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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1865
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12073521
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/10:1865
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
Zweiter Theil. Adreß-Kalender von Potsdam

Inhaltsverzeichnis

Titel:
Alphabetische Uebersicht des Inhalts von Potsdam

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1927 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1927
  • Sitzung 1, 13.01.1927
  • Sitzung 2, 20.01.1927
  • Sitzung 3, 25.01.1927
  • Sitzung 4, 03.02.1927
  • Sitzung 5, 10.02.1927
  • Sitzung 6, 17.02.1927
  • Sitzung 7, 03.03.1927
  • Sitzung 8, 10.03.1927
  • Sitzung 9, 17.03.1927
  • Sitzung 10, 18.03.1927
  • Sitzung 11, 24.03.1927
  • Sitzung 12, 31.03.1927
  • Sitzung 13, 07.04.1927
  • Sitzung 14, 28.04.1927
  • Sitzung 15, 05.05.1927
  • Sitzung 16, 12.05.1927
  • Sitzung 17, 19.05.1927
  • Sitzung 18, 31.05.1927
  • Sitzung 19, 14.06.1927
  • Sitzung 20, 17.06.1927
  • Sitzung 21, 21.06.1927
  • Sitzung 22, 23.06.1927
  • Sitzung 23, 28.06.1927
  • Sitzung 24, 30.06.1927
  • Sitzung 25, 08.09.1927
  • Sitzung 26, 15.09.1927
  • Sitzung 27, 29.09.1927
  • Sitzung 28, 06.10.1927
  • Sitzung 29, 13.10.1927
  • Sitzung 30, 18.10.1927
  • Sitzung 31, 20.10.1927
  • Sitzung 32, 27.10.1927
  • Sitzung 33, 03.11.1927
  • Sitzung 34, 10.11.1927
  • Sitzung 35, 17.11.1927
  • Sitzung 36, 24.11.1927
  • Sitzung 37, 29.11.1927
  • Sitzung 38, 01.12.1927
  • Sitzung 39, 15.12.1927
  • Sitzung 40, 20.12.1927

Volltext

981 Sitzung 'ant 20. 
fettigen, dann hat sich der Magistrat regelmäßig 
hinter die sogenannten Sperrbestimmnngen ver 
schanzt. Es wird ja nachher noch zu prüfen sein, 
inwieweit die Magistratsgehälter unter die Sperr- 
bestimmungen fallen. 
Meine Damen und Herren! Die Besoldungsord- 
ltitng an sich wird sich ja schwerlich durch irgend 
welche Beschlüsse noch ändern lassen; ihr liegt fast 
wörtlich die Reichs- resp. Landesbesvldnngsordnung 
zugrunde. Soweit Verbesserungen einzuführen waren, 
haben meine Freunde stets ernst und tüchtig mit 
gearbeitet, und man wird uns den Vorwurs nicht 
machen können, daß wir tins immer hinter Vor 
schriften verkrochen hätten, um so zu handeln, wie 
der Magistrat eigentlich in der Hauptsache bei all 
den Antrügen gehandelt hat, die von bürgerlicher und 
besonders von deutschnationaler Seite eingebracht 
worden sind. Es sei mir aber doch erlaubt — meine 
Freunde werden nachher noch den Antrag schriftlich 
unterbreiten —, ein klein wenig auf die Gruppe IIIC 
einzugehen, die der Magistrat Berlin künstlich ge 
schaffen hat und die in der preußischen Besvldnngs- 
ordnung nicht enthalten ist. Da hat der Magistrat 
Berlin keine Bedenken gehabt, daß der preußische 
Staat eingreifen könnte deshalb, weil der Magistrat 
die neue Gruppe IIIC geschaffen hat. Wer kommt 
nun in der Gruppe IIIC, die erst im Ausschuß ein 
stimmig gefallen war, die aber in der zweiten Lesung 
wiederhergestellt worden ist, zusammen? Ich mache 
alle diejenigen Mitglieder des Hauses, die bei der 
Beratung der Besoldungsordnung 1922 mitgewirkt 
haben, darauf aufmerksam, daß wir damals infolge 
der Sperrbestimmnngen des Oberpräsidenten die Be 
amten, die in der Besoldungsordnung von 1919 in 
der Gruppe I c und in der Gruppe II a waren, zu 
sammenwerfen mußten. Das bedeutete, daß ein 
großer Teil der Beamtenschaft nicht in die bisherige 
Gruppe X hineinkam, sondern in der Gruppe 9 ver 
blieb. 
Jetzt wendet der Magistrat das Instrument der 
Gruppe IIIC zum zweiten Male gegen diese schon 
damals deklassierten Beamten an und bringt sie nicht 
einmal mit den sogenannten richtigen 9ern nach III B. 
So degradiert er nochmals dieselben Beamten, 
bringt sie nicht in die 9er-Grnppe III B, schafft für 
sie eine besondere Gruppe IIIC, eine Gruppe, die 
künftig wegfallen wird, d. h. wenn die Beamten 
alle ausgestorben sind. 
Meine Freunde werden erneut den Antrag auf 
Wegfall der Gruppe IIIC stellen. Den Beamten- die 
in diese Gruppe kommen sollen, ist nicht dadurch ge 
holfen, daß der Magistrat schließlich durch ewiges 
Hämmern im Ausschuß teilweise wenigstens sein Un 
recht anerkannt und deshalb das Endgehalt dieser 
Gruppe von 5700 ans 6000 M erhöht hat. 
Ganz untragbar aber scheint es mir ferner zu 
sein -t~ und damit komme ich zu einem Antrage, der 
von den Herren Merten und Parteifreunden, Schwarz 
und Parteifreunden, Lange und Czeminski eingebracht 
worden ist —, daß jetzt im Plenum, nachdem wir in 
zweiter Lesung es ermöglicht haben, die Bezüge der 
Gruppe IV A — Jnspektvrengruppe — von 5400 auf 
5600 M zu erhöhen und auch, nachdem es gelungen 
war, die grundsätzlichen Bestimmungen, die Ueber» 
gangsbestimmungen zugunsten dieser Beamten nach 
preußischem Muster umzuwandeln, der Vorteil der 
zweiten Lesung durch den Antrag derselben Herren 
wieder beseitigt werden soll, die ja verantwortlich 
zeichnen, wie ich mir nachher noch darzulegen er 
lauben werde, für die hohen Magistratsgehälter. 
Meine Damen und Herren! Es scheint meinen 
Freunden auch unbillig, daß man unter vielen an 
deren eine Beamtengruppe nicht voll anerkennt, wie 
es eigentlich der Fall sein müßte. Ich darf auch 
hier wiederholen: Aus der alten bewährten Klasse 
Dezember 1927. 
der Oberstadtsekretäre des alten Berlin hatten sich 
Beförderungsstellen herausgeschält, und zu diesen ge 
hörten die Stellen der Verwaltungsdirektoren — 
(Zuruf: Rechnungsdirektoren!) 
— der Verwaltungsdirektoren erst mal —. 
Warum der Magistrat hier dauernd und dauernd 
betont, er könne die Verwaltungsdirektoren, wenig 
stens die an wichtigen oder an größeren Anstalten 
usw., nicht durchweg nach IIA bringen, obwohl die 
Sache finanziell gar nicht so teuer wäre, ist meinen 
Freunden auch im Ausschuß nicht klar geworden. 
Ebenso unverständlich ist es aber, warum der Ma 
gistrat nicht, wenn er ans der einen Seite in der 
Lage ist, die Direktoren bei den Bezirksämtern nach 
II A, also über die Grundstufe der Vollakademiker zu 
heben, dann auch die paar Rechnungsdirektoren, die 
sich alle in höherem Lebensalter befinden, ebenfalls 
mit den Direktoren bei den Bezirksämtern — mit 
denen sie bisher immer gleichgestanden haben — 
gleichstellt und sie nach IIA eingruppiert. Wir ver 
stehen weiter nicht, warum der Magistrat den Ver 
mittlungsvorschlag der ersten Lesung für eine andere 
Beamtengruppe nicht durchführt, ganz bestimmte Be 
zirksämter, und zwar ungefähr 75 v. H., dabei zu 
bedenken und deren Rechnungsdirektoren nach IIA zu 
übernehmen. 
Es ist auch nicht erfindlich, warum Sperrvor- 
iChristen gegen den dentschnationalen Antrag wirken 
sollen, die Vollstreckungssekretäre besser zu bedenken, 
ihnen einen Teil ihrer Gebühren als Fixum zu 
geben und späterhin als pensionsberechtigt anzu 
erkennen. 4 
Dieselben Verhältnisse bestehen bei den Ermitt 
lungsassistenten. Wenn, infolge einer Entschließung, 
der Magistrat die Prüfung zugesagt hat, ob die 
Herren zu heben seien, und wenn er zugesagt hat, 
festzustellen, ob sie wirklich ihrer Amtsbezeichnung 
nach beschäftigt werden, so wünschen meine Freunde 
nicht nur ernste, sondern wohlwollende Prüfung durch 
den Magistrat. 
Darf ich dann, bevor ich zu den mir schon vor 
liegenden Anträgen komme, kurz noch die Magistrats 
gehälter vorwegnehmen, die im Ausschuß eine eigen 
tümliche Behandlung erfahren haben. 
Wir dürfen feststellen, daß dreimal der Versuch, 
die Normierung der Magistratsgehälter vorzunehmen, 
mißlungen ist und daß am letzten Montag, an dem 
der Ausschuß in zweiter Lesung zum letzten Male tagte, 
damit endlich eine Unterlage für die Verhandlung 
sich ergäbe, nur der deutschnationale Antrag vorlag. 
Erst im Laufe der Debatte, und nachdem die Kom 
munistische Fraktion den Antrag gestellt hatte, die 
bisherigen Gehälter beizubehalten, — 
(Stadtv. Merten: Für den Sie gestimmt haben!) 
— für den wir gestimmt haben, Herr Kollege Merten—. 
Sie bringen mich durch den Zwischenruf auch zu 
einer kleinen Begründung. Ich mache dem Herrn 
Vorsitzenden des Ausschusses gar keinen Vorwurf: 
aber warum ausgerechnet der kommunistische Antrag 
der weitgehendste war, ist meinen Freunden nicht 
recht verständlich gewesen. War er aber in bezug 
auf die Sparsamkeit, die in ihm lag, der weit 
gehendste, dann haben meine Freunde nur nach dem 
bisherigen Grundsatz gehandelt, so sparsam wie mög 
lich bei der Kommunalverwaltung Berlins zu sein. 
Sie hätten, Herr Kollege Merten — ich meine 
natürlich nicht Sie persönlich, sondern Ihre 
Freunde —, wenn Sie die Absicht gehabt hätten, 
möglichst sparen zu wollen, nach Ablehnung des kom 
munistischen Antrages den deutschnationalen An 
trag annehmen können, der ja lange nicht das 
finanzielle Ergebnis brachte als der Antrag, der 
schließlich angenommen worden ist. 
(Zuruf bei den Demokraten: Noch viel mehr!)
	        

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