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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Title:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Publication:
Berlin: Heymanns 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Previous Title:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Succeeding Title:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Collection:
Berlin Address Directories
Address Calendars (1818-1918)
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1843
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11958750
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Zs 142:129.1843 SEBI
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Calendars (1818-1918)

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (44), 23. Januar 1969
  • Nr. 2 (45), 13. Februar 1969
  • Nr. 3 (46), 27. Februar 1969
  • Nr. 4 (47), 13. März 1969
  • Nr. 5 (48), 27. März 1969
  • Nr. 6 (49), 24. April 1969
  • Nr. 7 (50), 8. Mai 1969
  • Nr. 8 (51), 22. Mai 1969
  • Nr. 9 (52), 12. Juni 1969
  • Nr. 10 (53), 26. Juni 1969
  • Nr. 11 (54), 9. Juli 1969
  • Nr. 12 (55), 10. Juli 1969
  • Nr. 13 (56), 25. September 1969
  • Nr. 14 (57), 28. September 1969
  • Nr. 15 (58), 9. Oktober 1969
  • Nr. 16 (59), 23. Oktober 1969
  • Nr. 17 (60), 13. November 1969
  • Nr. 18 (61), 27. November 1969
  • Nr. 19 (62), 11. Dezember 1969
  • Nr. 20 (63), 17. Dezember 1969
  • Nr. 21 (64), 18. Dezember 1969
  • Nr. 22 (65), 19. Dezember 1969

Full text

468 
55. Sitzung vom 10. Juli 1960 
Heubaum 
vom Land Berlin. — Wir meinen hier allerdings, daß 
das nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist, weil nach 
dem Vertrag, wie er mit der Avalon vorgesehen ist, die 
gesamten Rechte, die für die öffentliche Verkehrsnut 
zung erforderlich sind, nun dem Land Berlin unentgelt 
lich zufallen werden. Andererseits müßte das Land Ber 
lin immerhin 12 Millionen nach dem jetzigen Preisstand 
für den Erwerb der Grundstücke aufbringen und müßte 
später möglicherweise das wirtschaftliche Risiko für den 
privatwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes über 
nehmen, das heißt für Anlagen, die zu betreiben weiß 
Gott nicht Aufgabe der öffentlichen Hand wäre. 
Ich möchte nun zu den einzelnen Punkten der Auflage 
kommen und dabei gleich den Abänderungsantrag, den 
die F.D.P. gestellt hat, in die Betrachtungen mit ein 
beziehen. 
Zum Punkt 1; Dem Hauptausschuß hat zur Informa 
tion eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Avalon Vor 
gelegen. Ich glaube, daß es über die Möglichkeiten 
des Hauptausschusses hinausgeht, eine solche Wirt 
schaftlichkeitsberechnung im Detail zu beurteilen. 
(Abg. Schmitz: Eine solche bestimmt!) 
— Überhaupt im Detail eine Wirtschaftlichkeitsberech 
nung für ein so großes Objekt im Hauptausschuß zu 
beurteilen. — Aber schon bei oberflächlicher Betrach 
tung haben wir diese Wirtschaftlichkeitsberechnung 
außerordentlich skeptisch aufgenommen. Deshalb ist auf 
unsere Anregung hin der Punkt 1 der Auflage zustande 
gekommen, wobei wir davon ausgegangen sind, daß die 
bankübliche Prüfung, die dort festgelegt worden ist, 
durch die Berliner Industriebank nicht nur eine Prü 
fung nach allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten 
beinhalten sollte, sondern auch die Prüfung der 
Wirtschaftlichkeit des Einzelobjekts, also hier des Ob 
jektes „Steglitzer Kreisel“. Wenn die F.D.P. dazu einen 
Abänderungsantrag vorgelegt hat, dann glauben wir, 
daß sich das voll auch mit unserer Auffassung deckt und 
hier nur noch eine Präzisierung dessen vorliegt, was 
an sich bei dieser Ziffer bereits gemeint war. Wir wären 
also ohne weiteres einverstanden mit dieser Formulie 
rung und würden ihr zustimmen. 
Zum Punkt 2: Wir halten es für notwendig, daß die 
öffentlich genutzten Teile des Hochbaues nach einer 
gewissen Frist als Teileigentum erworben werden, 
damit das Bezirksamt Steglitz hier nicht ständig ab 
hängiger Mieter — und da darf man ja davon ausgehen, 
daß der Preis, der heute als Quadratmeterpreis fest 
gelegt ist, sich möglicherweise in der Zukunft erheblich 
nach oben ändert — bleibt, sondern daß hier eine 
gewisse Unabhängigkeit geschaffen werden sollte. Dabei 
haben wir allerdings gegen eine anteilige Übernahme 
der erststelligen Hypothek keine Bedenken. Wir sind 
im Gegenteil der Meinung, daß eine lastenfreie Über 
nahme den Bauträger günstiger stellen würde, weil da 
mit nämlich ein höherer Kaufpreis zu zahlen wäre und 
der Rest, der umzuschulden wäre, also das, was in Zif 
fer 4 genannt ist, der Differenzbetrag zwischen Kauf 
preis und den 32,8 Millionen, dann niedriger wäre, 
damit also eine günstigere Lage für die Avalon 
eintreten würde. Wir würden insoweit hier die F.D.P.- 
Fraktion bitten, noch einmal zu überprüfen, ob sie an 
dieser Änderung festhalten will. Daß der erststellige 
Hypothekengläubiger der Einräumung von Teileigen 
tum zustimmt, das muß allerdings nach unserer Auf 
fassung auch vorher sichergestellt werden. 
Auch zum Punkt 3, der hier von der F.D.P. noch 
zusätzlich eingefügt werden soll, ist von unserer Seite 
aus keine Einwendung zu machen. Wir sind der 
Meinung, daß das Aufrücken der Schuld in der 
Rangfolge durchaus richtig ist und eigentlich auch 
automatisch eintritt. 
Der entscheidende Änderungsantrag der F.D.P. 
scheint uns in dem Zusatz der neuen Ziffer 5 zu liegen. 
Hieran wird sich nach unserer Auffassung entscheiden, 
ob die Avalon, deren Gesellschafter nach dieser Änderung 
dann die persönliche Haftung für die Restschuld zu 
übernehmen haben, sich selbst eine ausreichende 
finanzielle Grundlage gegeben hat. Wir stimmen also 
auch dieser Änderung zu, weil wir davon ausgehen, daß 
es das Recht dieses Hauses ist, sicherzustellen, 
(Frau Abg. Dr. Barowsky: Auch die Pflicht!) 
— ja, auch die Pflicht, selbstverständlich —, daß, wenn 
das Land Berlin sich an einem solchen Projekt mit 
erheblichen privaten Interessen beteiligt, dabei dem 
Land Berlin kein Schaden entsteht, nämlich dadurch, 
daß möglicherweise Private verdienen. 
Wir wären also voll einverstanden, mit der einen 
Einschränkung bei der Ziffer 2, diese Änderungen an 
den Punkten, die in der Beschlußempfehlung des 
Hauptausschusses bereits stehen, vorzunehmen, und 
würden dem insoweit voll zustimmen. Wir gehen bei 
unserer Zustimmung aber auch davon aus, daß der 
Senat vor Abschluß der Verträge, die notwendig sind, 
klärt, ob alle Punkte, die hier vom Abgeordnetenhaus 
als Auflage beschlossen werden, auch durchgeführt wer 
den können. 
(Abg. Schmitz: Das ist ja wohl selbstverständlich!) 
— Ich stelle es aber trotzdem nochmal ausdrücklich 
fest. — 
(Abg. Schmitz: Bei dem Senat ja, da haben Sie recht.) 
Ich möchte zum Schluß noch eine Bemerkung machen 
zu der Ankündigung der CDU-Fraktion, daß sie erwä 
gen will, einen Untersuchungsausschuß wegen der 
Grundstücksangelegenheiten zu beantragen. 
(Zurufe von der CDU: Nicht nur! Wir 
machen noch mehr!) 
Wir sind der Auffassung, wenn hier Verdacht geäußert 
wird auf Unregelmäßigkeiten, dann sind auch wir daran 
interessiert, daß das geklärt wird, damit solche Dinge 
nicht im Raume bleiben. Wir sind der Auffassung, daß 
dieser von Ihnen geäußerte Verdacht nicht begründet 
ist. Wir werden uns aber, wenn ein solcher Antrag von 
Ihnen kommt, ihm nicht entgegenstellen. 
Stellv. Präsident Lorenz: Gestatten Sie eine Zwi 
schenfrage ? 
Heubaum (SPD); Bitte schön, Herr Dr. Behrendt. 
Dr. Behrendt (CDU): Herr Kollege Heubaum, würden 
Sie mit mir übereinstimmen, daß es im Wesen eines 
Untersuchungsausschusses nicht liegt, irgend jemand 
anzuschwärzen oder anzuklagen, sondern Tatbestände 
aufzuhellen ? 
Heubaum (SPD): Wir glauben, daß die Tatbestände, 
die Sie vermuten, die dann sicherlich klargestellt wer 
den müssen, nicht gegeben sind. 
(Zuruf von der CDU: Woher wissen Sie, was wir 
vermuten? — Abg. Luster: Welche Sauereien 
vermuten wir eigentlich ?) 
Ich möchte aber auch noch hier betonen, meine 
Damen und Herren, daß diese Fragen, die heute hier 
zur Entscheidung stehen, nämlich die Beteiligung an 
der Finanzierung des Projektes, mit dem, was von 
Ihnen geäußert wurde im Hinblick auf die Grundstücke, 
an sich nichts zu tun hat, und in keinem unmittelbaren 
Zusammenhang steht. — Ich danke. 
(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.) 
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat Herr Senator 
Schwedler.
	        

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