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Berolinensien

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Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1899
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12300963
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 142:185.1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
Alphabetische Uebersicht der Rubriken von Berlin

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  • Kommunale Schulpolitik in Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • I. Die äußeren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • II. Die inneren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • III. Die Stellung der Lehrerschaft
  • [2.] Bemerkungen zu der Schrift des Berliner Lehrervereins "Kommunale Schulpolitik in Berlin. Eine Kritik ihrer Leistungen
  • [I.] Die äußeren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • II. Die inneren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschule
  • III. Die Stellung der Lehrerschaft
  • [3. Fischer (Volksschulrat?). Die innere Entwicklung der Volksschule (Ausschnitt)]
  • Farbkarte

Volltext

IN. Die Stellung der Lehrerschaft. 
An der gewaltigen Entwickelung der modernen Großstädte 
hat die Selbstverwaltung ihren reichen Anteil. Zahllos sind die 
Fortschritte, die wir ihr zu danken haben. Die Volksschullehrer 
sind aber leider von der wichtigsten Stelle gänzlich ausgeschlossen, 
eine veraltete Gesetzgebung hat ihnen seit 1853 das passive Gemeinde- 
wahlrecht entzogen und es ist ihnen auch heute, nach der Beseitigung 
der Kommunalsteuerfreiheit noch nicht zurückgegeben worden. Die Er- 
kenntnis, daß dieser Zustand eine Ungerechtigkeit gegen die Lehrer 
und eine Schädigung der Selbstverwaltung in sich birgt, ist bereits 
über die Grenzen des Standes hinaus in die Öffentlichkeit gedrungen. 
Das beweist die Petition des Magistrats von Stettin im Jahre 
1910, in der er den Preußischen Landtag um Beseitigung dieser 
Ausnahmestellung bat. Trotzdem die Vertreter Berlins zu den eif- 
rigsten Verfechtern einer freien, unbeschränkten Selbstverwaltung 
gehören und bei jeder Gelegenheit: im Landtage, in der Stadt- 
verordnetenversammlung, im Magistrat, in der Presse und in Ver- 
sammlungen dies Recht verteidigten, haben sie es bisher doch ver- 
säumt, es auch für die Volksschullehrer zu fordern. Ein anderer 
Ort ist der Reichshauptstadt darin wieder einmal zuvor gekommen. 
Wird doch in Berlin, im Gegensatz zu manchen anderen Städten, 
auch den hauptamtlich angestellten Fortbildungsschullehrern durch 
die Art ihrer Anstellung als Gemeindebeamte das passive kommunale 
Wahlrecht vorenthalten. Das ist um so wunderbarer, als eine 
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ausdrücklich fest - 
gestellt hat, daß die Lehrer an den städtischen Schulen nicht 
Gemeindebeamte sind. Selbst dort, wo schon heute : eine 
größere Beteiligung der Lehrer an der Selbstverwaltung möglich 
und durchaus wünschenswert wäre: in der Städtischen Schul- 
deputation begnügt sich die Städtische Verwaltung damit, die 
niedrigste Zahl der Lehrer zur Mitwirkung zu berufen, die nach 
dem Gesetz überhaupt möglich ist. Darum beschloß der Berliner 
Lehrerverein am 22, IV. 08 folgende Erklärung: 
„Der Berliner Lehrerverein bedauert lebhaft, daß in die 
neue, auf Grund von $ 44 des Gesetzes, betr. die Unterhaltung 
der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 06 gebildete Städ- 
A, Ilır Anteil an der städtischen Selbstverwaltung.
	        

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