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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1848
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11990043
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/10:1848
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
[Adreß-Kalender von Berlin]

Kapitel

Titel:
Königliches Haus

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1911/12/30
  • No. 2 (2-16), 1911/12/30
  • No. 3 (20-21), 1912/01/03
  • No. 4 (22-48), 1912/01/13
  • No. 5 (55-68), 1912/01/20
  • No. 6 (72-83), 1912/01/27
  • No. 7 (87), 1912/01/29
  • No. 8 (88-99), 1912/02/03
  • No. 9 (102-121), 1912/02/10
  • No. 10 (125), 1912/02/19
  • No. 11 (126), 1912/02/15
  • No. 12 (127-140), 1912/02/17
  • No. 13 (147), 1912/02/21
  • No. 14 (148), 1912/02/24
  • No. 15 (149-160), 1912/02/24
  • No. 16 (163), 1912/02/26
  • No. 17 (164-190), 1912/03/02
  • No. 18 (192), 1912/03/09
  • No. 19 (193-208), 1912/03/09
  • No. 20 (280), 1912/03/11
  • No. 21 (281), 1912/03/16
  • No. 22 (282-288), 1912/03/16
  • No. 23 (294-307), 1912/03/23
  • No. 24 (312-342), 1912/04/06
  • ad No. 25 (364-375), 1912/04/20
  • No. 26 (376-384), 1912/04/27
  • No. 27 (391-412), 1912/05/04
  • No. 28 (454-459), 1912/05/11
  • No. 29 (464), 1912/05/14
  • No. 30 (465-473), 1912/05/18
  • No. 31 (478-501), 1912/06/01
  • No. 32 (507-528), 1912/06/08
  • No. 33 (530), 1912/06/12
  • No. 34 (531-545), 1912/06/15
  • No. 35 (549-551), 1912/06/17
  • No. 36 (552-553), 1912/06/19
  • No. 37 (554), 1912/06/22
  • No. 38 (555-578), 1912/06/22
  • No. 40 (648), 1912/06/20
  • No. 41 (649-723), 1912/08/31
  • No. 42 (737-746), 1912/09/14
  • No. 43 (811-823), 1912/09/21
  • No. 43 (811-823), 1912/09/21
  • No. 44 (831-859), 1912/09/28
  • No. 45 (865-900), 1912/10/12
  • No. 46 (911), 1912/10/14
  • No. 47 (912-934), 1912/10/26
  • No. 48 (947-969), 1912/11/09
  • No. 49 (976), 1912/11/13
  • No. 50 (977-1001), 1912/11/23
  • Anlage: Noch No. 50 (1001), 1912/11/23
  • No. 51 (1010-1025), 1912/11/30
  • No. 52 (1030-1059), 1912/12/14

Volltext

250 
sicher», der aus der spekulativen Ausnutzung des unter Mitwirkung 
der Stadt ins Leben gerufenen, allgemeinen Interessen bestimmten 
Unternehmens erwächst. Wir beabsichtigen deshalb die Bedingung zu 
stellen, daß, wenn innerhalb der ersten 15 Jahre nach Eröffnung des 
Tierparkes das Gelände des Tierparkes oder einzelne seiner Teile dem 
Unternehmen entzogen, aufgeschlossen und zu anderen Zwecken ver 
kauft tverden, die Stadt Berlin mit 15 pCt. an deni Gewinne be 
teiligt werde. Ter Wertzuwachs, der bei der Feststellung der Reichs 
wertzuwachssteuer zugrunde gelegt wird, soll dabei als Gewinn an 
gesehen werden. 
Wir ersuchen hiernach um folgende Beschlußfassung: 
Die Versamnilung ist damit einverstanden, daß der für die An 
lage und den Betrieb eines Tierparkes in der Jungfernheidc zu 
gründenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf das Terrain 
des Tiervarkes, dessen Anlagen und Einrichtungen vorher im Ent 
würfe festzustellen sind, eine mit 4 pCt. verzinsliche Hypothek von 
1000 000 .k unter folgende» Voraussetzuugen und Bedingungen 
zugesagt wird: 
1. Voraussetzung für Hergäbe der Hypothek ist die Umgemeindung 
der Jungfernheide, soweit darüber Verhandlungen schweben, ein 
schließlich des Terrains des Tierparks nach Berlin. 
2. Die Hypothek wird erst gegeben, wenn die für den Forstfiskus 
eingetragene Sicherungs-Hypothek gelöscht und der Tierpark er 
öffnet ist, so daß die städtische Hypothek unmittelbar hinter dem 
an erster Stelle eingetragenen, höchstens 2 500 000 M betragenden 
Restkaufgelde zu stehen kommt. Die Eröffnung des Tierparks 
muß innerhalb einer zu vereinbarenden Frist und mit einem 
zu vereinbarenden Mindestmaß von Gebäulichkeiten, Anlagen, 
Einrichtungen und Tiermaterial erfolgen. 
3. Spätestens 4 Jahre nach Hergäbe muß die städtische Hupothek 
durch eine Obligationenanleihe abgelöst oder in eine Amortisations- 
Hypothek, über die Vereinbarung noch vorbehalten wird, umge 
wandelt werden. 
4. Den Zöglingen aller städtischen Schulen muß bei klassenweisem 
Besuch der Eintritt in den Tierpark einschließlich des Besuches 
der Völkerschau und der Straußenfarm für 10 $ für die Person 
gewährt werden. 
5. Für den Fall, daß innerhalb der ersten 15 Jahre nach Eröffnung 
des Tierparkes das Gelände des Tierparkes oder einzelne feiner 
Teile dem Unternehmen entzogen, aufgeschlossen und zu andern 
Zwecken verkauft werden, ist die Stadt Berlin mit 15 v. H. an 
dem Gewinne aus den Grundstücksverkäufen zu beteiligen. Dxr 
Wertzuwachs, der bei Feststellung der Reichswertzuwachssteuer 
zugrunde gelegt wird, soll als Gewinn angesehen werden. 
Der als Darlehn für die zu 3 angegebene Zeit herzugebende Be 
irag würde aus dem Borschußkonto zu entnehmen sein vorbehaltlich der 
Erstattung aus einer Anleihe, falls eine solche notwendig werden sollte. 
Berlin, den 19. März 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
28«. Vorlage (J.-Nr. 380 Flu. 11) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die aufzunehmende Anleihe. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 14. März 
d. Js. — Protokoll 8 — unsere Vorlage vom 9. März d. Js. — Druck 
sache 208 — mit der Maßgabe angenommen, daß die Verwendung von 
19 Millionen Mark aus der Entschädigung der Großen Berliner 
Straßenbahn für Verkehrszwecke „erforderlichenfalls" ge 
schehen sollte. 
Wir sind dem dortigen Beschlusse beigetreten. 
Berlin, den 19. März 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
287. Vorlage (J.-Nr. 441 Flu. 11) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die zum Jahresabfchluffe der Stadthauptkaffe 
über die Markthallenverwaltung für das Rechnungs 
jahr 1888 gestellte Anfrage. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 8. Juni 
v. Js. — Protokoll 15 M, Gern -Bl. S. 276 — zum Jahresabschlüsse 
der Stadthauptkasse über die Markthallenverwaltung für das Rechnungs- 
sahr 1909 um Beantwortung der unter 1 des Protokolls des Rechnungs- 
ausschnsses voin 23. Mai v. Js. — Drucksachen zu 558 VIII — gestellten 
Anfrage ersucht. 
Nach letzterer wird eine Aufklärung darüber verlangt, wie die 
Markthallenverwaltung zur Ausführung verschiedener baulicher Ein 
richtungen in einigen Hallen mehr Mittel aus dem Erneuerungs- und 
Ergänzungsfonds beantragen konnte, als diesem Fonds seinerzeit noch 
zur Verfügung standen. 
Hierzu wird folgendes ergebenst ausgeführt. 
Durch Vorlage vom 29. Dezember 1907 — Drucksachen 35 
für 1908 —, betreffend die Bewilligung von Mitteln für den Bau 
einer Kühlanlage und von Ansschlachteräumen in der Markthalle VIII, 
wurden aus dem gedachten Fonds Mittel in Höhe 265 000 Jt erbeten 
und durch Siadtverordnetenbeschluß vom 16. Januar 1908—Protokoll 14, 
Gem.-Bl. S 29 — wurden diese auch bewilligt. 
In der Vorlage war ausgeführt worden, daß die damals noch 
vorhandenen Mittel des Fonds zur Bestreitung der Kosten für die 
beantragten Neubauten hinreichen würden. Diese Angabe war nicht 
zutreffend. 
Bei Berechnung der noch verfügbaren Mittel jenes Fonds war 
außer acht gelassen worden, daß einige Baukonten, und zwar: 
1. der Bau einer Kühlanlage in der Markthalle IX, 
2. die Einrichtung von Dampfheizungen in den Zentralmarkthalleu, 
deren Deckung auf Grund früherer Gemeindebeschlüffe ebenfalls aus 
dem Fonds erfolgen mußte, noch nicht erledigt waren und daß bis 
zur Abrechnung der bereits ausgeführten Bauten noch sehr erhebliche 
Ausgaben zu erwarten standen. 
Die Folge war, daß jener Fonds Ende März 1909 bis auf einen 
Bestand von 1 660 M in Effekten und von 258,«s ,M in Sparkaffen 
guthaben bereits aufgebraucht war, während der Jahresabschluß für 
1908 au Restausgaben zu Lasten des Fonds noch folgende nachwies: 
1. für den Bau einer Kühlanlage in der Markt 
halle IX 7 997,«r M. 
2, für den Bau einer Kühlanlage in der Markt 
halle VIH ' 163 394,u - 
3. für die Einrichtung von Dampfheizungen in den 
Zentralmarkthallen . 11428,et> 
zusammen 182 820,65 .#. 
Behufs Deckung dieser Ausgaben sollte nach An 
rechnung des auf rund . 1 800,« - 
geschätzten Bestandes des Fonds der weitere Betrag von 181020,® M 
aus der am Schluffe des Rechnungsjahres 1908 bei der MarkthaUen- 
verwaltung verbliebenen Mehreinnahme bereit gehalten und nur der 
Restbetrag als Ueberschuß an die Hauptverwaltung abgeliefert werden. 
Die Stadthauptkasse hatte jedoch den bereitzuhaltenden Betrag ver 
sehentlich als Restüberschuß gebucht. Da der Abschluß der Stadthaupl 
kaffe für 1908 bereits fertiggestellt war und seine Abänderung nicht 
mehr zweckdienlich erschien, erhielt die Stadthauptkaffe eine dieser 
Buchung entsprechende Order. 
Im Rechnungsjahre 1909 ist der obige Betrag den, Erneuerungs- 
und Ergänzungsfonds aus der bei der Markthallenverivaltung ver 
bliebenen Mehreinnahme zugeführt worden. 
Bei Abrechnung der verschiedenen Baukoiiten haben sich nicht un 
erhebliche Minderausgaben ergeben, so daß der Fonds nicht völlig aus 
gebraucht ist. sondern nach dem Abschlüsse der Markthallenverwaltung 
für das Rechnungsjahr 1910 noch einen Bestand von 61 050 ,# in 
Effekten und von 18,»b M in Sparkasse »guthabe» hat 
Da nach den Erläulerungen zum Titel XVIII der Ausgabe des 
Etats der städtischen Markthallen für 1911 ein Reservefonds zu bilden 
ist, wird der bisherige Erneuerung«- und Ergänzungsfonds aufgelöst 
und sein Bestand dem Reservefonds zugeführt werden. 
Berlin, den 18. März 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
288. Vorlage tJ.-Nr. 6161 6rä. 12) — zur Veschlußfaffung — 
über die Genehmigung zweier Verträge, betreffend den 
Verkauf von Grundstücken der fiskalisch-städtischen Verg- 
werkssozietät Rüdersdorf. 
Die Königliche Berginfpektion Rüdersdorf in Kalkberge als Ver 
treterin der siskalisch-städtischen Bergwerksfozietät daselbst hat, vor 
behaltlich unserer und der Genehmigung des Herrn Ministers für 
Handel und Gewerbe, mit der „Kreditbank Kalkberge e. G. in. b. H " 
und dem Bauerngutsbesitzer Franz Matthes die anliegenden mit 
der Bitte um Rückgabe beigefügten Kaufverträge vom 10. Januar 
und 13. Januar 1912 abgeschlossen und uns ersucht, diese Verträge 
namens der Stadt Berlin zu genehmigen. 
Im Anschluß an die stattgehabte Neuvermessung des Sozietäts 
geländes hat sich herausgestellt, daß einige auf dem Grundstück der 
Kreditbank Kalkberge, Ortsteil Alte Grund, Redcnstraße, errichteten 
Baulichkeiten zum Teil auf dem der Sozietät gehörenden Grund und 
Boden stehen. Die Ausmessung hat ergeben, daß die zu Unrecht be 
baute Fläche 42 gm groß ist.' Die Ueberbauung ist vermutlich im 
Jahre 1895 erfolgt. 
Die Berginspektion hat, da ein Eintausch gegen ein anderes Stück 
Land nicht in Frage kam, alsbald bei der Kreditbank die Forderung 
auf Erwerb gestellt, welcher durch den Vertrag vom 10. Januar d. Js. 
sicher gestellt worden ist. 
Die auf 400 M für 1 a, das sind 10OO0 M für 1 Morgen, 
festgesetzte Kaufsumme entspricht nach dem Gutachten der Berginspektion 
den höchsten tu dortiger Gegend für Bauplätze gezahlten Preisen; sie 
ist namentlich mit Rücksicht aus die jahrelange unentgeltliche Benutzung 
der Fläche so hoch angesetzt, so daß auch von der Erhebung einer Pacht 
für die Zeit von ihrer Benutzung bis zum Verkauf Abstand genommen 
worden ist.
	        

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