriemen-Kleinerwerbsscheinen ist ausschließ- 
lich das nachstehend angegebene Muster zu verwenden. 
bv) Treibriemen-Kleinerwerbsscheine dürfen von den Wirtschafts5ämtern nur für 
Letztverbraucher ausgestellt werden, die zu der unter B 1c aufgeführten 
Gruppe von Lettverbrauchern gehören. 
:) Zuständig ist das Wirkschaftsamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen 
Betriebssitz hat. 
5. Das Wirtschoft=amt hat sich vom Antragsteller schriftlich versichern zu 
assen, da 
1. der Treibriemen, für den der Antrag gestellt wird, zur Aufrecht- 
erhaltung oder Ingangsetzung einer kriegs- oder lebenswichtigen Er- 
zeugung dient; 
keine Vorräte vorhanden sind, aus denen der Treibriemen, für den der 
Antrag gestellt wird, entnommen werden könnte; | 
eine Ausbesserung etwa vorhandener Treibriemen nicht möglich ist; 
ein Austausch von Treibriemen untereinander nicht vorgenommen 
werden kann. N 
In der Versicherung ist der Verwendungszwe> genau anzugeben. Ob 
die Erzeugung kriegs- oder lebenswichtig ist, entscheidet das Wirtschaftsamt. 
Ein zweiter Kleinerwerbsschein für denselben Antragsteller innerhalb eines 
Jahres darf nur in ganz besonders dringenden wragsie ausgestellt werden. 
Gegebenenfalls muß eine Befürwortung der für den Antragsteller zu- 
ständigen Organisation (Innung usw.) beigebracht werden. | 
Von den erteilten Kleinerwerbsscheinen ist stets" eine Durchschrift für däs 
Wirtschaftsamt zu fertigen. Durchschriften jind alphabetisch georbnet auf: 
zubewahren. Auf beiden Exemplaren sind. Riemenart, -länge, -breite und 
stärke zu vermerken.
	        

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