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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 24.1897 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 24.1897 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Fußnote:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12731908
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 765/65:1911
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 24.1897 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordneten-Versammlung für das Jahr 1897
  • No 1, 7. Januar 1897
  • No. 2, 14. Januar 1897
  • No. 3, 21. Januar 1897
  • No. 4, 28. Januar 1897
  • No. 4, 4. Februar 1897
  • No. 6, 11. Februar 1897
  • No. 7, 18. Februar 1897
  • No. 8, 25. Februar 1897
  • No. 9, 4. März 1897
  • No. 10, 11. März 1897
  • No. 11, 18. März 1897
  • No. 12, 25. März 1897
  • No. 13, 31. März 1897
  • No. 14, 8. April 1897
  • No. 15, 15. April 1897
  • No. 16, 29. April 1897
  • No. 17, 13. April 1897
  • No. 18, 20. Mai 1897
  • No. 19, 3. Juni 1897
  • No. 20, 10. Juni 1897
  • No. 21, 17. Juni 1897
  • No. 22, 24. Juni 1897
  • No. 23, 12. August 1897
  • No. 24, 9. September 1897
  • No. 25, 23. September 1897
  • No. 26, 30. September 1897
  • No. 27, 14. Oktober 1897
  • No. 28, 21. Oktober 1897
  • No. 29, 28. Oktober 1897
  • No. 30, 4. November 1897
  • No. 31, 18. November 1897
  • No. 32, 25. November 1897
  • No. 33, 2. Dezember 1897
  • No. 34, 9. Dezember 1897
  • No. 35, 16. Dezember 1897
  • No. 36, 29. Dezember 1897

Volltext

283 
aufgebracht werben. Die unentgeltliche Hergabe der Lehrmittel ist ein / 
nothwendiges Korrelat des unentgeltlichen Schulunterrichts. I 
(Sehr richtig!) 
Wenn Sie das Niveau der Volksschule so hoch bringe» wollen, wie 
wir dies wünschen, dann müssen Sie den Kindern, die die Volksschule 
besuchen, deren Eltern aber vielfach nicht in der Lage sind, diese Lehr 
mittel zit liefern, das beschämende Gefühl ersparen, als Arme behandelt, 
zu werden. Glauben Sie doch nicht, daß unsere zwölf- oder vierzehn") 
jährigen Geineiudesehüler unter sich nicht wissen, welche Schüler unent-1 
geltliche Lehrmittel beziehen. Wollen Sie, daß diese Klassengegensätze j 
bereits die Kinderherzen vergiften, indem Sie beit Kindern die Mög-1 
lichkeit geben, zu einander zu sagen: du bist ein armer Junge, du» 
kriegst unentgeltliche Lehrmittel, mein Vater bezahlt die Lehrmittel? 
Wenn Sie die Gemeindeschule zu einer wirklichen Volksschule machen 
Wollen, so müssen Sie dergleichen aus dem Wege räumen. Ich weiß 
wohl, daß weder im Magistratskollegium noch in der Versammlung 
die unentgeltliche Hergabe der Lehrmittel als eine Armeuunterstütznng 
in dem Sinne angesehen wird, daß sie etwa den Verlust des Wahl 
rechts herbeiführte. Theoretisch aber steht sie auf demselben Boden 
wie das Gesetz über die Armenunterstützung überhaupt. 
(Zuruf.) 
— Ich bitte sehr um Entschuldigung! I» dem Augenblick, wo die Hergabe 
der Lehrmittel als ein Appendix zum Unterricht betrachtet wird, hört 
die Unterstützung in diesem Sinne auf, während Sie theoretisch mit 
vollem Recht behaupten können: es ist gleichgiltig, ob ich ein Kind 
im Krankenhaus verpflege ans öffentlichen Mitteln, oder ob mein 
Kind Schulunterricht bekommt aus öffentlichen Mitteln. Das ist eine 
Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, und theoretisch könnten die 
Leute auch des Wahlrechts verlustig erklärt werden. 
Meine Herren, das sind die Konsequenzen, die ans den jetzigen 
Verhältnissen entstehen, und ich meine, daß die Gründe, die Herr 
Kollege Cassel angeführt hat, die sich auf die finanzielle Belastung 
und darauf beziehen, daß den wohlhabenden Leuten eine gewisse 
Schmach angethan wird, nicht dazu führen können, den Antrag ab 
zulehnen. Meine Herren, nehmen Sie den Ausschuß an! Es wird 
sich ein Weg finden, auf dem Sie grundsätzlich unserm Antrag 
zustimmen. Wir werden auch im Ausschuß genau den finanziellen 
Effekt prüfen können. Aber lehnen Sie es ab, motivirte Tagesordnung 
anzunehmen! Auch hierauf, meine Herren, trifft zu, was ich Ihnen 
vorher gesagt habe: erspart wird Ihnen die Wiederkehr des Antrags 
nicht eher, als bis er durchweg angenommen ist. 
Stadtverordneter Weber: Wie ich höre, hat Herr Kollege 
Borgmann die Bemerkung gemacht — ich habe den Vortrag nicht 
mit angehört —, daß in der 177. Schule in einer Klasse 95 Kinder 
bis zum 26. April gesessen haben. Das muß ich als spezieller 
Inspizient absolut bestreiten. Wer ihm diese Bemerkung gemacht hat, 
hat eine Unwahrheit gesagt. Die Kinder werden zunächst überhaupt 
nicht eingeschult, sondern sie werden angemeldet; dann werden die 
Kinder nur eingeschult, wenn Platz ist. Es kann also nach dem 
2. April keine Ueberfüllung in einer Klasse stattgefunden haben. Ueber- 
fülln»g kann nur kommen durch nachträglichen Zuzug, und da ist in 
der Regel acht Tage nach Eröffnung der Schule spätestens die Konferenz 
mit den Rektoren, wo die Sache geregelt wird. Aber in dieser Höhe 
kann es absolut nicht vorkommen, daß Kinder in der Schule 
gewesen sind. 
Stadtverordneter Hugo Sachs (II): Herr Kollege Singer 
hat mit der Drohung geschloffen, daß diese Anträge wiederkehren. Das 
macht aus uns keinen Eindruck mehr, weil diese Ankündigung bei 
jedem dieser Anträge wiederkehrt. Ich habe nur als interessant die 
Thatsache zu verzeichnen, daß Herr Kollege Singer noch so spät das 
Wort ergriffen hat, weil ich daraus entnehme — ich lernte ihn als 
guten Taktiker —, daß er die Empfindung gehabt hat, als ob seine 
Herren Genossen die Anträge nicht glücklich vertheidigt haben. 
(Lebhafte Zurufe. — Heiterkeit.) 
Herr Kollege Singer hat es so dargestellt, als weitn die Gewährung 
von unentgeltlichen Lehrmitteln eine Armeuunterstütznng sei; freilich, 
meine Herren, hat er auch hier sich selbst dahin eingeschränkt, daß er 
diese Armenunterstützung nur theoretisch konstruiren wollte. Meine 
Herren, daß das ein Schreckbild ist, welches Herr Kollege Singer an 
die Wand malt, ist offensichtlich. Die Prozedur, welche zu dieser 
unentgeltlichen Gewährung der Lehrmittel führt, entfernt sich voll 
ständig von der Prozedur, die sonst üblich ist bei der Gewährung 
von Armenunterstützuug, und Herr Kollege Singer weiß sehr genau, 
daß thatsächlich das eine Armenunterstützung nicht darstellt, und ich 
möchte seinen Feuereifer sehen, wenn jemand es wagen sollte, das als 
Armenunterstützung thatsächlich zu betrachten, die jemand des Wahl 
rechtes verlustig macht. Im übrigen kommt es nur auf das Wollen 
an und ans die Absicht, und daß bei der Versammlung die Absicht 
keinesfalls besteht, dies als eine Armenunterstützung zu bezeichnen, 
das liegt doch gewiß auf der Hand. 
Meine Herren, dann habe ich noch eilte Bemerkung zu machen. 
In ganz unmotivirter Weise hat Herr Kollege Borgmann von Partei 
heiligen gesprochen und gemeint, daß wir solche Parteiheiligen haben. 
Das ist ein Irrthum, meine Herren; mir überlasse» das anderen 
Parteien, die ihre Parteiheiligen häufig auf ein Piedestal heben, aber 
sehr häufig auch herabstürzen. 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Borgmann: Wenn der Herr Kollege Sachs 
es für nothwendig gehalten hat, den guten Waldeck, der in einem 
Park hier in Berlin ein Denkmal bekommen hat, zu verleugnen als 
Heiligen seiner Partei, so kann er das mit seinen eigenen Partei 
genossen abmachen; uns kann es doch ganz gleichgiltig sein. Ich 
mache Ihnen diesen Begriff des Parteiheiligen nicht zum Vorwurf, 
sondern ich wünschte im Gegentheil, daß recht viel solche Männer, 
wie Waldeck einer gewesen ist, noch jetzt in der freisinnigen Partei 
vorhanden wären. Die gegenwärtige Entwickelung der deutschen 
Fortschrittspartei läßt allerdings nicht erkennen, daß jemals solche 
Heiligen wieder erstehen. 
(Zuruf.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Herr Kollege Borgmann, wir 
sprechen hier über etwas anderes. 
Stadtverordneter Borgmann: Herr Vorsteher, Sie dürfen es 
mir nicht übel nehmen. Herr Kollege Sachs hat geglaubt, mir in 
dieser Beziehung etwas auszuwischen. 
Ich will aber noch Herrn Kollegen Weber darauf aufmerksam 
machen, daß er sich verhört hat. Ich habe nicht von der 177. Ge- 
meindeschule gesprochen, sondern von der 174., und für die halte ich 
meine Ausführungen vollständig aufrecht. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage der Stadt 
verordneten Cassel und Genossen Wie folgt: 
In Erwägung, 
daß durch die Beschlüsse der städtischen Behörden für unentgelt 
liche Vertheilung von Lehrmitteln an Schüler der Gemeindeschulen 
im Falle der Bedürftigkeit bereits ausreichend Sorge getragen, 
insbesondere schleunige Erledigung und größtmöglichste Erleichte 
rung der betreffenden Gesuche angeordnet ist, die Stadtverordneten« 
Versammlung auch allen etwaigen begründeten Anträgen auf 
zweckmäßigere Vertheilung in Zukunft zustimmen wird, 
daß aber die Stadtverordnetenversammlung in der unentgeltlichen 
Gewährung von Lehrmitteln an Schüler, deren Ernährer zur 
Beschaffung der Lehrmittel auf eigene. Kosten durchaus im Stande 
und zum großen Theil zur unentgeltlichen Annahme gar nicht 
• geneigt sind, eine Schädigung des Gedeihens der Gemeindeschulen 
und eilte unnützige Belastung der Steuerzahler erblickt, 
geht die Versammlung über den Antrag des Stadtverordneten 
Borgmann und Genossen zur Tagesordnung über.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Meine Herren, es ist der Antrag 
eingegangen, die Nummern 5 bis 9 von der heutigen Tagesordnung 
abzusetzen; der Antrag ist gestellt von den Herren Meyer und Lüben. 
Stadtverordneter Meyer (zur Geschäftsordnung): Meine 
Herren, wir sind ja gewöhnt, daß vor den Wahlen immer eine Menge 
Initiativanträge eingehen; soviel, wie diesmal, habe ich aber in der 
ganzen Zeit, die ich hier mit beschäftigt bin, noch nicht gefunden. 
Nun hat offenbar Jeder das Recht, Anträge zu stellen, und ich bin 
weit entfernt, es verkümmern zu wollen. Dagegen hat aber, glaube 
ich, auch die Versammlung ein Recht, daß die dringlichen Anträge 
auch zur Erledigung kommen. Wir haben jetzt mit den Initiativan 
trägen bis nach V 2 8 Uhr zu verhandeln gehabt. Wir haben schon in 
der vorigen Sitzung gesehen, daß die wichtigen Sachen aus der ge 
heimen Sitzung gar nicht zur Verhandlung kommen konnten oder nur 
ganz unvollständig, daß die Verhandlung mitten drin abgebrochen 
werden mußte. Ich glaube, wir sind uns selbst und den Magistrats 
anträgen schuldig, daß wir nicht die ganze Sitzung bloß mit Initiativ 
anträgen verbringen. Aus diesem Grunde soll in meinem Antrage 
durchaus kein Odium enthalten sein, sondern ich möchte nur, daß die 
Magistratsauträge, die auf der Tagesordnung stehen, vorweg erledigt 
werden, zumal alle die Sachen, die hier von Herrn Borgmann be 
antragt sind, nicht die mindeste Eile haben. Ich bitte also, die Nummern 5 
bis 9 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. 
Stadtverordneter Singer (zur Geschäftsordnung): Der Herr 
Vorredner scheint der Meinung gewesen zu sein, gegen den Vorschlag 
des Herrn Vorstehers würde von uns Widerspruch erhoben werden. 
Sonst kann ich mir nicht erklären, daß er demselben noch eine Be 
gründung hinzufügt. Ich will Herrn Kollegen Meyer sogar kon- 
zediren, daß ein Theil der Anträge nach den Wahlen vorhandelt wird. 
Vorsteher Dr. Langerhans: Entschuldigen Sie, Herr Kollege 
Singer, Herr Meyer hat den Antrag gestellt; das habe ich auch gesagt. 
Stadtverordneter Singer (zur Geschäftsordnung): Im übrigen 
meine ich, daß es schon um deswegen nicht richtig ist, daß der Herr 
Vorredner die bevorstehenden Wahlen in Beziehung zu diesen Antragen
	        

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