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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg : auf das Jahr ...
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
105 (1819)-200 (1914)
ZDB-ID:
2846413-8 ZDB
Frühere Titel:
Adreß-Kalender der Königlichen Hofstaaten der Obersten Staats-Behörden und der Provincial- und deren Unter-Behörden in den Königlich Preußischen Haupt- und Residenz-Städten Berlin und Potsdam für das Jahr ...
Spätere Titel:
Adreßkalender für die Königlichen Residenzstädte Berlin, Potsdam, Charlottenburg und die Städte Berlin-Schöneberg, -Wilmersdorf, -Lichtenberg, Neukölln sowie für die Gemeinde Berlin-Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1837
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11940827
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/10:1837
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adresskalender (1818-1918)

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • 8. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 22. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 19. März 1943
  • 26. März 1943
  • 31. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 30. April 1943
  • 3. Mai 1943
  • 7. Mai 1943
  • 14. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 9. Juli 1943
  • 12. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 27. August 1943
  • 17. September 1943
  • 24. September 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 5. November 1943
  • 9. November 1943
  • 12. November 1943
  • 26. November 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943

Volltext

Seite 34] 
Nr. 42 
besondere auch die Heranziehung der Empfänger von ' heitsamt zusätzliche Leistungen für erforderlich ge- 
Tb-Hilfe und der nach bürgerlichem Recht Unterhalts- halten werden, kann die städtische Tb-Hilfe einsetzen. 
pflichtigen zum Kostenersatz (vgl. Abschn. 1X). Dr tr Abgrenzung zwischen Sozialversicherung 
un -Hilfe wird später mitgeteilt werden. 
IV. Örtliche Zuständigkeit 1 Die DtSChG vn pe . me 
. Ar „1: alle Leistungen nach ‘der über -Hilfe eil- 
Innerhalb der Reichshauptstadt Berlin ist für die pehandlung, Absongerung Pflege und eirtschaftliche 
NET ung I Rapıt Sie der ne Fürsorge) für folgenden Personenkreis zu über- 
. s 1. = = : 
Ständig. in dessen Bereich die Empfänger der Tb-Hılfe, ne . . 
d.h. der Erkrankte oder seine in der wirtschaftlichen % für aktive Beamte, Beamtenanwärter, Beamte im 
Fürsorge zu betreuenden Angehörigen wohnen oder A Lehrlinge, Junghelfer, Hoch- 
sich nicht nur vorübergehend aufhalten. Dies gilt für SChul- und Fachschulpraktikanten, Angestellte und 
Angehörige des Kranken auch dann, wenn für den rbeiter der Deutschen Reichsbahn und die von 
Kranken ein anderer Verwaltungsbezirk oder ein * Sozialversicherungsträgern der Deutschen Reichs- 
anderer Gau- (Landes-) Fürsorgeverband zuständig ist. bahn betreuten Gepäckträger und Bahnagenten. 
L die mit Ruhegehalt, Wartegeld oder Unfallrente 
V. Personenkreis der Deutschen Reichsbahn, Ruhegeld der Reichs- 
. versicherungsanstalt für Angestellte oder Inva- 
‚Bei der Abgrenzung des Personenkreises, der für lidenrente der Reichsbahn- Versicherungsanstalt 
Leistungen der Tb-Hilfe in Betracht kommt, ist eine ausgeschiedenen Gefolgschaftsmitglieder, 
Prüfung nach c‘ Hinterbliebene der unter.a und b genannten Per- 
a) medizinischen, DT die EB Da De En An 
Ss ; von der eichsbahn- Versicherungsanstalt, der 
BD LE A für  Augestellle oder 
c) staals 5 er. Reichsbahnausführungsbehörde für Unfall- 
d) familienrechtlichen versicherung erhalten, oder die Anwartschaft auf 
Voraussetzungen vorzunehmen. DEN aus der Reichsbahn-Versicherungsanstalt 
Zu a. Medizinische Voraussetzungen d) die nn A hs bahnpeamien - KTAnKENVErSOr” 
& re . 5 ung, der Reichsbahnbetriebskrankenkasse, der 
ünter Ne s  eScbente N SorSChralten zn echten Nach Krankenkasse der ehemaligen österreichischen 
der Diagnosenordnung für die Berliner Tuberkulose- EEE 0, Chöri CORE SHE TC RE 
fürsorgestellen — DBl V1/1943 Nr.9 S.11 — fallen annten P ne OTISEn A 
unter die Tb-Hilfe alle Fälle unter. den Ziffern 1—28 ANNO. EPSONEH;. u . 
und unter Ziffer 32 (bei Folgen der Knochen- und °) die sonstigen Familienangehörigen ohne eigenes 
gelenliuberkulose). Hier a DIS’ € EENaNMICH Personen Jehen Kud von 
Bei den bisher als Fürsorgefälle — entsprechend ; en ; y 
Ziff. 1—28 der N Dinguosenordumg für die Berliner ihnen überwiegend unterhalten werden. 
Tuberkulosefürsorgestellen — geführten Kranken Die Deutsche Reichbahn bedient sich bei der 
können die medizinischen Voraussetzungen zur Auf- Durchführung der Tuberkulosefürsorge und der Ge- 
nahme in die Tb-Hilfe zunächst als vorliegend er- DOhTUnG, der Leistungen der Tb-Hilfe wie bisher der 
achtet werden. Es sind aber spätestens im Laufe des Bezirksfürsorgen des Reichsbahn - Kameradschafts- 
Kalenderjahres 1943 vor allem die Diagnosen der Werkes; die hierbei mit den Gesundheitsämtern und 
Ziffern F c16—20 und F d23, 25 und F e 27 eingehend Gau- (Landes-) Fürsorgeverbänden aufs engste zusam- 
nachzuuntersuchen, ob es.sich noch um aktive Krank- menarbeiten werden. 
heitsfälle handelt (sonst Überführung nach Ziff. U a 30 In Betracht kommende Antragsteller aus dem vor- 
bzw. Üb32). Mit der Überführung in die Reihe der bezeichneten Personenkreis sind daher an das Reichs- 
Überwachungsfälle erlischt grundsätzlich die Voraus- bahn-Kameradschaftswerk. Reichsbahn-Bezirks-Für- 
setzung für den Personenkreis der Tb-Hilfe, sorge. Berlin, Berlin W 9. Köthener Str. 8/9, zu ver- 
weisen. 
Zu b. Wirtschaftliche Voraussetzungen Von dem Reichsbund der Deutschen Beamten, der 
Zu beachten sind die im 83 der VO festgelegten Deutschen Reichspost, den Polizeidienststellen und 
Einkommensgrenzen, bei deren Nichterreichung die dem NS-Lehrerbund wird Tb-Hilfe an ihre Angehö- 
Tb-Hilfe zu gewähren ist, soweit die erforderliche rigen und Mitglieder nicht FT In Betracht kom- 
Hilfe nicht durch Träger .der Sözialversicherung ge- mende Kranke aus diesem Personenkreis fallen daher 
währt wird oder anderweitig sichergestellt ist. unter die städtische Tb-Hilfe. 
Bei den zur Einkommensteuer Veranlagten ist Die familienunterhaltsberechtigten Angehörigen 
steuerpflichtiges Einkommen däs im Einkommen- von im Wehrdienst stehenden Tb-Kranken erhalten 
steuerbescheid nach Abzug der steuerfreien Beträge den Familienunterhalt weiter. Wirtschaftliche Tb- 
als „zu versteuern‘ angegebene Einkommen. Bei den Hilfe kommt daher für sie nicht in Betracht. 
nicht zur Einkommensteuer Veranlagten ist grund- . z ans . 
sätzlich davon auszugehen, daß .das steuerpflichtige . Wird ein familienunterhaltsberechtigter at 
Einkommen die im 8 3 der VO angegebenen Beträge  ieeuer Erkrankung In die A1 re O1 
nicht übersteigt. ; TS beschränken sich die Leistungen der Tb-Hilfe ’auf 
Nach $ 4 der VO kann zur Vermeidung von Härten [7e;]behandlung, Absonderung und Pflege, Die Kosten 
und wenn die Gefahr besteht, daß ohne die Tb-Hilfe qafür sind von den Abteilungen für eaimilenunter- 
die erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht aus- halt W zu erstatten und bei diesen von den Abtei- 
reichend durchgeführt werden, auch dann Tb-Hilfe (ungen für Familienunterhalt T zum 5. j. M. für den 
gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen über- Vormonat anzufordern — Muster s. Anl. 1 —. Wirt- 
Schritten werden, schaftliche Tb-Hilfe kommt für den Erkrankten und 
Die Tb-Hilfe für reichsgesetzlich Versicherte — seine in Nr. 21 Abs.2B des 1. RdErl aufgeführten 
einschl. Rentenbezieher — und ihre Angehörigen Angehörigen nicht in Betracht, solange sie Familien- 
(s. VII B) soll von den Versicherungsträgern in dem unterhalt oder Umstellungsbeihilfe von den Ab:tei- 
erforderlichen Umfange durchgeführt werden. Ver- lungen für Familienunterhalt W erhalten: Nach Ein- 
sicherte Kranke und ihre Angehörigen sind daher stellung des Familienunterhalts oder der Umstellungs- 
an die zuständigen Versicherungsträger zu verweisen. beihilfe sind die Erkrankten und ihre Angehörigen in 
Nur soweit diese nicht eintreten oder vom Gesund- vollem Umfange in die Tb-Hilfe zu übernehmen.
	        

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