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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1884
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12310141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 142:170.1884
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
Erster Abschnitt. Berlin

Kapitel

Titel:
Kommunal-Verwaltung der Stadt Berlin

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1924 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1924, Teil II-VIII
  • 3. Januar 1924
  • 5. Januar 1924
  • 12. Januar 1924
  • 19. Januar 1924
  • 25. Januar 1924
  • 26. Januar 1924
  • 2. Februar 1924
  • 9. Februar 1924
  • 16. Februar 1924
  • 22. Februar 1924
  • 23. Februar 1924
  • 1. März 1924
  • 8. März 1924
  • 15. März 1924
  • 22. März 1924
  • 24. März 1924
  • 29. März 1924
  • 1. April 1924
  • 8. April 1924
  • 12. April 1924
  • 19. April 1924
  • 26. April 1924
  • 3. Mai 1924
  • 6. Mai 1924
  • 10. Mai 1924
  • 17. Mai 1924
  • 24. Mai 1924
  • 31. Mai 1924
  • 6. Juni 1924
  • 7. Juni 1924
  • 14. Juni 1924
  • 21. Juni 1924
  • 25. Juni 1924
  • 30. Juni 1924
  • 5. Juli 1924
  • 8. Juli 1924
  • 12. Juli 1924
  • 19. Juli 1924
  • 26. Juli 1924
  • 2. August 1924
  • 9. August 1924
  • 16. August 1924
  • 23. August 1924
  • 26. August 1924
  • 30. August 1924
  • 6. September 1924
  • 13. September 1924
  • 15. September 1924
  • 20. September 1924
  • 25. September 1924
  • 27. September 1924
  • 4. Oktober 1924
  • 11. Oktober 1924
  • 13. Oktober 1924
  • 18. Oktober 1924
  • 25. Oktober 1924
  • 25. Oktober 1924
  • 1. November 1924
  • 6. September 1924
  • 8. November 1924
  • 15. November 1924
  • 22. November 1924
  • 26. November 1924
  • 29. November 1924
  • 3. Dezember 1924
  • 6. Dezember 1924
  • 13. Dezember 1924
  • 18. Dezember 1924
  • 20. Dezember 1924
  • 24. Dezember 1924

Volltext

Dienftvianw Ausgegeben 
Teil |i-- Vin Teil 11: 41. Teil Vil: 215. 15.9 1924 
Teil 17: Arbeit und Gewerbe, -- Teil 111: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke, -- Teil IV: Hochbau 
Tiefbau, Feuerlöschwesen, Feuersozietät. -- Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr. -- Teil VI: Ernährung. -- Teil VII: 
Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheits wesen. =- Teil VI]: Schule, Kunst, Bildung. 
Te BB. 
vicehläae für Zotffanöds- Nn Goar Zv. den vorstehend begrenzten Bezügen der. Notstands- 
; 41 | 5 sch ge f 119. 9.24 arbeiter fungelernie und Facharbeiter) dürfen. nur noh 
: . hinzutreten die Leistungsprämien, welche auf Grund von 
- Gesch.-Z. Lafa V. 1 Fernruf: Mag. 640, 444, 876/77. = Ziffer 9 Abs. 3 Saß? der Bestimmungen für besonders 
Unter Aufhebung sämtlicher entgegenstehenden Be- |Swierige und für besonders gute AÜrbeitsleistung .-zu 
stimmungen der im Dienstblatt Teil 11 Nr. 34 bekannt- zählen sind.“ 5 
gegebenen Verfügung betreffend „Erhöhte Unterstüzung der „Die Beispiele für die Errechnung der Notstandsarbeiter- 
Notstandsarbeiter“ bringen wir nachstehenden Erlaß des Peaüge sind in der Anlage beigefügt. ; . 
Herrn Reichsarbeitsministers vom 20. August d. ZJ. zur Ich bitte, mit allem Nachdruck darauf bedacht zu sein, 
Kenntnis. Hierdurch wird auch der Erlaß des Herrn daß über die oberen Grenzen, welche im zweiten Absatz für 
Ministers für Volkswohlfahri vom 21. 7.24, nach dem: das die Bezüge der Notstandsarbeiter festgesetzt sind, hinaus =- 
Gesamteinkommen eines Notstandsarbeiters einschl. etwaiger außer den Leistungsprämien in den gesetzlichen Grenzen == 
Raturalzulagen höchstens 75% des Tarislohnes betragen unier keinen Umständen irgendwelche Zulagen an die Not- 
darf, aufgehoben. standsarbeiter. gezahlt werden, weder gefeßlich zulässige, noch 
Die in den zur oben angeführten Verfügung gefertigten. solchs, wie sie die Gemeinden selbst, ohne nach den Be- 
Tabellen 1 und 1 festgesetzien Unterstüßungssäße behalten Ümmüngen dazu berechtigt zu sein, vielfach zahlen. Gegen 
nur insoweit Gültigkeit, als folgende Höchstbeträge nicht Gemeinden, welche diese Anordnung nicht beachten, bitte ich, 
überschritten werden: auf (Sr113 der Zier 12 der Bestimmungen vom 17. No- 
..0 26.0 ar O .. a m vember 1923 unnachsichtlich einzuschreiten. 
5 für einen gewöhnlichen Netfiandsarveiter De M Ih dars ergebenst bitten, mir bis zum 1. November d. I: 
“ Z iI 04 288 at "729 Zt Mitteilung zu machen, ob und wie sich diese Anordnung 
<< bewährt hat. 
Der Reichsarbeitsminister. Berlin NW. 40, 20. Aug. 24. In Vertretung: 
X. 7879/24. Scharnhorststr. 35. gez. Dr. Geib 
An die obersten Landesbehörden für Erwerbslosenfürfsrge. TSE 
- Durch meine Anordnung vom 9. „August d. - I. Unlage. vum 
u. SN 2400/24 „find die Unterstäßüngofäne für: Erwerboinse Beispiel 1. 
mit Wirkung vom 11. August 1924 erhöht worden. Infolge- üne eile lern ite i 
SIEG IPN UNG INOREUERORNGENE HE UU HEHE HE 20827 ZT ENSE ZETT BeEE AER ERN DENN 7 
Notstandsarbeiter, besonder5 soweit sie verheiratet sind und eifier Macher “ 
Kinder haben, mitunter die Löhne der im freien Wirtschafts- Hauptunterstü . -5.04 M 
jeben beschäftigten Arbeiter erreichen oder gar übersteigen. Zamiti Ghei 10 64 7 0759 MM 
Ich brauche nicht besonders hervorzuheben, daß eine der- Zuschla Tir 59 ers Arbeitsdauer (für 358 Std. 07 7 
artige Entwicklung unter allen Umständen vermieden werden “ 56 Sg, .H unterstü ) Ziff. 9 Abs. 2  451M 
muß, wenn anders bei den Notstandsarbeitern der Anreiz, "+ Jaup stüß.) -- Giss. 9 WZ Zar 
eine Arbeitsstells auf dem freien Arbeitsmarkt anzunehmen, Zusammen (ohne Berücsichtigung etwaiger 
erhalten bleiben soll. Im übrigen verbietet auch die finanzielle Sonderzulagen . . 13,78 M. 
age de Mei hrarteie: eine dorariine Steigerung 70% des Bruttolohnes eines ungelernten Verwaltungs 
E Ich Irdne daher an. daß die Bezüge der Notstands- Srveiter> (über 24 Jahre) i' der gleichen Ortsklasse Peiragen 
arbeiter einschließlich der“ Gomitienzuschläge, der Zuschläge Eitue Br meien Driatiasse betramen HMM 
für längere Arbeitsdauer nach Zifser 9 Abs. 2 der Bestimi-- gie 9 ; : 
mungen vom 17. November 1923 und der zugelassenen Der. Notstandsarbeiter darf infolgedessen nur ; 
Sonderzuschläge (Fahrgeld zur Arbeitsstelle, Entgelt für Ror- sserhalten . =. = REES 42,47 M.. 
jaltung von Arbeitsgerät und Naturalzuwendungen) dazu treten gegebenenfalls 30% Leistungsprämien 
weder 70% des Brutiolohnes der Gruppe, ee Ber“ (Ziffer 6 Abi. 3 Saß2) . .... “PZ 1,51 M., 
waltungsarbeiter (Ungelernte) am Orte der Notstands- IEE TEE GIN 
arbeiten noch 70% des tariflichen Bruttolohnes, der für zusammen: 13,98 M. 
Arbeiten gleicher Art am Orte der Notstandsarbeiten er 
gezahlt wird, Beijpiel 2 
übersteigen dürfen. Die Bezüge der Facharbeiter, die Bezüge eines ungelernten Notstandsarbeiters mit Frau 
bei Notstandsarbeiten beschäftigt werden (Hauptunterstüzung, und zwei Kindern im Wirtschaftsgebiet D, Ortsklasse A, 
Familienzuschläge, Zuschläge für längere Arveitshauer rah in einer Woche: 
Ziffer 9 Ads. 2 der vorgenannten Bestimmungen, Prämien Hauptunterstüßung -. . 05, M 
Meinte Facharbeiter nach Zisser 9 Abs. 3 Satz 3 dieser Dauptunierstügn 7. MC AoA: 
Aeffiimmungen und die zugelassenen Sonderzuschläge) dürsen Zuschlag für längere Arbeitsdauer (für 4%8 Std. i 
weder ME des Brntwiohnen "der Sruppe en Zer: 1. 120%) . . . . 720 M. 
waltungsarbeiter (Handwerker) am Orte der Kotjtands5- ; . een 
Wen as jariftihen Bruttolohnes, der für Fiene gung elwalger en 
Handwerker gleicher Art am Orte der Notstandsarbeiten 3 “ bi 
gezahlt wird, 70% des Bruttolohnes eines ungelernten Verwaltungs: 
übersteigen. „Unter Brutivlohn verstehe ich dabei den Lohn arbeiters in der gleichen Ortsklasse betragen 13,99 M.; 
ohne ' bzug der Einkommensteuer und der Beiträge zu den 70% des Bruttolohnes eines ungelernten Tiefbauarbeiters 
sozialen Einrichtungen. in der gleichen Ortsklasse betragen 29,30 M. 
XT
	        

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