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Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Neukölln
Titel:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Schlagworte:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. April 1919
Erschienen:
, 1919-04-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • 21. März 1919
  • 28. März 1919
  • 11. April 1919
  • 25. April 1919
  • 9. Mai 1919
  • 23. Mai 1919
  • 4. Juni 1919
  • 27. Juni 1919
  • 18. Juli 1919
  • 22. August 1919
  • 5. September 1919
  • 26. September 1919
  • 22. Oktober 1919
  • 21. November 1919
  • 12. Dezember 1919
  • 22. Dezember 1919

Volltext

SSürgerbeputierten aus den Reihen der Angestellten, Lehrer, Beamten und Arbeiter gewählt werden. W ir stehen auf dem Standpunkt, daß alle diese Anstellungs­ fragen nicht eine ureigenste Angelegenheit der be­ treffenden Betriebe sind, sondern die Arbeiter, Ange­ stellten, Beamten und Lehrer sollen in enger Fühlung­ nahme mit ihren Berufsorganisationen' olle diese F ra ­ gen regeln, und die Berufsorganisation soll unter allen Umständen einen Einfluß gewissermaßen darauf haben, wie sich die einzelnen Verhältnisse des Arbeiterrechts gestalten bei den betrossenden Betrieben. I n der Ver­ ordnung vom 23. Dezember v. I . , die der R at der Volksbeauftragten erlassen hat, ist im allgemeinen an­ gedeutet, in welcher Weise z. B. Tarifverträge zustande zu kommen haben. Es ist darauf hingewiesen worden, daß solche Tarifverträge nur von Vereinigungen von Arbeitnehmern abgeschlossen werden können. Es ist gleich von vornherein daraus Bedacht genommen, daß diese Berufsorganisationen ohne weiteres einen gro­ ßen Einfluß auf die ganze Gestaltung der Arbeits­ verhältnisse gewinnen sollen. Bei dieser Gestaltung müssen die Berufsorganisationen jedenfalls mitbestim­ men, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, in der Kommission mitzuwirken, und das kann nur in der Weise geschehen, daß sie Vertreter hineinsenden. Diese Vertreter der Berufsorganisationen sollen ein V or­ schlagsrecht haben für diese Bürgerdeputierten. E s soll ein Lehrer, ein Arbeiter, ein Angestellter und ein Be­ amter ebenfalls mit hineinkommen. R ur dadurch kön­ nen wir erreichen, daß hier die Angestellten und' Be­ rufsorganisationen Hand in Hand arbeiten; nur dann kann ein ersprießliches Resultat herauskommen. W as den Punkt 4 anlangt, lehnt der W ahlaus­ schuß den Antrag der demokratischen Fraktion ab. W ir haben beantragt, daß die Betriebsleiter der einzelnen städtischen Werke als Bürgerdeputierte mit in die Kom­ mission hineinkommen, und zwar aus folgendem Grunde: Es ist in den letzten Jahren immer und immer wieder darüber geklagt worden, daß in allen Betrieben, gleichviel, ob privater oder öffentlich-recht­ licher Betrieb, diejenigen, die zu einem großen Teil die Arbeiten ausführen sollen, ein viel zu geringes M it­ bestimmungsrecht bei dem ganzen Gang der Entwicke­ lung haben. W ir stehen auf dem Standpunkt, daß der­ jenige, der eigentlich die Hauptarbeit in einem Be­ triebe leisten soll, auf dessen Schultern die ganze Ver­ antwortung ruht, auch einen bestimmten Einfluß auf die Ausgestaltung des Werkes haben muß, daß er die Möglichkeit haben muß, angeben zu können: nach der und der Richtung wünsche ich die Ausgestaltung des Werkes und das und das halte ich für notwendig. Er soll, eben weil er an verantwortlicher Stelle steht und ihm die Ausführung übertragen ist, auch das Recht haben, mitzusprechen. Ich habe in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit in Groß-Berlin die Frage des Mitbestimmungsrechts häufig auftauchen sehen. Ich brauche Sie nur zu erinnern an den Streik, der un­ längst bei den Angestellten der Metallindustrie ausge­ brochen ist. Auch weite Kreise der städtischen Ange­ stellten und Arbeiter haben sich mit dieser Frage be­ schäftigt, weil man immer von dem Gedanken aus­ geht: es geht nicht an, daß große Kreise der arbeiten­ den Bevölkerung' ohne weiteres beiseite geschoben werden sollen, daß sie keinen Einfluß haben sollen auf die Weiterentwicklung der Werke und des Be­ triebes, in dem sie beschäftigt sind. Hierin muß unbe­ dingt die Kommune dem Privatunternehm er vorbild­ lich vorangehen. W ir müssen den Personen, die an leitender Stelle stehen, die Möglichkeit geben, ihren Einfluß geltend zu machen, und sie müssen als B ü r­ gerdeputierte das Recht auf beschließende Stim m e be­ kommen. Es ist dies ja auch gar nichts Neues. W ir haben das schon im Erziehungs- und Bildungswesen. W enn S ie die städtische Schuldeputation betrachten, so finden S ie da acht schultechnische Mitglieder, die mit beschließender Stim m e hinzugezogen werden. Sow eit es sich um technische Fragen handelt, hat m an die P ä ­ dagogen, die technisch geschulten Leute, m it hinzu­ gezogen, damit sie mit beraten und beschließen in den Dingen, die ihre eigentliche Arbeit darstellen, und eben­ so könnte das auch bei den städtischen Betrieben sein. Wenn z. B. gesprochen würde über das städtische Elektrizitätswerk, dann müßte der Leiter des Werkes die Möglichkeit Haben, feine Erfahrungen zum Besten zu geben. E r soll nicht bloß in der Kommission ge­ duldet werden, sondern er soll das Recht haben, ent­ scheidend dabei mitzuwirken. R u r wenn das geschieht, wird die Kommune in die Lage versetzt, als Vorbild zu dienen fü r die Privatbetriebe. W ir kommen nicht darum herum. Es ist das einfach eine Forderung nicht nur der heutigen Zeit, sondern eine alte demo­ kratische Forderung, Diejenigen, die die Hauptarbeit leisten, auf deren Schultern die Verantwortung ruht, sollen nicht einfach nur die Beschlüsse ausführen müssen, sondern sie sollen an den Beschlüssen mitwir­ ken können, und zwar in einer Weise, daß sie einen maßgebenden Einfluß ausüben können. Ich möchte bitten, die Anträge anzunehmen. Vorsteher: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, dann hat Herr Freund das Schlußwort. Stadtverordneter Freund (U. S P .) (Schluß­ wort): E s liegen noch einige nachträgliche Beschlüsse des Wahlausschusses vor. Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtbaumeister Sander als beratendes Mitglied der Verkehrsdeputation Nr. 10 zu wählen. Es wird ferner Herr Direktor Rein zum beratenden Mitglied des Vewaltungsausschusses für die Lebens- und F u t­ termittelwerke (Nr. 10) gewählt, in Konsequenz der Tatsache, daß Herr Direktor Rein beratendes Mitglied des Lebensmittelausschusses ist. Desgleichen wird Herr Oberinspektor Weinrich gewählt in die Deputation Nr. 20 für die M üllabfuhr, ebenfalls als beratendes Mitglied. Ferner muß vom Plenum noch ein beraten­ des Mitglied gewählt werden für die Deputation für Kriegsfürsorge. I n die Deputation Nr. 32 fü r J u ­ gendfürsorge sind vier Bürgerdeputierte zu wählen, und es wird vorgeschlagen, die Verteilung so vorzu­ nehmen, daß auf die Mehrheitssozialisten 2 Bürger- deputierte entfallen, auf die Unabhängigen 1 und auf die bürgerlichen Parteien ebenfalls 1. Die W ahl der Mitglieder für den Beamtenausschuß hat bereits statt­ gefunden. Der Wahlausschuß hat die W ahl von Bürger- deputierten nach dem Antrag Roß abgelehnt, weil die einzelnen Berufsgruppen schon in ihren eigenen A us­ schüssen vertreten sind und dort ihre Meinungen zu Gehör bringen können, und weil das, w as sie in der Deputation und im Ausschuß zum Ausdruck bringen wollen, auch geschehen kann, wenn sie dort lediglich als beratende Mitglieder mitwirken. E in Stimmrecht glaubte der Ausschuß ihnen nicht zubilligen zu können. Vorsteher: W ir kommen zur Abstimmung resp. zur Ergänzung der Vorschläge. Zunnächst müßten wir noch eine Ergänzung zu Nr. 44 vornehmen. Da ist noch ein Bürgerdeputierter zu wählen, und zwar ist vorgeschlagen Herr S igm und Boelian, Weserstraß« 167. — Dann sind 4 Bürgerdeputierte zu wählen für die Jugendpflege-Deputation, und zwar in der Verteilung 2 : 1 : 1 . Ich bitte um Vorschläge. (Zuruf: W ir wollen uns das vorbehalten!) Dann ist die Stadtverordnetenversammlung wohl damit einverstanden, wenn die Fraktionen nachträglich ihre Vorschläge einzureichen. Es ist so beschlossen.

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