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Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Neukölln
Titel:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Schlagworte:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. April 1919
Erschienen:
, 1919-04-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • 21. März 1919
  • 28. März 1919
  • 11. April 1919
  • 25. April 1919
  • 9. Mai 1919
  • 23. Mai 1919
  • 4. Juni 1919
  • 27. Juni 1919
  • 18. Juli 1919
  • 22. August 1919
  • 5. September 1919
  • 26. September 1919
  • 22. Oktober 1919
  • 21. November 1919
  • 12. Dezember 1919
  • 22. Dezember 1919

Volltext

Zweckverband hat bei seiner ganzen Konstruktion nicht das erfüllt, was allgemein erwartet wurde. Es sei undenkbar, hier eine bessernde Hand anzulegen, weil der Schaden, der zu heilen ist, viel zu groß ist, als daß er durch solche kleinen M ittel beseitigt werden könnte. Unsere gemischte Kommission hat aber auch die zweite Möglichkeit, die Schaffung einer Gesamt­ gemeinde nach dem Vorschlage des Bürgerausschusses Groß-Berlin ablehnen zu müssen geglaubt, und zwar aus mehreren Gründen. Die Gesamtgemeinde will, wie seitens des Herrn Antragstellers auch ausgeführt worden ist, den einzelnen Vorortgemeinden ein ge­ wisses Gebiet der Verwaltung belassen. Die Gesamt­ gemeinde soll aber gesetzlich das Recht der sogenannten Kompetenz-Kompetenz zugewiesen erhalten, das be­ deutet das Recht, daß die Gesamtgemeinde aus sich heraus bestimmt, welche Verwaltungszweige nunmehr zur Zuständigkeit der Gesamtgemeinde gehören sollen. Diese Möglichkeit würde eine dauernde Unruhe in die Verwaltung der einzelnen Gemeinden bringen, weil sie nie absehen kann, w ann die Gesamtgemieinde jenes Gebiet, mit dem sie sich gerade beschäftigte, das sie be­ sonders fördern, das sie ausbauen will, pflegen will, an sich ziehen wird. Die Verwaltung der einzelnen Gemeinde weiß nie, w ann die Gesamtgemeinde kom­ men und sagen wird: Das ist Aufgabe der Gesamt- gemeinde, damit hat die Einzelgemeinde nichts zu tun. Aus diesem einen Grunde schon, aus diesem Verwal- lungszweckmäßigkeitsgrunde, mußte man dieser Lösung skeptisch gegenüberstehen. Aber, w as für unsere Ver­ hältnisse in Neukölln ganz besonders die Lösung in Gestalt der Gesamtgemeinde unmöglich macht, das ist die finanzielle Seite der Frage. Würde die Gesamt­ gemeinde das Recht bekommen, die Ausgaben, die aus den Gesamtgemeinde-Angelegenheiten entstehen, auf die einzelnen Gesamtgemeindemitglieder umzulegen, durch Sondersteuern, die neben den Steuern, die die einzelne Gemeinde weiter erheben wird, zur Erhebung kommen, so würden unsere Finanzverhältnisse, die durch dle überaus starken Kriegslasten so ungünstig beeinflußt sind, vollends in Unordnung geraten, und es ist auch schon hervorgehoben worden, daß es un­ denkbar ist, daß wir nun für alle Zeiten die schweren Kriegslasten zu tragen haben sollen und für die Zu­ kunft nur einige Ausgaben, vielleicht für die Schul- und Armenverwaltung, vielleicht für das Siedelungs­ wesen und die Wohnungsfürsorge aus die Gesamt­ gemeinde übernommen werden sollen, ohne daß sich die Gesamtgemeinde jedoch verpflichtet fühlt, die bereits entstandenen Schulden, die aus ganz besonderen Ur­ sachen die einzelne Gemeinde belasten, zu übenehmen. W>r verlangen etwas ganz Selbstverständliches, wenn wir zum Ausdruck bringen, daß die Lasten, die der Krieg den ärmeren Gemeinden auferlegt hat, weil sie die größte Zahl von Kriegsteilnehmern gestellt haben, nicht dauernd auf den ärmeren Gemeinden lasten bleiben sollen, sondern wir müssen uns auf den Standpunkt stellen, daß die reichen Gemeinden, die bei den Kriegslasten geschont worden sind, die nur Bruchteile von dem an Kriegs a usgaben gehabt haben , was wir im Interesse der minderbemittelten Bevölke­ rung haben aufbringen müssen, nicht frei in Zukunft ausgehen dürfen. Weil die Gesamtgemeinde nach den Entwürfen, die bisher zu meiner Kenntnis gekommen sind, diese Lösung für die Vergangenheit nicht bringen kann, deswegen ist sie auch aus finanziellen Gründen für uns nicht möglich. Die Kommission hat dann die dritte Möglichkeit, die Schaffung von Kranzgemeinden um B erlin herum, erörtert. Das will bedeuten, daß die Gemeinden sich zusammenfinden, aus freiem Entschlüsse eine größere Gemeinde bilden, so daß man um das Zentrum Berlin herum etwa 7 bis 10 größere Vorortgemein­ den erhält und daß damit eine Lösung gesunden wäre. D as kann natürlich keine Lösung sein, denn gegen diese Lösung spricht namentlich der Umstand, daß die reichen Gemeinden sich mit den reichen und die armen Ge­ meinden sich mit den armen verbinden sollen und daß dann eine Besserung in den finanziellen Verhältnissen eintreten sollte, ist natürlich ein Unding. Das ist auch : sehr bald von der Berliner Vorortgemeinschaft erkannt worden, und sie hat erklärt, daß neben dieser Gruppie­ rung, die den einen Vorteil hat, daß nämlich die Diffe­ renzen zwischen den benachbarten Gemeinden aus ein M inimum heruntergebracht würden, indem wenige größere Gemeindegebilde geschaffen würden, noch ein sogenannter Lastenausgleich geschaffen werden müßte. Die reicheren Kranzgemeinden müßten sich auch an den j Lasten der ärmeren Gemeinden und Gemeindever­ bände beteiligen; doch ist nicht zu verkennen, daß diese Lösung einer Kranzgemeindegestaltung den Lastenaus­ gleich nicht irgendwie in vollkommener Weist schafft, ■ denn ganz mit Recht können die Gemeinden, die da zahlen sollen, auch für sich ein Mitbestimmungsrecht verlangen. M an kann auch sagen: Zahlungsgemein- | schuft setzt unbedingt Berwaltuiigsgemeinschaft vor- 1 aus, und deswegen würde diese Lösung, wenn sie wirf- I lieh zustande kommen sollte, nur einen Übergangs- ; zustand darstellen', w as übrigens auch bezüglich der Ge- ! samtgemeinde Groß-Berlin zutreffend ist; wie dies von den Verfechtern dieser Idee auch anerkannt wird. Alle ; diese Lösungen sind für uns nicht annehmbar. Bliebe i also die fernere Lösung der radikalen Eingemeindung, j aber da hat unsere Kommune einen Standpunkt ein« i genommen, der, wie ich annehme, auch von der jetzi- ! gen Stadtverordnetenversammlung gebilligt werden : wird: Eine krasse Eingemeindung in dem altherge- | brachten Sinne, nämlich dahin, daß eine Vorort­ gemeinde aufhört zu bestehen und Bestandteil nunmehr der größeren Gemeinde wird, dergestalt, daß etwa ein oder zwei oder einige Stadtverordnete und M a­ gistratsmitglieder in die große Gemeinde eintreten und damit die Sache erledigt ist, eine solche Lösung können wir als den jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen ent­ sprechend keineswegs anerkennen. W ir haben des­ halb einmütig in der Kommission die radikale Einge­ meindung im alten Sinne abgelehnt, aber aus den vorher erörterten finanziellen und wirtschaftlichen Not­ wendigkeiten heraus die Schaffung eines neuen Ge­ bildes und zwar eines Einheitsgebildes für das Richtige und für die allein mögliche Lösung bettachtet. Von dieser Stellungnahme haben wir auch dem Ministerium in einer Eingabe Mitteilung gemacht, und es hat dann am 1. M ärz ü. I . eine erneute Besprechung im M i­ nisterium des In n e rn stattgefunden, in der etwa 70 Gemeindevertreter berichtet haben, w as in den einzel­ nen Gemeinden an Meinungen über die Lösung der G roß-Berliner Frage vorliegt. Seitdem haben wir von der ganzen Angelegenheit nichts mehr gehört. Welche Auffassung das Ministerium nunmehr von der Frage hat, kann man nur entnehmen aus einem Auf­ satz, den der Unterstaatssekretär Dr. Freund in der „Vossischen Zeitung" veröffentlicht hat. E s ist anzu­ nehmen, daß diese Stellungnahme auch dem Gesetzent­ wurf entspricht, der jetzt im Ministerium beraten wer­ den soll. Von W ert ist dabei besonders die Feststellung, daß eine schnelle Lösung unbedingt erfolgen muß, und zwar nicht bloß aus der Begründung heraus, die in dem Aufsatz angeführt ist, daß sonst die Arbeiter- gemeinden des Ostens und Nordens unter der Loft : der durch den Krieg verursachten Ausgaben zusammen­ brechen müßten, kein Lastenausgleich könnte den Zu- ' sammenbruch aufhalten, nur hinhalten, ein Grund, der von uns auch geltend gemacht worden w ar; aber nicht

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