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Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Neukölln
Titel:
Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln
Erschienen:
Berlin 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1919-1920
ZDB-ID:
2859803-9 ZDB
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1919
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Schlagworte:
Neukölln
Berlin:
B 759 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksverordnetenversammlung. Stadtbezirksversammlung
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8220301
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. April 1919
Erschienen:
, 1919-04-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtlicher stenographischer Bericht über die Sitzung der Stadtverordneten zu Neukölln (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • 21. März 1919
  • 28. März 1919
  • 11. April 1919
  • 25. April 1919
  • 9. Mai 1919
  • 23. Mai 1919
  • 4. Juni 1919
  • 27. Juni 1919
  • 18. Juli 1919
  • 22. August 1919
  • 5. September 1919
  • 26. September 1919
  • 22. Oktober 1919
  • 21. November 1919
  • 12. Dezember 1919
  • 22. Dezember 1919

Volltext

Stadtverordnetenvorsteher Scholz (S . P . D.): Die Sitzung ist eröffnet. Z u „Geschäftlichem" habe ich zu­ nächst mitzuteilen, trntz eine Einladung des Bürger- ausschusses Groß-Berlin zur Teilnahme an dem vom Montag, den 5. M ai bis Sonnabend, den 10. M ai im Schöneberger Stadtverordneten-Sitzungsfaal stattfin­ denden Lehrkurfus eingegangen ist. Die Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung haben bereits den Prospekt darüber bekommen. — Ferner sind Vorschläge eingegangen zu Richtlinien für die Mietetmgungsämter, aufgestellt vom Mieterbund Groß-Berlin. Sie liegen aus. — Entschuldigt fehlt Herr Obersteller. — Zu Protokollvollziehern ernenne ich die Herren Sommer- burg, Großm ann und Reckes. — Dann wird vom Büro gebeten, daß die stenographischen Berichte doch etwas frühzeitiger zurückgegeben werden möchten. Einzelne Berichte sind drei bis vier Wochen zurückbehalten worden. Das erschwert natürlich kolossal den Gebrauch der Berichte. Ich möchte daher die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ersuchen, die Berichte etwas pünktlicher zurückzugeben. W ir haben uns in der vorigen Sitzung mit einer Erklärung des Herrn S tad tra t B runn beschäftigt. Der Wahlausschuß hat sich heute mit dieser Erklärung be­ faßt und empfiehlt der Stadtverordneten-Versamm­ lung, folgendem Beschluß zuzustimmen; Der Wahlausschuß sieht in der Tatsache, daß ein M agistratsmitglied von einem Stadtverordneten angegriffen wird, keine Veranlassung zur Rieder- legung eines M andats. Der Wahlausschuß sieht aus dem Grunde den Konflikt zwischen Herrn S tadtver­ ordneten Sievers und Herrn S tad tra t B runn durch die erfolgte Aussprache als erledigt an. Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor, dann ist die Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden.. W ir kommen dann zum Punkt 2: Bericht des Wahlausschusses über die Änderungen hinsichtlich der Bildung der Deputationen und Kommissionen sowie über die Neubildung einer gemischten Deputation zur Bearbeitung von Arbeiter-, Angestellten- und Beamten­ fragen. Stadtverordneter Freund (U .S .P .) : Ich habe Ihnen im Aufträge des Wahlausschusses folgende Be­ schlüsse desselben vorzulegen. Es handelt sich zunächst um den Antrag der Herren Stadtverordneten Roß und Genossen, betr. die W ahl der Betriebsleiter als Bürger- deputierte in Deputationen und Kommissionen'. Der Wahlausschuß hat beschlossen, von der W ahl von. B ür- gerdeputierten in Kommissionen und Deputationen ab­ zusehen und schlägt Ih n en die Ablehnung dieses An­ trages vor. Der Wahlausschuß hat ferner folgende Beschlüsse gefaßt: (werden verlesen.) Der Wahlausschuß hat ferner folgende Kommissionen und Deputationen gewählt: Eine Deputation zur Regelung der Anstcllungs-, Lohn- und Gehaltsbedingungen der Arbeiter, Ange­ stellten und Beamten. Diese Deputation soll bestehen aus 5 M agistrats­ mitgliedern und 10 Stadtverordneten. Die Kompetenz der Deputation .geht hervor aus ihrer Benennung. Darüber hinaus hat der Wahlausschuß weiter be­ schlossen, einen Ausschuß zu wählen zur Erledigung von Petitionen und Beschwerden. I m Rahmen dieses Ausschusses sind zu erledigen all die Beschwerden, die aus der Bürgerschaft oder aus Beamtenkreisen ein­ gehen und ferner alle Petitionen. E s ist so gedacht, daß der Stadtverordneten-Vorsteher in den Fällen, in denen die betreffenden Angelegenheiten ohne weiteres in die Zuständigkeit einer anderen bestehenden De­ putation oder Kommission gehören, er sie dann dieser zuständigen Stelle kurzerhand überweist. Die neu ge­ bildete Deputation kommt ganz besonders für die P e ­ titionen und Fälle in Frage, für welche eine Zustän­ digkeit bisher und zunächst noch nicht gegeben ist Die übrigen Deputationen, die der Wahlausschuß beschlossen hat, sind ja in der letzten Sitzung zum größ­ ten Teil schon gewählt worden. — Ich habe noch ver­ gessen, daß der Ausschuß zur Erledigung von P e ­ titionen und Beschwerden von Arbeitern, Angestellten und Beamten besteht aus 6 Stadtverordneten, ohne Magistratsmitglieder. Die übrigen Deputationen sind: Das W ohlfahrts­ amt mit der Abteilung für Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenen,sürsorge, Abteilung für Jugendfürsorge und Jugendam t, Abteilung für Armenpflege und A r­ menamt, Abteilung fü r Wohnungspflege und Woh­ nungsamt, Schule und Sozialpädagogik: 1. Deputation für Volksschulen-, 2. für höhere Schulen, 3. für F o rt­ bildungsschulen i dann die sozialpädagogische Depu­ tation, die Deputation für Gesundheitspflege, die Krankenhaus- und Siechenhaus-Deputation. Auch die Mitglieder der Deputation zur Regelung der An- stellungs-, Lohn- und Gehaltsbedingungen find schon gewählt. Der Ausschuß zur Erledigung von Petitio­ nen und Beschwerden ist heute zu wählen: Stadtverordnetenvorsteher: E s ist wohl ganz selbstverständlich, daß w ir die Anträge 3 und 4 der demokratischen Fraktion mit diesem Bericht des W ahl­ ausschusses zusammen behandeln. Ich höre keinen Widerspruch, es ist so beschlossen. Stadtverordneter Reckes (Dt.-dem. Partei): Der Wahlausschuß hat Ihnen ja schon davon Kenntnis ge­ geben, daß er Ihnen auch die Bildung einer gemischten Deputation vorschlägt, die dazu dienen soll, in allen Arbeitsverhältnissen der Angestellten, Arbeiter und Be­ amten mitzureden. Ich bitte aber, den Antrag der demokratischen Fraktion noch von folgenden Gesichts­ punkten aus zu betrachten: W ir haben in den letzten M onaten die Beobachtung gemacht, daß sich das ge­ samte Arbeitsverhältnis anfängt ganz wesentlich um­ zugestalten. Eine alte demokratische Forderung scheint ja nach und nach der Erfüllung entgegenzugehen, nämlich, daß das Machtverhältnis, welches jetzt in Bezug auf Arbeite- und Anstellungsfragen in den ver­ schiedensten Berufen, bei verschiedenen Behörden usw. bestand, nach und nach in ein Rechtsverhältnis umge­ wandelt wird, und wir sind der Meinung, daß hier die Kommunen, welche in allen Fragen vorbildlich sein sollen, auch in dieser Frage den P rivatun ter­ nehmern ohne weiteres ein Vorbild sein müssen. I n früheren Jah ren spielte sich das Verhältnis immer so ab, daß der Stadtverordnetenversammlung nur erklärt wurde, in der und der Weise wünscht der M agistrat die Vorlage zu erledigen. Die Stadtverordnetenver- 1 sammlung bekam eine Benachrichtigung: S o und so denken w ir uns die Anstellungsoerhällnisse dieser oder jener Kategorie von Beamten, Angestellten oder A r­ beitern. Die Stadtverordnetenversammlung hatte aber niemals Gelegenheit, sich damit vertraut zu machen, wie die einzelnen Fragen entstanden waren, wieso der M agistrat überhaupt zu dem Beschluß kam, der S ta d t­ verordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zu machen. Ebenso w ar es der Stadtverordneten­ versammlung nicht möglich, einen Einblick zu erhalten, ob die Regelung so, wie sie der M agistrat vorschlug, auch den Wünschen der davon Betroffenen entsprach. Das soll dadurch anders werden, daß eine Deputation gewählt wird, die mitzureden hat. Ich kann m ir eine nähere Begründung ersparen, möchte nur darauf hin­ weisen, daß unser Antrag eine Erweiterung dieser Deputation vorsieht gegenüber dem Vorschlage des Wahlausschusses, dadurch, daß wir noch vier Bürger- | deputierte hinzuwählen wollen, und zw ar sollen diese 3

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