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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Publication:
Berlin: Heymanns 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Previous Title:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Succeeding Title:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Collection:
Berlin Address Directories
Address Calendars (1818-1918)
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1847
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Note:
S. 309 und 310 im Abschnitt "Berlin" fehlen in der Vorlage und sind nicht digitalisiert.
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12217676
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 6/10:1847
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Calendars (1818-1918)

Chapter

Title:
Adreß-Kalender von Potsdam

Chapter

Title:
Regierung

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
    Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1953 (Public Domain)
  • 24. Februar 1953
  • 27. Februar 1953
  • 5. März 1953
  • 1. April 1953
  • 1. Juni 1953
  • 4. Juli 1953
  • 6. Juli 1953
  • 1. August 1953
  • 18. August 1953
  • 8. September 1953
  • 9. Oktober 1953
  • 31. Oktober 1953
  • 20. November 1953
  • 1. Dezember 1953
  • 31. Dezember 1953

Full text

| Seite % ) 
[ 
tungen vom Neuwert des Sachvermögens nach dem 
Berichterstatiung S 7 Stande vom 31. Dezember vorzunehmen. 
11. Die Haushaltsbuchhaltungen haben monatlich bis 
zum 10. des folgenden Monats der Vermögensbuch- Kapitalvermögen 
haltung eine Aufstellung der vermögenswirksamen 19. Die Vermögensrechnung für das Kapitalvermögen; 
Einnahmen und Ausgaben nach Vordruck Fin. 190 Kontenklasse 1, wird ausschließlich bei der Abtei- 
zu geben (Ausnahme s., Ziff. 4). lung Finanzen des Moagistrats, HR Hauptbuch- 
haltung — Ref. Vermögensbuchhaltung — geführt. 
Buchungsregeln 20. Die Buchungsanweisungen für die Vermögensrech- 
i2. Im Zeitbuch für Zahlungsfälle sind die Monats- nung der staatlichen Verwaltung und deren Ein- 
beträge jedes Einzelplans, im Vermögenssachbuch richtungen der Deutschen Demokratischen Repu- 
die Kontenbeträge zu buchen. blik vom 7. Februar 1953 gelten sinngemäß 
13 Bei der Buchung im Vermögenssachbuch ist zu auch für die Arbeit der Vermögensbuchhaltungen 
beachten, daß die für Neu- und Ersatzbeschaffungen der Abteilungen Finanzen des Magistrats und der 
verausgabten Beträge als Zugang zum Neuwert und, Räte der Stadtbezirke von Groß-Berlin. 
die für Hauptinstandsetzungen verausgabten Be- 
träge als Abgang von der Wertberichtigung zu Inkrafttreten 
buchen sind. 21. Diese Geschäftsanweisung tritt mit dem Tage der 
Abschluß der zentralen Vermögensbuchhaltung Bekanntgabe im Dienstblatt in Kraft. 
‚* Das Referat Vermögensbuchhaltung des HR Haupt- 22. Die Geschäftsanweisung für die Vermögensbuch- 
buchhaltung der Abteilung Finanzen des Magistrats haltungen vom 23. Juni 1952 (DBl. Nr. 47/1952) wird 
hat die Vermögenssachbücher der Räte der Stadt- aufgehoben. 
bezirke nach dem Stande vom 30. September 1953 I. V.: Fengler 
abzuschließen und den Sachgebieten Vermögens- z - 
buchhaltung der Abteilung Finanzen der Räte der stellv. Abteilungsleiter 
Stadtbezirke zu übergeben. Die erste monatliche - . 
Meldung haben die Haushaltsbuchhaltungen für den Abteilung Finanzen 
Monat Oktober 1953 an die Vermögensbuchhaltun- A 3021 c 
gen zu geben (s. Ziff. 11). Nr. 52] 52] Fernruf: 420051, App. 2664 1063] 
Nichtzahlungsfälle FA ) 
15. Für Nichtzahlungsfälle sind den zuständigen Ver- An in Mleelcder des EEE t m dtbezirke 
mögensbuchhaltungen von den Vermögensstellen die Abteilungen des Magistrats 
gemäß Ziff. 23 der Ausführungsanweisungen zur die Abteilungen der Räte der Stadtbezirke - 
Anordnung über die Verwaltung des Vermögens die nachgeordneten Dienststellen, Einrichtungen 
von Groß-Berlin vom 10. Mai 1952 (DBl. Nr. 35/1952) und Betriebe des Magistrats von Groß-Berlin 
Anweisungen für MNichtzahlungsfälle (Vordruck und der Räte der Stadtbezirke 
Fin. 415) zu erteilen. Für die Bescheinigung der n 
sachlichen und der rechnerischen Feststellung sowie Versicherungsschutz 
für das Unterschreiben dieser Anweisungen für Betr.: Dienstblattverfügung Nr. 34 vom 5. August 1953 
Nichtzahlungsfälle durch den Wirtschafter gelten (DBl. 1953 S. 51 und 52). 
die Bestimmungen der Wirtschafts- und Rechnungs- Nach Abschnitt I Abs. 1a der oben genannten Ver- 
ordnung. Die Anweisungen müssen die Vermerke fügung sind ab 1. Januar 1953 Gebäude und Baulich- 
über die Eintragungen in die Anlagenkartei und in keiten, soweit die Gebietskörperschaft Groß-Berlin für 
das Vermögensverzeichnis enthalten. diese Rechtsträger oder Verwalter ist, gegen Feuer 
(Brand, Blitzschlag und Explosion) bei der Vereinigten 
16. ‚Anweisungen für Nichtzahlungsfälle sind zu er- Großberliner WVersicherungsanstalt gemäß Versiche- 
teilen bei rungsvertrag Nr. 151 VEW versichert. ‚Ergänzend hier- 
9 Umsetzungen oder Tausch von Vermögens. Fingarchüfe such uf die I GeBIC der Dean BE. 
objekten, mokratischen Republik belegenen Objekte erstreckt. So- 
b) Ankauf oder Verkauf von gebrauchten Anlage- fern hierfür noch Einzelversicherungsverträge bestehen 
gegenständen, DET ist umgehend zu versuchen, die EEE mit 
ir vom 1. Januar 1953 im Einvernehmen mit 
<) Aussonderungen, der Deutschen Versicherungsanstalt zu lösen und die 
Ankauf oder Verkauf gebrauchter Gegenstände etwa über den 1. Januar 1953 hinaus - gezahlten. Bei- 
Bei Ankauf oder Verkauf von gebrauchten Anlage- dr ETC, ns DNA THE WE 
gegenständen ist der Ausgabe- oder Einnahme- 5 August 1953 zu ereinnahmen (Rückbuchung bei der 
anweisung für die Haushaltsbuchhaltung eine An- Ausgabe). 
weisung für Nichtzahlungsfälle über den Gesamt- Nach Abschnitt II der obigen Verfügung ist es 
betrag des zu- oder abgegangenen Wertes und der pjenststellen, Einrichtungen usw. der Gebietskörper- 
Wertberichtigung (nicht Kauf- oder Verkaufspreis) schaft Groß-Berlin gestattet, über den Rahmen des be- 
beizufügen. Einnahme- oder Ausgabeanweisungen stehenden Versicherungsschutzes hinaus Einzelversiche- 
ohne die Anweisung für Nichtzahlungsfälle sind rungen unter eigener Verantwortung abzuschließen, so- 
nicht auszuführen. weit bei ihnen unter Berücksichtigung der Eigenart 
Die Anweisungen für Nichtzahlungsfälle sind der a a rn EEE 
monatlichen Aufstellung für die Vermögensbuch- aß vor Abschluß der in Betracht kommenden Ver- 
haltung beizufügen. In der Begründung muß der sicherungsverträge — außer Kaskoversicherung — 
Kauf- oder Verkaufspreis angegeben sein. schriftlich die Genehmigung der Abteilung Finanzen 
des Magistrats — HRef. Allgemeine Finanzfragen — 
Abschreibung unter Darlegung der Gründe einzuholen ist. 
18. Die jährliche Abschreibung ist nach den geltenden Hentschke 
Abschreibungssätzen von den Vermögensbuchhal- Kämmerer
	        

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