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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1845
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11974865
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 142:131.1845 SEBI
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
Adreß-Kalender von Schwedt

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1999 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Mai 1999
  • Nr. 2, 15. September 1999
  • Nr. 3, 2. Dezember 1999
  • Nr. 4, 21. Dezember 1999

Volltext

NEE: m. Berlin) 
(3) Für die befristete Übergangsregelung nach 8 7 AGInsO gel- Die Zahlenangaben (Klammerangaben) in den Bezugszeilen 
ten die in Absatz 1 Nr. 2.1, 2.2, 2.5 Buchstabe a und Absatz 2 zum Kostenbeitrag von 3,75 DM lauten neu 
genannten Anforderungen bis zum 15. Juli 2000. Berechnungstabelle für Alleinstehende: (547 + 20 % = 656,40) 
3. Anerkennungsverfahren Berechnungstabelle für Ehepaare: (985 + 20 % = 1 182,00) 
“49: 5 ai i ile zum Kostenbeitrag von 4,05 DM (mit den 
(1) Das LAGeSo erteilt die Anerkennung dem Träger für eine Die Tabellenzei g , £ de 
konkret bezeichnete Verbraucherinsolvenzberatungsstelle. entsprechenden Zahlenangaben 655,00 bzw. 1150,00) ist in 
9) Dis LAGES  ertichtet.die Senat at ir dusti beiden Tabellen ersatzlos zu streichen. 
tet ü 
ED die HOCH: ANGIKSROIDECH SP SVETWÄNENE MEN USUZ (Anmerkung: Diese Einkommensstufe ist durch die RS-Erhö- 
. hung überholt worden.) 
4. Schlussbestimmungen 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. September IL. 
1999 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. August 2004 außer Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 
Kraft. 1999 in Kraft. 
(2) Gleichzeitig treten die Vorläufigen Ausführungsvorschrif- 
ten zur Anerkennung von Verbraucherinsolvenzberatungs- 
stellen (AV-AGInsO) vom 23. Juli 1998 (ABl. S. 3098/DBIl. IV 
S. 41) außer Kraft. . . 
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 
. . An die Bezirksämter ABl. S. 4946 
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Landesamt für Gesundheit 
a - und Soziales Berlin 
An die Bezirksämter ABI. S. 4946 nachrichtlich . 
das Landesamt für Gesundheit an die Senatsverwaltung für Finanzen 
und Soziales Berlin die Senatsverwaltung für Schule, Jugend 
nachrichtlich und Sport 
an die Senatsverwaltung für Schule, Jugend 
und Sport . X 
den Präsidenten des Rechnungshofes Verwaltungsvorschriften zu ' Anderung 
der Ausführungsvorschriften für die Gewährung 
N von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den 
Verwaltungsvorschrift zur Anderung 88 11 bis 26 des Bundessozialhilfegesetzes 
der Ausführungsvorschriften über die Gewährung außerhalb von Anstalten, Heimen 
der stationären oder fahrbaren Mittagstische oder gleichartigen Einrichtungen (AV-Hilu) 
nach dem Bundessozialhilfegesetz 
(AV-Mittagstisch) Vom 26. November 1999 
Vom 20. September 1999 GesSoz V A 24 
GesSoz V D 33 Telefon: 90 28 - 28 17 oder 9028 - 0, intern 928 - 28 17 
Telefon: 90 28 - 28 41 oder 9028 - 0, intern 928 - 28 41 Aufgrund des $5 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes- 
sozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471), zuletzt 
Aufgrund des $5 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes- geändert durch Artikel IX des Gesetzes vom 25. Juni 1998 
sozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471), zuletzt (GVBl. S. 177), wird bestimmt: 
geändert durch Artikel IX des Gesetzes vom 25. Juni 1998 
(GVBl. S. 177), wird bestimmt: IL 
Die Ausführungsvorschriften für die Gewährung von Hilfe 
L zum Lebensunterhalt nach den $$ 11 bis 26 des Bundessozial- 
Die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der statio- hilfegesetzes außerhalb von Anstalten, Heimen oder gleich- 
nären oder fahrbaren Mittagstische nach dem Bundessozial- artigen Einrichtungen (AV-Hilu) vom 23. Januar 1991 (ABl. 
hilfegesetz (AV-Mittagstisch) vom 18. September 1989 (ABl. S.347/DBl. IV S. 7), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- 
S. 2114/DBl. IV S. 29), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- schriften vom 15. Juli 1999 (ABl. S. 3034/DBIl. IV S. 51), wer- 
schriften vom 25. Juli 1996 (ABl. S. 2780/DBl. IV S. 41), wer- den wie folgt geändert: 
den wie folgt geändert: . 
Die Nummer 21 wird wie folgt geändert: 
1. Der letzte Satz von Nummer 15 erhält folgende Fassung: Absatz 4 Satz 7 wird gestrichen. 
„Sie treten mit Ablauf des 30. September 2001 außer Kraft.“ 
2. Die als Anlage in der Fassung vom 25. Juli 1996 beigefüg- Il. 
ten Berechnungstabellen werden rückwirkend zum 1. Juli 1999 Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
wie folgt geändert: Ll. Dezember 1999 in Kraft. 
Schriftleitung: Verwaltungsdruckerei Berlin — Ill A —, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 40, Telefax: 61 00 08 - 21. 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 0. 
104 8 DBI.IV Nr. 4 / 21. 12. 1999
	        

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