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Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1841 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1841 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1841
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11934139
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Kapitel

Titel:
Erste Abtheilung. Adreß-Kalender von Berlin

Kapitel

Titel:
B. Militair-Staat

Schnellzugriff

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  • Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1841 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Stempel: Bibliothek d. K. Ministeriums des Innern ; Stadtarchiv Berlin ; Bibliothek des Hauptarchivs für Behördenakten
  • Erste Abtheilung. Adreß-Kalender von Berlin
  • Erklärung der Bezeichnungen
  • Alphabetische Uebersicht der Rubriken
  • Königliches Haus
  • B. Militair-Staat
  • C. Civil-Staat
  • Allgemeiner nützlicher Nachweiser
  • Register der Namen
  • Zweite Abtheilung. Adreß-Kalender von Potsdam, Brandenburg, Charlottenburg, Frankfurt, Neu-Ruppin, Prenzlow und Spandow

Volltext

B. 
Militair - Staak. 
Militair-Staat. 
2 
(Die erſten Kurfürſten von Brandenburg hatten gleich den übrigen Fürſten als 
fieheunde Truppen nur eine Leibwache von etwa 100 Mann, zuerſt Einſpänniger dann 
Trabanten genaunt, deren zuerſt 1571 unter Johann Georg Erwähnung geſchieht, und 
einige Compagnien Landsknechte, welche die Feſtungen beſesten, deren Zahl unbekanut 
iſt. Die Stärke der Trabanten war meiſt ſich nicht immer gleich, deun Johann Sieg- 
mund hatte 1615 nur deren 5. Iohann Georg errichtete etwa 1593 eine adelige Leib- 
garde aus 24 jungen Leuten vom Adel, welche jährlich, ſo wie die Trabauten, von 
neuem verpflichtet wurden. Bei ausbrehendem Kriege wurde der Bann aufgeboten, 
wobei die Edelleute die Reiterei, die Lehnleute das Fußvolk bildeten. Die Officiere wur- 
den von dem Kurfürſten ernannt; der Sold wurde von den Ständen gewöhnlich nur 
auf drei Monate gezahlt, nach deren Ablauf die Truppen angeinander gingen. Unter 
Georg Wilhelm wurden 1620 auf dieſe Weiſe Truppen geſammelt, allein die Stände 
fonnten dieſe nicht unterhalten, und man ertheilte den Soldaten das Vorrecht im Lande 
Almoſen zu ſammeln und' befahl den Landbewohnern, jedem der ſie anſpräche einen Hel- 
ler zu geben. Eben derſelbe erließ 1623 einen Befehl; wonach die geſammte Manuſchaft 
im ganzen Lande, mit Ausſchlus der Geiſtlichen und Schöppen, ſich an beſtimmten Orten 
bewaffnet und gerüftet verſammeln'mußten. Hieraus wurden 10 Schwadrone Reiter und 
23 Kompagnien Fußvolk ausgewählt, zuſammen etwa 4000 Mann. Dieſe ſollten 
zwar 1635 auf 25,000 erhöht werden ; es kamen äber nie über 11,000 zuſammen, 
und bei dem Abſterben Georg Wilhelms beſtanden die Truppen nur aus 3 bis 4000 
Maun Fußvolk und 2000 Reitern, die in den Feſtungen vertheilt waren. Die Erſte» 
ren waren 1631 gleichförmig blau gekleidet, was als etwas ungewöhnliches Aufſehen 
erregte. 
So wie der Zuſtand der Soldaten war, eben ſo waren auch die übrigen Kriegs- 
bedürfniſſe beſchaffen. Kurfürſt Friedri< 1. hatte nur eine 24pfündige Kanoue, die er 
zur Einnahme der Burgen widerſetzlicher Edelleute benutzte. Die geſammte Artillerie, 
welche Georg Wilhelm 1627 auf ſeinem Zuge nach Preußen mitnahm, betrug nur 
41 Mann. 
Kurfürſt Friedrich Wilhelm dankte gleich nac< dem Antritt ſeiner Negierung einen 
Theil ſeiner Truppen ab, oder überließ ſie dem Kaiſer und behielt nur 2000 Männ 
Fußvolk und 200 Reiter, die na< Bedürfniß vermehrt oder verringert wurden. In 
dem Kriege gegen Polen ſoll die Neiterei 14000 Mann ſtark geweſen fein, die auch 
Kanonen bei ſich führte." Unter ſeiner Regierung wurden die Truppentheile feſt ge« 
ordnet; vier Compagnien, jede von 150 Mann, bildeten ein Bataillon ; jede Schwa- 
dron beſtand aus 120 Mann. Ein Drittheil des Fußvolks war mit Piken verſehen, 
die übrigen hatten Musketen und fochten in 5 bis 6 Gliedern. Das Fußvolk war 
einförmig in blau gekleidet und hatte lange Mäntel, die aufgerollt auf den Schul- 
tern getragen wurden. Die Reiter waren nach alter Art bewaſſnet und mußte ſich 
jeder ſelbſt mit Pferd, Kleidung und Nüſtung verſehen. Zuerſt wurden die Truppen 
von den Hülfsgeldern beſoldet, welche Oeſtreich, Schweden, Fraukreich und Spanien 
zahlten ; ſpäter wurden ſie von der Städte-Acciſe beſoldet, die 1676 eingeführt wurde, 
und betrug der Sold für einen Infanteriſten monatlich ein und einen halben Thaler
	        

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